Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Blacky
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Blacky » Do 7. Feb 2013, 11:08

Jetzt muss ich nur noch verstehen was die AfA als "Bemessungsgrundlage" genommen hat - das letzte Jahr vor der Arbeitslosigkeit war ich ja im Krankengeld.
Können die das Krankengeld als "Arbeitsentgeld" werten. Krankengeld ist doch eine Lohnersatzleistung.
Die müssten doch von dem Gehalt ausgehen was vor den 78 Wochen Krankheit lag - oder ?
So sollte es sein.

Dann wird der Bemessungszeitraum verlängert.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Schahri
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Schahri » Do 7. Feb 2013, 21:41

Hallo KD,

der Bemessungszeitraum ist 12 Monate zurück - VOR dem KG-Bezug.

Ich habs jetzt nicht auf die Schnelle gefunden, seit wann du im KG-Bezug warst.

Unter Umständen kann man eine Verlängerung auf 24 Monate BEANTRAGEN!
AfA - Härteregelung:
Haben Sie in den letzten beiden Jahren vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit durchschnittlich ein um 10 Prozent
höheres Arbeitsentgelt erzielt als im letzten Jahr, sind der Bemessung des Arbeitslosengeldes die Arbeitsentgelte
dieser beiden Jahre zugrunde zu legen.
Da die Agentur für Arbeit aber in der Regel nicht weiß, dass Ihr Verdienst höher war, müssen Sie die Ausdehnung des Bemessungszeitraumes auf zwei Jahre ausdrücklich verlangen und die erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechnungen) vorlegen.
Wenn du es nachlesen möchtest: Bemessungsentgelt/-zeitraum

LG
Schahri
LG
Schahri

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Sa 9. Feb 2013, 15:07

So eine verdammte Scheiße !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Da schreibt mir doch heute die DRV, sie entschuldigen sich, da im letzten Bescheid der Widerspruchstelle irrtümlich eine volle Rente auf Zeit zugesagt wurde.
Es müsste heissen "eine teilweise Renten auf Zeit".

Diese verdammten Schweine. Natürlich schreibe ich zurück mit entsprechender Begründung.
Werde die Sacharbeiterin und die Widerspruchstelle einbinden.
So eine Sauerrei. Ich kann mich kaum noch zurückhalten. Diese Schweine !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Grrrrrrrrrrrr
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 9. Feb 2013, 16:20

Hallo KD, :koepfchen:
Da schreibt mir doch heute die DRV, sie entschuldigen sich, da im letzten Bescheid der Widerspruchstelle irtümlich eine volle Rente auf Zeit zugesagt wurde.
Was soll das jetzt heißen, "man entschuldigt sich", hast du denn schon einen rechtsgültigen EM-Renten-Bescheid bekommen oder war das nur eine "allgemeine Information" (mündlich /schriftlich ???), wie dort wohl wahrscheinlich entschieden wurde ???
Das macht einen gewaltigen Unterschied, denn bei einer offiziellen Bescheiderteilung reicht keine "Entschuldigung", sondern es muß nach korrekter Rechtsgrundlage begründet, der erteilte Bescheid (über volle EM-Rente) aufgehoben und ein anderer (Änderungs-) Bescheid erstellt werden.

Gegen ALLE Bescheide kann man Widerspruch einlegen, was du dann auch tun solltest aber sachlich und fundiert, nicht "in der ersten WUT" ...
Es müsste heissen "eine teilweise Renten auf Zeit".
Dazu hast du jetzt einen schriftlichen Bescheid vorliegen (bewilligt wird eine teilweise EM-Rente für den Zeitraum X- Y ???) ... :confused: :Gruebeln:

