ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Machts Sinn
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Sa 1. Dez 2012, 20:17

Hallo Pfirsich,

auch von mir herzlichen Glückwunsch zur Tochter, für sie alles Gute, insbesondere Gesundheit!

Übrigens: weiß die AA von deinem GdB 50? Damit ergibt sich bei so mancher Arbeitsagentur eine interne Zuständigkeitsänderung - nicht dass sich noch mehr "Reibungsverluste" ergeben.

Gruß!
Machts Sinn

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pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Sa 1. Dez 2012, 23:18

Hallo Doppeloma, :umarm:
ist das wieder eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung (§ 309 SGB III)
Nein davon steht da nichts drauf. Ich sehe aber auch gerade auf der "alten" Einladung, dass da auch nirgens wo eine Rechtsfolgenbelehrung genannt wird. Bei beiden Einladungen war ein Beiblatt dabei, wo ich angeben soll, aus welchen Gründen ich den Termin nicht nachkommen möchte (aber ich denke, dass ist standartmäßig so oder? )
Wie könnte ich denn den Termin absagen? Ich könnte aus gesundheitlichen Gründen schreiben. Soll ich denn dann erwähnen, dass ich die Beschwerden von mir lieber schriftlich geklärt haben möchte, eben weil es keine RFB auf den Einladungen gab?
Wenn es KEINE offizielle Einladung mit RFB ist, würde ich denen was husten, da wollen die dich bloß "einlullen", weil sie das ja telefonisch nicht mehr dürfen
genau das denke ich auch. Ich habe übrigens vor ein paar Tagen einen Brief von der Afa bekommen, wo drin steht, dass die meine Telefonnumer gelöscht haben. Aber der erste Termin vom 12.12. war noch bevor ich dieses Schreiben mit der Bestätigung der Löschung bekommen habe.
Wie kannst du aber auch "SOOO eine Welle machen", wegen so ein bischen "Fehl-Gutachten", hattest du das (eventuell) Neue schon angefordert ...also diese Einladung sehe ich SEHR kritisch, die wollen bestimmt nur wieder ALLES "vertuschen"...
Nein das Neue hatte ich noch nicht angefordert, da kam die Geburt meiner kleinen Süßen dazwischen und weil der Stress mit dem Krankenhaus war. Ich werde dieses aber gleich per Fax am Montag nachholen.
Wo findet jetzt der Termin statt, an einer anderen (höheren) Stelle oder nur bei einer (wieder) anderen SB, ich weiß nur, dass man @Vrori auch damals zu sowas eingeladen hatte
Der Termin findet in der gleichen AfA statt, wo ich immer bin, die auch für meinen Bereich zuständig ist. AfA Cloppenburg. Nur der ÄD ist in der AfA Vechta, die die höhere Leitstelle von Cloppenburg ist. Da soll ich auch bei Fragen anrufen und wenn ich den Termin mit dem beigelegten Schreiben absagen möchte, dann muss ich das Schreiben nach der AfA Vechta schicken.
Aber @Vrori bekommt gerade auch kein Geld und alles geht vor Gericht oder? Ich hoffe nicht, dass die mir dann auch das Geld streichen wollen, weil ich angeblich nicht "Mitwirke" obwohl es keine RFB gibt auf den Einladungen.
Das geht auch schriftlich, eventuell direkt in der freundlichen Absage
Wie könnte ich die Absage denn so in Etwas formulieren?

Vielen Dank schon mal für die Antwort Doppeloma, das mit der RFB hätte ich glatt übersehen, also dass davon nichts zu sehen ist. Als Bestätigung des GDB 50 könnte ich das Schreiben beilegen, denn den Schein bekomme ich erst, wenn ich ein Foto von mir dahin sende.

@MachtsSinn: Danke für deine Glückwünsche. Nein ich habe das der Afa noch nicht mitgeteilt, dass ich jetzt GdB 50 habe, ich habe das Schreiben mit der Info auch erst Donnerstag Abend bekommen.

