Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Hallo in die Runde ;
ich heiße Michaela und bin durch Internet-Recherchen auf eurer Seite gelandet.
Ich habe ein für mich zeitlich dringendes Problem, da die KK zum dritten Mal versucht, von mir eine Einverständniserklärung zur Erlangung des Reha-Abschlussberichtes zu bekommen.
Ich beziehe Krankengeld, bin AU in die Reha Maßnahme der DRV gegangen und von dort AU ( nach Aussage der Ärztin mindestens noch ein halbes Jahr AU, bis man über eine Wiedereingliederung nachdenken kann) entlassen worden.
Jetzt möchte die KK wie gesagt den Abschlussbericht haben. Ich habe dazu diverse Kommentare von euch gelesen, bin aber trotzdem noch verunsichert. Mir fehlt die sogenannte „Rechtssicherheit“. Reichen Hinweise auf den Datenschutz etc. wirklich aus, um den Abschlussbericht nicht an die KK senden zu müssen. Mir ist schon klar, dass der medizinische Dienst den Bericht anfordern kann. Gibt es aktuelle Gerichtsurteile zur Mitwirkungspflicht, die ich der Krankenkasse nennen könnte? Oder soll ich der KK in einer eigenständig verfassten Einverständniserklärung mitteilen, dass der MDK gerne die erforderlichen Unterlagen bei meinem behandelnden Arzt anfordern darf. Wer kann helfen- möglichst schnell- !
Danke für eure Hilfe
Michaela
ich heiße Michaela und bin durch Internet-Recherchen auf eurer Seite gelandet.
Ich habe ein für mich zeitlich dringendes Problem, da die KK zum dritten Mal versucht, von mir eine Einverständniserklärung zur Erlangung des Reha-Abschlussberichtes zu bekommen.
Ich beziehe Krankengeld, bin AU in die Reha Maßnahme der DRV gegangen und von dort AU ( nach Aussage der Ärztin mindestens noch ein halbes Jahr AU, bis man über eine Wiedereingliederung nachdenken kann) entlassen worden.
Jetzt möchte die KK wie gesagt den Abschlussbericht haben. Ich habe dazu diverse Kommentare von euch gelesen, bin aber trotzdem noch verunsichert. Mir fehlt die sogenannte „Rechtssicherheit“. Reichen Hinweise auf den Datenschutz etc. wirklich aus, um den Abschlussbericht nicht an die KK senden zu müssen. Mir ist schon klar, dass der medizinische Dienst den Bericht anfordern kann. Gibt es aktuelle Gerichtsurteile zur Mitwirkungspflicht, die ich der Krankenkasse nennen könnte? Oder soll ich der KK in einer eigenständig verfassten Einverständniserklärung mitteilen, dass der MDK gerne die erforderlichen Unterlagen bei meinem behandelnden Arzt anfordern darf. Wer kann helfen- möglichst schnell- !
Danke für eure Hilfe
Michaela
- Amethyst
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Re: Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Hallo Michaela!
Herzlich willkommen!
Das Thema hatten wir gerade erst.
viewtopic.php?p=4064#p4064
Schau dazu auch mal hier rein:
viewtopic.php?f=3&t=603&start=0
Das habe ich noch gefunden:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=7504
http://www.kassenarzt.de/ar.print/index ... 618&page=1
http://www.krankenkassenforum.de/-vp12312.html
http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkbl ... flicht.pdf (da das Bundesrecht ist, gilt es in allen Bundesländern)
Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Schweigepflichtsentbindung
Es geht darin um Grenzen für umfassende Entbindung von der Schweigepflicht
Mein letzter Hausarzt, leider im Ruhestand, hat mir auch angeraten, nichts mehr an die Krankenkasse zu schicken, nachdem diese einen an den MDK adressierten verschlosssenen Umschlag rechtswidrig aufgemacht hat, sondern alles direkt an den MDK zu senden.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Liebe Grüße
Annette
Herzlich willkommen!

