Ich habe mich heute Abend in der "Vorstellungsrunde" schon mal gemeldet und geschrieben, dass ich erst mal recherchieren wolle. Na super - habe ich auch getan - meine Güte, was für ne Menge Beiträge hier. Okay. Das wird dann doch zu fummelig und bevor ich mir wieder schlaflose Nächte um die Ohren haue, stelle ich nun einfach meine Fragen und riskiere es - auf ähnliche Fragen verwiesen zu werden.
Ich (Ü40) bin nach vielen Jahren als Pflegehelferin lange aus körperlichen und psychischen Gründen krank geschrieben und stehe nun also vor der Aussteuerung. Die Möglichkeit des "ALG1 bei AU" ist mir zwischenzeitlich bekannt. Dass nur das normale ALG1-Antrags-Formular ausgehändigt wird auch. Dieses liegt mir inzwischen nach Vorsprache bei der AfA auch vor und ich habe mir vor allem über die Tips von Doppeloma im elo-forum (inkl. Querverweis nach hier - so fand ich auch das Forum hier) einverleibt.
Allerdings widerstrebt es mir immer noch, unter 2e 2x Ja anzukreuzen. Wäre es nicht möglich, wenigstens einen Hinweis in das Feld zu schreiben, dass ich noch AU geschrieben bin ?

Die FREIWILLIG-Hinweise in Sachen Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung habe ich ebenfalls verstanden. Werde ich entsprechend lassen.
Werde auch noch ein Schreiben aufsetzen, in dem ich der Übermittlung von med.Daten widerspreche.
Dann habe ich Formulare ausgehändigt bekommen, in dem ich und die Ärztin bescheinigen müssen, dass die letzte Stelle aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde. Das ist nun 7 Monate her. Ich gehe mal davon aus, dass die AfA das Recht auf diese Auskunft hat, da sie mir ja wahrscheinlich sonst gleich ne Sperre aufbrummen. Richtig ?

Begleitend bin ich in ambulanter Psychotherapie, welche ganz gut verläuft.
Stationär war ich nie wirklich - ein "Vorstellungsgespräch" in einer Klinik ergab, dass aufgrund meiner Biographie und der berufstypischen Symptomatik ein Stationärer Aufenthalt völlig kontraproduktiv wäre. Statt dessen für mich die Stabilisierung nach vollzogenen Veränderungen im persönlichen Umfeld wesentlich relevanter sind - was sich nun auch bereits deutlich zeigt. - Das mag vielleicht für Leser hier komisch wirken, gerade für solche mit markigen Verläufen, die möglicherweise um jede Med.Reha kämpfen mussten und auch ganz froh darum waren. - Heisst im Umkehrschluss nicht, dass ich ein harmloser Fall bin - es ist bei mir nur anders (was natürlich in der Gewichtung gegenüber der DRV auch ein Nachteil sein kann).
Nun habe ich von der AfA-Leistungsabteilung einen Anruf bekommen (ja, habe eben gelesen, dass die Angabe von Telefonnummern freiwillig ist


Gibt es eine Frist, bis wann der ALG1-Antrag eingereicht werden muss?



Die Dame sagte noch, dass "Sofort" auch daher von Nöten sei, da ALG1-bei-AU (oder eben ALG1 bei Leistungsfähigkeit) erst bezahlt wird, wenn die AfA aufgrund des ÄD-Gutachtens über mich entschieden hat. Ist das wahr ? Und wovon lebe ich bis dahin ? (Aussteuerung anfangs Februar)

Leider hat mich sowohl die Krankenkasse als auch meine Ärtin recht spät auf die weiteren Schritte angesprochen, da wir immer noch an meiner "Rück-Eingliederung" ins Berufsleben gearbeitet haben. So ist also bis heute kein Antrag bei der DRV gestellt. Das ist ärgerlich, aber ist jetzt so.
Eine Berentung ist nicht mein/unser 1.Ziel. Muss man für ALG1-bei-AU einen Rentenantrag stellen ? Oder besteht auch die Möglichkeit einen LTA-Antrag zu stellen (Ziel: Umschulung) ?

Ich habe § 145 zumindest so verstanden, dass beides möglich ist.
Leider kann mir da weder Ärztin noch Psychologin noch ein Mensch von den Gemeinsamen Servicestellen für Reha helfen, was ziemlich ärmlich ist, aber nun mal auch ist wie es ist. Wäre also auch diesbezüglich froh für fundierte Schützenhilfe.

