Hallo scottsdalegirl,
sorry, dann war das ein Mißverständnis, dass du schon alles in Gang gebracht hast
Dem Ablauf-Vorschlag von
@maday kann ich mich voll anschließen, du bist nicht verpflichtet den Antrag über die Afa laufen zu lassen, du musst NUR die Antragstellung in der angegebenen Frist nachweisen können.
Das erste Schriftstück betrifft die Freigaben /Schweigepflicht-Entbindungen, die du letztlich (überwiegend) auf dem Original-Reha-Antrag der DRV auch geben wirst, das kann man einschränken, ist aber eigentlich bei der DRV direkt unnötig ... die AfA braucht das überhaupt nicht zu bekommen (im Übrigen ist dort der Hinweis drauf, dass es freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann!!!).
Die bei der DRV sind "stinkendfaul" was solche Anforderungen betrifft (sowohl bei Reha- als auch bei EM-Renten-Anträgen), du solltest dir also für den "Einzug in die Rehaklinik" besser selber vorher die notwendigen Befunde /Klinik-Berichte beschaffen, sonst wissen die dort wahrscheinlich nicht viel von dir.
- bei jedem Widerspruch die Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden kann,
Das ist Unsinn (und Eigenkreation der AfA

), und es steht nichtmal dabei welche Leistung dir denn da gerade "versagt oder entzogen werden kann", für so eine pauschale "Drohung" gibt es gar keine Rechtsgrundlagen, darum stehen wohl auch keine dabei ...

Die lehnen sich ganz schön weit aus dem Fenster, denn Widerspruch ist ein zulässiges Rechtsmittel, deswegen darf dich keiner "bestrafen" und Informationswege denen du nicht zustimmst, führen keineswegs automatisch zu Leistungs-Einstellungen...die Behörde muss auch andere Mittel und Wege nutzen die Sachlage zu klären ...
Lies dir mal diesen Passus dann vergleichsweise auf dem Original-Antrag der DRV durch, da steht das nämlich ein wenig anders

