Was ist nun richtig ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Fr 14. Dez 2012, 10:09

Hallo ich brauch Rat:

kurz nochmals meine Geschichte:
Rentenantrag gestellt - > Reha 2011 --> Ablehnung Rentenantrag --> Wiederspruch --> erneute Reha zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, bin schon ausgesteuert und erhielt vor der 2. Reha Alg 1

So und nun bin wieder zu Hause von der Reha. Dort wurde ich als arbeitsunfähig entlassen, mir gesagt das man die der DRV die Verrentung nahelegt.

Nun ging ich wieder zum AfA und meldete mich zurück, um bis zu Bescheid der DRV erneut ALG 1 (habe noch Anspruch) zu erhalten.
Dort wurde mir gesagt das wenn man als arbeitsunfähig von der Reha entlassen ist man keinen Anspruch auf ALG hat !? Ich sollte doch AlG2 beantragen -- würde ich eh nicht bekommen weil ich einen Mann habe der noch etwas Geld nach Hause bringt und wir damit über der Grenze für den Bezug von Alg2 liegen. Ist doch also Quatsch oder ?

Auf mein Drängen hat die Dame vom AfA ewig in den PC gesehen und rum telefoniert. Auf meinen Hinweis zur Nahtlosigkeit sagte sie mal wieder das trifft nicht zu weil ich ja schon im Widerspruch bin.
Schließlich meinte sie wir könnte es doch so machen, nur müsse dazu den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und Schweigepflichtsentbindungen für alle meine Ärzte und die Reha unterscheiben.
Das will ich aber nicht !!
Könnt Ihr mir sagen wie ich mich verhalten kann ? Müßte es nicht reichen wenn ich nur die Reha und nur für die Leistungseinschätzung von der Schweigepflicht entbinde?

Montag bin ich wieder beim AfA bestellte, also bitte ich Euch schnellstens um Rat ..... BITTE !

Eure Dori
LG Dori

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Esuse » Fr 14. Dez 2012, 13:01

Hallo,
da Du ausgesteuert bist, hast Du keinen Anspruch auf KG mehr und wenn die Lohnfortzahlung endet, bist Du leider raus. Deshalb schreiben wir ja immer, daß die gelben Scheine nach Aussteuerung niemals zur AfA sollen. Normalerweise stellt man sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen, der im Gutachten genannten Einschränkungen, zur Verfügung.
Ich würde gar keinen von der Schweigepflicht entbinden, eher dem Amtsarzt und nur diesem, daß Rehagutachten zur Verfügung stellen, aber vermutlich kann Dir auch das auf die Füße fallen. Kommt drauf an, was genau drin steht.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 15. Dez 2012, 00:59

