Bescheid KK
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Bescheid KK
Hallo zusammen,
nun ist es so weit. Zum 01.05.2013 ist mein Krankengeld erschöpft. Die KK rät mir, mich umgehend mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen. Muß ich das jetzt schon tun? Was ist mit meinem Rehaantrag, den mir die KK geschickt hat, der liegt hier noch und teilweise muß ich ihn noch ausfüllen. Zum einem weiß ich gar nicht, welche Krankheiten ich da aufführen muß! Der Arzt hat mich bisher immer nur auf den "Morbus Sudeck" krank geschrieben. Muß ich jetzt in diesem Antrag alle Krankheiten angeben, die mir bekannt sind?
Auf was muß ich mich bei der Agentur für Arbeit vorbereiten? Geht das nur mit Termin, oder kann ich einfach so da vorsprechen? Was für Unterlagen muß ich mitnehmen usw. usw.
Es wäre lieb, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.
Gruß Bora
nun ist es so weit. Zum 01.05.2013 ist mein Krankengeld erschöpft. Die KK rät mir, mich umgehend mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen. Muß ich das jetzt schon tun? Was ist mit meinem Rehaantrag, den mir die KK geschickt hat, der liegt hier noch und teilweise muß ich ihn noch ausfüllen. Zum einem weiß ich gar nicht, welche Krankheiten ich da aufführen muß! Der Arzt hat mich bisher immer nur auf den "Morbus Sudeck" krank geschrieben. Muß ich jetzt in diesem Antrag alle Krankheiten angeben, die mir bekannt sind?
Auf was muß ich mich bei der Agentur für Arbeit vorbereiten? Geht das nur mit Termin, oder kann ich einfach so da vorsprechen? Was für Unterlagen muß ich mitnehmen usw. usw.
Es wäre lieb, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.
Gruß Bora
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Re: Bescheid KK
Hallo Bora
Normalerweise reicht es wenn Du Dich bei der AfA erst dann meldest, sobald Du Deinen Aussteuerungsbescheid in den Händen hältst.
Mit diesem Bescheid gehst Du dann zur AfA. ( Musst Dich nicht anmelden)
Dort werden Deine Daten aufgenommen, und Du bekommst vor Ort Deinen ALG1-Antrag, den Du dann zuhause ausfüllen kannst.
Was Du dann noch alles abliefern mußt, bei der Antragsabgabe, wird Dir mitgeteilt, bzw. auf einem Formular ausgedruckt.
Für die Antragsabgabe bekommst Du von der AfA einen Termin.
( So ist das wenigstens bei mir abgelaufen!)
Bitte gib keine AU-Meldung dort ab!
Du kannst Dich natürlich weiter krankschreiben lassen, aber diese AU-Bescheinigungen heftest DU Dir für Dich zuhause ab.
Du mußt Dich nämlich im Rahmen Deines "Restleistungsvermögens" der AfA zur Verfügung stellen, sonst ist es Essig mit ALG1!
Ich würde auch keine Telefon/Handynummer dort angeben!
Musst Du auch nicht!
Stell Dich darauf ein, das Du vom med. Dienst der AfA "begutachtet" wirst.
( Meistens nach Aktenlage)
Du bekommst mit Sicherheit einige Schweigepflichtentbindungen für Deine Ärzte usw.....
Überlege Dir genau, wen Du von der Schweigepflicht entbindest.
Die holen sich nämlich dort Deine Befunde. ( für die "Begutachtung")
Nimm Dir alles mit nachhause und schau Dir das in Ruhe durch!
Wenn es soweit ist, dann frag lieber nochmal im Forum nach, was Du unterschreiben bzw. NICHT unterschreiben sollst...
Zu Deinem Rehaantrag: Lass Dir doch von Deinem hauptbehandelnden Arzt beim ausfüllen helfen!
Woher sollst Du denn wissen, welche Deiner Krankheiten für eine Reha am relevantesten ist?!
Im Normalfall hilft jeder Arzt, der Dich und Deinen Gesundheitszustand kennt.
Was ich jetzt noch überlege ist: Wenn Du jetzt ALG1 beantragst, und in nächster Zeit noch eine Reha machen sollst.....
Dann darfst Du eigentlich nicht länger als genau 6 Wochen krank sein, sonst ist das ALG1 wieder futsch!