Liebe Grüße
Pfirsich :umarm:
Lachen ist die beste Medizin !!!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von reallyangry » So 2. Dez 2012, 04:07

Hallo Pfirsich,
auch von mir herzlichen Glückwünsch zur Geburt deiner Tochter.
Kinder sind eine tolle Bereicherung für das eigene Leben und das anderer.
LG
ReallyAngry
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 3. Dez 2012, 19:47

Hallo Pfirsich, :smile:

deinem kleinen Engelchen geht es hoffendlich gut, sind deine Beiden eventuell sogar schon zu Hause ???
Nein davon steht da nichts drauf. Ich sehe aber auch gerade auf der "alten" Einladung, dass da auch nirgens wo eine Rechtsfolgenbelehrung genannt wird. Bei beiden Einladungen war ein Beiblatt dabei, wo ich angeben soll, aus welchen Gründen ich den Termin nicht nachkommen möchte (aber ich denke, dass ist standartmäßig so oder? )Wie könnte ich denn den Termin absagen? Ich könnte aus gesundheitlichen Gründen schreiben. Soll ich denn dann erwähnen, dass ich die Beschwerden von mir lieber schriftlich geklärt haben möchte, eben weil es keine RFB auf den Einladungen gab?
NÖÖÖ, standardmäßig gibt es einen klaren Hinweis darauf, dass es sich um eine Einladung gemäß § 309 SGB III handelt und dass du zum Erscheinen verpflichtet bist, soweit kein "wichtiger Grund" vorliegt, der dich daran hindern könnte UND auf der Rückseite (!!!) dieser Einladung befindet sich dann dieses "Entschuldigungsschreiben", also untrennbar verbunden mit der Einladung, NICHT separat ... :Gruebeln: :teufel:
genau das denke ich auch. Ich habe übrigens vor ein paar Tagen einen Brief von der Afa bekommen, wo drin steht, dass die meine Telefonnumer gelöscht haben. Aber der erste Termin vom 12.12. war noch bevor ich dieses Schreiben mit der Bestätigung der Löschung bekommen habe.
NAJA, diese schriftliche Einladung (für den 12.12.) mußte ja deswegen nicht gekancelt werden, allerdings hat man dich wohl zu diesem "Gespräch über deine Beschwerden" nun schriftlich eingeladen, weil man es nicht mehr gewagt hat, dich damit telefonisch "zu belästigen" ... :confused: :Gruebeln: :teufel: :teufel: :teufel:
Interessant ist natürlich, dass du diese Einladung AUCH ohne zwingende Rechtsgrundlage erhalten hast, das ist schon ungewöhnlich, wenn da so GAR NIX drauf steht, dass du verpflichtet bist dort (nach §§ XX) überhaupt zu erscheinen. :Gruebeln:
Nein das Neue hatte ich noch nicht angefordert, da kam die Geburt meiner kleinen Süßen dazwischen und weil der Stress mit dem Krankenhaus war. Ich werde dieses aber gleich per Fax am Montag nachholen.
Verständlich aber es ist schon äußerst interessant, wie die da wieder versuchen "alles unter den Teppich zu schieben", ja da bin ich auch sehr neugierig welche Antwort du vom Med. Dienst bekommen wirst. :jaa: :cool:
Der Termin findet in der gleichen AfA statt, wo ich immer bin, die auch für meinen Bereich zuständig ist. AfA Cloppenburg. Nur der ÄD ist in der AfA Vechta, die die höhere Leitstelle von Cloppenburg ist. Da soll ich auch bei Fragen anrufen und wenn ich den Termin mit dem beigelegten Schreiben absagen möchte, dann muss ich das Schreiben nach der AfA Vechta schicken.
AHA :aha: , ruf da bloß nicht an, dann kommt nämlich das was sie sich selber (wegen der Löschung deiner Nummer) nicht mehr wagen, die versuchen dich in "buntes Geschenkpapier zu wickeln" und alles als "bedauerliches Mißverständnis hinzustellen", was du zur Absage schreiben sollst, das brauchst du doch nicht telefonisch (beim ÄD sollst du anrufen ???) zu erfragen, anschließend geht es dir dann wie @Karl1, du bekommst natürlich NICHTS davon schriftlich ... :Ohnmacht:
Aber @Vrori bekommt gerade auch kein Geld und alles geht vor Gericht oder? Ich hoffe nicht, dass die mir dann auch das Geld streichen wollen, weil ich angeblich nicht "Mitwirke" obwohl es keine RFB gibt auf den Einladungen.
Bei @Vrori ist die Sachlage ganz anders (gewesen) von ihr gab/gibt es überhaupt noch KEIN GA bei der AfA, da ging es um die Unterschriften auf die Schweigepflicht-Entbindungen und nun wird (vor Gericht) behauptet, sie wäre nicht zum Arzt-Termin erschienen :Verwirrt: :Hilfe:

Das trifft doch auf dich alles gar nicht zu, bisher "BITTET" man dich doch nur ganz freundlich zur Laberstunde :Laber: zu kommen, wegen deiner Beschwerden in Nürnberg, Niemand droht dir bisher auch nur im entferntesten den Entzug der Leistungen an, wenn du dich darüber NICHT unterhalten möchtest ...

Wobei sollst du denn "mitwirken" (müssen), beim Vertuschen der AfA-Fehler :confused: , es wird doch von dir gar keine konkrete "Mitwirkung" (gemäß § 60 ff. SGB I) gefordert, man bietet dir doch die Absage-Möglichkeiten sogar an, also NIX Mitwirkungs-Pflicht ...
Wie könnte ich die Absage denn so in Etwas formulieren?
Hast ja (auf dem Formular) unter dem Punkt "Sonstiges" etwas Platz was zu schreiben, ODER ...so habe ich diese (nornalerweise Rück-) Seite in Erinnerung, da würde ich nur kurz hinschreiben,

dass ich zu meinen angesprochenen Beschwerden schriftliche Antworten erwarte und Gespräche dazu (meines Wissens) nicht im § 309 SGB III als Einladungsgrund für einen Meldetermin erfaßt sind.
Mit Rücksicht auf deine angeschlagene Gesundheit, möge man doch von solchen Einladungen (ohne Rechtsverbindlichkeit) zukünftig Abstand nehmen.
Zur Information teile ich ihnen noch mit, dass mir der Bescheid (siehe Kopie) über die Anerkennung der Schwerbehinderung ab dem XXX zugegangen ist.


Auf der Kopie bitte Angaben zu Krankheiten /Diagnosen unkenntlich machen, falls du auch diese Bescheinigung für das Finanzamt bekommen hast, genügt es auch davon eine Kopie mitzuschicken, da steht ja drauf wie hoch der GdB ist, mehr hat die SB NICHT zu interessieren. :ic_up:
Vielen Dank schon mal für die Antwort Doppeloma, das mit der RFB hätte ich glatt übersehen, also dass davon nichts zu sehen ist. Als Bestätigung des GDB 50 könnte ich das Schreiben beilegen, denn den Schein bekomme ich erst, wenn ich ein Foto von mir dahin sende.
Kein Problem, du brauchst da nicht hin, um dich zu deinen Beschwerden "zulabern" zu lassen, das sollen die mal schön schriftlich machen, wenn sie da was mit dir klären und/oder dir erklären wollen ...bitte kopiere dir diesen "Entschuldigungszettel" dann auch noch für deine "private Akte", damit du später noch weißt, was du da draufgeschrieben hast.

Bei den Kreuzen (wegen der "Vermittlung") machst du GAR NICHTS, einfach offen lassen, die melden sich dann schon, wenn sie wieder eine neue Idee haben...

Mach dich nicht verrückt wegen @Vroris Fall, ihr wurde die Einstellung der Leistung (über Monate) mehrfach VORHER angekündigt, das kam also irgendwann nicht mehr wirklich "überraschend", bisher sind die doch bei dir "ganz Hand-ZAHM", die wollen doch nur mit dir alles "zerreden"...ehe da Gefahr "im Verzuge" wäre, muss noch viel passieren, was die sich aber offenbar bei dir im Moment gar nicht trauen...

Sobald du was schriftlich wegen deiner Kleinen in der Hand hast, wo drauf steht, dass du der Papa bist, wird erst mal das höhere ALGI schriftlich beantragt :ic_up: :ic_up: :ic_up: ...das ist VIEL Wichtiger als die aktuell lahmen Versuche deine berechtigten Beschwerden irgendwie "ungeschehen zu machen", bei diesem Spiel der AfA musst du NICHT aktiv "mitspielen" ... :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 3. Dez 2012, 20:19

Huhu,

ach nee, Cloppenburg, Vechta...das ist ja alles nicht wirklich weit weg von hier....die scheinen aus dem gleichen Holz geschnitzt zu sein.