Hallo Dori, :koepfchen:
So und nun bin wieder zu Hause von der Reha. Dort wurde ich als arbeitsunfähig entlassen, mir gesagt das man die der DRV die Verrentung nahelegt.
wie lange warst du jetzt zur Reha, du hast doch davor schon ALGI bekommen (wegen der Aussteuerung) oder irre ich mich da jetzt, hattest du dich da nicht auch schon in Nürnberg beschwert, weil man dich "abwimmeln" wollte... :confused: :Gruebeln:
Nun ging ich wieder zum AfA und meldete mich zurück, um bis zu Bescheid der DRV erneut ALG 1 (habe noch Anspruch) zu erhalten.
es ist wichtig wie lange der Bezug von ALGI unterbrochen war, unter 6 Wochen brauchst du nämlich nicht mal einen neuen Antrag stellen... :lesen: :lesen: :lesen: :ic_up:
Dort wurde mir gesagt das wenn man als arbeitsunfähig von der Reha entlassen ist man keinen Anspruch auf ALG hat !?
Was die sagen ist doch uninteressant, warum hast du das nicht schriftlich verlangt, mit Rechtsgrundlage ???
Ich sollte doch AlG2 beantragen -- würde ich eh nicht bekommen weil ich einen Mann habe der noch etwas Geld nach Hause bringt und wir damit über der Grenze für den Bezug von Alg2 liegen. Ist doch also Quatsch oder ?
Ist schon deswegen Quatsch, weil der Anspruch auf ALGI vorrangig ist, das JC würde gar nicht zahlen selbst wenn du dort "bedürftig genug wärst", weil du auch vorlegen mußt, ob du einen Anspruch auf ALGI hast.
Auf mein Drängen hat die Dame vom AfA ewig in den PC gesehen und rum telefoniert. Auf meinen Hinweis zur Nahtlosigkeit sagte sie mal wieder das trifft nicht zu weil ich ja schon im Widerspruch bin.
Immer das selbe Theater wenn die Leute sich nicht so einfach abwimmeln lassen, muss man (angeblich) erst mal überall "nachfragen", hatten wir das nicht alles schon einmal bei dir, beim Erst-Antrag wegen der Aussteuerung ??? :Gruebeln:
Der Widerspruch ist kein Grund, dass die Nahtlosigkeit entfällt, es liegt noch keine Entscheidung der DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit vor...und die Aussagen der Reha-Klinik (wenn es denn auch mal so im Bericht stehen sollte) lassen ja eher doch was Anderes erwarten, das brauchst du denen bei der AfA aber im Moment noch nicht erzählen.
Schließlich meinte sie wir könnte es doch so machen, nur müsse dazu den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und Schweigepflichtsentbindungen für alle meine Ärzte und die Reha unterscheiben.
Das will ich aber nicht !!
Erneute Frage, welche Rechtsgrundlagen hat man dir dafür (schriftlich) gegeben, dass du das machen mußt, WER soll denn das bekommen, hat sie das auch gesagt, war das am Empfang oder wo sonst... :confused:
Könnt Ihr mir sagen wie ich mich verhalten kann ? Müßte es nicht reichen wenn ich nur die Reha und nur für die Leistungseinschätzung von der Schweigepflicht entbinde?
Schweigepflicht-Entbindungen sind freiwillig und wenn man dir nicht mal erklärt was damit eigentlich passieren soll, bekäme von mir KEINER sowas unterschrieben...außerdem solltest du dafür sorgen, dass du erst mal SELBER den Bericht lesen kannst, an wen soll der geschickt werden von der Klinik aus :confused: :Gruebeln: ...dazu muß man ja dort auch immer was unterschreiben.

Üblicherweise werden diese Unterlagen für eine Untersuchung beim AfA-Amtsarzt gefordert, zumindest DAS hätte man dir aber erst mal erklären MÜSSEN, es kann doch nicht jeder HINZ und KUNZ einfach medizinische Auskünfte und Unterlagen von dir verlangen.
Wenn du Schweigepflicht-Entbindungen unterschreibst (für die DRV /Klinik) wegen dem Reha-Bericht, dann bekommen die den kompletten Bericht, die DRV oder die Klinik schicken keine Teile davon einzeln, darum besorge dir SELBER erst mal den Bericht.
Das kann sowieso noch einige Wochen dauern bis der überhaupt fertig ist, besonders jetzt zum Jahreswechsel sind die da überall nicht mehr so schnell.
Montag bin ich wieder beim AfA bestellte, also bitte ich Euch schnellstens um Rat ..... BITTE !
und was will man dann von dir :Gruebeln: , sollst du zu einer bestimmten Person, ist es eine schriftliche Einladung (nach § 309 SGB III) mit Rechts-Folgen-Belehrung, oder wurde dir NUR gesagt, dass du kommen sollst die Unterlagen /Schweigepflicht-Entbindungen abgeben und wenn ja bei WEM sollst du das abgeben, sowas geht NUR den Med. Dienst was an ... :confused:

Du solltest unbedingt einen Beistand mitnehmen und erst mal erfragen (und dir schriftlich geben lassen !!!) was der ganze Zirkus soll, medizinische Unterlagen gibst du NUR einem Arzt und der Bericht von der Reha wird erst in einigen Wochen fertig sein, den möchtest du erst mal SELBER lesen, falls es Recht ist.
Dann wirst DU entscheiden was ein ARZT davon bekommt, ein SB hat keine medizinische Ausbildung, falls es anders sein sollte möge er dir das bitte schriftlich nachweisen.