Letztlich wird auch eine teilweise EM-Rente aktuell immer in eine Volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) erweitert, es könnte natürlich sein, dass man das erst macht wenn dein Anspruch auf ALGI abgelaufen ist.
Denn mit einer Teilweisen EM-Rente hast du ja weiterhin Anspruch auf entsprechend reduziertes (Teilzeit-) ALGI, vielleicht solltest du dir das auch finanziell mal durchrechnen, ob es nicht (bis zum Ablauf deines Anspruches an die AfA) sogar vorteilhafter für dich wäre, als direkt die volle EM-Rente zu bekommen.
Dann fällt ja dein Anspruch auf ALGI sofort komplett weg, weil du der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst. :confused: :Gruebeln:
Diese verdammten Schweine. Natürlich schreibe ich zurück mit entsprechender Begründung.
Werde die Sacharbeiterin und die Widerspruchstelle einbinden.
So eine Sauerrei. Ich kann mich kaum noch zurückhalten. Diese Schweine !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dann war es ja mal wieder "gut", dass du diese Information an einem Wochenende bekommen hast, man sollte sowas IMMER erst mal sacken lassen und nach "Abkühlung des Gemütes" überlegt die Situation betrachten, bevor man irgendwelche Schnellschüsse in alle Richtungen losläßt, die man später nicht wieder rückgängig machen kann.

ich kann deine WUT :Wut: und Enttäuschung durchaus nachvollziehen, aber mach bitte NICHTS spontan aus diesem Gefühl heraus, was dir vielleicht nur schaden könnte.
Schreibe bitte etwas konkreter welche Informationen du jetzt (wie ???, schriftlich /mündlich) bekommen hast, gibt es denn schon irgendeinen (schriftlichen, rechtsgültigen) Bescheid zu einer EM-Rente ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » So 10. Feb 2013, 23:12

Hallo Doppeloma,
Was soll das jetzt heißen, "man entschuldigt sich", hast du denn schon einen rechtsgültigen EM-Renten-Bescheid bekommen oder war das nur eine "allgemeine Informati on" (mündlich /schriftlich ???), wie dort wohl wahrscheinlich entschieden wurde ???
Der Text von der vollen EM stand in der Ablehnung der Reha (Widerspruchsstelle). Für die EM-Rente liegt noch kein Bescheid vor.
Der SB hat für den Rentenantrag die Aussage aus dem Reha-Bescheid "korrigiert" und einen Bescheid für eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Kürze angekündigt.
Dann war es ja mal wieder "gut", dass du diese Information an einem Wochenende bekommen hast, man sollte sowas IMMER erst mal sacken lassen und nach "Abkühlung des Gemütes" überlegt die Situation betrachten, bevor man irgendwelche Schnellschüsse in alle Richtungen losläßt, die man später nicht wieder rückgängig machen kann.
Ja, habe mich wieder gefangen. Bin nur noch etwas enttäuscht.
Warte jetzt auf den Bescheid für die halbe Rente und werde ggf. auch keinen Widerspruch mehr einlegen.
Die AfA hat mir jetzt auch ALG1 auf Basis von §145 zugesprochen. Dies kam bestimmt auch auf Basis der schriftlichen Aussage von der DRV bezüglich "volle EM" zustande. Wenigstens ein positiver Effekt.

Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Di 12. Mär 2013, 12:56

Hi,
vor einem Monat hat die DRV geschrieben, ich bekäme in Kürze einen Bescheid.
Nix passiert.
Die haben immer noch eine andere Zeitrechnung.
Man wird nur noch hingehalten bzw. verarscht.

KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Fr 26. Apr 2013, 21:50

So Leute, die halbe Rente auf Zeit ist durch - den Bescheid habe ich jetzt in meinen Händen.
Es sind positive Elemente drin und negative.
Positiv ist, dass die Rente rückwirkend zu 02.2012 genehmigt wurde und bis 07.2014 läuft.
Bis hierhin hat sich der Kampf gelohnt !

Leider wurde errechnet, dass ich ab 1.3. 2013 keine Rentenzahlung bekomme, da ich über die Hinzuzverdienstgrenze komme.
Ich vermute, die haben das Arbeitslosengeld angerechnet. Das ALG1 auf Basis §145 startet ab 05.2013 bis 06.2014.
Ab 1.1.2013 haben die unter der Bezeichnung "der Sozialleistung zugrunde liegendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen" ein Einkommen angegeben, welches die Hinzuverdienstgrenze überschreitet.
Wahrscheinlich rechnen die meine Sperrzeiten von der AfA auch mit als Basis ein.

Ich muss jetzt mir erst mal von der DRV erklären lassen, auf welcher Basis das neue theoretische Arbeitseinkommen errechnet wurde.

So weit, so gut, aber einen Zusatz im EM-Bescheid hätten sie sich sparen können:
"der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für eine Rente ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand."

Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 26. Apr 2013, 23:56

Hallo KD, :Bussi:
Bis hierhin hat sich der Kampf gelohnt !
NA ALSO, was lange währt wird irgendwann wenigstens teilweise gut ... :jaa: :applaus:
Leider wurde errechnet, dass ich ab 1.3. 2013 keine Rentenzahlung bekomme, da ich über die Hinzuzverdienstgrenze komme.
Hier komme ich nur teilweise mit, kann nur Vermutungen äußern, du hattest doch eine Abfindung bekommen und deswegen eine Sperre von der AfA, wenn ich mich recht entsinne ... :confused: :Gruebeln:
Ich vermute, die haben das Arbeitslosengeld angerechnet. Das ALG1 auf Basis §145 startet ab 05.2013 bis 06.2014.
OK, da nehme ich mal an, dass dein ALGI höher ist als die Halbe EM-Rente plus Halbes ALGI ...das könnte der Grund dafür sein aber genau kenne ich mich damit leider nicht aus, auch nicht damit ob die Abfindung für den Zeitraum der bewilligten EM-Rente schon irgendeine Bedeutung entfaltet.
Ab 1.1.2013 haben die unter der Bezeichnung "der Sozialleistung zugrunde liegendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen" ein Einkommen angegeben, welches die Hinzuverdienstgrenze überschreitet.
Wahrscheinlich rechnen die meine Sperrzeiten von der AfA auch mit als Basis ein.
Das kann durchaus möglich sein, die wissen ja nicht, dass du in der Zeit kein Geld von der AfA bekommen hast und nehmen dein theoretisches ALGI als gegeben ... :Gruebeln:
Ich muss jetzt mir erst mal von der DRV erklären lassen, auf welcher Basis das neue theoretische Arbeitseinkommen errechnet wurde.
Für diese (Sperrzeit) müßte dir (aus meiner ganz persönlichen Sicht) eigentlich die halbe EM-Rente ausgezahlt werden, kann dir genau tatsächlich nur die DRV erklären. :confused: :Gruebeln:
So weit, so gut, aber einen Zusatz im EM-Bescheid hätten sie sich sparen können:
"der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für eine Rente ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand."
Diesen Absatz sparen die sich in absolut KEINEM Bescheid zur EM-Rente, nimm das nicht schon wieder persönlich :koepfchen: , das steht bei ALLEN ganz genauso drin, damit sich die EM-Rentner bloß nicht zu sicher fühlen sollen, nichtmal bei einer Rente auf Dauer weil (eigentlich) keine Besserung / Erwerbsfähigkeit mehr zu erwarten ist.

Meines Wissens bist du auch schon reichlich Ü 50, da wird eher selten wirklich was nachgeprüft, wurde beim Dopa auch noch nicht gemacht und bei einer Zeitrente bis nächstes Jahr vermutlich sowieso nicht (jedenfalls nicht vor der Prüfung des Verlängerungs-Antrages), wenn du eine Tätigkeit aufnehmen würdest, musst du das ohnehin bei der DRV melden, aber mit einer Teilrente wird das ja fast noch erwartet, die würde also auch nicht wegfallen.

Der individuell erlaubte "Zuverdienst" ergibt sich aus deinem letzten Vollzeit-Einkommen, darum wird das mit in den Bescheid geschrieben, solange du den dort angegebenen Betrag (und den Zeitrahmen UNTER 6 Stunden) nicht überschreitest, bekommst du weiterhin die Teilweise EM-Rente dazu.

Nur bei einer Vollen EM- Rente liegt die Zuverdienst-Grenze (aktuell) generell bei 450 € im Monat, darf aber 2 Mal im Jahr bis auf das Doppelte überschritten werden.
Die Berechnungen dafür sind bei einer Teilweisen EM-Rente sehr kompliziert, darum steht das jeweils im Bescheid mit drin.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Fr 3. Mai 2013, 12:14

Mensch, Mensch …
War heute wegen meines Rentenbescheides bei der DRV.
Ich bekomme ja rückwirkend seitens der DRV eine halbe Rente zu 02.2012 bis 07.2014
Davon bleibt aber kaum was übrig, weil die Krankenkasse sich ihr volles Krankengeld zurückholt, soweit der Betrag das hergibt.