Ich schätze mal, das Du noch weniger laienhafte Antworten bekommst.
Aber das waren jetzt meine "Ausführungen" zu diesem Thema...
L.G. Cirillo

Normalerweise reicht es wenn Du Dich bei der AfA erst dann meldest, sobald Du Deinen Aussteuerungsbescheid in den Händen hältst.
Mit diesem Bescheid gehst Du dann zur AfA. ( Musst Dich nicht anmelden)
Dort werden Deine Daten aufgenommen, und Du bekommst vor Ort Deinen ALG1-Antrag, den Du dann zuhause ausfüllen kannst.
Was Du dann noch alles abliefern mußt, bei der Antragsabgabe, wird Dir mitgeteilt, bzw. auf einem Formular ausgedruckt.
Für die Antragsabgabe bekommst Du von der AfA einen Termin.
( So ist das wenigstens bei mir abgelaufen!)
Bitte gib keine AU-Meldung dort ab!
Du kannst Dich natürlich weiter krankschreiben lassen, aber diese AU-Bescheinigungen heftest DU Dir für Dich zuhause ab.
Du mußt Dich nämlich im Rahmen Deines "Restleistungsvermögens" der AfA zur Verfügung stellen, sonst ist es Essig mit ALG1!
Ich würde auch keine Telefon/Handynummer dort angeben!
Musst Du auch nicht!
Stell Dich darauf ein, das Du vom med. Dienst der AfA "begutachtet" wirst.
( Meistens nach Aktenlage)
Du bekommst mit Sicherheit einige Schweigepflichtentbindungen für Deine Ärzte usw.....
Überlege Dir genau, wen Du von der Schweigepflicht entbindest.
Die holen sich nämlich dort Deine Befunde. ( für die "Begutachtung")
Nimm Dir alles mit nachhause und schau Dir das in Ruhe durch!
Wenn es soweit ist, dann frag lieber nochmal im Forum nach, was Du unterschreiben bzw. NICHT unterschreiben sollst...
Zu Deinem Rehaantrag: Lass Dir doch von Deinem hauptbehandelnden Arzt beim ausfüllen helfen!
Woher sollst Du denn wissen, welche Deiner Krankheiten für eine Reha am relevantesten ist?!
Im Normalfall hilft jeder Arzt, der Dich und Deinen Gesundheitszustand kennt.
Was ich jetzt noch überlege ist: Wenn Du jetzt ALG1 beantragst, und in nächster Zeit noch eine Reha machen sollst.....
Dann darfst Du eigentlich nicht länger als genau 6 Wochen krank sein, sonst ist das ALG1 wieder futsch!
Ich schätze mal, das Du noch weniger laienhafte Antworten bekommst.

Aber das waren jetzt meine "Ausführungen" zu diesem Thema...
L.G. Cirillo

- Doppeloma
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Re: Bescheid KK
Hallo Bora,
Man glaubt gar nicht wieviel so bei den Behörden neuerdings "verloren geht"... und laß dich von der AfA nicht direkt "vereinnahmen" und zu irgendwas verpflichten (Meldetermine z.B.), noch ist die KK dein BOSS und zahlt deinen Lebensunterhalt und nicht die AfA ...das vergessen die schnell mal.
Hier gibt es schon einige wichtige Informationen zur Aussteuerung und zum Med. Dienst der AfA und wenn du dazu Fragen hast, dann nur zu, man kann da schnell Fehler machen, wenn man sch nicht auskennt mit deren Tricks ...
viewtopic.php?f=3&t=1751
Liebe Grüße von der Doppeloma

So laienhaft war das gar nicht was dir dazu schon geschrieben wurde, bitte kopiere dir den KK-Bescheid vor der Meldung bei der AfA, manche behalten den ein, manche auch nicht... es ist immer gut, wenn du von ALLEN Unterlagen (die du einer Behörde überläßt) noch eine eigene Sicherheitskopie zu Hause hast.Auf was muß ich mich bei der Agentur für Arbeit vorbereiten? Geht das nur mit Termin, oder kann ich einfach so da vorsprechen? Was für Unterlagen muß ich mitnehmen usw. usw.
Man glaubt gar nicht wieviel so bei den Behörden neuerdings "verloren geht"... und laß dich von der AfA nicht direkt "vereinnahmen" und zu irgendwas verpflichten (Meldetermine z.B.), noch ist die KK dein BOSS und zahlt deinen Lebensunterhalt und nicht die AfA ...das vergessen die schnell mal.

