Hallo,
ich möchte einen Antrag auf Schwerbehinderung durchbekommen - Ausgangskrankheit ist ein Multiples Myelom im Frühstadium.
Ich habe nun schon einiges bzgl. Diabetes gelesen, aber nichts zu der Form, die ich habe.
Mein Körper ignoriert die Zufuhr von Essen, d.h. es tut sich erst mal 2 Stunden lang gar nichts, dann fällt meinem "Insulinknacker" - so hat es mein Arzt genannt - auf einmal auf: "Hoppla, da war doch was..." und fährt - wie wenn ein Zug eine Verspätung aufholen möchte - in einer solchen Geschwindigkeit hoch, dass ich sofort stark unterzuckert bin.
Insulin zu spritzen ist da völlig unsinnig, es wird ja ignoriert bzw. nach 2 Stunden wieder kontraproduktiv eingesetzt.
Hat irgendjemand von euch Erfahrung mit dieser Art Diabetes im Zusammenhang mit einen Antrag?
Oder soll ich es einfach mit hinzufügen, in der Hoffnung, dass es berücksichtig wird ?
Diabetes - Antrag auf Behinderung
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- Fatbob
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Re: Diabetes - Antrag auf Behinderung
Bei Diabetes der sehr schlecht einzustellen ist, bzw häufigen Unterzuckerung sollten 50% drin sein, so ist es bei mir,
allerdings muss ich 4 mal am Tag Spritzen.
Kann sein das das Versorgungsamt ein Zuckertagebuch von dir haben will.
lg
allerdings muss ich 4 mal am Tag Spritzen.
Kann sein das das Versorgungsamt ein Zuckertagebuch von dir haben will.
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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- aggi61
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Re: Diabetes - Antrag auf Behinderung
Sehr gute Erklärung von einem Diabetologen wäre hilfreich - das dem Antrag auf GdB beilegen - zusammen mit dem "Jammerlappen"

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem

- Paulinchen
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Re: Diabetes - Antrag auf Behinderung
Hallo Gummibärchen,
ich hab mich grad an ein Schreiben erinnert das ich als Behindertenbeauftragte mal bekam. Ich habs dir mal kopiert und hoffe es hilft dir weiter.
Neues Recht für insulinpflichtige Diabetiker
Der Bundesrat 06/2010 hat eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen geändert worden, nach denen insulinpflichtige Diabetiker zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhalten können, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerung erbracht werden, um als Diabetiker den Schwerbehindertenstatus zu erhalten, und Diabetiker mussten nachweisen, dass ihr Stoffwechsel sich schwer einstellen lässt und sie teilweise erhebliche Unterzuckerung erleiden.
Jetzt gelten Menschen mit Diabetes mellitus als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens 4 x Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie nach Ernährung Bewegung und Blutzucker selbst anpassen.
Die Blutzuckerselbstmessung und Insulindosierung müssen dokumentiert sein.
Wichtig dabe ist, dass der Schwerbehindertenausweis nun keinen Rückschluss mehr auf die Qualität der Stoffwechseleinstellung zulässt.
Damit sind frühere Fälle wie etwa der Führerscheinentzug ausgeräumt.
Es ergibt sich folgende Änderung der Bewertung des GdB für Diabetes:
Alt Gdb/GdS 40 - Neu GdB/GdS 50
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdB-Werte bedingen.
Zweite Verordnung zur Änderung der Versorungsmedizinischen Verordnung
V.v. 14.07.2010 BGBl. I S. 928 (Nr. 37); Geltung ab 22.07.2010
Quelle: Bundesrat Drucksache 285/10 v. 10.05.10, Detlef Baad, AK
Behinderten/Sozialpolitik HH 08/2010
ich hab mich grad an ein Schreiben erinnert das ich als Behindertenbeauftragte mal bekam. Ich habs dir mal kopiert und hoffe es hilft dir weiter.
Neues Recht für insulinpflichtige Diabetiker
Der Bundesrat 06/2010 hat eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen geändert worden, nach denen insulinpflichtige Diabetiker zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhalten können, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerung erbracht werden, um als Diabetiker den Schwerbehindertenstatus zu erhalten, und Diabetiker mussten nachweisen, dass ihr Stoffwechsel sich schwer einstellen lässt und sie teilweise erhebliche Unterzuckerung erleiden.
Jetzt gelten Menschen mit Diabetes mellitus als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens 4 x Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie nach Ernährung Bewegung und Blutzucker selbst anpassen.
Die Blutzuckerselbstmessung und Insulindosierung müssen dokumentiert sein.
Wichtig dabe ist, dass der Schwerbehindertenausweis nun keinen Rückschluss mehr auf die Qualität der Stoffwechseleinstellung zulässt.
Damit sind frühere Fälle wie etwa der Führerscheinentzug ausgeräumt.
Es ergibt sich folgende Änderung der Bewertung des GdB für Diabetes:
Alt Gdb/GdS 40 - Neu GdB/GdS 50
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdB-Werte bedingen.
Zweite Verordnung zur Änderung der Versorungsmedizinischen Verordnung
V.v. 14.07.2010 BGBl. I S. 928 (Nr. 37); Geltung ab 22.07.2010
Quelle: Bundesrat Drucksache 285/10 v. 10.05.10, Detlef Baad, AK
Behinderten/Sozialpolitik HH 08/2010
Liebe Grüße
Paulinchen
Das Leben ist kein Ponyhof
Paulinchen
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Re: Diabetes - Antrag auf Behinderung
Ich wünsche erst einmal ein gutes, neues Jahr!
Hallo Paulinchen,
hier steckt ja eigentlich genau mein Dilemma, ich lese immer wieder von Insulininjektionen, eine Option, die mir niemals offen stehen wird, egal wie schwer sich die Diabetes zeigt...
Der Vorschlag von aggi ist jedoch erst einmal eine ganz gute Idee, ich werde mal mit meinem Arzt darüber sprechen.
Lieben Dank für eure Antworten!
Hallo Paulinchen,
hier steckt ja eigentlich genau mein Dilemma, ich lese immer wieder von Insulininjektionen, eine Option, die mir niemals offen stehen wird, egal wie schwer sich die Diabetes zeigt...
Der Vorschlag von aggi ist jedoch erst einmal eine ganz gute Idee, ich werde mal mit meinem Arzt darüber sprechen.
Lieben Dank für eure Antworten!
- aggi61
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- Registriert: So 17. Okt 2010, 12:04
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Re: Diabetes - Antrag auf Behinderung
Meine Freundin hat einen Lada - Diabetes Lada - Diabetes und hat einen GdB beantragt - natürlich auch im ersten Anlauf viel zu wenig bekommen
Wen wunderts: Wer weiss schon, was das ist
Ich hab ihr geraten eine für Laien nachvollziehbare Erklärung beizulegen und jetzt hat sie ihren Schwerbehindertenausweis - natürlich nicht nur wegen dem Diabetes - sie hat noch andere Baustellen
Gabi

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