Ungelesener Beitrag
von reallyangry » Mo 11. Feb 2013, 05:31
Hallo,
wie gesagt, ich schicke die AU an meine KK nur, weil ich die wegen, in meinen Augen, rechtswidrige Einstellung des Krankengeldes verklagt habe. Stichwort: Lückenloser Nachweis. Sonst würden die von mir auch nix bekommen.
Ich bin ja über das "Krankenkassenforum" auf das K-o-R Forum gestoßen, und dort wurde mir dazu geraten, in "meinem Fall" so zu verfahren. Mein RA schrieb mir selbiges.
Mal eine ganz persönliche Äußerung zum Thema "Sozialstaat Deutschland":
Ich finde, dass die SG gefragt sind, mal endlich Klarheit zu schaffen und den behördlichen Auswüchsen im Umgang mit Kranken, Arbeitslosen, usw. einen Riegel vor zu schieben.
Die trauen sich aber nicht und und helfen, die Probleme mit diesen "Einrichtungen" nach unten zu verschieben. Die Politik (Legislative) wird da nichts ändern, da sie industriehörig ist.
Die "Ausführenden" (=Behörden) halten sich an die "bestehenden Gesetze" und die Gerichte trauen sich eher nicht, Grundsatzentscheidungen zu treffen.
Ausnahme z.B.: Der Fall "Emily" ... die Getränkebon-Kassiererin, was zu einer Kehrtwende in der Rechtssprechung geführt hat. Allerdings hatte "Emily" auch weltweite Unterstützung, und die fehlt uns "kleinen Würstchen".
LG
RA
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)