DRV Gutachten und AFA
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DRV Gutachten und AFA
Hallo
Mal ne Frage
Ich hab am Mittwoch einen Termin bei der AFA von der Abteilung REHA-Arbeitsagentur
Der Hintergrund ist vermutlich das Gutachten der DRV .
Die EM Rente wurde darin abgelehnt.
Da steht drinnen
Fr.XXXX möchte aufgrund einer inzwischen vorliegendes Stellungnahme des Arztes
der AFA ein ein Abschließendes Gespräch über meine Gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen.
Darf der Arzt der AFA das Gutachtens der DRV (Wiederspruch ist eingelegt) als Grundlage
für ein neues Gutachten nehmen.
Der Arzt der AFA hat bei mir bisher immer nach Aktenlage beurteilt der hat mich nie gesehen.
Wenn der Arzt das Gutachten der DRV als Grunglage fuer seine Stellungnahme genommen hat das
ist es beschissen.
In dem Gutachten der DRV steht drin das ich mehr als 6 Stunden Arbeitsfähig bin , und meine Krankheit nicht nachweisbar sei ,er hat aber die ganzen anderen Befunde der Kilniken nicht mal erwähnt .
Habe dem Gutachter der DRV aber vier Befunde übergeben die meine Krankheit als gesichert bestätigen.
Ich hab keine Ahnung was auf mich zukommt.
Auf was mus ich bei dem Gespräch aufpassen
Danke Gruß
Karl
Mal ne Frage
Ich hab am Mittwoch einen Termin bei der AFA von der Abteilung REHA-Arbeitsagentur
Der Hintergrund ist vermutlich das Gutachten der DRV .
Die EM Rente wurde darin abgelehnt.
Da steht drinnen
Fr.XXXX möchte aufgrund einer inzwischen vorliegendes Stellungnahme des Arztes
der AFA ein ein Abschließendes Gespräch über meine Gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen.
Darf der Arzt der AFA das Gutachtens der DRV (Wiederspruch ist eingelegt) als Grundlage
für ein neues Gutachten nehmen.
Der Arzt der AFA hat bei mir bisher immer nach Aktenlage beurteilt der hat mich nie gesehen.
Wenn der Arzt das Gutachten der DRV als Grunglage fuer seine Stellungnahme genommen hat das
ist es beschissen.
In dem Gutachten der DRV steht drin das ich mehr als 6 Stunden Arbeitsfähig bin , und meine Krankheit nicht nachweisbar sei ,er hat aber die ganzen anderen Befunde der Kilniken nicht mal erwähnt .
Habe dem Gutachter der DRV aber vier Befunde übergeben die meine Krankheit als gesichert bestätigen.
Ich hab keine Ahnung was auf mich zukommt.
Auf was mus ich bei dem Gespräch aufpassen
Danke Gruß
Karl
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
wenn du brav, wie du bist, alle Schweigepflichtentbindungen unterschrieben hast, dann hat sich die Afa, m.E., lediglich das DRV-Gutachten besorgt...dort steht alles drin, was sie brauchen...wie lange du arbeiten darfst, welche Einschränkungen für dich gelten usw.
vermutlich hat dann der Afa-Gutachten einfach das bisherige Gutachten abgeschrieben und schwupps..ist ein Gutachten nach Aktenlage fertig....
ich bin in der gleichen Situation...DRV-Gutachten, EM-Rente abgelehnt, Klage läuft....aber der SB wollte mit Gewalt das Gutachten der DRV von mir haben..
er hat mich sogar einmal angeschrieben: ich benötige von Ihnen: Telefonnummer, Gutachten der DRV...
ohne geseztliche Grundlage, ohne weiteren Angaben...der hat gedacht, ich bin doof und schicke ihm alles...
tja, da ich dann ungefähr 6 Monate lang bombardiert worden bin mit Drohbriefen: wenn sie nicht...Schweigepflcithentbindunge...dann stellen wir die Zahlung ein..