Wenn der ÄD AfA Teil- oder Voll-Leistungsfähigkeit feststellt, dann bekomme ich auch entsprechend Teil- oder Voll-ALG1 ?
Wie verhalte ich mich, wenn mir also teil- oder Voll-Leistungsfähigkeit ausgesprochen wird ? Diese Aussage bezieht sich doch auf den Beruf, in dem ich krank geworden bin ? Ich bin darin überhaupt nicht mehr leistungsfähig.
Vermutlich erst mal Widerspruch einlegen ? Solange bleibt er durch den ÄD Dienst aufgedrückte Leistungsstatus erst mal bestehen.
Ich habe irgendwo gelesen, dass man im LTA-Verfahren nicht auf einen ähnlichen Beruf verwiesen werden kann (das gelte nur im Rentenrecht). Wie steht diese Situation eines eventuell auferlegten Leistungsstatus mit Verweis auf ähnliche Berufe gegenüber einem LTA-Antrag und der Aussage, dass die DRV "das letzte Wort" hat.
Ich verstehe einfach nicht (ausser dass es ein furchtbares Rechts-Kuddelmuddel zwischen AfA und DRV ist), warum die AfA das Recht hat, mit einer Vermittelbarkeit einem unter Druck zu setzen, wenn man gegenüber der DRV einen ganz anderen Willen bekundet. Ich verstehe da denn Sinn des Schutzes durch Nahtlosigkeit nicht.


Was ich auch nicht verstehe ist, wie wird eine Leistungsfähigkeit für eine Umschulung von einer Erwerbsunfähigkeit im krankmachenden Beruf differenziert


Wie kann mich die Ärztin weiter krank schreiben, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte ? Es gibt ja kein Krankengeld mehr (gelbe Zettel sollen ja offenbar nicht eingereicht werden, da sonst die AfA ne andere schiefe Nummer versucht - ach, Leute, ist das nervig).
Muss man sich dann ernsthaft pseudo-bewerben ? Das ist doch echt Energieverschwendung und geht ja schon wieder an die Substanz.

Es gibt in meinem angestrebten beruflichen Zielfeld auch Eignungs-Assessement. Weiss jemand, ob man darauf einen Anspruch hat ?

Ja, und ich habe natürlich auch gelesen, dass es gängige Praxis ist (es gibt sogar eine Statistik die eine deutliche Zunahme in den letzten Jahren beweist), sogenannte Eingliederungsbescheide durch die Rentenversicherungsträger bei LTA-Anträgen zu verschicken. Schon klar. Will ich aber nicht. Das ist nichts Dauerhaftes, schon gar nicht für einen Ungelernten.
Es sollen ja Wünsche berücksichtig werden. Ich weiss von meinen Recherchen, dass noch schnell mal klar ist, LTA ja/nein. Aber der Inhalt (also das Wie) ist und bleibt oft der grosse Streitpunkt, bei dem ja auch die Sozialgerichte nur Empfehlungen abgeben dürfen, da es es sich um Ermessensspielraum handelt. Wie hat man eine Möglichkeit, auf dieses Ermessen positiv Einfluss zu nehmen ? Hat der Reha-SB seine ganzen "Abwägungen" aktenkundig zu belegen ? Kann man diesen Teil der Akte einsehen, wenn es soweit ist, um gezielt dagegen Widerspruch einzulegen ?

Inzwischen ist meine Fragenliste richtig lang geworden. Ich hoffe, es hatten einige von Euch Nerv und Zeit sich bis hierher zu lesen. Es mag sein, dass der eine und andere denkt, da seien Fragen bei, die doch etwas weit in die Zukunft greifen. Na ja. Jaein, ne. Ich finde, wenn man den Stier bei den Hörnern packen will, sollte wissen, wie diese/r aussieht, um nicht danebenzugreifen.
Es wäre also sehr hilfreich für mich, wenn sich doch der eine und andere dazu hinreissen lassen könnte, möglichst viele Fragen zu beantworten. Vielleicht habe ich am Schluss auf jede Frage Antworten und kann endlich meine Nerven beruhigen.
Das wäre meiner Gesundheit tatsächlich sehr zuträglich.
Nun gehe ich nicht davon aus, dass ich zu jetziger später Stunde noch Rückmeldungen erhalte - bin aber gespannt auf die nächsten Tage und würde mich echt über fundierte Hilfe sehr sehr freuen. Ich bin sonst grundsätzlich ein sehr Foren-scheuer Mensch. Ich halte eigentlich nicht viel von Ansammlungen von Schlauschwätzern, die sich hinter Nicknames geschützt, über und gegen Fragende stellen.


Eine der wenigen rühmlichen Ausnahmem im www !

Allen Lesern und Beteiligenden schon mal vielen Dank
