mm ja, manchmal dauerts etwasDoppeloma hat geschrieben:AHA...ES GEHT ALSO DOCH...
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Das ist so ähnlich wie mit dem Erwähnen dass man einen Rechtsanwalt zur Überprüfung ranzieht *augenverdreh*Doppeloma hat geschrieben:Im Prinzip habe ich sowas geahnt, den anderen Schmuß hätte der sich eigentlich schenken können, ich wollte dir nur keine Hoffnungen machen, die sich vielleicht nicht erfüllen...die tun immer so als könnten sie gar nichts machen, aber die Leute VOR ORT bekommen einen Gong und plötzlich geht dann doch was...![]()
Hat jetzt nicht direkt mit der AfA zu tun, aber reicht ein Schreiben ala "Bezogen auf Ihr Angebot vom xx.xx.xx möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich zum gegebenen Zeitpunkt nicht an der Maßnahme teilnehmen kann. Sobald sich mein Gesundheitszustand stabiliert hat werde ich Sie darüber informieren. MfG" als Antwort auf eine Einladung meines AG zur betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme nach dem Hamburger Modell (§ 84 Abs.2 SGB IX)?
Wünsche einen angenehmen Abend,
Dinkelchen