was man dann letztendlich Ende des Jahres tat...
derzeit läuft eine Klage auch gegen die Afa...ich lasse mir das nicht gefallen, ich werde mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen...
inzwischen hat sich die Afa einige Male beim Sozialgericht blamiert...sie erteilten einen Aufhebungsbescheid mit dem Grund: fehlende Schweigepflcihtentbindungen..
als wir dann anhand mehrerer Unterlagen beweisen konnten, dass dies keine Grund wäre, die Leistung aufzuheben, teilten sie dem Gericht mit, dass ich nicht wegen fehlender Schweigepflichtentbindungen einen Aufhebungsbescheid bekommen hätte, sondern wegen des Nichterscheines bei einem ärztl.Begutachtungstermin...
holla, die lügen nicht schlecht...
aber zum Glück konnten wir beweisen, dass das ebenfalls eine Lüge war...
jetzt teilten sie dem Sozialgericht wieder mit, ja, sie hätten sich vertan, was aber letztendlich nichts am Grundproblem ändern würde...ich wäre ja nicht bereit, die Schweigepflcitentbindungen zu unterxchreiben, aber sie bräuchten sie nun mal...
sie schrieben auch ganz ungeniert an das SG "Frau Vrori hat wohl Angst, dass der SB ihre Diagnose kennt"..
ne, Angst hab ich keine, aber die Diagnose geht den doch nun wirklich ncihts an...der hat kein Anrecht darauf und Punkt.
Du wirst jetzt wohl anhand der Datenlage, die du geliefert hast, in einen Job vermittelt werden müssen, der deinen einschränkungen entspricht...
aber mal ehrlich? wo gibt es solche Jobs?
lass dich nicht einschüchtern, unterschreibe ncihts vor Ort und nimm alles mit zur Prüfung nach Hause...wenn sie dir eine Eingliederungsvereinbarung vorlegen wollen, ncith unterschreiben, aber schnell schnappen und einapcken...
und dann sagst du der SB, dass du die EGV gerne deinem Anwalt zur prüfung vorlegen möchtest..mal sehen,w ie sie dann reagiert..
wichtig ist, dass du nichts unterschreibst...
wenn du brav, wie du bist, alle Schweigepflichtentbindungen unterschrieben hast, dann hat sich die Afa, m.E., lediglich das DRV-Gutachten besorgt...dort steht alles drin, was sie brauchen...wie lange du arbeiten darfst, welche Einschränkungen für dich gelten usw.
vermutlich hat dann der Afa-Gutachten einfach das bisherige Gutachten abgeschrieben und schwupps..ist ein Gutachten nach Aktenlage fertig....
ich bin in der gleichen Situation...DRV-Gutachten, EM-Rente abgelehnt, Klage läuft....aber der SB wollte mit Gewalt das Gutachten der DRV von mir haben..
er hat mich sogar einmal angeschrieben: ich benötige von Ihnen: Telefonnummer, Gutachten der DRV...
ohne geseztliche Grundlage, ohne weiteren Angaben...der hat gedacht, ich bin doof und schicke ihm alles...
tja, da ich dann ungefähr 6 Monate lang bombardiert worden bin mit Drohbriefen: wenn sie nicht...Schweigepflcithentbindunge...dann stellen wir die Zahlung ein..
was man dann letztendlich Ende des Jahres tat...
derzeit läuft eine Klage auch gegen die Afa...ich lasse mir das nicht gefallen, ich werde mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen...
inzwischen hat sich die Afa einige Male beim Sozialgericht blamiert...sie erteilten einen Aufhebungsbescheid mit dem Grund: fehlende Schweigepflcihtentbindungen..
als wir dann anhand mehrerer Unterlagen beweisen konnten, dass dies keine Grund wäre, die Leistung aufzuheben, teilten sie dem Gericht mit, dass ich nicht wegen fehlender Schweigepflichtentbindungen einen Aufhebungsbescheid bekommen hätte, sondern wegen des Nichterscheines bei einem ärztl.Begutachtungstermin...
