AU Zeiten bei Krankenkasse

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Doppeloma
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Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 18. Feb 2013, 02:02

Hallo Ihr Lieben, :smile:
ich bin grad richtig verwirrt. Doppeloma hatte doch in vielen Threads geschrieben, das man sich auch nach der Aussteuerung eine AU-Bescheinigung ausstellen lassen soll und diese an die KK schicken soll, aber nicht an die AfA!
genau so war es bei uns, bei mir und beim Dopa ... dass man dazu bei der AfA nichts mehr abgeben soll, wurde uns noch direkt von den SB dort gesagt, weil man eben auf die ausgesteuerte Krankheit dort offiziell nicht mehr AU sein darf, das ist ja inzwischen keineswegs anders, nur läßt man die Leute jetzt gerne in die Falle des § 146 SGB III laufen und beendet dann nach 6 Wochen den Leistungsbezug (ALGI) wegen Krankheit ... :Ohnmacht:

Wir bekamen damals sogar ein Extra-Formular (A4-Liste) von unserer KK für die weitere AU-Bescheinigung NACH Ende der Krankengeldzahlung (Aussteuerung), da stand auch extra drauf, dass dieser Zettel mindestens 1 Mal im Monat bei der KK vorgelegt werden sollte (Sendung per Fax reichte auch) um die weitere AU (bei der KK) nachzuweisen.

Da wir auch noch beide einen Arbeitgeber hatten, hielten wir das auch für eine richtige und notwendige Sache, wir kannten es ja nicht anders (war auch für uns die erste Erfahrung mit so langer AU), mein AG verlangte auch öfter mal, dass ich meine AU-Bescheinigung vorweise, den AG vom Dopa interessierte das eher nicht mehr.

Zumindest diese Berechtigung des AG ergibt sich auch (meines Wissens) aus jedem Arbeitsvertrag, mir ist nicht bekannt, ob es da irgendwelche Vorschriften gibt, die das entfallen lassen, wenn ein Arbeitsverhältnis wegen langer Krankheit "ruht"... aktuell bin ich mit meiner EM-Rente bei meinem AG entschuldigt ... :Gruebeln:

Die Gutachter bei denen wir waren, haben ALLE danach gefragt, ob wir AU geschrieben sind und seit wann, es mag wenig "Eindruck" auf die DRV und ihre Entscheidungen machen, aber ohne AU könnte es da doch bei dem einen oder anderen GA Probleme geben...auch die vom Gericht beauftragten haben danach gefragt ... da waren wir ganz zufrieden, dass wir die auch vorweisen konnten ...

Meine Hausärztin wurde z.B. angeschrieben vom Gericht und hat (warum auch immer) die Frage danach offen gelassen, obwohl ihr eigentlich bekannt war, dass ich vom Psychiater AU geschrieben war ... :Gruebeln:

Wie das nun aktuell so alles gemacht wird und bei anderen Kassen und AG, das weiß ich auch nicht, die Erklärungen von @Vrori sind durchaus nachvollziehbar und sie hat ja auch mehr Ahnung davon als ich ...kann da nur aus eigener Erfahrung berichten und wie das bei uns gelaufen ist.
Unsere Bescheinigungen wurden jedenfalls erst beendet, als wir die EM-Renten-Bescheide erhalten hatten, natürlich NICHT mit dem Hinweis, dass wir jetzt arbeitsfähig seien, sondern mit dem Vermerk EM-Rente ab XXX /weiter behandlungsbedürftig.

Ebenso unterschiedlich ist wohl die Verfahrensweise an den verschiedenen JC, man sollte sich jedenfalls besser nicht darauf verlassen, dass die Leute mit Antrag auf EM-Rente im SGB II verschonen werden und müssen, allgemein gilt man dort als erwerbsfähig (für 3 Stunden muss man das auch so angeben), solange die DRV NIX Anderes festgestellt hat und überwiegend ist man dort NUR mit einer AU-Bescheinigung vor Vermittlung und Maßnahmen geschützt.

Selbst die Meldetermine soll man ja (angeblich) noch einhalten müssen an manchen JC, trotz AU-Bescheinigung aber das ist schon wieder eine andere Geschichte ...

Aus meiner Erfahrung kann ich nur empfehlen, die AU zumindest aufrecht zu erhalten, solange man einen AG hat und/oder zum JobCenter muss, auch wenn es vereinzelt ohne (laufende Bescheinigung) funktioniert (jedenfalls bisher), wir haben uns damit irgendwie sicherer gefühlt, auch den Nachweis von unseren Ärzten dafür zu haben, dass wir nicht arbeiten können.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Vrori
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Re: AU Zeiten bei Krankenkasse

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 18. Feb 2013, 10:55

Hallo,

wie gesagt, da gibt es wohl keine gesetzliche Grundlage bei den KK dafür...

jede KK macht das, wie sie es für richtig hält..

ich habe einen Blanko-Auszahlungsschein kopiert...und eine Kopie lege ich einmal im Quartal meinem HA vor und der bescheinigt immer weiter au.....

meine KK, diegleiche, bei der ich auch 40 Jahre gearbeitet habe, hat nie die AU-Bescheinigung nach der Aussteuerung verlangt...

ich denke, da kommt dann auch mein Argument von weiter oben zum tragen...falls jemand keine Rente bekommt, zuerst einmal ALG I weiter bezieht, weil kein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dann während des ALG I Bezuges eine neue Blockfrist beginnt und er au wird...
dann könnte nämlich erneut ein KG-Anspruch entstehen....da aber weiterhin die AU auf diesem Vordruck (der m.E. von keiner Rechtsgrundlage getragen wird) bestätigt wird, entsteht kein neuer KG-Anspruch, weil halt die neue Erkrankung dann eine hinzugetretene Erkrankung ist...

in Fällen wo dann direkt der Übergang in die EM-Rente oder Hartz IV besteht, hat das nicht so weitreichende Bedeutung...in allen anderen Fällen sicherlich...

von daher sehe ich das auch durchaus als individuell an..da kann man niemandem raten..ich selber wie gesagt, habe die vorgehensweise gewählt, dass ich den Auszahlungsschein nciht der KK zukommen lasse, sondern bei mir zu Hause aufbewahre...
da ich eh nicht wieder anfangen werde zu arbeiten...egal, was kommt...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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