Hier gibt es schon einige wichtige Informationen zur Aussteuerung und zum Med. Dienst der AfA und wenn du dazu Fragen hast, dann nur zu, man kann da schnell Fehler machen, wenn man sch nicht auskennt mit deren Tricks ...
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Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Bescheid KK
Guten Morgen,
ich habe das jetzt so verstanden, dass ich nun ungekündigt zur AfA mit dem KK-Bescheid gehe.
Am 20.März habe ich dann vor, den Rehaantrag zu verschicken. Ist das eigentlich alles so richtig, was ich tue? Oder kommt mir die noch nicht genehmigte Reha dazwischen?
Vielen Dank.
Gruß Bora
ich habe das jetzt so verstanden, dass ich nun ungekündigt zur AfA mit dem KK-Bescheid gehe.
Am 20.März habe ich dann vor, den Rehaantrag zu verschicken. Ist das eigentlich alles so richtig, was ich tue? Oder kommt mir die noch nicht genehmigte Reha dazwischen?
Vielen Dank.
Gruß Bora
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Re: Bescheid KK
Ich musste das machen, sonst hätte man mir die Leistungen gestrichen. Gutgläubig und unwissend habe ich das auch gemacht; allerdings hatte ich zum Glück keine Probleme damit. Aber wer soll einem so etwas sagen, wenn man selbst keine Ahnung hat?Cirillo hat geschrieben:
Bitte gib keine AU-Meldung dort ab!
Du kannst Dich natürlich weiter krankschreiben lassen, aber diese AU-Bescheinigungen heftest DU Dir für Dich zuhause ab.
Du mußt Dich nämlich im Rahmen Deines "Restleistungsvermögens" der AfA zur Verfügung stellen, sonst ist es Essig mit ALG1!
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Re: Bescheid KK
Hallo zusammen,
ich verstehe das einfach nicht! Morgen, spätestens übermorgen muß ich mit dem Bescheid der KK zum Arbeitsamt. Ist das richtig, dass ich dort sagen muß, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, obwohl ich krank bin !?! Was sage ich denen, wenn die mich fragen, ob ich krank geschrieben bin und was antworte ich, wenn die wegen der noch nicht genehmigten Reha fragen. Die wissen doch, wenn ich mit dem Bescheid der KK komme, dass ich bald ausgesteuert bin und gar nicht gesund sein kann.
Ich glaub, dass ich zu blöd bin. Ich verstehe das alles nicht.
Gruß Bora
ich verstehe das einfach nicht! Morgen, spätestens übermorgen muß ich mit dem Bescheid der KK zum Arbeitsamt. Ist das richtig, dass ich dort sagen muß, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, obwohl ich krank bin !?! Was sage ich denen, wenn die mich fragen, ob ich krank geschrieben bin und was antworte ich, wenn die wegen der noch nicht genehmigten Reha fragen. Die wissen doch, wenn ich mit dem Bescheid der KK komme, dass ich bald ausgesteuert bin und gar nicht gesund sein kann.
Ich glaub, dass ich zu blöd bin. Ich verstehe das alles nicht.
Gruß Bora
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Re: Bescheid KK
Hallo Bora,
ich konnte und kann das auch nicht verstehen. Auch ich habe gedacht, wenn ich ausgesteuert bin und auf die Entscheidung der DRV warte, müsste ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Schließlich ist man krankgeschrieben - dachte ich. Es war bei mir aber so, dass man mir gesagt hat, entweder stehe ich der AA zur Verfügung oder eben nicht. Im letzteren Falle gibt es aber auch kein Geld. Da ich wusste, dass ich nicht so leicht zu vermitteln bin, habe ich eben die paar Bewerbungen geschrieben, von den Stellen, die man mir zugewiesen hat. Es ist nicht einmal bis zum Vorstellungsgespräch gekommen.
Verstanden habe ich dieses ganze Durcheinander auch nicht.
