Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB III

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Schahri
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Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB III

Ungelesener Beitrag von Schahri » Do 11. Okt 2012, 11:55

:Veraergert:

Hallo, ich brauche Hilfe bzw. Futter für die Gegenwehr.

Kurz die Fakten: Im Juni EMR beantragt, ausgesteuert am 15.08.2012, Reha vom 19.07. bis 06.09.2012, am 07.09.2012 bei der Afa gemeldet und Antrag auf ALGI nach §145 gestellt.

Leistungsbescheid (auch ein vorläufiger) wurde (trotz Beschwerde in Nürnberg, die haben sich gar nicht gerührt!) bisher verweigert, mit Hinweis auf das ärztliche Gutachten.

Am Montag hatte ich meinen Termin beim ÄD der Afa. Die Ärztin sagte mir, sie sähe mich arbeitsunfähig länger als 6 Monate.
Ich hatte vorher keine Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben und 1 Bericht vom meinem Psychiater und einen Auszug aus dem Rehabericht mitgenommen das es ein MDK Gutachten gibt. (Welches ich mir noch anfordern will.)

Heute hatte ich anstelle des Leistungsbescheides folgende Post von der Afa:
Solange Sie nicht mitwirken, darf ich Arbeitslosengeld nicht zahlen (§ 145 Absatz 2 Satz 4 SGB III).
Der ganze Brief ist im Anhang.
Afa - Weigerung der ALGI Zahlung Seite 1.JPG
Afa - Weigerung der ALGI Zahlung Seite 2.JPG
Was soll das jetzt? Die hat mich doch begutachtet und befunden das ich "weniger als 15 Stunden wöchentlich" arbeiten kann.
Warum soll ich denen jetzt noch Unterlagen zukommen lassen?

Bitte, ich brauche Hilfe, das ich endlich meinen Leistungsbescheid und mein Geld bekomme und wieder krankenversichert bin.

Tausend Dank, lg
Schahri

PS: Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, das die DRV den Lügen-Rehabericht bekommt, was hier ja wieder versucht wird.
viewtopic.php?f=7&t=3501
LG
Schahri

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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Machts Sinn » Do 11. Okt 2012, 14:22

Hallo Schahri,

das scheint ein glasklarer Nahtlosigkeitsfall zu sein. Damit sind die Voraussetzungen für den EMR-Antrag insoweit ebenfalls günstig. Vermutlich war der hier eingestellte Brief nur schneller als der Alg-Bewilligungsbescheid. Ich würde mal die Hotline anrufen und fragen, ob der unterwegs ist sowie zunächst das gesamte AA-ärztliche Gutachten anfordern.

Gruß!
Machts Sinn

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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Blackbetty » Mo 15. Okt 2012, 13:32

Hallo Schahri, was hat das denn nun ergeben? Hast Du den Bewilligungsbescheid doch bekommen? Ansonsten habe ich mir überlegt, ob es daran liegt, dass Du erst NACH dem Termin der Aussteuerung bei der Afa warst...

Bin gespannt

LG

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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 15. Okt 2012, 14:43

Ich war 2 wochen nach Aussteuerungsbescheid bei der AfA, sollte daran wohl nicht liegen.
Denke die AfA hat neue Anweisung, bzw stellt sich per se erstmal dumm und wartet das Gutachten des MD ab.
lg
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 15. Okt 2012, 15:02

Hallo Fatbob, :smile:

die stellen sich sogar Dümmer als DUMM, denn das GA ist ja bereits FERTIG und es liegt eindeutig ein Fall nach § 145 SGB III vor, das bestätigen die ja sogar SELBER in dem Schreiben ... :Wut: :schimpfen:

Ich habe @Schahri empfohlen sich nochmals massiv in Nürnberg zu beschweren, verbunden mit der Androhung sich ansonsten (zwecks Einstweiliger Anordnung) an das Sozialgericht zu wenden.
Auch der Beginn der Leistungspflicht der AfA (erst) ab Tag NACH der Reha-Maßnahme ist kein Grund das alles JETZT weiter zu verzögern, sie ist schließlich auch nicht der erste Fall wo sich Aussteuerung und Reha "überschneiden", das ist ganz normal, dass der Anspruch auf die Anwendung der Nahtlosigkeit dann erst NACH Ende der Reha-Maßnahme greift /beginnt.