holla, die lügen nicht schlecht...
aber zum Glück konnten wir beweisen, dass das ebenfalls eine Lüge war...
jetzt teilten sie dem Sozialgericht wieder mit, ja, sie hätten sich vertan, was aber letztendlich nichts am Grundproblem ändern würde...ich wäre ja nicht bereit, die Schweigepflcitentbindungen zu unterxchreiben, aber sie bräuchten sie nun mal...
sie schrieben auch ganz ungeniert an das SG "Frau Vrori hat wohl Angst, dass der SB ihre Diagnose kennt"..
ne, Angst hab ich keine, aber die Diagnose geht den doch nun wirklich ncihts an...der hat kein Anrecht darauf und Punkt.
Du wirst jetzt wohl anhand der Datenlage, die du geliefert hast, in einen Job vermittelt werden müssen, der deinen einschränkungen entspricht...
aber mal ehrlich? wo gibt es solche Jobs?
lass dich nicht einschüchtern, unterschreibe ncihts vor Ort und nimm alles mit zur Prüfung nach Hause...wenn sie dir eine Eingliederungsvereinbarung vorlegen wollen, ncith unterschreiben, aber schnell schnappen und einapcken...
und dann sagst du der SB, dass du die EGV gerne deinem Anwalt zur prüfung vorlegen möchtest..mal sehen,w ie sie dann reagiert..
wichtig ist, dass du nichts unterschreibst...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: DRV Gutachten und AFA
ich denke schon das die dürfen
das setzt aber voraus das die bei der AFA meine/deine/unsrere Unterschrift auf den Schweigepflichtsentbindungen haben
dann isset für die AFA ganz einfach, einfach abschreiben und die AFA spart sich dann soar noch die Untersuchung beim AFA Amtsarzt
Selbst wenn die einen Untersuchen und das Gutachten der DRV denen schon vorliegt bleibt das im Ergebnis das gleiche, die richten sich nach der DRV. So ist meine ganz persönliche Erfahrung!
Ich bin in ähnlicher Situation aber habe schon dazu gelernt
dank der tollen Hilfe hier
ICH unterschreibe das NICHT mehr
das setzt aber voraus das die bei der AFA meine/deine/unsrere Unterschrift auf den Schweigepflichtsentbindungen haben
dann isset für die AFA ganz einfach, einfach abschreiben und die AFA spart sich dann soar noch die Untersuchung beim AFA Amtsarzt

Selbst wenn die einen Untersuchen und das Gutachten der DRV denen schon vorliegt bleibt das im Ergebnis das gleiche, die richten sich nach der DRV. So ist meine ganz persönliche Erfahrung!
Ich bin in ähnlicher Situation aber habe schon dazu gelernt

dank der tollen Hilfe hier
ICH unterschreibe das NICHT mehr

Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
Ein "abschließendes Gespräch" bedeutet (üblicherweise), dass man zunächst mal "keine weitere Verwendung" für dich hat bei der AfA...Garantien gibt es wie immer KEINE dafür...
OB die sich auch mal (öfter ???) OHNE Erlaubnis was holen, kann ich nicht beurteilen, aber es ist (leider) zu vermuten, wie es hier schon manche User beschrieben haben...vielleicht wird deswegen SOOO viel Druck gemacht die Unterschriften, wenigstens für die DRV noch irgendwie (nachträglich
) zu bekommen, weil man sich darüber bereits hinweggesetzt hat, OHNE Erlaubnis /Unterschrift ...
Dafür brauchen die das DRV-GA GAR NICHT zu lesen, denn bei anderer Leistungs-Einschätzung (der DRV) hättest du ja einen EM-Renten-Bescheid bekommen und keinen Ablehnungs-Bescheid...
