
Richtig, bei der AfA gibst du den entsprechenden Teil jetzt NICHT (mehr) ab und "sammelst" das ZU HAUSE, NUR den Teil für die KK musst du weiterleiten (an die KK) damit die das auch in deiner KK-Akte haben.die AU-Bescheinigung werde ich nicht der AfA vorlegen, die benötige ich doch nur für den späteren Rentenantrag.
WARUMSollte es so kommen, daß ich zum MD der AfA bestellt werde, muss ich doch sowieso meine GA die ich habe, abgeben...

Der Arzt weiß SOOO eben NICHT, was wirklich mit dir los ist, der liest NUR was Andere (die DRV) meinen, was mit dir los ist...DARUM SOLL der dich ja SELBER untersuchen (müssen), das macht der aber eher NICHT, wenn er schon genug Material "zum Abschreiben" bekommen hat...dann weiß der Arzt doch eh, was mit mir los ist und das ist das Problem, was ich habe: Untersuchung vom MD der AfA, der entscheidet nach Unterlagen, daß mein Restleistungsvermögen unter 6 Std. beträgt....

NEIN, das verstehst du NICHT richtig, wenn man dein ALGI kürzen will, MUSST DU selber eine "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschreiben in der DU SELBER deine Verfügbarkeit auf weniger als 6 Stunden einschränkst, NUR diese Feststellung des Amtsarztes alleine berechtigt die AfA zunächst mal NICHT zur Leistungskürzung und der § 117 hat damit AUCH NICHTS zu tun.dann wird mir das ALG 1, welches ich lt. Bescheid ja nach § 117 erhalte, gekürzt. Verstehe ich das so richtig?
Das ist der Weg, wenn der Amtsarzt die UNTER 3 Stunden-Feststellung macht (so wie bei mir), auch das hat mit dem §§ an sich GAR nichts zu tun, wenn der Amtsarzt der AfA meint, dass du GAR NICHT mehr arbeiten KANNST, dann MUSS man IMMER den EM-Renten-Antrag stellen, um weiterhin sein Geld von der AfA zu bekommen.Wenn mein ALG 1 nach § 125 gezahlt würde, dürfte die AfA die Zahlung nicht kürzen....die können mir aber "auferlegen", binnen eines Monats, einen Rentenantrag zu stellen. Habe ich das so richtig verstanden?
Die Rentenkasse MUSS dann feststellen, ob die (vom AfA-Arzt) angenommene Erwerbsminderung tatsächlich besteht, wenn das von der DRV bestätigt wird (es gibt einen EM-Renten-Bescheid), dann entfällt der Anspruch auf ALGI (nach § 125 oder welchem aktuellen auch immer) SOFORT, sieht die DRV das Anders (als die AfA) wie meistens, dann MUSS die AfA zahlen, bis auch dieser Anspruch erschöpft ist...DANACH bleibt dann NUR noch Hartz 4...ODER GAR NICHTS MEHR...
Verständlich aber im Moment NUR vergeudete Kraft, warte ab was passiert und mache /plane DANN erst den nächsten Schritt, das schont mit der Zeit wenigstens etwas die Nerven...Ich fange schon wieder an, mir vielzuviele Gedanken um Dinge zu machen, die noch gar nicht eingetroffen sind. Ich grüble schon wieder, was passiert wenn.....

Liebe Grüße von der Doppeloma