In dieser Zeit (Reha) gibt es ja üblicherweise Übergangsgeld von der DRV, da verschiebt sich dann eben der Beginn der Zahlungen /Leistung von der AfA im Zuge der Nahtlosigkeit.

Es gibt KEINEN wirklich plausiblen, rechtlichen "GRUND" mehr für das Vorgehen der AfA bei @Schahri, außer absolute Schikane... :ic_down:
WAS WIR HIER als Laien aus Erfahrung schon begriffen haben, sollte doch wohl für eine Behörde deren "täglich Brot das ist" KEIN Problem sein, ODER :confused: ...
Die "Nahtlosigkeit" gibt es schließlich NICHT erst seit GESTERN, die Änderung der Nummer im Gesetz tut da NIX zur Sache, die Inhalte / Verfahrensweisen sind seit mehr als 20 - 30 JAHREN (eigentlich) immer die SELBEN ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 15. Okt 2012, 15:10

hm, wenn den alle Vorraussetzungen gegeben sind...Ich würd meinen Popo zum Rechtsanwalt
bewegen und eine Einstweilige Anordnung auf Zahlung des ALG1 anstreben.
Wie gesagt, das würde ich machen.
lg
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mo 15. Okt 2012, 15:29

Hallo Schahri
Das selbe schreiben habe ich auch bekommen.
Nach dem ich vom ätzlichen Dienst des Arbeitsamtes für laenger als 6 Monate weniger 15 Stunden
Arbeitsunfähig schriftlich erhalten habe kam kurz darauf auch der Bewilligungsbescheid vom Arbeitslosengeld.
Hast du den Bescheid von dem Amtsarzt des Arbeitsamt schon schriftlich erhalten ?
Gruß Karl

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Schahri
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Schahri » Di 16. Okt 2012, 14:07

Hallo zusammen!

Sorry, die ganze Sache hat mich doch mehr aus den Latschen gehauen, ich hab nichts erledigt bekommen. Ganz lieben Dank an alle für die wertvollen Tipps und die Hilfe.

ABER - es ist unglaublich - ich hab den Leistungsbescheid fürs Alg1 am Freitag im Briefkasten gehabt. Erstellt wurde der bereits am 10.10. und das von einer anderen Servicestelle!
Afa - Bewilligung Alg1.JPG
Da verstehe ich das Schreiben vom 08.10. erst recht nicht. :confused: Mit einem Leistungsbescheid hab ich nach dem Schreiben nicht gerechnet.
+++++++++++++++++++++++++
Blackbetty hat geschrieben:Ansonsten habe ich mir überlegt, ob es daran liegt, dass Du erst NACH dem Termin der Aussteuerung bei der Afa warst...
Dürfte daran nicht liegen, denn die Afa hatte mir auf meine schriftliche Anfrage mitgeteilt, das ich spätestens am Tag nach der Aussteuerung persönlich vorbei kommen muss.
Doppeloma hat geschrieben:Ich habe @Schahri empfohlen sich nochmals massiv in Nürnberg zu beschweren, verbunden mit der Androhung sich ansonsten (zwecks Einstweiliger Anordnung) an das Sozialgericht zu wenden.
Da ich es Donnerstag nicht mehr auf die Reihe bekommen habe, hatte ich alles Freitag morgen gegen 10h auf den Weg gebracht. Gegen 14h kam unser Postbote mit dem Leistungsbescheid. :Ohnmacht: Somit war "Machts Sinn"s Tipp mit dem Abwarten ... weil vielleicht schon unterwegs, schon ganz sinnvoll.

Gestern hatte ich dann auch mal eine Antwort auf meine Beschwerden in Nürnberg und an das globale Kundenreaktionsmanagement (Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement):
Sehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Email. Dieser entnehme ich, dass Sie mit der Dauer der Bearbeitung Ihres Antrages nicht einverstanden sind.

Der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg liegen leider die relevanten Vorgänge und Leistungsunterlagen im Einzelfall nicht vor. Die Führung der betreffenden Unterlagen und Entscheidungen über Leistungsansprüche obliegt ausschließlich den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit. In Ihrem Fall der Agentur für Arbeit xxx, Dienststelle xxx.

Um die Klärung zu beschleunigen, hatte ich die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit xxx eingeschaltet und um Prüfung Ihres Vorbringens gebeten.

Allerdings wurde versäumt, Sie über diese Verfahrensweise zu informieren.


Hierfür wird um Entschuldigung gebeten..

Wie mir nunmehr berichtet wurde, erfolgte die Bearbeitung Ihres Antrages. Der entsprechende Bewilligungsbescheid wurde am 10. Oktober 2012 erstellt. Diese wird, falls noch nicht geschehen, an Sie übersandt.

Ich hoffe, dass sich das Problem nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnte und wünsche Ihnen für die weitere Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Zentrales Kundenreaktionsmanagement
Karla1 hat geschrieben:Das selbe schreiben habe ich auch bekommen. ...... kam kurz darauf auch der Bewilligungsbescheid vom Arbeitslosengeld.
Hast du den Sinn des Schreibens verstanden, Karl?
Ich hatte das wirklich so verstanden, als wenn die erstmal was von der DRV abwarten wollen und so lange nicht zahlen. Sonst hätte ich hier auch nicht gepostet.
Karla1 hat geschrieben:Hast du den Bescheid von dem Amtsarzt des Arbeitsamt schon schriftlich erhalten ?
Nein, da ist noch nichts gekommen. Erhält man die automatisch?
Ich hatte Freitag das GA per Email angefordert, bei dem, der mir den Termin zur Untersuchung geschickt hatte. Leider kann man den ÄD der Afa hier bei uns weder per Fax oder Email erreichen.

LG
Schahri
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 16. Okt 2012, 14:39

Hallo Schahri, :smile: :applaus:

schön, dass dein Bescheid endlich da ist, ich habe das auch nicht wirklich verstanden, mit dem Schreiben vielleicht noch, aber nicht mit der Schweigepflicht-Entbindung für ALLES und JEDEN...das wird wohl jetzt "MODE"... :Heiss:

Wenn die DRV das AfA-GA wirklich haben will, dann werden die sich das schon anfordern und wenn du dann konkret DAFÜR eine Schweigepflicht-Entbindung (gegenüber der DRV) erteilen sollst, dann kann man das immer noch genehmigen oder selber eine Kopie hinschicken.
Nein, da ist noch nichts gekommen. Erhält man die automatisch?
Ich hatte Freitag das GA per Email angefordert, bei dem, der mir den Termin zur Untersuchung geschickt hatte. Leider kann man den ÄD der Afa hier bei uns weder per Fax oder Email erreichen.
Nein, das ärztliche GA wird üblicherweise NICHT automatisch mitgeschickt, das kann man sich nur selber (DIREKT beim Med. Dienst) abholen oder schriftlich anfordern (bitte Teil A UND Teil B verlangen, ein SB DARF NUR den Teil B erhalten), ob man es dir über Mail schicken wird glaube ich eher nicht.

Du schreibst ja auch, dass der ÄD über Mail und Fax gar nicht erreichbar ist, dann bekommst du (wenn überhaupt) auch höchstens den Teil B, denn der Teil A verbleibt beim Med. Dienst, darauf hat der SB gar keinen Zugriff (so soll es jedenfalls sein).
Meist wollen die beim ÄD eine Legitimation (persönlich /Ausweis vorlegen), auf dem Postwege sollten wir damals eine Ausweis-Kopie beifügen, dann kam es innerhalb weniger Tage.
Wäre dir auch sicher nicht recht wenn da Jeder mal eben dein AfA-GA anfordern könnte, ODER... und Mail-Versand ist keineswegs so sicher wie man glaubt... :Gruebeln:

Die Antwort- Mail von Nürnberg entspricht dem Üblichen, meist muss man dann nochmal nachhaken, aber das ist ja bei dir jetzt zum Glück nicht mehr notwendig. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Di 16. Okt 2012, 20:10

Hallo Schahri
Wieso steht bei dir Anspruchsdauer 360 Tage
Bei mir steht Beginn 29.08. 2012 Ende 27.02.2014 Anspruchsdauer 540 Tage

Gruß Karl

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