Das Thema hatten wir gerade erst.
viewtopic.php?p=4064#p4064
Schau dazu auch mal hier rein:
viewtopic.php?f=3&t=603&start=0
Das habe ich noch gefunden:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=7504
http://www.kassenarzt.de/ar.print/index ... 618&page=1
http://www.krankenkassenforum.de/-vp12312.html
http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkbl ... flicht.pdf (da das Bundesrecht ist, gilt es in allen Bundesländern)
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Es geht darin um Grenzen für umfassende Entbindung von der Schweigepflicht
Mein letzter Hausarzt, leider im Ruhestand, hat mir auch angeraten, nichts mehr an die Krankenkasse zu schicken, nachdem diese einen an den MDK adressierten verschlosssenen Umschlag rechtswidrig aufgemacht hat, sondern alles direkt an den MDK zu senden.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Liebe Grüße
Annette
Zuletzt geändert von Amethyst am Mo 14. Jun 2010, 23:28, insgesamt 2-mal geändert.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
hast du das schon gelesen?
viewtopic.php?f=3&t=603
viewtopic.php?f=3&t=600
auch in diesen bericht noch was zum thema .....musst dich allerdings durchlesen
viewtopic.php?f=21&t=543
viewtopic.php?f=3&t=603
viewtopic.php?f=3&t=600
auch in diesen bericht noch was zum thema .....musst dich allerdings durchlesen
viewtopic.php?f=21&t=543
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Hallo K@lle!
siehe oben!
Liebe Grüße
Annette
Ich war schnellerhast du das schon gelesen?
viewtopic.php?f=3&t=603



Man kann auch Beiträge direkt verlinken, nicht nur Threads. Ich habe oben den konkreten Beitrag verlinkt, in dem die Frage gestellt wurde. Einfach auf das kleine Kästchen links unter dem Titel des betreffenden Beitrags klicken, dann erscheint der Direktlink des Beitrags in der Adresszeile des Browsers, kopieren, einfügen. Alternativ mit der rechten Maustaste auf das Kästchen klicken, "Linkadresse kopieren" auswählen und einfügen. So muss der andere nicht von Anfang an lesen.auch in diesen bericht noch was zum thema .....musst dich allerdings durchlesen
viewtopic.php?f=21&t=543
Liebe Grüße
Annette
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Re: Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Hallo Michaela,
und Herzlich willkommen bei uns!
Kann mich den Vorschreibern nur anschließen und reichlich Lesestoff hast du ja auch schon bekommen.
Der allgemeine Verweis auf deine Mitwirkungspflicht (stand übrigens in meinem Brief NICHT drin, warum wohl nicht?) wäre hier nicht ausreichend und darum müßte speziell begründet werden in welchem Zusammenhang diese Forderung für deinen Krankengeld-Anspruch wichtig ist.
Für deinen Krankengeld-Anspruch ist die AU-Schreibung deiner Ärzte ausschlaggebend und keinerlei Berichte anderer Institutionen (Reha / Krankenhaus /sonstige Kliniken).
Selbst wenn die Reha-Klinik dich arbeitsfähig entlassen hätte, könnten dich deine Ärzte sofort wieder AU schreiben.
Wenn die KK da Zweifel hegt, kann sie dich ja zum MDK zur UNTERSUCHUNG schicken und wenn du das dann möchtest kannst du den Reha-Bericht immer noch direkt zur Untersuchung mitnehmen, bist aber auch dazu nicht verpflichtet.
Meinen Reha -Bericht hat die KK (und damit auch der MDK) nicht bekommen und wenn sie den "automatisch" bekäme (weil er ihr zusteht), bräuchte sie ja nicht um Erlaubnis "betteln", oder ???
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, wenn du nicht willst, dann bekommen die den Bericht nicht, von niemandem.
Das wäre dann ein Verstoß gegen den Datenschutz!
Na, ich will hier nicht endlos alles wiederholen, die KK (incl. MDK!) hat dazu einfach KEIN RECHT
MfG Doppeloma
und Herzlich willkommen bei uns!

Kann mich den Vorschreibern nur anschließen und reichlich Lesestoff hast du ja auch schon bekommen.
Der allgemeine Verweis auf deine Mitwirkungspflicht (stand übrigens in meinem Brief NICHT drin, warum wohl nicht?) wäre hier nicht ausreichend und darum müßte speziell begründet werden in welchem Zusammenhang diese Forderung für deinen Krankengeld-Anspruch wichtig ist.
Für deinen Krankengeld-Anspruch ist die AU-Schreibung deiner Ärzte ausschlaggebend und keinerlei Berichte anderer Institutionen (Reha / Krankenhaus /sonstige Kliniken).
Selbst wenn die Reha-Klinik dich arbeitsfähig entlassen hätte, könnten dich deine Ärzte sofort wieder AU schreiben.
Wenn die KK da Zweifel hegt, kann sie dich ja zum MDK zur UNTERSUCHUNG schicken und wenn du das dann möchtest kannst du den Reha-Bericht immer noch direkt zur Untersuchung mitnehmen, bist aber auch dazu nicht verpflichtet.
Meinen Reha -Bericht hat die KK (und damit auch der MDK) nicht bekommen und wenn sie den "automatisch" bekäme (weil er ihr zusteht), bräuchte sie ja nicht um Erlaubnis "betteln", oder ???
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, wenn du nicht willst, dann bekommen die den Bericht nicht, von niemandem.
Das wäre dann ein Verstoß gegen den Datenschutz!
Na, ich will hier nicht endlos alles wiederholen, die KK (incl. MDK!) hat dazu einfach KEIN RECHT

