Weihnachts und Urlaubsgeld
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Weihnachts und Urlaubsgeld
Hallo mal ne Frage
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme seit dem 29.08.2012
Arbeitslosengeld.
Von meinem Arbeitgeber bekomme ich weiterhin Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Es stehen auch noch 51 Tage Urlaub und ca 120 Gleitzeitstunden auf meinem Konto.
Ist es richtig das das AFA bei Zahlungen von Urlaubs oder Weihnachtsgeld mein Arbeitslosengeld
kuerzen darf.
Wenn ja wieviel duerfen die kuerzen ?
Es ist doch aber so das die Betroffenen nicht Arbeitslos sondern laenger als 78 Wochen Krank sind.
Gruß karl
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme seit dem 29.08.2012
Arbeitslosengeld.
Von meinem Arbeitgeber bekomme ich weiterhin Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Es stehen auch noch 51 Tage Urlaub und ca 120 Gleitzeitstunden auf meinem Konto.
Ist es richtig das das AFA bei Zahlungen von Urlaubs oder Weihnachtsgeld mein Arbeitslosengeld
kuerzen darf.
Wenn ja wieviel duerfen die kuerzen ?
Es ist doch aber so das die Betroffenen nicht Arbeitslos sondern laenger als 78 Wochen Krank sind.
Gruß karl
- Doppeloma
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Re: Weihnachts und Urlaubsgeld
Hallo karl,
Ich denke schon, dass es angerechnet wird bis auf den Freibetrag (165 € plus eventueller Werbungskosten) der im ALGI bei Neben.Einkommen gesetzlich geregelt ist.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, bei dem das auch der Fall war, denn nach meiner Aussteuerung bekam ich auch KEIN Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr von meiner Firma, während der Krankengeld-Zahlungen schon noch, aber die KK hat da NICHTS angerechnet, habe extra nachgefragt.
Nach neuester Rechtsprechung besteht aber KEIN Anspruch mehr auf Auszahlung von (unbegrenzt) jahrelang "angesammelten" Urlaubstagen, es gibt nur den Anspruch dann ausgezahlt, der sich aus den letzten 15 Monaten (vor Lösung des Arbeitsvertrages) ergibt, hier kann außerdem auch noch auf den gesetzlichen U-Anspruch reduziert werden.
Schau mal dazu bitte auch hier rein...
viewtopic.php?p=40617#p40617
http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_9- ... s13924.htm
Zu deinen Gleitzeit-Stunden kann ich nichts weiter schreiben, allerdings solltest du die Auszahlung dieser Gehalts-Ansprüche besser mal schriftlich /nachweislich beantragen, damit da nichts verfallen kann.
Eine Anrechnung auf das ALGI erfolgt dann natürlich auch, nach den üblichen Einkommensregeln, ob es Sinn macht damit noch zu warten kann ich nicht beurteilen, falls du noch in H4 geraten solltest (nach dem ALGI) ist es jedenfalls dann der schlechtere Zeitpunkt noch offene Gehalts-Ansprüche abzufordern.
Eventuell teilen die diese Anrechnung dann auf, damit das vermieden wird ...
Irgendwo habe ich was gelesen wegen einer Urlaubs-Abgeltung, die unter bestimmten Umständen nicht angerechnet wird, das trifft aber nur zu, wenn dein AG dich entlassen würde und es darum (während ALGI-Bezug) zur Auszahlung deiner Urlaubsansprüche kommen würde.
Liebe Grüße von der Doppeloma

wenn das eine betriebliche Regelung (Tarifvertrag /Arbeitsvertrag) so vorsieht, dann solltest du das Extra-Einkommen auf jeden Fall bei der AfA melden, sobald es auf deinem Konto ist.Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme seit dem 29.08.2012
Arbeitslosengeld.
Von meinem Arbeitgeber bekomme ich weiterhin Urlaubs und Weihnachtsgeld.
Ich denke schon, dass es angerechnet wird bis auf den Freibetrag (165 € plus eventueller Werbungskosten) der im ALGI bei Neben.Einkommen gesetzlich geregelt ist.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, bei dem das auch der Fall war, denn nach meiner Aussteuerung bekam ich auch KEIN Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr von meiner Firma, während der Krankengeld-Zahlungen schon noch, aber die KK hat da NICHTS angerechnet, habe extra nachgefragt.
Den offenen Urlaub betreffend wird wohl NIX passieren, solange dein Arbeitsverhältnis weiterhin (ruhend) bestehen bleibt, denn der Anspruch auf Urlaubs-Abgeltung ergibt sich erst bei ENDE des Arbeitsvertrages, wenn du deinen Urlaub bis dahin ( wegen Krankheit /AU) nicht mehr auf dem üblichen Wege in Anspruch nehmen konntest.Es stehen auch noch 51 Tage Urlaub und ca 120 Gleitzeitstunden auf meinem Konto.
Nach neuester Rechtsprechung besteht aber KEIN Anspruch mehr auf Auszahlung von (unbegrenzt) jahrelang "angesammelten" Urlaubstagen, es gibt nur den Anspruch dann ausgezahlt, der sich aus den letzten 15 Monaten (vor Lösung des Arbeitsvertrages) ergibt, hier kann außerdem auch noch auf den gesetzlichen U-Anspruch reduziert werden.
Schau mal dazu bitte auch hier rein...
viewtopic.php?p=40617#p40617
http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_9- ... s13924.htm
Zu deinen Gleitzeit-Stunden kann ich nichts weiter schreiben, allerdings solltest du die Auszahlung dieser Gehalts-Ansprüche besser mal schriftlich /nachweislich beantragen, damit da nichts verfallen kann.
Eine Anrechnung auf das ALGI erfolgt dann natürlich auch, nach den üblichen Einkommensregeln, ob es Sinn macht damit noch zu warten kann ich nicht beurteilen, falls du noch in H4 geraten solltest (nach dem ALGI) ist es jedenfalls dann der schlechtere Zeitpunkt noch offene Gehalts-Ansprüche abzufordern.