Ab 3.2013 legen die mein Gehalt von 2011 zugrunde und sagen, dies übersteigt die Hinzuverdienstgrenze.
Da ich ja seit 12.2012 kein Krankengeld bekomme, und nicht mehr arbeite (Abfindung vom letzten AG) gehen die von einem theoretischen Einkommen aus und streichen mir die Rentenzahlung.

Für den Rentenbescheid lag kein ALG1 zugrunde lt. DRV SB.

Ich muss jetzt der AfA noch den Rentenbescheid zusenden, weil die DRV keine Info von der AfA hat, bzw. die AfA nicht über den Rentenbescheid Bescheid weiß.

Lt. SB von der DRV wird die AfA der teilweisen Erwerbsminderung folgen. (Ich bin ja verpflichtet, die AfA über die Rente in Kenntnis zu setzten).
Die AfA wird dann ihren Bescheid auf halbes ALG1 setzten lt. SB DRV

Ich denke, ich schicke der AfA erst mal den Rentenbescheid und warte auf deren Reaktion.

Dann werde ich mal wieder einen Widerspruch an die DRV senden und für die Begründung das schon geforderte Gutachten nochmals einfordern. Der SB wollte zwar nochmal die Arbeitsgruppe deswegen ansprechen. Normalerweise würde ich das Gutachten auch nicht bekommen, sondern ggf. nur mein Hausarzt, der mir dann das Gutachten erklären würde. Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass mir beim letzten Widerspruch das vorletzte Gutachten von Düsseldorf mit der Bitte, dieses zu kopieren und zurück zu senden, zugesandt wurde.
Der SB schaute ungläubig und meinte dies wär nicht üblich. Man könnte höchsten Einsehen oder max. 10 Kopien bekommen. Ich habe Damals das Gutachten bekommen und will dies jetzt auch wieder.

Mein erster Gedanke war wieder alles hinzuschmeißen.

Aber ein Widerspruch könnte sich vielleicht lohnen, da meine Rente sich ja eh in Luft auflöst – bis 18.12. 2012 wird sich die KK ihr Krankengeld von der DRV holen. Für Jan/Feb bekomme ich noch habe Rente (doppelte der Hinzuverdienstgrenze) dann kommt nichts mehr.

Mal schauen was noch von der AfA an Hiobs-Botschaften zurück kommt.
Scheiß Sozialstaat – Bin wieder platt – immer wieder der selbe Scheiß.

Der KK habe ich auch schon den Rentenbescheid gesendet – noch keine Reaktion.

Seit Jan zahle ich vollen Krankenbeitrag ohne Zuschuss.
Das ist vielleicht ein Wirrwarr zwischen AfA, DRV und KK.
Warscheinlich muss ich bald mein Rechtschutz in Anspruch nehmen.


Entnervten Gruß
KD

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Re: Aussteuerung / Nachweis weiterer AU

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Fr 7. Jun 2013, 11:29

Hallo,

die Widerspruchstelle der DRV hat mir jetzt eine Durchschrift des letzten Gutachtens zugesandt.
Dort konnte ich die zutreffenden, teils interessanten, teils fehlerhaften, teils verleumderischen Ausssagen des Gutachters lesen.
Der Gutachter hatte die Wertung von sich gegeben, ich wäre nicht voll und auch nicht teilweise Erwerbsgemindert, obwohl der Inhalt des Gutachtens ziemlich treffend meine Situation beschreibt.
Die DRV ist aber dieser Empfehlung nicht gefolgt und hatte auf teilweise EM entschieden.( Die DRV hält also auch nichts von diesem Gutachten).

Ich habe soweit weit wie möglich dem Gutachten widersprochen und nochmals darum gebeten meiner Einschätzung zu folgen und auf volle EM zu entscheiden.

Denke wird wohl nichts werden - aber versuchen muss man es.
Hoffentlich bekomme ich noch die Begründung dazu, wieso ich zu viel HInzuverdienst habe und so keine Rente gezahlt wird.
Ob die mir die Abfindung, die monatlich gezahlt wird anrechnen ? Wir werden sehen.

Lasst euch nicht unterkriegen.

Gruß KD

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