Mir hat man damals auch schriftlich mitgeteilt, dass man meine Beschwerde gern persönlich besprechen möchte...als ich auf einer schriftlich Antwort mit Rechtsgrundlagen beharrte, war die Einladung dann hinfällig...

irgendwann im Sept. 2011 bekam ich dann eine schriftliche Mitteilung von der vorgesetzten Dienststelle, dass man nun sähe, ich würde mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, ich wäre bereit meine med. Unterlagen dem ärztlichen Dienst vorzulegen und man somit nun einen Begutachtungstermin einleiten wird.
Dann geschah....nichts..
statt dessen wieder diese unsäglichen Forderungen nach den Schweigepflichtetnbidnungen bis es dann im Febr. 2012 zur Einstellung des ALG I kam...
ich könnte Bücher schreiben..
gerade habe ich wieder eine schriftliche Stellungnahme für meinen Anwalt fertig..
nun behauptet diese Behörde doch tatsächlich, dass das Urteil des Bayr. Landessozialgerichts von August 2012 Rechtsgrundlage für die Einstellung meines ALG im Febr. 2012 war..!!
das muss man sich mal vorstellen...im Febr. wußte also der SB bereits, dass das Bayr. Landessozialgericht so entscheiden wird...

die machen sich mehr als lächerlich und ich habe jetzt die direkte Frage an das Gericht gestellt, ob sie denn nicht sehen, wie hier der Fall dem Verlauf angepasst werden soll...
bin gespannt, was anschließend dabei raus kommt...

im übrigen war der Fall in Bayern ganz anders gelagert, da ging es um die Feststellung ob jemand Erwerbsgemindert ist, und somit keine Ansprüche auf ALG II hat....
aber die Anspruchsvoraussetzungen für ALG I ändern sich doch nicht, wenn ein Gutachten gemacht wird...ergo sind Schweigepflichtentbindungen weiterhin freiwillig..

im übrigen habe ich dann auch auf § 35 SGB I hingewiesen...insbesondere Absatz 3...

jetzt heißt es wieder warten...
LG
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 4. Dez 2012, 00:03

Hallo Doppeloma, Hallo Vrori, :umarm:

lieben Dank für eure Antworten.
Also anbei füge ich mal die Einladung bei, sowie das 2. Blatt wo man Gründe für eine eventuelle Absage nennen soll. ( Die Schreiben füge ich unter den Text ein)
deinem kleinen Engelchen geht es hoffendlich gut, sind deine Beiden eventuell sogar schon zu Hause ???
Jaaaa :Yeah: :Yeah: Gestern Morgen durfte ich die Beiden endlich nach Hause holen und alles ist in Ordnung, habe vorhin schon ganz lange gekuschelt, bzw. hat die Kleine auf meinem Schoß geschlafen. ( Die Freche, sobald man sie in ihr Bett legt, geht das Geschreie los, sie will immer nur im Arm schlafen :grinser: ) Das müssen wir später noch ändern, aber erst einmal ist das erlaubt, ich musste ja ne Woche auf sie zu Hause verzichten. :icon_e_wink:

Heute habe ich auch gleich wieder eine kleine Darmspiegelung bekommen und die Entzündung mit der Fissur ist immer noch da. Auch ist diese Entzündung an einer ganz blöden Stelle, so dass man die nicht komplett rausschneiden könnte und die Enden wieder zusammen nähen. Ich hatte erst überlegt wegen dem Gdb 50 doch noch mal zu Klagen, habe bis zum 12.12. Zeit. Denn laut einer Tabelle im Internet, hat man mit Morbus Crohn zwar verschiedene Gdb´s, je nach Stärke, aber wenn man Narben und Entzündungen an problematischen Stellen hat, kann man sogar einen GdB von 60-80 bekommen. Ich hätte mich ja wegen dem orangenen Parkausweis auf den Gdb 60 gefreut.
Aber ich denke, dass ich doch erst mal abwarte und dann einen Verschlimmerungsantrag stelle. Ab wann könnte man das überhaupt? Der GdB 50 ist mir jetzt rückwirkend zum 05. Juni 2012 genehmigt worden und bis Juni 2015. Das Foto habe ich heute verschickt, um den Ausweis auch zu bekommen. Ich weiß ja nicht ob sich das lohnt, aber evtl. versuche ich es......es sei denn, ich verliere endlich meine Schmerzen und die Entzündung und Narben, dann verzichte ich gerne auf einen orangenen Parkausweis oder überhaupt einen GdB-Wert.
NÖÖÖ, standardmäßig gibt es einen klaren Hinweis darauf, dass es sich um eine Einladung gemäß § 309 SGB III handelt
ja deswegen füge ich die Einladung hier mal bei, evtl. habe ich auch nur was übersehen, wegen dem §309 SGB III ? Auf der Rückseite der Einladung steht übrigens nichts.
Interessant ist natürlich, dass du diese Einladung AUCH ohne zwingende Rechtsgrundlage erhalten hast, das ist schon ungewöhnlich, wenn da so GAR NIX drauf steht, dass du verpflichtet bist dort (nach §§ XX) überhaupt zu erscheinen.
wie bereits erwähnt, bei der vorigen Einladung, die jetzt gecanceled wurde, war so ein Gesetz auch nicht angegeben. Ich sehe gerade, dass auf der ersten Einladung, wo ich mit meinem Kumpel war, dass da der §309 Abs. 1 SGB III sowie der §159 SGB III erwähnt wurde.
AHA , ruf da bloß nicht an
Das würde ich mir NIE erlauben, die sollen sich schön mal schriftlich äußern :teufel: Dankeschön Doppeloma für deinen Tipp für eine Begründung der Absage. So werde ich es auch formulieren. Ich werde die auch gerne mal ein wenig ärgern und denen zeigen, dass ich auch nur ein Mensch bin und mir definitiv nicht ALLES gefallen lasse :aetsch:
Bei @Vrori ist die Sachlage ganz anders (gewesen)
Ja ich weiß, aber ich meinte ja, wenn ich jetzt zu dem Termin nicht komme, dass die dann doch auf so verrückte Ideen kommen und mir das ALG 1 streichen wollen. Ich wäre dann zwar im Recht, weil die das nicht streichen dürften und in der Einladung keine Mitwirkungspflicht angegeben haben, aber wie ich bei @vrori gelesen habe, sind sie da ja auch im Unrecht und haben dennoch das ALG 1 eingestellt. Bei @vrori habe ich gelesen, dass das nicht so schlimm ist, weil finanziell ausgesorgt ist, aber bei mir wäre das dann nicht so, zumal meine Freundin jetzt mit ihrer Tochter bei mir wohnt und unsere gemeinsame Tochter. Sie bekommt zwar Kindergeld, Unterhalt für ihr Kind vom Vater und jetzt ist Elterngeld beantragt, so werden weiterhin die Krankenkassenbeiträge gezahlt bei ihr, aber ich müsste dann meine ganzen Beiträge selbst zahlen. Und dann wird die private Bu Rente, die ich zur Zeit bekomme, auch immer weniger.....da bin ich schon froh, keine Miete zahlen zu müssen, denn wir wohnen in meinem Elternhaus. Eigentlich ist ein großer Anbau und Ausbau geplant, aber damit warte ich noch etwas, bis es uns finanziell besser geht und nach dem 1 Jahr zumindest meine Freundin wieder arbeiten geht.
Deswegen habe ich ein etwas mulmiges Gefühl, dass die AfA sich zu sehr auf den Schlips getreten fühlen könnte, wenn ich zu stark auf mein Recht poche und sie mich ärgern, indem sie die Zahlungen einstellen?!?
Doch deswegen würde ich nicht aufhören, dennoch auf mein Recht zu pochen :cool:
Sobald du was schriftlich wegen deiner Kleinen in der Hand hast, wo drauf steht, dass du der Papa bist, wird erst mal das höhere ALGI schriftlich beantragt
Deswegen habe ich heute anonym bei der Servicenummer der AfA angerufen, um zu erfahren, was man da genau braucht. Mir wurde gesagt, die Geburtsurkunde und die Meldung des Finanzamtes, dass die Lohnsteuer geändert wurde??? Oder die Meldebestätigung der Stadt, dass das Kind bei mir wohnt.

Ich dachte eine Geburtsurkunde würde reichen, denn darauf steht ja, dass ich der Vater bin und wo das Kind wohnt? Die Meldebescheinigung von der Stadt ist leider noch nicht verfügbar, weil das Krankenhaus sich da noch nicht gemeldet hat. Hmm blöd. Aber eigentlich müsste ich auch rückwirkend das Geld bekommen oder? Also für den 26.11 (Geburt meiner Tochter)- 30.11. ! Für die Tage hatte ich ja bereits das ALG 1 überwiesen bekommen.
Und wieso Finanzamt? Die Steuerklasse bleibt gleich, ich könnte nur das Kind mit aufnehmen, aber das lohnt sich ja nicht, wenn ich nicht arbeite.
Naja ich warte noch ein paar tage, dann werde ich die Meldebescheinigung wohl bekommen.

Liebe Grüße
Pfirsich.

...so anbei die Einladung und das Beiblatt:

[IMG=http://imageshack.us/a/img809/8859/einl ... 122012.jpg][/IMG]

[IMG=http://imageshack.us/a/img839/6760/einl ... 012grn.jpg][/IMG]
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 4. Dez 2012, 10:53

Hallo,

tatsächlich, keine off. Meldeaufforderung....ich würde es mir überlegen dort hinzugehen...

aber wie du schon geschrieben hast, bin ich finanziell von denen nicht abhängig...

evtl. könntest du doch auch noch einmal schriftlich mitteilen, dass du gerne eine schriftliche Antwort hättest, um im Fall einer gerichtlichen Beurteilung entsprechende Unterlagen zu haben.
Sie sollen dir das, was sie dir erzählen wollen, doch einfach schriftlich machen, mit entsprechenden gesetzlichen Grundlagen versehen..

das würde ich evtl. so machen...als der mich ebenfalls eingeladen hat, hab ich dort angerufen und ihm gesagt, dass er mir doch alles schriftlich geben solle..
er meckerte dann am Telefon rum, dass ich alles nur verkomplizieren würde und man könne doch sowas aus der Welt schaffen, zumal ich doch verpflichtet wäre, Schweigepflichtentbindungen abzugeben.
Als er das sagte, hab ich ihm nur gesagt: sie verstehen es nicht, sie wollen nicht verstehen....ich sehe keinen Grund, warum sie mir nicht schriftlich antworten können..

naja, dann kam erst mal nichts und dann ....aber das kennt ihr ja alle...
LG
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 4. Dez 2012, 18:59

Hallo Pfirsich, :smile:

hatte mir das alles schon durchgelesen, weil es an meiner Meinung dazu nichts geändert hat, habe ich mich dazu nicht weiter geäußert.
wie bereits erwähnt, bei der vorigen Einladung, die jetzt gecanceled wurde, war so ein Gesetz auch nicht angegeben. Ich sehe gerade, dass auf der ersten Einladung, wo ich mit meinem Kumpel war, dass da der §309 Abs. 1 SGB III sowie der §159 SGB III erwähnt wurde.
Einer "Einladung" ohne Rechtsgrundlage, (dann entspricht es auch eher einer "Vorladung" :jaa: ) kann man folgen, MUSS man aber nicht, es gibt keinen Anlaß für irgendwelche Befürchtungen, denn OHNE schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen, KANN es auch keine Rechts-Folgen geben.
Wichtig ist nur, dass du dir solche Unterlagen immer aufbewahrst, bis der ganze AfA-Zauber mal überstanden ist. :ic_up:
Das würde ich mir NIE erlauben, die sollen sich schön mal schriftlich äußern Dankeschön Doppeloma für deinen Tipp für eine Begründung der Absage. So werde ich es auch formulieren. Ich werde die auch gerne mal ein wenig ärgern und denen zeigen, dass ich auch nur ein Mensch bin und mir definitiv nicht ALLES gefallen lasse
Richtig, auch wenn du dich mit deinem (aktuell immer noch ungeklärten ???) Restleistungs-Vermögen der AfA "zur Verfügung" stellst, heißt das ja nicht, dass du dich unnötig mit den Fahrten zu solchen (sinnfreien) Einladungen gesundheitlich belasten musst, es gibt ja nicht ohne Grund die §§ für die rechtmäßigen (!!!) Einladungen.
Ja ich weiß, aber ich meinte ja, wenn ich jetzt zu dem Termin nicht komme, dass die dann doch auf so verrückte Ideen kommen und mir das ALG 1 streichen wollen. Ich wäre dann zwar im Recht, weil die das nicht streichen dürften und in der Einladung keine Mitwirkungspflicht angegeben haben, aber wie ich bei @vrori gelesen habe, sind sie da ja auch im Unrecht und haben dennoch das ALG 1 eingestellt.
Das stimmt leider aber, wie ich schon geschrieben habe wurde ihr das auch VORHER bereits mehrfach schriftlich angedroht, es ging auch zuletzt (meines Wissens) um eine Einladung mit RFB, da sieht die AfA-Welt dann leider etwas anders aus, obwohl man sich ja dafür AUCH mit AU entschuldigen kann.
Die Verweise auf ihre "Mitwirkungs-Pflichten" im Bezug auf Unterschriften (Schweigepflicht-Entbindungen :Gruebeln: ) gehen natürlich VOLL am Gesetz vorbei, nur schrieben die ja dann einfach NUR noch was von "fehlenden Unterlagen", das KANN ja alles Mögliche sein und "begründeten" damit letztlich die Leistungs-Einstellung.

Von DIR werden doch aktuell gar keine Unterlagen /Unterschriften verlangt, man möchte (lt. Einladung) über deine eingereichten Beschwerden mit dir reden "und das weitere Vorgehen" mit dir beraten, ich bitte dich, schon diese "schwammige Formulierung" ist "schlechtes Gewissen PUR", welches "weitere Vorgehen" meinen die denn eigentlich :confused: :confused: :confused:

Das in der "Bereinigung deiner Beschwerden" oder das im Bezug auf deine "Vermittlung und deine berufliche Zukunft" ...

Es GIBT einfach NICHTS, was man DIR im Moment ernsthaft vorwerfen kann und den Leistungs-Entzug rechtfertigen könnte, dann hätte man solche "An-Drohungen" sicher auch schon schriftlich "fixiert"...im Gegenteil, DU hast (in den Beschwerden) eine Überprüfung der ärztlichen Stellungnahme gefordert, deine SB hat in dem ersten Gespräch (im Beisein deines Beistandes!!!) angekündigt, dass man ein erneutes GA "in Auftrag" geben müsse und das nun deswegen alles länger dauern könne ... :glotzen:

JAAA, WAS ist denn davon bisher passiert, NIX, also worüber wollen die mit dir sprechen, was sie dir nicht SOOO gerne schriftlich geben möchten ... :Gruebeln: :teufel: :Gruebeln: :teufel: :Gruebeln: :teufel:
Deswegen habe ich ein etwas mulmiges Gefühl, dass die AfA sich zu sehr auf den Schlips getreten fühlen könnte, wenn ich zu stark auf mein Recht poche und sie mich ärgern, indem sie die Zahlungen einstellen?!?
Doch deswegen würde ich nicht aufhören, dennoch auf mein Recht zu pochen
Ob die bei der AfA sich "auf den Schlips getreten fühlen" kann dir wirklich herzlich EGAL sein, WENN die aktuell eine reale Möglichkeit sehen würden, dir was anzuhängen, darfst du sicher sein, dass man es dir schon schriftlich mitgeteilt hätte, so wie es ja auch bei @Vrori (im Vorfeld der Einstellung der Leistung) bereits mehrfach schriftlich geschehen ist.