Geh da hin zu diesem Termin, lass dir erzählen was sie von dir will, schließlich hat SIE dich eingeladen und dann wirst du wissen, warum und wie es weitergeht...das KANN hier KEINER voraussehen...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Hatte ich dir das nicht schon an anderer Stelle im Forum erklärt, wie diese Formulierung in der Einladung "zu deuten ist", das ist natürlich nur ein allgemeiner Erfahrungswert, das ändert sich aber nicht dadurch, wenn du die selben Fragen immer wieder neu an anderer Stelle im Forum stellst...Da steht drinnen
Fr.XXXX möchte aufgrund einer inzwischen vorliegendes Stellungnahme des Arztes
der AFA ein ein Abschließendes Gespräch über meine Gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen.


Ein "abschließendes Gespräch" bedeutet (üblicherweise), dass man zunächst mal "keine weitere Verwendung" für dich hat bei der AfA...Garantien gibt es wie immer KEINE dafür...
Dazu wurde dir schon Einiges geschrieben, dem ich mich nur anschließen kann, die AfA bekommt nur dann medizinische Unterlagen von anderen Stellen (auch von der DRV) wenn DU das erlaubt hast (mit Schweigepflicht-Entbindung) ODER wenn du diese Unterlagen dort SELBER "freiwillig" abgegeben hast.Darf der Arzt der AFA das Gutachtens der DRV (Wiederspruch ist eingelegt) als Grundlage
für ein neues Gutachten nehmen.
Der Arzt der AFA hat bei mir bisher immer nach Aktenlage beurteilt der hat mich nie gesehen.
OB die sich auch mal (öfter ???) OHNE Erlaubnis was holen, kann ich nicht beurteilen, aber es ist (leider) zu vermuten, wie es hier schon manche User beschrieben haben...vielleicht wird deswegen SOOO viel Druck gemacht die Unterschriften, wenigstens für die DRV noch irgendwie (nachträglich







Über die Ablehnung des EM-Renten-Antrages muss man ja die AfA informieren und ob man Widerspruch dagegen eingelegt hat (sonst hat sich der Anspruch auf "Nahtlosigkeit" sowieso erledigt), in diesem Falle ist das doch KEINE "Überraschung" mehr, dass man lt. DRV-GA mehr als 6 Stunden arbeiten KANN...Wenn der Arzt das Gutachten der DRV als Grunglage fuer seine Stellungnahme genommen hat das
ist es beschissen.
In dem Gutachten der DRV steht drin das ich mehr als 6 Stunden Arbeitsfähig bin ,
Dafür brauchen die das DRV-GA GAR NICHT zu lesen, denn bei anderer Leistungs-Einschätzung (der DRV) hättest du ja einen EM-Renten-Bescheid bekommen und keinen Ablehnungs-Bescheid...
Geh da hin zu diesem Termin, lass dir erzählen was sie von dir will, schließlich hat SIE dich eingeladen und dann wirst du wissen, warum und wie es weitergeht...das KANN hier KEINER voraussehen...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Doppeloma
Ja das mit der Einladung zu dem Gespraech hab ich schon mal geschrieben.
Vor einer Woche kam die Einladung von der Vermittlung der Argentur fuer Arbeit, und jetzt ist eine neue Einladung von der Reha der Argentur fuer Arbeitgekommen
Gruß Karl
Ja das mit der Einladung zu dem Gespraech hab ich schon mal geschrieben.
Vor einer Woche kam die Einladung von der Vermittlung der Argentur fuer Arbeit, und jetzt ist eine neue Einladung von der Reha der Argentur fuer Arbeitgekommen
Gruß Karl
- Esuse
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
ist Dein GdB über 50? Dann wirst Du zukünftig von einem besonders geschulten Sachbearbeiter der Rehaabteilung betreut.
ist Dein GdB über 50? Dann wirst Du zukünftig von einem besonders geschulten Sachbearbeiter der Rehaabteilung betreut.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Esuse
Ja der GDB ist genau 50 ohne Zusatzkennzeichen .
