Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 25. Jan 2013, 02:30

Hallo NeueWege, :smile:

du solltest ein wenig darauf achten in welchem Zusammenhang die Gesetze zu betrachten sind, hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis, bist du "behindert", von "Behinderung bedroht" ...für diese Leute sind diese bestimmten Vorgaben des SGB IX gedacht ...
Diese "angeblichen" Wahlmöglichkeiten greifen aber auch erst, wenn die entsprechende LTA-Förderung "dem Grunde nach" schon mal bewilligt wurde ... meist wird man da erst noch zum DRV-GA eingeladen ...
Aber es lohnt sich nicht darauf "neidisch" zu sein, die bekommen das auch alles nur nach harten Kämpfen, wenn überhaupt.
Ich meine ein Urteil gefunden zu haben, nach dem insbesondere im LTA-Verfahren nicht auf die gleiche Berufsebene verwiesen werden darf. Was also hat die Facharbeiter-Ebene womit zu tun.
Dieses Urteil würde uns hier ganz sicher sehr interessieren, wobei man auch immer bedenken sollte, dass keine Behörde an irgendwelche "Urteile" gebunden ist in ihren Entscheidungen, die können sogar auch BSG-Urteile ignorieren, wie z.B. bei mir und dem Dopa beim JobCenter geschehen.

Ich habe denen das sogar (ganz freundlich :grinser: ) als Kopie zum Widerspruch dazugelegt, hat die nicht beeindruckt, nun sind wir am SG damit und werden unser EIGENES Urteil (dann konkret gegen UNSER JC) wohl irgendwann mal bekommen... :Gruebeln: :teufel:

Das mit der "gleichen Berufsebene" hast du da ganz sicher schon falsch verstanden, denn du darfst sogar (eine Stufe) UNTER die bisherige Berufsebene verwiesen werden und was glaubst du wohl welche (geringere) Ebene nach Facharbeiter kommt ...man kann dich auf ALLES verweisen, was du mit deinen bisher vorhandenen Kennntnissen bei kurzer Einarbeitung noch am allgemeinen Arbeitsmarkt machen könntest.

Damit hat sich nicht nur eine Umschulung erledigt, sondern auch eine EM-Rente, brauchst dir ja bloß was "Anderes" (angelerntes/ungelerntes) suchen was noch geht, dann brauchst du auch keine Rente... :Ohnmacht:
Weiter habe ich mal überlegt: ich bin über 4 Jahre aus meinem ursprünglich erlernten Beruf heraus - ganz praktisch über 15 Jahre. Da könnte ich ja auch die AfA selbst mit einem LTA-Antrag ärgern.
Die AfA ist da aber bei dir nicht zuständig und reicht den Antrag ganz fix an den zuständigen Leistungsträger weiter, wenn du Ansprüche an die DRV hast auf berufliche Reha-Maßnahmen, dann macht die AfA das schon mal gar nicht, ich fürchte du hast es noch nicht verstanden, DAS will KEINER (mehr) bezahlen ... :ic_down:
Dass du lange raus bist aus deinem erlernten Beruf interessiert die dabei nicht (ist hier eher ein zusätzlicher Nachteil), das ist dann kein Kriterium (mehr) dir eine Umschulung zu bewilligen, das erfolgt (wenn überhaupt) nur aus gesundheitlichen Gründen und maßgeblich ist dafür NUR die letzte (längerfristig) ausgeübte Tätigkeit, wenn du die deswegen nicht mehr ausüben kannst.
Muss die DRV nicht begründen, warum sie eine Umschulung ablehnt ?
Ja sicher muß die DRV begründen warum sie was ablehnt, die schreiben ja dann nicht, dass sie konkret eine Umschulung ablehnen sondern, dass sie Leistungen zur beruflichen Reha, aus DEM und DEM und DEM Grunde nicht für notwendig halten und daher ablehnen.

Von einer Umschulung wird erst dann konkret geschrieben und geredet, wenn es auch tatsächlich um eine Umschulung geht, ansonsten bewilligt man dir erst mal "ganz blumig" Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ("dem Grunde nach"), die weitere Aufklärung dazu bekommst du dann erst in einem persönlichen Gespräch, bei einem Reha-Berater der DRV.
Oder von mir aus: warum sie einem das vorschlägt, was sie vorschlägt ?
Bei uns lief das damals noch nicht ganz so chaotisch, ich bekam den Bescheid (mit der Bewilligung der beruflichen Reha) und einen Termin/Einladung für 2 Wochen BfW (Berufsförderungswerk) zur "Berufsfindung", beim Amtsarzt (vom damals noch Arbeitsamt) war ich da vorher auch irgendwann mal und der hatte bescheinigt, dass ich irgendwas im Büro machen sollte (hatte einen Facharbeiter für Lagerwirtschaft, dafür Berufsunfähig erklärt), weil ich gesundheitlich für körperlich schwere Arbeiten nicht mehr geeignet sei.
Hat man keine Möglichkeit ein Eignungs-Assessement zu erwirken ? Da wird das Wunsch-/Wahlrecht doch gleich mit Füssen getreten ?
In dem BfW sollte dann geklärt werden, in welche Ausbildung (Umschulung) es letztlich gehen sollte (nach meinen Wünschen /Neigungen usw. wurde eher nicht gefragt :Gruebeln: ), das ärztliche GA bildete die Grundlage und da stand drin "Büro oder Verwaltung" ..., das entsprach überhaupt NICHT meinen "Wünschen und Neigungen" ... :Verwirrt: :Hilfe:

In der "Berufsfindung" gab es dann "Probe-Tage" als Technische Zeichnerin (mein räumliches Sehen ließ schon immer sehr zu wünschen übrig, die Vorstellung sowas den Rest meines Lebens täglich zu tun ... :kotzen: ), war noch so richtig altmodisch am Reißbrett ... :Heiss:

Dann kam ich in eine TV- und Radio-Werkstatt (man muss bedenken PC steckten noch in den Kinderschuhen, die TV- und Radio-Geräte hatten noch richtig GEWICHT ... :glotzen: ), ich wurde "gelobt", weil ich so gut löten konnte (kein Wunder nach 11 Jahren in der Industrie, da wurde u.A. auch in der Montage auf Leistung gelötet :lachen: :groehl: ), ich fand aber nicht, dass diese Berufsrichtung der Empfehlung des Amtsarztes besonders nahe kam... :glotzen: :Verwirrt: :Hilfe:

Was war da eigentlich noch, paar Mathe- und Deutschtests, Allgemeinwissen abfragen, naja ...die "Berufsfindung" ergab dann die "Wahl" zwischen Pest (Bürokauffrau) und Cholera (Reiseverkehrskauffrau), ich WOLLTE (eigentlich) weder das Eine noch das Andere, aber ich brauchte das (Übergangs-) Geld von der DRV ... :icon_mrgreen: :icon_mrgreen: :icon_mrgreen:

Es vergingen weitere Monate bis die eigentliche Umschulung dann begonnen hat, mit einem "Vorbereitungs-Kurs" (3 Monate) zur Auffrischung des Schulwissens, immerhin war die Schulzeit (bei den meisten Umschülern) schon geraume Zeit her, das war ganz gut, da habe ich Manches in Mathe endlich mal verstanden, was ich früher nie begriffen hatte...
Nur in Deutsch konnten die mir nicht wirklich was beibringen..."Schwamm drüber" ...

Danach war dann 2 Jahre Ausbildung (zur ...kauffrau) mit IHK-Prüfung (schriftlich mit 3 bestanden /mündlich durchgefallen :jaa: ) und danach stand ich komplett ohne Geld da weil die Gesetze gerade (mal wieder ) geändert waren, ein DRV-Umschüler hatte nach dem ganzen "Tanz" plötzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr), auch NICHT auf Arbeitslosen-HILFE (war noch vor H4) ... das hatte man mir aber bei den Vorbereitungen auch ganz anders erzählt ... :traurig:
Wie schon geschrieben - mir ist bekannt, dass "Eingliederungs-Bescheide" mit steigender Tendenz verteilt werden.
Ja, das ist der (relativ) neue Trend bei der DRV, so brauchen sie nicht ablehnen, stehen "großzügig" da und der "Beglückte" hat trotzdem die A-Karte ... wird mit Vorliebe für Alle bewilligt ab (spätestens) 45 PLUS aufwärts ... da mach mal was gegen, die haben doch nicht abgelehnt dir zu HELFEN ...
Kann man keine Akteneinsicht bezüglich dieser Entscheidungsgrundlagen erwirken ?
Ja sicher, du kannst bei JEDER Behörde (nach § 25 SGB X) die Akteneinsicht verlangen, besonders dann wenn Anträge abgelehnt wurden, ist das auch angebracht, die Begründungen sind oft sehr dürftig und bestehen überwiegend nur aus abgedruckten Gesetzestexten.
Darum sehen sich die Inhalte der abgelehnten EM-Renten-Anträge hier auch verdammt ähnlich, unterscheiden sich meist nur in den aufgeführten Krankheiten und am Datum /Namen des Empfängers... :ic_down:
in §4, SGB IX: ......die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern...
Das soll dann später die AfA schaffen, denn für die Vermittlung in die ensprechende Arbeit ist die DRV nicht zuständig ... spätestens beim JobCenter fragt aber KEINER mehr, was du gerne hättest /möchtest, egal ob Reha-Kandidat /Behindert oder nicht ...