LG
Gaby
ich konnte und kann das auch nicht verstehen. Auch ich habe gedacht, wenn ich ausgesteuert bin und auf die Entscheidung der DRV warte, müsste ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Schließlich ist man krankgeschrieben - dachte ich. Es war bei mir aber so, dass man mir gesagt hat, entweder stehe ich der AA zur Verfügung oder eben nicht. Im letzteren Falle gibt es aber auch kein Geld. Da ich wusste, dass ich nicht so leicht zu vermitteln bin, habe ich eben die paar Bewerbungen geschrieben, von den Stellen, die man mir zugewiesen hat. Es ist nicht einmal bis zum Vorstellungsgespräch gekommen.
Verstanden habe ich dieses ganze Durcheinander auch nicht.
LG
Gaby
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Re: Bescheid KK
Hallo,
du mußt bei der Antragstellung angeben, dass du ausgesteuert bist...und dich im Rahmen deines RESTLEISTUNGSVERMÖGENS dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst...dein Restleistungsvermögen muss dann der Gutachter der Afa feststellen.
die werden dir einen Haufen Formulare in die Hand drücken..u.a. auch ein Arbeitspaket 3 (glaub ich..kann auch 1 oder 2 gewesen sein)..und dort ist u.a. ein Gesundheitsfragebogen enthalten sowie verschiedene Schweigepflichtentbindungen..
bitte diese Formulare nicht vor Ort unterschreiben, sondern in Ruhe mit nach Hause nehmen..
wenn sie dir drohen: ohne Untrerschrift dauert die Bewilligung länger...dann frag ihn oder sie, welche Rechtsgrundlage es dazu gibt..
wenn sie mit den Mitwirkungspflichten kommen...die Unterschrift auf den genannten Vordrucken gehört nicht !! mit zu den Mitwirkungspflichten...da die Unterschriften freiwillig sind...kannst ihm auch gleich zeigen..müßte nämlich auf dem Vordruck auch stehen...
lass dich nciht unter Druck setzen...fülle nur den Antrag auf ALG I aus..(kannst ja dazu schreiben, bei der Frage: sind sie arbeitunfähig.."ausgesteuert am"..dann weiß eigentlich jeder bei der Afa, was das zu bedeuten hat..
wenn du noch Fragen hast, dann man raus damit...
du mußt bei der Antragstellung angeben, dass du ausgesteuert bist...und dich im Rahmen deines RESTLEISTUNGSVERMÖGENS dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst...dein Restleistungsvermögen muss dann der Gutachter der Afa feststellen.
die werden dir einen Haufen Formulare in die Hand drücken..u.a. auch ein Arbeitspaket 3 (glaub ich..kann auch 1 oder 2 gewesen sein)..und dort ist u.a. ein Gesundheitsfragebogen enthalten sowie verschiedene Schweigepflichtentbindungen..
bitte diese Formulare nicht vor Ort unterschreiben, sondern in Ruhe mit nach Hause nehmen..
wenn sie dir drohen: ohne Untrerschrift dauert die Bewilligung länger...dann frag ihn oder sie, welche Rechtsgrundlage es dazu gibt..
wenn sie mit den Mitwirkungspflichten kommen...die Unterschrift auf den genannten Vordrucken gehört nicht !! mit zu den Mitwirkungspflichten...da die Unterschriften freiwillig sind...kannst ihm auch gleich zeigen..müßte nämlich auf dem Vordruck auch stehen...
lass dich nciht unter Druck setzen...fülle nur den Antrag auf ALG I aus..(kannst ja dazu schreiben, bei der Frage: sind sie arbeitunfähig.."ausgesteuert am"..dann weiß eigentlich jeder bei der Afa, was das zu bedeuten hat..
wenn du noch Fragen hast, dann man raus damit...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Bescheid KK
Danke für die Antworten.
Das werde ich auswendig lernen müssen bis morgen.
Wie wird überhaupt das ALG1 berechnet. Rechnen die das jetzt vom Krankengeld aus, oder nach meinem regulären Gehalt?
Gruß Bora
Das werde ich auswendig lernen müssen bis morgen.
Wie wird überhaupt das ALG1 berechnet. Rechnen die das jetzt vom Krankengeld aus, oder nach meinem regulären Gehalt?
Gruß Bora
- Schahri
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Re: Bescheid KK
Hallo Bora,
schau mal hier: Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU
Da hatte ich grad vor kurzen was zu gepostet. Vielleicht hilft es dir weiter.
LG
Schahri
schau mal hier: Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU
Da hatte ich grad vor kurzen was zu gepostet. Vielleicht hilft es dir weiter.
LG
Schahri
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Schahri
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