Bin auf morgen gespannt was die Dame mir erzaehlt.
Ich nimm auf alle Faelle die Ratschlaege von hier mit werde nichts unterschreiben
ohne mich zuvor erkundigt zu haben.
Gruß Karl
Ja der GDB ist genau 50 ohne Zusatzkennzeichen .
Bin auf morgen gespannt was die Dame mir erzaehlt.
Ich nimm auf alle Faelle die Ratschlaege von hier mit werde nichts unterschreiben
ohne mich zuvor erkundigt zu haben.
Gruß Karl
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo
War heute bei der AFA zu einem Gespräch.
Es war eine freundliche nette und hoefliche SB trifft man selten
Die Mitarbeiterin uebergab mir den neuen Befund der auf Grund des abgelehnten Rentenbescheid
erstellt wurde .
Zugleich erklaerte sie mir das ich diesen zustimmen kann wenn nicht wird mein ALG1 gesperrt.
Ich soll froh sein das der MDK so geschrieben hat , denn haette er weniger Leistungszeit zum Beispiel
weniger 3 Stunden haette ich kein ALG1 mehr bekommen da ich nicht arbeitsfaehig bin und dem AFA nicht zur Verfuegung stehe.
Ich soll zum Werksarzt bei meinem Arbeitgeber gehen (Arbeitsvertrag ruht) und schauen lassen ob meinen Arbetigeber einen Arbeitzplatz fuer mich hat der diesen Anforderungen entspricht.
Wenn nicht muss ich mich der AFA fuer den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfuegung stellen.
Sie erklaerte mir auch das ich zustimmen soll damit die Leistungen der AFA weiterlaufen, ich
aber auf Grund der Einschraenkungen sowieso nicht vermittelbar bin .
Wenn jetzt mein Arbeitgeber es Gibt vieleicht einen Job wo ich mich durchquaelen kann ist das gut fuer mich ?
Ist doch irgend wie ein Wiederspruch gegen abgelehnten Rentenantrag laeuft
und auf der anderen Seite soll man arbeiten (egal wie)
Was muss ich jetzt beachten um keinen Scheiß zu bauen
Dann war ich anschliesend beim Medizinischen Dienst der AFA um den Teil A der beiden Gutachten abzuholen. Den Teil A des ersten Gutachten hatte ich ja schon schriftlich angefordert aber bisher nicht erhalten .
Die Arzthelferin im Vorzimmer erklaerte mir das ich Teil A der beiden Gutachten auf keinen Fall erhalte denn die Unterliegen der aerztlichen Schweigepflicht.Ich sagte es geht um mich wenn ich die nicht bekomme sollen sie deisen Teil A an meinen Hausartz senden.
NEIN dieser Teil A wird niemanden ausgehaendigt weder mir noch meinem behandelnten Arzt.
Ich will aber diesen Teil A haben was kann ich machen ?
Danke Gruß Karl
Das erste Gutachten ist vom 10.08.2012
Das zweite mit 2 Blaettern vom 29.10.2012
War heute bei der AFA zu einem Gespräch.
Es war eine freundliche nette und hoefliche SB trifft man selten
Die Mitarbeiterin uebergab mir den neuen Befund der auf Grund des abgelehnten Rentenbescheid
erstellt wurde .
Zugleich erklaerte sie mir das ich diesen zustimmen kann wenn nicht wird mein ALG1 gesperrt.
Ich soll froh sein das der MDK so geschrieben hat , denn haette er weniger Leistungszeit zum Beispiel
weniger 3 Stunden haette ich kein ALG1 mehr bekommen da ich nicht arbeitsfaehig bin und dem AFA nicht zur Verfuegung stehe.
Ich soll zum Werksarzt bei meinem Arbeitgeber gehen (Arbeitsvertrag ruht) und schauen lassen ob meinen Arbetigeber einen Arbeitzplatz fuer mich hat der diesen Anforderungen entspricht.
Wenn nicht muss ich mich der AFA fuer den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfuegung stellen.
Sie erklaerte mir auch das ich zustimmen soll damit die Leistungen der AFA weiterlaufen, ich
aber auf Grund der Einschraenkungen sowieso nicht vermittelbar bin .
Wenn jetzt mein Arbeitgeber es Gibt vieleicht einen Job wo ich mich durchquaelen kann ist das gut fuer mich ?
Ist doch irgend wie ein Wiederspruch gegen abgelehnten Rentenantrag laeuft
und auf der anderen Seite soll man arbeiten (egal wie)
Was muss ich jetzt beachten um keinen Scheiß zu bauen
Dann war ich anschliesend beim Medizinischen Dienst der AFA um den Teil A der beiden Gutachten abzuholen. Den Teil A des ersten Gutachten hatte ich ja schon schriftlich angefordert aber bisher nicht erhalten .
Die Arzthelferin im Vorzimmer erklaerte mir das ich Teil A der beiden Gutachten auf keinen Fall erhalte denn die Unterliegen der aerztlichen Schweigepflicht.Ich sagte es geht um mich wenn ich die nicht bekomme sollen sie deisen Teil A an meinen Hausartz senden.
NEIN dieser Teil A wird niemanden ausgehaendigt weder mir noch meinem behandelnten Arzt.
Ich will aber diesen Teil A haben was kann ich machen ?
Danke Gruß Karl
Das erste Gutachten ist vom 10.08.2012
Das zweite mit 2 Blaettern vom 29.10.2012
- Fatbob
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Re: DRV Gutachten und AFA
Zu deinen Gutachten Teil B.
Den Datenschutzbeauftragten einschalten !
Dann würde ich zusätzlich die Beschwerdestelle der AfA einschalten, wenn beide stellen das
Gutachten von dir per email bekommen wird da schon was kommen.
Adressen such ich noch raus, oder kannst ja mal suchen im Forum.
Im Gutachten Teil B darf nur stehen ob und ggf. wie lange Arbeitsfähig und welche Einschränkungen
vorliegen. Absolut keine Diagnosen ! geht den SB rein garnichts an. Die werden immer bekloppter vom ÄD.
zu Teil A.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-1.pdf
Teil A steht dir eindeutig zu !
§ 25 Abs. 5 SGB X
mit hinweis auf http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43298.htm schriftlich anfordern. Darf dir nur verweigert werden
wenn du es nicht alleine einsehen darfst, sollte das so sein dann muss dein Hausarzt es bekommen !
lg
Den Datenschutzbeauftragten einschalten !
Dann würde ich zusätzlich die Beschwerdestelle der AfA einschalten, wenn beide stellen das
Gutachten von dir per email bekommen wird da schon was kommen.
Adressen such ich noch raus, oder kannst ja mal suchen im Forum.
Im Gutachten Teil B darf nur stehen ob und ggf. wie lange Arbeitsfähig und welche Einschränkungen
vorliegen. Absolut keine Diagnosen ! geht den SB rein garnichts an. Die werden immer bekloppter vom ÄD.
zu Teil A.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-1.pdf
Teil A steht dir eindeutig zu !
§ 25 Abs. 5 SGB X
mit hinweis auf http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43298.htm schriftlich anfordern. Darf dir nur verweigert werden
wenn du es nicht alleine einsehen darfst, sollte das so sein dann muss dein Hausarzt es bekommen !
lg
Zuletzt geändert von Fatbob am Mi 14. Nov 2012, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo,
genau so hätten sie bei mir auch gehandelt...wenn ich denen die Schweigepflichtentbindungen unterschrieben hätte...
auf einmal sieht der Afa-Gutachter dich arbeitsfähig, mit ein paar Einschränkungen, einige Wochen vorher schrieb er noch "chron. Schmerzsyndrom" und hielt dich für nicht arbeitsfähig..