Da hast du ALLES gesundheitlich zumutbare zu machen, um aus dem Leistungsbezug wieder zu verschwinden und dem Staat nicht mehr "auf der Tasche zu liegen", deine Neigungen und Fähigkeiten interessieren da Niemanden mehr ...übrigens AUCH gesetzlich festgelegt im SGB II ...
in § 9, SGB IX:.......wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigen entsprochen.........
.......Leistungen.....lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum.......fördern ihre
Selbstbestimmung
Da geht es eher um das "persönliche Budget" z.B. wenn jemand Pflegeleistungen braucht / Begleitung oder Fahrdienst zum Arbeitsplatz und sowas, das kannst du nicht auf dich übertragen, die nehmen für alles den Begriff der "Teilhabe am Arbeitsleben", das ist (aus meiner Sicht) auch so eine künstliche, hochtrabende Bezeichnung mit der Keiner so richtig was anfangen kann, früher hieß das ganz einfach Reha-Leistungen ... das sind doch ALLES nur "Worthülsen", frage mal ernsthaft "Behinderte", wie es so steht um die Umsetzung dieser märchenhaften Gesetze ... :Wut: :schimpfen:
in § 33, SGB IX:.....die Teilhabe möglichst auf Dauer zu sichern
.....bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit....berücksichtig.
Das SGB IX betrifft fast nur (meist schon seit Geburt oder später durch Krankheiten /Unfälle) behinderte Menschen, das hat mit uns "Normalos", die einfach "nur" wegen Krankheiten aller Art (Herz- Kreislauf /Rücken /Psyche) länger AU sind und eventuell "Erwerbsgemindert", nicht so wirklich viel zu tun.

Vielleicht solltest du dich eher mal mit den Regelungen des SGB VI befassen, darin sind auch die Reha-Leistungen für den (nicht behinderten) Normal-Arbeitnehmer und Renten-Beitragszahler enthalten :ic_up:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/9.html

Es klingt zwar Manches sehr ähnlich, bedingt aber zunächst immer die Erfüllung der entsprechenden Beitragsbezogenen Zeiten ...

Es ist eben nicht so einfach, wie man es gerne hätte und aussuchen kann man sich eher nicht viel, dann gibt es eben GAR NICHTS ... das ist in allen Fällen so und zieht sich quer durch die ach so sozialen Gesetze von SGB I bis SGB XII ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Blacky
Administrator
Beiträge: 2580
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 20:41
Wohnort: Lippe
Hat sich bedankt: 1340 Mal
Danksagung erhalten: 807 Mal

Re: Aussteuerung, Nahtlosigkeit, LTA

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 25. Jan 2013, 11:06

Diesen ganzen Mumpitz habe ich auch schon durch.

Ich wurde im Jan 2007 krank, im Juli Berufsunfähig aus der Reha entlassen.
Die DRV bewilligte mir dann großzügig die Teilhabe, WOW, mein AG hätte mir einen Arbeitsplatz garantiert
wenn ich eine Umschulung bewilligt bekommen hätte.

Nö, dafür war ich mit 47 Jahren schon zu alt.

Mein AG, übrigens eine sehr große FA. mit vielen Schienenfahrzeugen, konnte oder besser, wollte mir so keinen Arbeitsplatz
geben weil eben die Ausbildung fehlte. Die DRV hätte meinen Lohn für 9 Monate komplett übernommen aber das Risiko war für den AG
zu groß. In der Disposition kann ja auch viel schief gehen.

Ich habe gekämpft wie ein Löwe, gegen alle, die BG, DRV, den AG usw.

Hilfe gab es keine, soviel zur Teilhabe... :schimpfen:

Im Jan 2009 ging dann gesundheitlich nix mehr und ich habe die Rente beantragt.
Gegen die BG habe ich geklagt und verloren, ein Bandscheibenvorfall kommt ja schließlich nicht vom LKW und Bus fahren. :Laber: :Laber: :Laber:

Meine Kündigung kam, sogar mit einer großzügigen Abfindung, hatte ich aber nix von weil die Auszahlung in den H4-Bezug gelegt wurde.

Es wird immer schlimmer. Rente abgelehnt, ich war ja nur ein "Hilfsarbeiter"
Das ich mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als KFZ-Mechaniker und 20 Jahren Berufserfahrung auf LKW und Bus einem Berufskraftfahrer
gleich zu setzen wäre interessierte weder die DRV noch den Richter am SG.

Alles in allem kann ich sagen das man von der DRV, der BG oder sonstigen Verarschungsinstutitionen nur gelinkt wird.

Mittlerweile liegt meine Akte seit einem Jahr beim LSG. :traurig:

Wenn ich heute nochmal in diese Situation geraten würde wäre meine Vorgehensweise anders.

Ich wäre weiter Bus gefahren bis ich irgendwann mal aus dem Bus getragen worden wäre.

Das da evt. auch Fahrgäste mit zu Schaden kommen könnten wird wohl billigend in Kauf genommen.

Mir wurden übrigens die Führerscheine nicht verlängert, mir wurde im Prinzip ein Berufsverbot erteilt.

Aber zahlen will keiner für mich...... :traurig: :traurig:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



Bild

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste