Überzahlung? - eilt!
- Kicki
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Re: Überzahlung? - eilt!
ach ja, ich habe meine Einkünfte immer sofort mitgeteilt, damit ich SOFORT nachberechnet werden kann. Leider haben die sich damit immer soviel Zeit gelassen.
Mit dem Forderungsmanagement muß ich dann eh telefonieren wegen der 500,- denn das scheint mir erstmal unabwendbar.
lg
kicki
Mit dem Forderungsmanagement muß ich dann eh telefonieren wegen der 500,- denn das scheint mir erstmal unabwendbar.
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kicki
- Kicki
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Re: Überzahlung? - eilt!
ich habe jetzt mal alle fraglichen Bescheide eingescannt und sie ins Elo-Forum gestellt, ich hoffe, das kann mir da jemand gründlich aufdröseln! Ich blick nicht durch.
wer mitgeucken mag: http://www.elo-forum.org/alg-ii/98836-u ... ost1273976
lg
kikci
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Re: Überzahlung? - eilt!
Hallo Kicki,
es sind eine Menge von den guten Leuten aus dem Elo-Forum in das neue Forum abgewandert. Hast du dein Problem auch da rein gestellt? (hier der Link für das neue Forum: http:http://www.elo-forum.info/index.html
Aber ob dir da heute Abend überhaupt noch jemand helfen kann, bezweifle ich, da es doch sehr umfangreich ist. Ich drücke dir aber ganz fest die Daumen.
Gruß maday
es sind eine Menge von den guten Leuten aus dem Elo-Forum in das neue Forum abgewandert. Hast du dein Problem auch da rein gestellt? (hier der Link für das neue Forum: http:http://www.elo-forum.info/index.html
Aber ob dir da heute Abend überhaupt noch jemand helfen kann, bezweifle ich, da es doch sehr umfangreich ist. Ich drücke dir aber ganz fest die Daumen.
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
- aggi61
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Re: Überzahlung? - eilt!
Hallo maday
Bei uns sind eigentlich immer ein paar "Nachtwächter" unterwegs
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Gabi
Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem
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Re: Überzahlung? - eilt!
Hallo aggi,
die Nachtwächter kenne ich, aber der Sachverhalt von Kicki ist mehr als umfangreich und dazu eine korrekte Info zu schreiben erfordert mehr als nur 10 min. Ich traue mir normalerweiler solche Dinge durchaus zu, habe auch gerade von einer Freundin meiner Tochter die gesamte Hartz IV-Akte vorliegen, aber um sie durch zu arbeiten, brauche ich viel Zeit und Nerven, damit ich nichts übersehe. Dazu kommt ja auch, dass wir alle durch unsere Krankheiten Konzentrationsprobleme haben.
Gruß maday
die Nachtwächter kenne ich, aber der Sachverhalt von Kicki ist mehr als umfangreich und dazu eine korrekte Info zu schreiben erfordert mehr als nur 10 min. Ich traue mir normalerweiler solche Dinge durchaus zu, habe auch gerade von einer Freundin meiner Tochter die gesamte Hartz IV-Akte vorliegen, aber um sie durch zu arbeiten, brauche ich viel Zeit und Nerven, damit ich nichts übersehe. Dazu kommt ja auch, dass wir alle durch unsere Krankheiten Konzentrationsprobleme haben.
Gruß maday
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Re: Überzahlung? - eilt!
Oh ja, ich weiß, das ist bei mir echt nicht so leicht... Die SB vom Anfang hatte auch sowenig Überblick, dass ich 12 Monate auf die Erstbewilligung habe warten dürfen. Seither war ich einfach nur froh, dass alles irgendwie lief.
Das neue Forum kenne ich nicht, kann da aber auch nochmal posten, danke für den Tipp und Link maday!
Hoffentlich wird ALG I nicht genauso ein Drama...
lg
kicki
Das neue Forum kenne ich nicht, kann da aber auch nochmal posten, danke für den Tipp und Link maday!
Hoffentlich wird ALG I nicht genauso ein Drama...
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kicki
- aggi61
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Re: Überzahlung? - eilt!
Och, die Leute mit denen ich mich so um 2 Uhr unterhalte haben meist schon Ahnung und sind auch Willens, da mal mehr als 10 Minuten zu investieren
Ich könnte z.B. mal Urviech fragen - obwohl mir dann ein Gesprächspartner fehlen würde
Ich könnte z.B. mal Urviech fragen - obwohl mir dann ein Gesprächspartner fehlen würde
Gabi
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Re: Überzahlung? - eilt!
Um die Verwirrung komplett zu machen:
Ich hab (jetzt erst... mal wieder ) heut mit dem Forderungsmanagement telefoniert, um um Ratenzahlung zu bitten wegen den Forderungen aus dem Januarbescheid. Habe dabei erfahren, dass da ein Widerspruch gegen läuft, und ich deshalb erstmal gar ncihts zahlen muß. Die zahlungsfrist für die zweite Forderung aus dem Novemberbescheid ist erst Mitte Januar 2013 fällig, da stünde also auch noch nichts konkretes an.
(die Mitteilung über den Widerspruch haben die dort Anfang November von meiner JC-SB selber bekommen)
Wie kann denn das jetzt schon wieder sein, ich dachte, ich hätte die widerspruchsfrist versäumt, weil der bescheid ja von Mitte Januar war? Oder kann ich anscheinend der Zahlungsaufforderung auch widersprechen? Muß ich dann jetzt dazu auch mal eine Begründung nachreichen?
lg
kicki
Ich hab (jetzt erst... mal wieder ) heut mit dem Forderungsmanagement telefoniert, um um Ratenzahlung zu bitten wegen den Forderungen aus dem Januarbescheid. Habe dabei erfahren, dass da ein Widerspruch gegen läuft, und ich deshalb erstmal gar ncihts zahlen muß. Die zahlungsfrist für die zweite Forderung aus dem Novemberbescheid ist erst Mitte Januar 2013 fällig, da stünde also auch noch nichts konkretes an.
(die Mitteilung über den Widerspruch haben die dort Anfang November von meiner JC-SB selber bekommen)
Wie kann denn das jetzt schon wieder sein, ich dachte, ich hätte die widerspruchsfrist versäumt, weil der bescheid ja von Mitte Januar war? Oder kann ich anscheinend der Zahlungsaufforderung auch widersprechen? Muß ich dann jetzt dazu auch mal eine Begründung nachreichen?
lg
kicki
- Doppeloma
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Re: Überzahlung? - eilt!
Hallo Kicki,
Einer Anhörung kann und braucht man an sich noch nicht zu widersprechen, die füllt man aus oder läßt es bleiben und der konkrete Forderungs-Bescheid (MIT der dazugehörigen Zahlungs-Aufforderung /Zahlungstermin) kommt üblicherweise erst einige Zeit später.
Das hatte mich ja schon irritiert, dass alles auf einmal kam bei dir, wenn du darauf Widerspruch eingelegt hattest, dann ist es doch OK was die Forderung für den Januar 2013 betrifft, bin ich da gerade nicht auf dem Laufenden, hast du dagegen auch fristgerecht Widerspruch eingelegt ...
Dann sind die Zahlungstermine ohnehin erst mal aufgeschoben bis zu den Widersprüchen entschieden wurde.
Eine Bgründung muss man nicht unbedingt dazu schreiben, wenn man selber schon bestimmte Fehler entdeckt hat sollte man das aber schon tun und darauf hinweisen, allgemein habe ich immer dazu geschrieben, dass der Bescheid im Ganzen nicht verständlich und die Berechnungen nicht nachvollziebar sind.
Bei uns war das jedenfalls immer der Fall und wenn die Behörde Geld zurückfordert, MUSS das auch verständlich erklärt werden WARUM und die Zahlen müssen auch nachvollziebar sein, da darf also nicht einfach nur stehen, "wir wollen die Summe X zurückhaben weil Sie überzahlt wurden", es MUSS erklärt werden wie es zu genau dieser Summe X kommt.
Üblicherweise MÜSSEN die bei einem Widerspruch auch ohne Extra-Begründung den kompletten Bescheid überprüfen, fraglich ist ob sie es auch tun, wenn man keine konkreten Fragen dazu stellt ...
Ich bewundere die Leute, die sich da durch diese HARTZ-Bescheide wurschteln können, denn manchmal hatte ich schon bei unseren Bescheiden kaum einen Durchblick und wir sind nur 2 Erwachsene Leute, wo es auch kein regelmäßiges Erwerbseinkommen /Krankengeld oder irgendsowas dazu gab...
Ich war da schon mit den "Anrechnungen" von Dopas Urlaubsabgeltung überfordert, unser JobCenter aber offensichtlich AUCH, denn diese ganzen Bescheide (Änderungen /Forderungen) liegen immer noch am Sozialgericht.
NUR weiß ich jetzt schon genau, dass ICH da nun überhaupt NICHTS mehr von (zurück) zahlen brauche, denn wegen der Bewilligung meiner Rente hat das JC ja sowieso schon alles von der DRV zurück bekommen...die alten Forderungs-Bescheide wurden aber vom JC noch NICHT offiziell aufgehoben ...
Ich hoffe, dass dir da andere User besser weiterhelfen können das aufzubröseln, ich kann nur empfehlen, IMMER fristgerecht Widerspruch einzulegen, wenn du was nicht verstehst in den Bescheiden, besonders wenn die Geld VON DIR haben wollen, das schiebt die Geld-Forderungen zumindest erst mal auf und gibt Zeit das zu sortieren.
Liebe Grüße von der Doppeloma
erinnere mich dunkel, dass es so eine merkwürdige Kombi von Anhörung UND Zahlungs-Aufforderung war ???Wie kann denn das jetzt schon wieder sein, ich dachte, ich hätte die widerspruchsfrist versäumt, weil der bescheid ja von Mitte Januar war? Oder kann ich anscheinend der Zahlungsaufforderung auch widersprechen? Muß ich dann jetzt dazu auch mal eine Begründung nachreichen?
Einer Anhörung kann und braucht man an sich noch nicht zu widersprechen, die füllt man aus oder läßt es bleiben und der konkrete Forderungs-Bescheid (MIT der dazugehörigen Zahlungs-Aufforderung /Zahlungstermin) kommt üblicherweise erst einige Zeit später.
Das hatte mich ja schon irritiert, dass alles auf einmal kam bei dir, wenn du darauf Widerspruch eingelegt hattest, dann ist es doch OK was die Forderung für den Januar 2013 betrifft, bin ich da gerade nicht auf dem Laufenden, hast du dagegen auch fristgerecht Widerspruch eingelegt ...
Dann sind die Zahlungstermine ohnehin erst mal aufgeschoben bis zu den Widersprüchen entschieden wurde.
Eine Bgründung muss man nicht unbedingt dazu schreiben, wenn man selber schon bestimmte Fehler entdeckt hat sollte man das aber schon tun und darauf hinweisen, allgemein habe ich immer dazu geschrieben, dass der Bescheid im Ganzen nicht verständlich und die Berechnungen nicht nachvollziebar sind.
Bei uns war das jedenfalls immer der Fall und wenn die Behörde Geld zurückfordert, MUSS das auch verständlich erklärt werden WARUM und die Zahlen müssen auch nachvollziebar sein, da darf also nicht einfach nur stehen, "wir wollen die Summe X zurückhaben weil Sie überzahlt wurden", es MUSS erklärt werden wie es zu genau dieser Summe X kommt.
Üblicherweise MÜSSEN die bei einem Widerspruch auch ohne Extra-Begründung den kompletten Bescheid überprüfen, fraglich ist ob sie es auch tun, wenn man keine konkreten Fragen dazu stellt ...
Ich bewundere die Leute, die sich da durch diese HARTZ-Bescheide wurschteln können, denn manchmal hatte ich schon bei unseren Bescheiden kaum einen Durchblick und wir sind nur 2 Erwachsene Leute, wo es auch kein regelmäßiges Erwerbseinkommen /Krankengeld oder irgendsowas dazu gab...
Ich war da schon mit den "Anrechnungen" von Dopas Urlaubsabgeltung überfordert, unser JobCenter aber offensichtlich AUCH, denn diese ganzen Bescheide (Änderungen /Forderungen) liegen immer noch am Sozialgericht.
NUR weiß ich jetzt schon genau, dass ICH da nun überhaupt NICHTS mehr von (zurück) zahlen brauche, denn wegen der Bewilligung meiner Rente hat das JC ja sowieso schon alles von der DRV zurück bekommen...die alten Forderungs-Bescheide wurden aber vom JC noch NICHT offiziell aufgehoben ...
Ich hoffe, dass dir da andere User besser weiterhelfen können das aufzubröseln, ich kann nur empfehlen, IMMER fristgerecht Widerspruch einzulegen, wenn du was nicht verstehst in den Bescheiden, besonders wenn die Geld VON DIR haben wollen, das schiebt die Geld-Forderungen zumindest erst mal auf und gibt Zeit das zu sortieren.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Kicki
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- Registriert: Do 26. Mai 2011, 21:34
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Re: Überzahlung? - eilt!
danke, liebe Doma!
ja, dieses undurchsichtige zermürbt. Den aktuellen Widerspruch schreibe ich diese Woche, letzte Woche war ich an 4 Tagen mit Terminen für meine Kinder unterwegs und damit völlig ausgelastet. - Ich weiß, da fragt später keiner nach, aber der aktuelle Bescheid hat das Datum 9.11. und damit bin ich noch gut in der Frist.
Antwort im Elo-Forum hab ich noch keine, leider. aber in dem zweiten Forum habe ich auch noch keine Anfrage gestellt. Bin auch heute den ganzen Tag terminlich und wegen kaputtem Auto auch noch als Fahrdienst unterwegs.
das wird schon, ich versuche einfach, mich nicht umhauen zu lassen!
Meine ganze JC-Zeit über war das alles höchst undurchsichtig. 7 SB in zwei Jahren hatten da nicht wirklich viel Überblick reingebracht. Allein an der ersten Bewilligung waren 3-4 Leute beteiligt. Mein "Vermögen" wurde einfach mal eben so verdoppelt, weil es auf den Unterlagen neben der Vertragsnummer auch noch eine bearbeitungsnummer gab. Somit wurden daraus zweimal zwei Verträge gemacht und die Summen darin verdoppelt und schwupps kam die erste Ablehnung.
Saftladen.
LG
kicki
ja, dieses undurchsichtige zermürbt. Den aktuellen Widerspruch schreibe ich diese Woche, letzte Woche war ich an 4 Tagen mit Terminen für meine Kinder unterwegs und damit völlig ausgelastet. - Ich weiß, da fragt später keiner nach, aber der aktuelle Bescheid hat das Datum 9.11. und damit bin ich noch gut in der Frist.
Antwort im Elo-Forum hab ich noch keine, leider. aber in dem zweiten Forum habe ich auch noch keine Anfrage gestellt. Bin auch heute den ganzen Tag terminlich und wegen kaputtem Auto auch noch als Fahrdienst unterwegs.
das wird schon, ich versuche einfach, mich nicht umhauen zu lassen!
Meine ganze JC-Zeit über war das alles höchst undurchsichtig. 7 SB in zwei Jahren hatten da nicht wirklich viel Überblick reingebracht. Allein an der ersten Bewilligung waren 3-4 Leute beteiligt. Mein "Vermögen" wurde einfach mal eben so verdoppelt, weil es auf den Unterlagen neben der Vertragsnummer auch noch eine bearbeitungsnummer gab. Somit wurden daraus zweimal zwei Verträge gemacht und die Summen darin verdoppelt und schwupps kam die erste Ablehnung.
Saftladen.
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