Ich denke mal da ist wieder eine saftige Beschwerde in Nürnberg fällig, zunächst interessiert mich aber mal, seit WANN genau war dein ALGI-Bescheid JETZT aufgehoben, wegen der Reha-Maßnahme ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Sa 15. Dez 2012, 20:06

Hallo Doppeloma,

Danke das ich von Dir höre, die Reha war soweit ganz gut, d.h. ich wurde gut behandelt, ich wurde zu Nichts gedrängt, was nicht ging und hab eben nur das gemacht was ging.
Aber dann die Rückkehr. Ich dachte geh mal gleich zum AfA und melde Dich zurück damit das erledigt ist und dann das was ich schon schrieb. 2 Std. hab ich da verbracht und war fix und fertig. Am liebsten hätte ich da Alles an die Wand geklatscht. Konnte mich aber noch zusammenreißen .....
So nun ich war 5 Wochen zur Reha. Ich dachte auch ich melde mich zurück und das reicht. Nein ich müsse neu beantragen sagte die Dame in der Allgem. Aufnahme und meinte aufgrund das ich arbeitsunfähig entlassen bin hätte ich sowieso keinen Anspruch auf Alg. Dann schickte sie mich zu Arbeitsvermittlerin und die wiederholte das. Auf mein Drängen und den Einwand das die Nahtlosigkeit zum tragen käme weil die DRV ja erst noch einen Entscheidung treffen muß, meinte sie Nahtlosigkeit gilt nur beim Erstantrag der Rente. Schließlich kam sie dann auf die Gesundheitsfragen und die Schweigepflichtsentbindenungen, das soll erforderlich sein, denn dann könnte evtl. doch die Nahtlosigkeit zutreffen. Das ist ein totales rumgeeiere....
Du schreibst , das bei einer Unterbrechung von unter 6 Wochen kein neuer Antrag auf Alg 1 gestellt werden braucht. So hatte ich das ja auch angenommen. Im Moment gehts mir nicht so gut, ich werde deshalb morgen mal suchen wo das steht. Die hacken eben immer auf der Tatsache rum das ich als arbeitsunfähig entlassen bin und dadurch den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Das muß ich irgendwie wieder legen und damit meinen Anspruch auf Alg begründen.

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » So 16. Dez 2012, 18:28

Hallo,

Also es ist eine schriftliche Einladung mit Rechtsbelehrung.
Abgeben soll ich die Unterlagen: Antrag auf ALG1 bei der Antragsannahmestelle und
den Gesundheitsfragebogen und die Schweigeplichtsentbindung bei der Arbeitsvermittlerin -- was ich aber nicht tun werde.
DAs mit den 6 Wochen Unterbrechung hab ich gefunden (weiß leider nicht wie man verlinkt, sonst hätte ich es hier rein gestellt).
Ja, ich mache es wie Du sagst, ich nehme Morgen Beistand mit, da fühle ich mich sicherer ....

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 16. Dez 2012, 19:17

Hallo Dori, :smile:
Abgeben soll ich die Unterlagen: Antrag auf ALG1 bei der Antragsannahmestelle und
den Gesundheitsfragebogen und die Schweigeplichtsentbindung bei der Arbeitsvermittlerin -- was ich aber nicht tun werde.
also ist die ganze Einladung (eigentlich) mal wieder völlig überflüssig, ein neuer Antrag braucht nicht gestellt werden und die Gesundheits-Unterlagen haben bei der Vermittlerin ohnehin nichts zu suchen ... :Ohnmacht:

Hast du das gefunden (auf den Gesundheits-Unterlagen) wo drauf steht, das ist ALLES FREIWILLIG ???
Warum hat die SB dich darüber nicht informiert, was freiwillig ist muss man auch nicht ausgefüllt und/oder unterschrieben abgeben, die leeren Formulare will sie ja sicher nicht von dir zurück haben, ODER ??? :Verwirrt: :glotzen: :Heiss:

Sie hat dir ja nichtmal erklärt wofür du das jetzt machen sollst, wenn du ihrer Meinung nach keinen Anspruch hast auf ALGI, dann hat die AfA auch keinen Anspruch auf irgendwelche medizinischen Auskünfte, naja die mangelnde Umsetzung der Informationspflichten durch die SB der Ämter ist ja leider nichts Neues mehr...
DAs mit den 6 Wochen Unterbrechung hab ich gefunden (weiß leider nicht wie man verlinkt, sonst hätte ich es hier rein gestellt).
Dann schreibe doch hier einfach mal hin welcher § das ist, ich brauche dann nicht das ganze SGB III zu durchforsten, steht auf dem Aufhebungs-Bescheid drauf oder ???
Die versuchen wirklich wieder nur dir unnötig das Leben schwer zu machen, obwohl sie doch ganz genau WISSEN, dass sie jetzt die Zahlungen wieder aufnehmen MÜSSEN, für die AfA ergibt sich aus der Unterbrechung durch die Reha keine andere Rechtslage wie vorher auch, über deinen Antrag auf EM-Rente wurde noch NICHT abschließend entschieden.
Ja, ich mache es wie Du sagst, ich nehme Morgen Beistand mit, da fühle ich mich sicherer ....
Es ist gut, dass du einen Beistand mitnehmen kannst, bleibe dabei, dass die medizinischen Sachen einen Vermittler nichts angehen, du möchtest für die (freiwillige !!!) Abgabe von medizinischen Unterlagen die Anschrift des zuständigen Med. Dienstes haben.
Die Entscheidungen zum Reha-Bericht wirst du treffen wenn der fertig ist, das kann (nach Auskunft der Klinik) noch einige Zeit dauern, da jetzt auch viele Mitarbeiter dort in Weihnachtsurlaub gehen, die AfA soll ja EIGENE Feststellungen zu deiner Leistungsfähigkeit /Restleistungs-Vermögen treffen und nicht nur irgendwo abschreiben, was ihr gerade so gefallen könnte.

Zu den wahrscheinlichen Ergebnissen der Reha solltest du dich nicht "aushorchen lassen", du weiß noch nicht was tatsächlich im Bericht stehen wird, also mach da lieber auch keine Andeutungen, dass es eventuell eine positive Wirkung auf deinen EM-Renten-Antrag geben könnte.

Lass dich nicht mit der Drohung unter Druck setzen, dass du sonst kein Geld bekommen würdest, das soll sie dir dann bitte schriftlich geben mit den Rechtsgrundlagen dazu, damit dein Anwalt das überprüfen kann.

Halte dich "vornehm" zurück, lass sie reden schließlich hat sie dich eingeladen, steht das mit den Gesundheits-Unterlagen wörtlich in der Einladung drin ???
Bitte kopiere dir diese Einladung noch für deine Akte, wer weiß wofür man das noch gebrauchen kann, sowas sammeln die ja gerne wieder ein, wenn da Sachen drinstehen, die eigentlich nicht zulässig sind.
Verlange auch die Fahrtkosten für diesen Termin, hast du eigentlich schon mal Erstattungen bekommen für Meldetermine oder hast du immer auf den Antrag verzichtet, das brauchst du nicht, "wer die Musik bestellt, der bezahlt die auch" ...das ist manchmal ganz hilfreich, die SB ein wenig zu bremsen mit ihren Einladungen.