Siehe OBEN, alles was über 165 € ist wird auf dein ALGI angerechnet, bitte sprich dann unbedingt auch mit der AfA darüber, wenn du z.B. in dem Monat gar nichts mehr (von der AfA) bekommen würdest, bist du auch NICHT krankenversichert.Ist es richtig das das AFA bei Zahlungen von Urlaubs oder Weihnachtsgeld mein Arbeitslosengeld
kuerzen darf.
Wenn ja wieviel duerfen die kuerzen ?
Eventuell teilen die diese Anrechnung dann auf, damit das vermieden wird ...

Das ist schon richtig, aber ALGI ist KEIN "Ersatz-Krankengeld" und die Regelungen richten sich nun mal nach den allgemein gültigen Gesetzen für den Bezug von ALGI (SGB III), da werden wegen der Aussteuerung eher keine besonderen Ausnahmen gemacht.Es ist doch aber so das die Betroffenen nicht Arbeitslos sondern laenger als 78 Wochen Krank sind.
Irgendwo habe ich was gelesen wegen einer Urlaubs-Abgeltung, die unter bestimmten Umständen nicht angerechnet wird, das trifft aber nur zu, wenn dein AG dich entlassen würde und es darum (während ALGI-Bezug) zur Auszahlung deiner Urlaubsansprüche kommen würde.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Manfred1951
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Re: Weihnachts und Urlaubsgeld
Hallo Karl,
:smile
@Karla1: ....???Woher weißt Du eigentlich jetzt schon so sicher, daß Dir Dein Arbeitgeber wirklich noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld neben dem ALG I zahlt???
???Hast Du bei der AfA neben einer Bescheinigung der KK über das gezahlte Krankengeld auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über erhaltene und zu erwartende Geldleistungen vorgelegt???
Ich frage das deshalb, weil meiner Frau demnächst der Gang zur AfA bevorsteht.
Viel Erfolg bei der weiteren Klärung der ganzen Fragen!!!
Soweit es mir möglich ist, werde ich dies Thema hier weiter verfolgen.
Schönen Abend noch - und

Während der ersten 39 Wochen AU hat meine Frau von ihrem Arbeitgeber (Öfentlicher Dienst) neben dem Krankengeld ebenfalls noch Weihnachtsgeld und einen Zuschuß zum Krankengeld bekommen, welches von der KK nicht angerechnet wurde.Karla1 hat geschrieben:Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme seit dem 29.08.2012
Arbeitslosengeld.
Von meinem Arbeitgeber bekomme ich weiterhin Urlaubs und Weihnachtsgeld.

@Karla1: ....???Woher weißt Du eigentlich jetzt schon so sicher, daß Dir Dein Arbeitgeber wirklich noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld neben dem ALG I zahlt???
???Hast Du bei der AfA neben einer Bescheinigung der KK über das gezahlte Krankengeld auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über erhaltene und zu erwartende Geldleistungen vorgelegt???
Ich frage das deshalb, weil meiner Frau demnächst der Gang zur AfA bevorsteht.


Viel Erfolg bei der weiteren Klärung der ganzen Fragen!!!

