Erstattungsanspruch der AA bei EM-Rente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
aidafan301286
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Erstattungsanspruch der AA bei EM-Rente

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Do 10. Jan 2013, 09:58

Hallo,

ich warte ja immer noch darauf, dass die KK/AA ihre Erstattungsansprüche gegenüber der DRV geltend machen.

Heute habe ich dan einen Erstattungsbescheid der AA bekommen. Hier wurde nur ein Betrag genannt, nicht aufgeteilt auf die 12 Monate, in denen ich ALG bekommen habe. Ich habe zwölf Monate lang den gleichen Betrag bekommen, daher ist es leicht nachzurechnen. Die AA hat mir aber 500,--€ weniger genannt. Nicht, dass ich mich beschweren will. Mein monatliche ALG x 12 ist 500,-- € mehr, als die AA haben will.

War das bei Euch auch so oder stimmte das immer auf den Cent genau?


LG
Gaby

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Melly
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Re: Erstattungsanspruch der AA bei EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Melly » Do 10. Jan 2013, 10:31

Hallo Gaby,

es kommt darauf an ,ob deine Rentennachzahlung höher oder niedriger ist als das ALG.Wenn deine Rente weniger ist als ALG ,dann ist auch der Anspruch der AA entsprechend.
Krankenkasse und Arbeitsagentur haben nur Anspruch auf die Rente, die dir für die Zeit zusteht, in denen sie Kranken- bzw. Arbeitslosengeld gezahlt haben.

Bei mir war es so ,das meine Rente niedriger ist ,als was ich an ALG und KG bekommen habe und so dürfen AA und KK auch nur das abziehen ,was ich in der Zeit an Rente bekommen hätte.

Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.
Liebe Grüsse...Melly Bild

aidafan301286
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Re: Erstattungsanspruch der AA bei EM-Rente

Ungelesener Beitrag von aidafan301286 » Do 10. Jan 2013, 12:32

Hallo Melly,

nee, bei mir bleiben ja sogar noch 500,-- € übrig, weil die AA weniger ALG angegeben hat. Aber ich habe noch einmal nachgedacht. Vielleicht haben Sie die Sozialabgaben abgezogen? Könnte doch sein.

LG
Gaby

maday
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Re: Erstattungsanspruch der AA bei EM-Rente

Ungelesener Beitrag von maday » Do 10. Jan 2013, 12:48

Die Beiträge, die für die Rentenversicherung abgeführt wurden sind, gibt es ab dem Beginn der EMR zurück.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Karla1
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Re: Erstattungsanspruch der AA bei EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Do 10. Jan 2013, 13:42

Hallo mal ne bloede Frage
Bedeutet das
Beispielrechung
Wenn ich seit 10 Monaten 1500 € ALGI bekomme , und die Rente in höhe von 1000€ Rueckwirkend
auf Beginn der Nahtlosigkeitsreglung (ebenfalls 10 Monate )genehmigt wird
dann habe ich 15000€ ALGI bekommen.
Der Rentenanspruch ist fuer diesen Zeitraum aber nur 10000€.
Muß ich dann der AFA 5000 € fuer zuviel erhaltenes Geld zurück zahlen .

Gruß Karl

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Re: Erstattungsanspruch der AA bei EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Blacky » Do 10. Jan 2013, 14:00

Nein, musste nicht. :Zunge_zeigen: :Zunge_zeigen: :Zunge_zeigen: kannste denen dann :Yeah:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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