Wir denken an dich, wirst ja sicher berichten wie der Termin gelaufen ist.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Mo 17. Dez 2012, 18:07

Hallo,

also heute war es nun soweit, in Begleitung ging ich zu AfA. Das war gut so, denn mein Mut war spürbar und nicht wie sonst "unter den Tisch verschwunden.
Also auf meine Frage warum neuer Antrag, weil doch die Unterbrechung unter 6 Wochen war und das sogar im Merkblatte f.Arbeitslose Seite 17 steht, gab es die Begründung das wird hier so gemacht. Das wird unterschiedlich in den Ämtern gehandhabt. Ich immer wieder darauf verwiesen. Schließlich meinte sie ich müsse ja eh noch mal kommen und da soll ich den Antrag dann mitbringen.
Also diesen Besuch hätte ich mir sparen können.
Dann zur Arbeitsvermittlerin. Die wollte natürlich die Gesundheitsunterlagen. Ich sagen das ich sie selbst beim Med.Dienst abgeben will. Sie gibt mir die Adresse und meint sie könnte das auch mit der Post mitschicken. Ich aber verneine und behalte die Unterlagen die ich in einen Brief getan hatte. Nun meinte sie aber, daß sie trotzdem ein paar Angaben braucht um den Antrag für ein Gutachten an den Med.Dienst
schreiben zu können. Und dann gings los, aber ich habe die Aussage verweigert mit den Hinweis das sie kein med.Personal ist und ich das nicht brauche. Da hat sie eben selbst was verfaßt. Ich saß daneben.
Sie hat es mir auch vorgelesen: Bla Bla Bla. Ein nichtssagender Text.
Der Brief der meinerseits an den med. Dienst geht beinhaltet nur den leeren Gesundheitsfragebogen und nicht ausgefüllte Einverständniserkl.Schweigegpfl. und ein Anschreiben in dem steht, das ich den den Reha -Bericht sobald er vorliegt nachreiche.
Die Dame sagte mir noch solange kein Gutachten vorliegt erhalte ich kein Geld. Zu meinen Ärger hab ich dann aber doch vergessen mir das schriftlich geben zu lassen, verdammt.

So ich hoffe ich schreibe einigermaßen verständlich, denn das ist ja so ein WirrWarr.

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 17. Dez 2012, 19:20

Hallo Dori, :smile:
Also auf meine Frage warum neuer Antrag, weil doch die Unterbrechung unter 6 Wochen war und das sogar im Merkblatte f.Arbeitslose Seite 17 steht, gab es die Begründung das wird hier so gemacht. Das wird unterschiedlich in den Ämtern gehandhabt. Ich immer wieder darauf verwiesen. Schließlich meinte sie ich müsse ja eh noch mal kommen und da soll ich den Antrag dann mitbringen.
Also diesen Besuch hätte ich mir sparen können.
AHA :aha: es steht zwar im bundesweit gültigen Merkblatt für Arbeitslose so drin aber bei deiner AfA macht man das trotzdem ANDERS ...da sollten wir (du) vielleicht doch mal schriftlich (per Mail) in Nürnberg anfragen warum das bei deiner AfA alles so "anders" gemacht wird als allgemein üblich ???
Nun meinte sie aber, daß sie trotzdem ein paar Angaben braucht um den Antrag für ein Gutachten an den Med.Dienst
schreiben zu können.
Die Begründung, dass du bereits ALGI wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld erhalten hast bis zur Reha sollte doch eigentlich ausreichend sein, die versuchen doch immer wieder gesundheitliche Auskünfte zu bekommen, die ihnen gar nicht zustehen.
Der Brief der meinerseits an den med. Dienst geht beinhaltet nur den leeren Gesundheitsfragebogen und nicht ausgefüllte Einverständniserkl.Schweigegpfl. und ein Anschreiben in dem steht, das ich den den Reha -Bericht sobald er vorliegt nachreiche.
Warum willst du denen denn das leere Papier zurückschicken, davon haben die genug, das behalte mal schön bei dir, entweder schickst du dort was von deinen Ärzten hin (Kopien von aktuellen Befunden) wo deine Probleme klar draus hervorgehen oder du schickst denen GAR NICHTS, "Liebesbriefe" brauchst du denen nicht zu schreiben und ob sie den Reha-Bericht bekommen werden, entscheidest du wenn du den selber gelesen hast, warum willst du da schon Zusagen machen, die dir später vielleicht leid tun könnten...