MfG Doppeloma

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Re: Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
hallo
Amethyst
Ich war schneller siehe oben!
geb ja zu bin nich mehr der schnellste (war ich auch noch nie)
habs aber zumindest versucht zu antworten......
und im vergleich zu unseren Ämtern/Behörden/Gerichten usw bin ich eine.... Rakete !!!
Amethyst
Ich war schneller siehe oben!
geb ja zu bin nich mehr der schnellste (war ich auch noch nie)

habs aber zumindest versucht zu antworten......

und im vergleich zu unseren Ämtern/Behörden/Gerichten usw bin ich eine.... Rakete !!!

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Re: Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Hallo K@lle!
Du bist Schuld, dass ich jetzt noch mehr im Internet herumhänge
, nämlich hier, aber das ist ganz gut so. Ich denke doch, dass ich mich ganz gut einbringen kann, ein bisschen fleißig war ich ja schon.
Und ich denke mal, dass ich durchaus sagen darf, dass ich im Vergleich zu unseren Ämtern etc. auch eine Rakete bin, oder?
Liebe Grüße
Annette
War ein Scherz, da wir sonst nicht viel zu lachen haben, musste das einfach sein.k@lle hat geschrieben:Ich war schneller siehe oben!
geb ja zu


bin nich mehr der schnellste (war ich auch noch nie)![]()


habs aber zumindest versucht zu antworten......![]()


Schlagen wir sie mit ihren eigenen Gesetzen!und im vergleich zu unseren Ämtern/Behörden/Gerichten usw bin ich eine.... Rakete !!!


Du bist Schuld, dass ich jetzt noch mehr im Internet herumhänge






Liebe Grüße
Annette
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Re: Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Hallo!

Sind wir
(Sorry fürs Rumwitzeln
, ich brauche das zum Überleben).
Beim Jugendamt war ich mal sehr erfolgreich, es ging um eine auf die Gesamtdauer der Jugendhilfemaßnahme für meinen Sohn hochgerechnete 5-stellige Summe die die Kostenstelle zuviel von uns als Kostenbeitrag kassiert hätte
, wenn ich mich nicht ausgekannt und zur Wehr gesetzt hätte, hiermit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
Liebe Grüße
Annette
Blacky hat geschrieben:Ihr seid beide Raketen![]()
![]()


Sind wir


Bitteschön! Wenn mich Behörden und Co ärgern, ärgere ich zurück und haue ihnen sachlich, aber bestimmt, ihre eigenen §§ um die Ohren. Und damit ihnen nicht langweilig wird, gebe ich halt anderen Tipps, wie sie die noch ein bisschen mehr ärgern können.


Beim Jugendamt war ich mal sehr erfolgreich, es ging um eine auf die Gesamtdauer der Jugendhilfemaßnahme für meinen Sohn hochgerechnete 5-stellige Summe die die Kostenstelle zuviel von uns als Kostenbeitrag kassiert hätte


Liebe Grüße
Annette
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Re: Mitwirkungspflicht -Gerichtsurteile etc ???
Hallo Annette,
Wenn wir hier nicht alle noch irgendwo "den kleinen Schalk" im Nacken hätten
Wie du sicher schon gemerkt hast (und es so wahrscheinlich auch selber kennst) vergeht dem einen oder anderen der "Spaß" zwar von Zeit zu Zeit mal, aber nach einer "Verschnaufpause", starten wir wieder voll durch
Gerade das Lesen (und Romane) schreiben hier im Forum, hat mir schon aus manchem Tief geholfen.
Der Dopa und ich haben vor dem PC schon so manches Mal Tränen gelacht und das ist gut so.
Schön, dass es dieses Forum gibt und wir dazugehören
Wollte ich mal gesagt haben
LG von den Doppelgroßeltern

Nu, iss aber gut, fürs "Rumwitzeln" auch noch entschuldigen???Sorry fürs Rumwitzeln , ich brauche das zum Überleben

Wenn wir hier nicht alle noch irgendwo "den kleinen Schalk" im Nacken hätten



Wie du sicher schon gemerkt hast (und es so wahrscheinlich auch selber kennst) vergeht dem einen oder anderen der "Spaß" zwar von Zeit zu Zeit mal, aber nach einer "Verschnaufpause", starten wir wieder voll durch

Gerade das Lesen (und Romane) schreiben hier im Forum, hat mir schon aus manchem Tief geholfen.
Der Dopa und ich haben vor dem PC schon so manches Mal Tränen gelacht und das ist gut so.

Schön, dass es dieses Forum gibt und wir dazugehören


Wollte ich mal gesagt haben

LG von den Doppelgroßeltern


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