wenn du die Sache mit dem Job bei deinem AG noch aus dem Weg räumen kannst, dann dürfte dir eigentlich nicht zu viel passieren...
sei ehrlich, wo gibt es schon passende Arbeitsplätze?
aber im Grunde ist alles doch eine Farce..hier kann man doch deutlich sehen, dass der Afa-Gutachter lediglich das DRV-Gutachten abgeschrieben hat...
wenn er Arsch in der Hose gehabt hätte, dann hätte er auf seinen ursprünglichen Ergebnissen bestanden..aber da man die Kosten und Arbeit und Zeit scheut, sich mit der DRV wegen eines unterschiedlichen Ergebnisses auseinanderzusetzen, wird mal eben das Gutachten der DRV abgeschrieben und so hat die Afa ja das, was sie haben will...
Frechheit hoch 10..
im 1. Gutachten hat der arzt übrigens gegen den Datenschutz verstoßen..er hat geschrieben u.a. das du an einem "chron. Schmerzsyndrom" leidest und das hätte er so nicht schreiben dürfen..
desweiteren würde ich die Herausgabe der vollständigen Gutachten A und B schriftlich verlangen unter Hinweis auf §25 SGB
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html
wenn sie dir die Unterlagen bzw. die Akteneinsicht nicht geben will, dann verlange eine schriftliche Erklärung hierüber oder beschwere dich heute noch in Nürnberg über die Aussage dieser komischen Sekretärin beim ärztl.dienst..
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
unglaublich, was die mit gutgläubigen Menschen alles anfangen...
ich bin im nachhinein noch froh, dass ich mich nicht dem Druck gebeugt habe...ich lasse das jetzt vor Gericht ausfechten und bin auf den Ausgang des Verfahrens gespannt...
genau so hätten sie bei mir auch gehandelt...wenn ich denen die Schweigepflichtentbindungen unterschrieben hätte...
auf einmal sieht der Afa-Gutachter dich arbeitsfähig, mit ein paar Einschränkungen, einige Wochen vorher schrieb er noch "chron. Schmerzsyndrom" und hielt dich für nicht arbeitsfähig..
wenn du die Sache mit dem Job bei deinem AG noch aus dem Weg räumen kannst, dann dürfte dir eigentlich nicht zu viel passieren...
sei ehrlich, wo gibt es schon passende Arbeitsplätze?
aber im Grunde ist alles doch eine Farce..hier kann man doch deutlich sehen, dass der Afa-Gutachter lediglich das DRV-Gutachten abgeschrieben hat...
wenn er Arsch in der Hose gehabt hätte, dann hätte er auf seinen ursprünglichen Ergebnissen bestanden..aber da man die Kosten und Arbeit und Zeit scheut, sich mit der DRV wegen eines unterschiedlichen Ergebnisses auseinanderzusetzen, wird mal eben das Gutachten der DRV abgeschrieben und so hat die Afa ja das, was sie haben will...
Frechheit hoch 10..
im 1. Gutachten hat der arzt übrigens gegen den Datenschutz verstoßen..er hat geschrieben u.a. das du an einem "chron. Schmerzsyndrom" leidest und das hätte er so nicht schreiben dürfen..
desweiteren würde ich die Herausgabe der vollständigen Gutachten A und B schriftlich verlangen unter Hinweis auf §25 SGB
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html
wenn sie dir die Unterlagen bzw. die Akteneinsicht nicht geben will, dann verlange eine schriftliche Erklärung hierüber oder beschwere dich heute noch in Nürnberg über die Aussage dieser komischen Sekretärin beim ärztl.dienst..
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
unglaublich, was die mit gutgläubigen Menschen alles anfangen...
ich bin im nachhinein noch froh, dass ich mich nicht dem Druck gebeugt habe...ich lasse das jetzt vor Gericht ausfechten und bin auf den Ausgang des Verfahrens gespannt...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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