Bitte hinterlasse auch du keine unnötigen schriftlichen Spuren, wenn du die freiwilligen Unterlagen nicht ausfüllen und unterschreiben WILLST, dann brauchst du denen auch die leeren Blätter nicht zu schicken, das ist doch Kinderkram. :Verwirrt: :Hilfe:
Die Dame sagte mir noch solange kein Gutachten vorliegt erhalte ich kein Geld. Zu meinen Ärger hab ich dann aber doch vergessen mir das schriftlich geben zu lassen, verdammt.
Dann solltest du die Rechtsgrundlagen dafür doch mal ganz freundlich in Nürnberg erfragen, die Fahrtkosten hast du natürlich auch wieder vergessen ...JA, der Weg war wohl wirklich wieder völlig umsonst, fand sie sicher nicht so gut, dass du in Begleitung gewesen bist, da ist das etwas schwierig mit den "Drohungen"...

Kannst ja mal überlegen ob eine Beschwerde nach Nürnberg gehen soll, schließlich ist bald Weihnachten und über die Feiertage wird da bestimmt auch kein AfA-Arzt ein GA über dich erstellen, warum also sollst du deswegen den Jahreswechsel OHNE Geld verbringen ...alle notwendigen Unterlagen für den Leistungs-Bescheid sind bei der AfA vorhanden ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Fr 21. Dez 2012, 12:10

Hallo Doppeloma,

danke für Deine Rückmeldung zu meinen AfA-Besuch.
Ich denke ich werde mich doch mal nach Nürnberg wenden, denn das mit den Merkblatt finde ich auch ganz krass, und unakzeptabel.
Allerdings muß ich da schreiben, denn telefonisch hatte ich vor meinen Besuch im AfA schon dort anfragen wollen, da wurde mir aber gesagt das dies per Brief oder email zu erfolgen hat.
Leider ging es mir diese Woche so garnicht gut so das ich das einfach nicht schaffte, aber am WE oder nach Weihnachten nehme ich das in Angriff.
Vom Ergebnis werde ich dann hier berichten.
Ganz liebe Grüße, ein schönes Weihnachten und Dankeschön für Deine Hilfe
von Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 22. Dez 2012, 00:44

Hallo Dori, :smile:
Allerdings muß ich da schreiben, denn telefonisch hatte ich vor meinen Besuch im AfA schon dort anfragen wollen, da wurde mir aber gesagt das dies per Brief oder email zu erfolgen hat.
Ja, unbedingt aber nicht per Post sondern per Mail, per Post kannst du warten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag.

Bitte schicke eine Beschwerde an diese Adresse

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Wenn die per Telefon sowieso nicht helfen wollen, dann können die eigentlich die Nummer auch gleich löschen aber egal, die Mail ist hier meistens die sicherste und schnellste Lösung, auch wenn sie dann oft schreiben, sie könnten nichts tun, weil sie deine Akte ja nicht kennen.

Naja, zu so (fast) allgemeinen Fragen, nach der Geltung des Merkblattes für Arbeitslose und der Frist für den Neuantrag die darin angegeben ist, sollten sie schon eine Antwort wissen, dafür braucht man ja deine Akte nicht, ODER ... :confused: :Gruebeln:
Mit einer Antwort am Telefon hättest du aber auch nicht viel anfangen können, was nützt es denn wenn sie sagen, das wäre so nicht richtig und deine AfA macht trotzdem was sie will. :confused: :Gruebeln:

Wenn das alles nur nach Laune der jeweiligen AfA-SB Geltung hat, dann brauchst du ja die Pflichten die da für dich drinstehen auch nicht so genau nehmen, ODER wie soll man eine solche Antwort deuten :Verwirrt: :Hilfe: ...

Erhole dich erst mal ein wenig und dann greifst du neu an. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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