DRV Gutachten und AFA

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Fatbob
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 22. Nov 2012, 18:10

haste den das mal gelesen ?
viewtopic.php?f=5&t=3629
lg
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Karla1
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Do 22. Nov 2012, 18:20

Hallo Fatbob.
Ja hab ich gelesen aber sag das der AFA die Intresiert das nicht.
Habe bei meiner Betreueren auch die Wunderheilung angesprochen.
Sie geht nach Aktenlage unf fertig war das Thema :-(

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pfirsich30
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Fr 23. Nov 2012, 04:06

Hallo Karl,

aber wenn dich bereits eine Firma angerufen hat, dann hast du ja noch immer deine Telefonnummer dort hinterlegt, sonst würdest du Jobangebote immer schriftlich über die AfA bekommen. Und wieso Jobcenter? Du bist doch in ALG 1 oder nicht? Du bekommst doch wie ich jetzt ALG 1 nach dem § 136 oder?

Bei mir ist es ja jetzt immer noch so, dass sich die DRV noch nicht gemeldet hat zwecks Ablehnung oder Bewilligung von EM-Rente. Deswegen müssste ich ja auf jeden Fall noch in den §145 fallen, weil ich lese daraus, dass man erst nach Ablehnung der EM-Rente "normales" ALG 1 bekommt. Deswegen wundert es mich, dass im ersten Gutachten der AfA stand, dass bei mir der §145 nicht angewendet werden soll. Dann habe ich von der AfA auch fast so ein Schreiben wie du bekommen mit "mein Ärztlicher Dienst" bla bla...! da stand drin, dass ich nicht mehr 6 Monate leistungsunfähig bin.....also auch die WUNDERHEILUNG :aha: . Im meinem Teil A und Teil B steht davon aber nirgendwo was.
Ich wurde in dem Schreiben der AfA aber nicht darauf hingewiesen, dass ich ab jetzt wieder bei meinem AG arbeiten könnte, sondern das ich meinen Arzt jetzt sagen soll, dass ich wieder gesund bin bzw. nur noch mit den von der AfA genannten Einschränkungen arbeitsfähig bin ( so im übertragenen Sinne wiedergegeben bzw. Eigeninterpretation. ).....aber diese Einschränkungen finden sich ebenfalls nicht in meinem Gutachten. jetzt soll ja ein zusätzliches gemacht werden, das erste war angeblich nur, um den §145 auszuschließen :Wut:

Aber wenn du jetzt erst einmal ALG 1 bekommst und der Widerspruch im EM-Rentenverfahren noch läuft, dann kannst du ja bei Jobangeboten immer die Wahrheit sagen, dann stellt dich so eh keiner ein.

Bei mir ist es momentan ruhig, ich hoffe, ich werde nicht auch auf Mystische Weise so wie du gesund geschrieben, dass die AfA mir schreibt, ich solle wieder bei meinem AG arbeiten, denn ich wäre ja wieder gesund.... :Ohnmacht:

Lieben Gruß
Pfirsich
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 23. Nov 2012, 16:08

Hallo Karl, :smile:

gehe mal noch ein wenig deine letzten Beiträge durch, ist ja ein irrsinniges Durcheinander...WAS hat dir denn nun dieses tolle Telefonat mit dem DOC gebracht...absolut GAR NICHTS...der hat dir einen Haufen Murks erzählt, DU hast NICHTS dazu in der Hand und die machen "fröhlich" weiter... :Ohnmacht:
Mir wurde erklaert sobald die DRV den Rentenantrag ablehnt fliegt man aus der Nahtlosigkeit raus.
Die DRV Informiert automatisch die AFA ueber die Ablehnung
Egal ob Wiederspruch oder nicht .
Obs stimmt weis ich nicht habe auch keinen § gefunden der das regelt.
Dazu gibt es ja auch keinen §, es ist uninteressant, ob die AfA das nun direkt von der DRV erfahren würde (mit der Renten-Ablehnung) oder von dir, selbstverständlich hat ein Widerspruch eine rechtliche Bedeutung, das heißt du bist NICHT einverstanden mit dieser Ablehnung und akzeptierst diese Entscheidung der DRV NICHT, es ist ALLES noch mal NEU zu prüfen :ic_up:

Der Stand ist NICHT ANDERS als nach der Antragstellung, das Renten-Verfahren ist eben NICHT entschieden, weil du mit Rechtsmitteln (Widerspruch) dagegen vorgehst, das Verfahren schwebt, genau wie direkt nach der Antragstellung und es muss weiter gekärt werden, was mal die endgültige Entscheidung zu deinem EM-Renten-Antrag sein wird ...