... vor allem hat das NIX mit dem Entzug von ALGI zu tun, denn die DRV zahlt dir ja kein ALG ...
- mein Anspruch auf ALG ruht, wenn ich meiner Mitwirkungspflicht gegenüber dem Rehabilitations- oder Rentenversicherungsträger nicht nachkomme.
Davon ist mir auch nichts bekannt, dein Anspruch auf ALGI kann nur "ruhen" wenn du deine Pflichten gegnüber der AfA nicht erfüllst, bei "Verfehlungen" gegenüber der DRV werden die entsprechenden DRV-Leistungen nicht bewilligt, schreiben die sehr gerne so, hat aber eigentlich gar keine rechtliche Bedeutung ...
Das würde die AfA von mir ganz sicher NICHT unterschrieben zurück bekommen, es genügt, dass du dem Anschreiben (aus Beitrag 1) entsprechend den gewünschten Antrag stellst und die Antragstellung nachweist, am Besten DIREKT bei der DRV beantragen, dann hat die AfA nämlich keine Zustimmungen daraus "zur eigenen Verwendung" zur Verfügung.
Das zweite Formular, solltest du der AfA auf KEINEN Fall unterschreiben ...
Ich befreie die Ärztinnen und Ärzte, die mich untersucht oder begutachtet haben, von ihrer Schweigepflicht, soweit der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit die Ergebnisse zur Einschätzung meines Leistungsvermögens benötigt.
Hallo, die wollen/sollen dich dort weder behandeln, noch "gesundpflegen", die geben nur eine Einschätzung zu deiner "Verwendbarkeit" auf dem Arbeitsmarkt ab, die dafür notwendigen Unterlagen legst du lieber selber vor, wenn du zu einer Untersuchung eingeladen wirst.
Die brauchen nicht dein ganzes Krankheitsleben in ihrem Archiv einzulagern ... was die dann meinen "zu brauchen" entscheiden die nämlich nach ihrer eigenen Ansicht ...
Deshalb sollen Befundunterlagen, Untersuchungsergebnisse, Krankengeschichten, Röntgenbilder, Entlassungsberichte der Reha oder ähnliche Unterlagen dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
JAAA, KLAR, besonders "Entlassungsberichte der Reha", zumal die oft nur geringfügig den wirklichen Gesundheitszustand wiedergeben..., so spart man sich schon mal, das spätere "Betteln" um deine Unterschrift für die Anforderung des Reha-Berichtes...man hat ja bereits den "Freibrief für ALLES" vorliegen... steht ja nichtmal drauf, für welchen Zeitraum deine "Großzügigkeit" so gelten soll ...
Auf den Einzel-Schweigepflicht-Entbindungen der AfA (die man üblicherweise nach der Aussteuerung bekommt) steht wenigstens noch drauf, dass die nach 3 JAHREN (!!!) ungültig werden, wenn du die nicht vorher widerrufen würdest... hast du sowas auch schon unterschrieben
Auch der Träger der Rentenversicherung darf diese Unterlagen einsehen.
Das DARF der Rententräger sowieso, wenn du dort (bei einem DRV-Antrag) die (DRV-übliche) komplexe Schweigepflichtentbindung unterschrieben hast, das brauchst du nicht bei der AfA unterschreiben, dass dann die DRV auch Einsicht nehmen darf, wie "gnädig" ...nur ist der Kram bei der AfA meist nicht wirklich interessant für die DRV ...
Umgekehrt besteht da allerdings ein SEHR großes Begehren der AfA möglichst ALLE DRV-Gutachten /Reha-Berichte in die Finger zu bekommen und oft genug zum Nachteil des Antragstellers /Leistungsempfängers auszuwerten ...
Besonders gerne praktiziert wenn eine EM-Rente beantragt wurde und später von der DRV abgelehnt wird, dann ist der vorher (lt. AfA- GA) "Leistungsunfähige" plötzlich Vollzeit arbeitsfähig, weil es ja die DRV jetzt so "beschlossen habe", mit der Renten-Ablehnung ...
Ich wurde darüber belehrt, dass ich diese Erklärung jederzeit widerrufen kann.
Wer hat dich denn darüber "belehrt",
was man widerrufen kann, ist IMMER FREIWILLIG und das braucht man auch gar nicht erst erlauben...PUNKT
Die AfA hat keinen Anspruch auf eine so weitreichende und pauschale Schweigepflicht-Entbindung, wenn die konkret was haben wollen, dann müssen sie das auch konkret benennen und begründen wofür (für welche Entscheidungen bei der AfA !!!) das gebraucht wird, dann kann man immer noch entscheiden, ob man im konkreten Einzelfall zustimmt oder die erforderlichen Unterlagen selber in Kopie vorlegt, einen Rechtsanspruch darauf hat die AfA aber auch nicht.
Wie ich das sehe, kann mir das Geld sofort gekürzt werden, wenn ich mich auch nur in einem Punkt GEGEN die Einsicht meiner medizinischen Unterlagen durch irgendeine Behörde wehre.
Ich sehe in keinem der (letzen beiden) Schreiben eine einzige Rechtsgrundlage dafür, dass man dir die Leistung kürzen oder entziehen könnte, die Einsicht in medizinische Unterlagen ist IMMER freiwillig, sonst bräuchten die ja unsere Unterschriften dafür gar nicht ...man kann natürlich alles im Leben so darstellen, dass es nach Pflicht aussieht und da sind die Behörden inzwischen sehr kreativ geworden.
So, jetzt ist noch die Frage: Ich war noch NICHT beim MDK.
Der MDK arbeitet für die Krankenkassen, du meinst sicher den ärztlichen Dienst der AfA (ÄD) ...
Hast du denn Unterlagen dafür ausgefüllt /unterschrieben (Gesundheitsfragebogen /Schweigepflicht-Entbindungen), das wird üblicherweise direkt zusammen mit dem Antrag auf ALGI ausgegeben, nach der Aussteuerung.
Also haben die wohl vorläufig (was mir als Möglichkeit auch genannt worden war) nach Aktenlage entschieden.
"Nett" ausgedrückt, diese "Möglichkeit" ist am billigsten und wenn es die vorgenannten Unterlagen gibt von dir, dann wurde natürlich nach "Aktenlage" (welcher auch immer) begutachtet, man macht sich inzwischen (besonders bei der AfA nicht mehr die kostspielige Mühe, die Leute auch tatsächlich zum Arzt zu schicken und untersuchen zu lassen...
Wird dennoch ein solches AfA-GA existieren? Also praktisch eines, das nach Aktenlage erstellt wurde????? Hmmm..... Wenn ja, dann muß ich das einfordern, das ist richtig!!!!
Es gibt ganz sicher ein
AfA-GA bei deren Med. Dienst kannst du dir das (in Kopie) aushändigen lassen (
Teil A UND Teil B verlangen), wenn du das schriftlich anfordern möchtest (Übergabe-Einschreiben) dann verweise auf deinen Rechtsanspruch nach § 25 SGB X und füge eine Kopie deines Personalausweises bei.
Der Teil B enthält üblicherweise eine zusammenfassende Leistungs-Einschätzung für den Arbeitsvermittler und der Teil A sollte etwas ausführlicher sein und auch Angaben zu den verwendeten Unterlagen /Arztberichten enthalten, man beruft sich bei Teil A gerne auf die Schweigepflicht, NUR gilt die natürlich NICHT für den Betroffenen, also lass dich da nicht abwimmeln.
Herausgabe ist aber NUR beim Med. Dienst der AfA direkt anzufordern, irgendwelche SB können dir davon keine Kopien verschaffen, weil die das (außer Teil B) gar nicht bekommen dürfen.
So, jetzt braucht die Doppeloma auch mal eine Pause
Liebe Grüße bis später...
