Hallo mäuschen,
schön, dass langsam Licht am Ende des Tunnels zusehen ist, trotzdem verstehe ich da was nicht.
Du schreibst das JobCenter würde deine ganze Renten-Nachzahlung beanspruchen, das kommt wohl darauf an wie hoch deine monatliche Rente ist (rückwirkend Monat für Monat war) und in welcher Höher DU persönlich Leistungen vom JC bekommen hast (Regelsatz plus persönlicher Mietanteil).
Was monatlich darüber liegt steht dir aus deiner Nachzahlung zu, die anderen Mitglieder deiner BG haben schließlich (rückwirkend) keine Rente beommen.
Ich kann dir das nicht wirklich erklären. Meine Anwältin hat mir es so erklärt: Da ich keinerlei Einkommen zum AGL 2-Bezug hatte und mir jedes Mal eine Versicherungspauschale von 30€ vom Regelsatz abgezogen wurde,
Das stimmt schon mal gar nicht, diese Pauschale wird nicht vom Regelsatz "abgezogen" wie kommt sie denn darauf (steht sowas in deinem Bescheid ???)

, die Versicherungs-Pauschale verringert anrechenbares Einkommen (zusätzlich zu ALGII wie Lohn /Gehalt/Rente), wenn du /ihr Keines hattet, dann gibt es auch keine Versicherungs-Pauschale.
Wenn man dir das wirklich vom Regelsatz abgezogen hat, dann darf man jetzt auch nur den geminderten (wirklich ausgezahlten !!!) Betrag aus deiner Renten-Nachzahlung von der DRV einfordern.
Ich kenne ja die genauen Beträge nicht und auch nicht die Höhe deiner EM-Rente, hast du denn schon eine korrekte Aufstellung vom JC dazu bekommen und stimmt da die Berechnung ...
stehen mir für die Zeit wo ich schon EM_Rentner auf dem Papier war also vom 01.10.2011 -31.12.2012 diese 30€ Versicherungspauschale zu. Das sind 15 Monate x30€ =450€.
Das kannst du auch nur an Hand der Einzelberechnungen Monat für Monat herausbekommen (also auflisten ab 10/2011 und JC-Leistungsbetrag deinem Renten-Betrag gegenüberstellen), ob das schon berücksichtigt wurde oder nicht, sie scheint da nicht viel Ahnung von zu haben, auszahlen wird man dir ganz sicher nichts davon solange nicht geklärt ist, wie das alles abgerechnet wurde bei der DRV.
Das JC hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf deine gesamte Renten-Nachzahlung, sondern nur in dem Umfang wie du dort auch Leistungen erhalten hast ... die Rück-Forderung des Darlehens in 2 Monatsraten mußt du auch nicht hinnehmen, du sollst ja nicht direkt wieder "bedürftig" werden ... kannst direkt mit dem Forderung-Management auch eine andere Regelung treffen.
Das Verlinkte oben von 2007 (mit Verweisen auf die Rechtslage /Urteile 2004 /2005) ist aber schon ganz schön alt, von den 30 € (Versicherungs-Pauschale) kann ich in der aktuellen Fassung des SGB II § 11 / 11b gar nichts mehr finden, das stand da früher mal mit drin ...
Gilt aber alles nur bei Anrechnung von Erwerbseinkommen /sonstigem Einkommen ... jetzt gibt es nicht mal mehr die Bezeichnung in den §§ ... nur noch den "pauschalen Freibetrag" von 100 €, da soll das jetzt enthalten sein ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html
Das hier ist etwas "jünger", ändert aber nichts daran, dass es langsam für "Normalsterbliche" immer unverständlicher wird, ganz sicher nicht ganz ungewollt, damit wir nicht so schnell merken sollen, wenn man uns (von Amts-wegen

) sogar noch um die Nachzahlung für eine hart erkämpfte EM-Rente bescheißen will.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... 0-eur.html
So langsam blicke ich da auch nicht mehr durch, bei der "Einkommensanrechnung" (Urlaubsabgeltung vom Dopa) hat man diese 30 € nur einmal berücksichtigt und danach nicht mehr, das sei so in Ordnung nach neuester Rechtslage (Sommer 2011) ... na ich bin wirklich gespannt, wie man das am SG mal beurteilen wird ...falls die da wenigstens noch den Durchblick haben sollten...
Liebe Grüße von der Doppeloma