Auch wenn die das offenbar inzwischen ALLE (besonders bei der AfA) meinen anders sehen zu können, weil es sonst ihr Geld kostet (ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit), ist das nun mal GENAU SO im deutschen Rechtswesen geregelt, dafür gibt es MEHR als GENUG §§, da könnten wir das ganze Forum mit füllen ...denn die gelten auf ALLEN Rechtsgebieten...AUCH IM SGB III ... :Verwirrt: :Hilfe:
Heute vormittag hat schon die erster Firma angerufen weil ich im Jobcenter zur Vermittlung in
Vollzeit mit sofortigem Eintritt ausgeschrieben bin !
Die Fa ist in Nuernberg und heist SALLXXXXX weis nicht was die machen.
War aber schnell erledigt habe die Wahrheit gesagt das ich erst mit meinem Arbeitgeber sprechen muss wegen dem Kuendigungsschutz (7 Monate) , das Rentenantrag laeuft , GDB 50 und ich unter Medikamenteneinfluss stehe.
Da kann ich mich der Frage von @Pfirsich30 NUR anschließen, WARUM dich überhaupt Firmen anrufen dürfen, lass SOFORT dein Profil in der JobBörse auf ANONYM stellen, wann hast du denn DAFÜR dein Einverständnis gegeben (???), dass dich Firmen direkt zu Hause anrufen dürfen ...mach das bitte endlich mal ALLES nachweislich schriftlich, deine Telefoniererei KANN ja NUR in die Hose gehen ...

Mit irgendwelchen AG (die dich unerwünscht anrufen !!!) brauchst du dich überhaupt NICHT am Telefon über irgendwelche deiner Probleme unterhalten, das geht die doch einen Schei**dreck an...wenn die AfA dir Vermittlungs-Vorschläge machen will, hat das SCHRIFTLICH zu erfolgen, wenn du dort deine Telefon-Nummer tatsächlich hast löschen lassen, dann ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz, wenn du Anrufe von irgendwelchen Firmen bekommst.

Dann dürfen die von der AfA deine Nummer auch an Niemanden mehr weitergeben /in der Job-Börse (für JEDEN sichtbar !!!) veröffentlichen, das ist OHNE dein Einverständnis sowieso überhaupt NICHT erlaubt, noch bestimmst du SELBER WER dich ZU HAUSE anrufen DARF und wer nicht... :lesen: :ic_down:

Bei dir ist die ganze Kiste inzwischen allerdings SO VERFAHREN, dass mir da auch nicht mehr viel einfällt, wie du da wieder rauskommen kannst, das Schreiben beinhaltet absolut KEINE Rechtsgrundlage für das was die AfA da fordert, ich weiß nicht warum der DGB davon keine Ahnung hat (oder haben will), was die da dran gehängt haben, sind nur die "allgemeinen Mitwirkungspflichten" (für dich), die verpflichten aber DEINEN Arbeitgeber ZU GAR NICHTS, der WILL schließlich KEIN Geld von der AfA haben...

Wenn deine Ratgeber nicht mal DAS erkennen, dann ist DENEN auch nicht zu helfen...
DU hättest von Beginn an auf schriftliche Auskünfte von der AfA bestehen MÜSSEN, besonders auch was deine wundersame "Genesung" per "Aktenlage" betrifft...statt dich von diesem Dr. Lackaffen am Telefon belabern und "einwickeln" zu lassen, wenn solche Leute sich (tatsächlich) die Mühe machen, den "Kandidaten" höchstpersönlich anzurufen und ihm "was vom Pferd erzählen", dann wollen die NUR testen wie weit sie bei dir NOCH gehen können und wann du wohl aufgeben wirst ... :Verwirrt: :Ohnmacht:

ICH würde IMMER noch wissen wollen, WAS denn der Erste AfA-Arzt davon hält, dass man jetzt Alles für falsch betrachtet, was ER festgestellt hatte...ABER du denkst ja nicht mal mehr darüber nach, dich dazu mal (z.B.) bei der Ärztekammer (schriftlich /nachweislich !!!) kundig zu machen, ob das so überhaupt alles geht, ob dieser Arzt vielleicht GAR NICHTS davon weiß... :confused: :Gruebeln:

Bisher klappt es sehr gut, dich beim Vertuschen mit einzuspannen, dich telefonisch vollzulabern :Laber: und dafür zu sorgen, dass du NUR relativ unverfängliche Sachen schriftlich bekommst ...und du bist stückweise sogar noch selber davon überzeugt, "dass dir doch ALLE damit NUR HELFEN WOLLEN"... :Angst: :Gruebeln:

Das ist NUR meine persönliche Analyse deiner verzwickten aktuellen Situation, MIR fällt dazu inzwischen ehrlich gesagt NICHTS mehr ein, man weiß ja gar nicht mehr WOOOO man anfangen soll ... :Verwirrt: :Hilfe:

Trotzdem liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Fatbob
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 23. Nov 2012, 18:02

geh zum Rechtsanwalt, setze dort durch was dir zusteht !
Beratungsschein sollte ja wohl drin sein, nur du musst ausse Hufe kommen.
Ansonsten, ruf mal bei den Anwalt an wo ich den Link gepostet habe, der ist auf solche Sachen
spezialisiert.
Nur mit schreiben und lesen kommste hier nicht weiter, da fehlt einfach Butter bei die Fische.
Nur mit posten wie die dich verarschen ist keinen geholfen, das wie kennen wir.
Ps: ich habe 2 Gerichtsverfahren gewonnen obwohl ich mein Anwalt nie gesehen habe (anderes Bundesland)
er hatte aber Zulassung für NRW.
lg
PS: wenne nicht beim Fachanwalt anrufst kann dir ja auch kein Anwalt helfen.
Hier kann dir keiner dein Recht geben, nur Tips, du musst dein Recht einfordern !
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Fr 23. Nov 2012, 21:10

Hallo

Also das schreiben an die AFA mit der Loeschung meiner Telefonnumer ist drausen.
Die IGM hat die Unterlagen an einen externen Fachanwalt weiter gegeben.
Mein Arbeitgeber hat mich heute angerufen um die Sache mit der AFA zu klaeren.
Mein Personalchef hat den AFA Leiter angerufen und um Aufklaerung von diesem Durcheinadner gebeten.
Das Telefon war auf Lautsprecher gestellt und wir haben sachlich ueber die ganze Sache gesprochen.
Fakt ist ich werde nicht weitervermittelt .Angeblich hat die Sachbearbeiterin in ein Feld einen Hacken gesetzt
wo keiner sein darf .
Ich bekomme ohne Einschraenkungen ALGI wenn die Rente nicht vorher genehmigt ist, max noch 16 Monate.
Der Personalchef hat sich das mit den Gutachten der AFA erklaeren lassen und ist auch der Meinung das dies ein riesen durcheinander ist. Das meiste an den ganzen Vorgaengen ist Systembefriedigung lt. AFA Leiter.
Das Thema als mich die Firma aus Nuernberg wegen Arbeit angerufen hat, hat uns der AFA Leiter so erklaert
Die besagte Firma haette mich gar nicht anrufen deurfen . Ich soll solche Anrufe umgehend ablehnen.Vermittlungen duerfen nur schriftlich ueber AFA erfolgen.
Laut seiner Aussage kann jetzt keiner mehr anrufen da der Hacken entfernt ist und ich als nicht vermittelbar drin stehe.
Mein Arbeitgeber bescheinigte das er mit den momentanen Einschraenkungen keine Stelle fuer mich hat.
(Unsere Firma hat 1300 Mitarbeiter)
Desweiteren wurde vereinbaert das wenn nochmal was von der AFA kommt mein Personalchef umgehend mit dem AFA Leiter den Vorgang klaert.
Aber laut AFA Leiter kommt jetzt nichts mehr.
Ich hoffe das er sein Versprechen einhalten kann.

Gruß Karl

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Urmeli » Fr 23. Nov 2012, 22:37

aber Karl....

hast ja nen tollen Personalchef, kümmert sich echt um dich....doch:telefonieren schön und gut, hast du auch darum gebeten das Besprochene auch schriftlich zu erhalten???
sonst hast ja wieder nix in der Hand. (Personalchef hin oder her, Afa legt doch alles zu ihren Gunsten aus....)
Es grüßt euch das Urmeli

Sieh in deiner Krankheit keinen Feind, sondern deinen Freund und eine neue Chance für DICH!(OT:Urmeli)

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Fr 7. Dez 2012, 01:25

Hallo Karl,

gibt es bei dir denn schon neues? Hast du deine Telefonnummer löschen lassen?

LG
Pfirsich
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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Fr 7. Dez 2012, 09:03

Hallo Pfirsich.
Ich Telefonnummerloechung wurde von der AFA schriftlich bestaetigt.
Seit dem ist von der AFA nichts mehr gekommen ( Totenstille).
Von Einspruch gegen die Rentenablehnung ist auch nichts gekommen (war ja auch erst am 06.11.2012)
Habe wieder ein neues Gutachten vom Orthopäden bekommen.Da stehen 2 weitere Krankheiten drin mit Code G drin .
Das werde ich demnaechst auch mal dem VDK vorbei bringen.

Und gibts bei dir was neues in Sachen AFA und DRV

Gruß karl

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Re: DRV Gutachten und AFA

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Di 11. Dez 2012, 20:18

Hallo
Hab das Stueck Papier von der AFA auf dem steht
Prüfung Fortsetzung Ihres Arbeitsverhaeltnisses vor mir liegen.
Mein Personalchef hat draufgeschrieben
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H. xxxx ist in unserer Firma xxx aufgrund seiner Krankheit in seiner bisherigen Tätigkeit nicht
mehr einsetzbar. Eine umsetzung auf einen anderen adiquaten Arbeitsplatz ist zur Zeit und in
Zukunkt nicht moeglich.


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Dieses schreiben habe ich am 26.11 .der AFA und dem VDK gesendet.
Ist diese Aussage vom meinem Arbeitgeber gut oder schlecht fuer mich
Gruß Karl

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