Da sie den Verlust des ALGI (zunächst mal) finanziell "verschmerzen" kann /konnte, hat sie verständlicherweise NICHT nachgegeben, um das zu verhindern, Überlegungen (und Möglichkeiten) dazu gab es durchaus auch noch, aber sie hat sich SELBER entschieden das "gnadenlos durchzuziehen", wenn die AfA es wirklich wagt, die Leistungen einzustellen. :ic_up:

Im Moment scheinst DU die deutlich bessere Position zu haben bei deiner Angelegenheit, bin mal gespannt wie es mit der Anforderung des (neuen ???) AfA-GA weitergeht, ich kann deine Zweifel und Sorgen vollkommen verstehen und nachvollziehen, NUR WAS bitte soll sich jetzt dadurch ändern, dass du dir dort am 13.12. eins "vom Pferd erzählen läßt", von Leuten die du selber überhaupt noch nicht einschätzen kannst, weil du sie nicht kennst. :confused: :Gruebeln:

In so einer Situation kommt es mal sehr schnell zu Aussagen /Bemerkungen, die man besser unterlassen hätte, du bist nicht verpflichtet dich über deine schriftlichen Beschwerden "im Gespräch" auszutauschen, das kann auch kein offizieller Einladungsgrund (gemäß § 309 SGB III) sein, daher auch OHNE RFB und "Androhung" von negativen Folgen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html

Es hat ja seinen Grund warum ich das immer GANZ GENAU wissen möchte, was in solchen Schreiben als Rechtsgrundlage angegeben wird und ob es überhaupt eine gibt, ich möchte ganz sicher mit meinen Hinweisen und Ratschlägen nicht leichtfertig dazu beitragen, dass deine kleine Familie (oder sonst Jemand hier) in finanzielle Schwierigkeiten kommt, NUR um der "Gerechtigkeit" willen, wie weit da jeder gehen möchte, muss er letztlich selbst entscheiden. :jaa: :cool:
Ich dachte eine Geburtsurkunde würde reichen, denn darauf steht ja, dass ich der Vater bin und wo das Kind wohnt?
Naja, die Geburtsurkunde macht keine Aussagen zum Wohnort des Kindes und den erhöhten Satz (ALGI) gibt es nun mal nur für Kinder (auch des Lebenspartners !!!) die auch im eigenen Haushalt leben (also polizeilich gemeldet sind), natürlich wird das dann nachgezahlt ab Tag der Geburt. :lesen: :ic_up:
Und wieso Finanzamt? Die Steuerklasse bleibt gleich, ich könnte nur das Kind mit aufnehmen, aber das lohnt sich ja nicht, wenn ich nicht arbeite.
Mach dir nichts draus, soweit denken die doch auf der Hotline nicht, die AfA hat es auch nicht so gerne wenn während des laufenden Bezuges die Steuerklassen geändert werden, es sei denn man hat geheiratet, dann muss man das ja machen.
In deinem Falle ist das nicht so eilig, den 0,5 Kinderfreibetrag kannst du auch noch später ändern/eintragen lassen, der sagt übrigens AUCH NICHTS zum Wohnsitz des Kindes aus ... :Ohnmacht:
Naja ich warte noch ein paar tage, dann werde ich die Meldebescheinigung wohl bekommen.
Da bin ich überfragt, ob das "automatisch" passiert oder ob man selber mit der Geburts-Urkunde zur Meldestelle hin muss ... :confused: :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Notfalls dort mal direkt nachfragen wie das läuft.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 4. Dez 2012, 22:07

Hallol

nur noch ganz kurz..ich hatte lediglich eine Einladung zum Gespräch..ohne RFB..hab ich abgelehnt, ich wollte eine schriftliche Antwort auf meine Beschwerde...die ich dann letztendlich auch 3 Monate später bekam...

Meldeversäumnisse meinerseits sind nie eingetreten, wenn ich Meldeaufforderungen hatten, mit RFB und nennung der Rechtsgrundlagen, bin ich dort auch aufgeschlagen..

aber anstatt mit mir zu reden, forderte man lediglich permanent Schweigepflichtentbindungen..die waren nciht einmal in der Lage mir genau zu nennen, wofür..."für alles"..war seine Aussage...
und genau das war für mich dann der Auslöser, gar nichts mehr zu unterschreiben...
LG
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 4. Dez 2012, 22:35

Hallo Vrori,

wie lange "kämpfst" du denn schon damit? Wie lange bekommst du schon kein ALG? Bist du mittlerweile in EM-rente oder so?

Lieben Gruß
Pfirsich
Lachen ist die beste Medizin !!!

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