Soweit es mir möglich ist, werde ich dies Thema hier weiter verfolgen.
Schönen Abend noch - und

Herzliche Grüße,
Manfred
Über Vergangenes mache Dir keine Sorge, dem Kommenden wende Dich zu.(Konfuzius)
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen. (mäuschen)
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Manfred
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Re: Weihnachts und Urlaubsgeld
Hallo Manfred
Ich habe das Urlaubs und Weihnachsgeld die letzten 2 Jahre bekommen.
(bin Seir Maerz 2011 krank)
Hab vom AFA so ein Formular bekommen .
Das musste der Arbeitgeber ausfuellen.
Darin steht auch das alle eventuelle Zahlungen durch meinen Arbeitgeber an mich an das AFA gemeldet
werden muessen.
Das AFA hat meinen Arbeitgeber aber auch noch extra angeschrieben da steht das selbe drin .
Von diesem schreiben erhielt ich eine Kopie und das steht das selbe drin
Gruß Karl
Ich habe das Urlaubs und Weihnachsgeld die letzten 2 Jahre bekommen.
(bin Seir Maerz 2011 krank)
Hab vom AFA so ein Formular bekommen .
Das musste der Arbeitgeber ausfuellen.
Darin steht auch das alle eventuelle Zahlungen durch meinen Arbeitgeber an mich an das AFA gemeldet
werden muessen.
Das AFA hat meinen Arbeitgeber aber auch noch extra angeschrieben da steht das selbe drin .
Von diesem schreiben erhielt ich eine Kopie und das steht das selbe drin
Gruß Karl
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Re: Weihnachts und Urlaubsgeld
Hallo Karl,
, Du hast für 2010 + 2011
von Deinem Arbeitgeber noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- also während des Bezuges von Krankengeld -
bekommen.
Alles andere hätte mich auch irgendwie gewundert.
, ODER ?!`?
Weiterhin "VIEL ERFOLG" und "ALLES GUTE"!!!
Ich bin dann erst mal wieder
jetzt wird die ganze Sache schon etwas deutlicherKarla1 hat geschrieben:Ich habe das Urlaubs und Weihnachsgeld die letzten 2 Jahre bekommen.
(bin Seir Maerz 2011 krank)




Alles andere hätte mich auch irgendwie gewundert.





Dazu kann auch ich leider nichts sagen, aber vielleicht lauert da im Forum ja noch irgendwo eine "pfiffige Antwort!Karla1 hat geschrieben:Es stehen auch noch 51 Tage Urlaub und ca 120 Gleitzeitstunden auf meinem Konto.






Weiterhin "VIEL ERFOLG" und "ALLES GUTE"!!!
Ich bin dann erst mal wieder

Herzliche Grüße,
Manfred
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Re: Weihnachts und Urlaubsgeld
Hall Karl,
wer ist den DEIN "GROSSZÜGIGER" Arbeitgeber???

Und das Weihnachtsgeld komt "GARANTIERT" auch???
Ich muß ganz ehrlich sagen:"ICH KANN DA IM MOMENT NICHT MEHR SO GANZ FOLGEN!!!!===???
Zunächst mal "GUTE NACHT"
........ ???????
................... ist die AfA da wirklich
..... ?????
Aha,Karla1 hat geschrieben:Fuer 2012 hab ich auch urlaubsgeld bekommen




Und das Weihnachtsgeld komt "GARANTIERT" auch???




Ich muß ganz ehrlich sagen:"ICH KANN DA IM MOMENT NICHT MEHR SO GANZ FOLGEN!!!!===???



Zunächst mal "GUTE NACHT"







Herzliche Grüße,
Manfred
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Manfred
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Re: Weihnachts und Urlaubsgeld
Hallo Manfred
Hab mit dem Betriebsrat telefoniert und der hat mir erklärt das ich nur fuer die Zeit in der mich die
Krankenkasse zahlt Urlaubs und Weihnachtsgeld bekomme .
Sobald mich das Arbeitsamt bezahlt bekomme ich nichts mehr von meinem Arbeitgeber.
Bin seit 29.08.2012 ausgesteuert und gerade noch mit dem Urlaubsgeld reingerutscht.(Glück gehabt)
Fakt ist das ich jetzt nichts mehr von meinem Arbeitgeber bekomme und mein Arbeitsvertrag ruht
Gruß Karl
Hab mit dem Betriebsrat telefoniert und der hat mir erklärt das ich nur fuer die Zeit in der mich die
Krankenkasse zahlt Urlaubs und Weihnachtsgeld bekomme .
Sobald mich das Arbeitsamt bezahlt bekomme ich nichts mehr von meinem Arbeitgeber.
Bin seit 29.08.2012 ausgesteuert und gerade noch mit dem Urlaubsgeld reingerutscht.(Glück gehabt)
Fakt ist das ich jetzt nichts mehr von meinem Arbeitgeber bekomme und mein Arbeitsvertrag ruht
Gruß Karl
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Re: Weihnachts und Urlaubsgeld
Hallo Karl,
Dann wäre ja bis auf die 51 Tage Urlaub
: und ca. 120 Gleitzeitstunden
alles geklärt, oder???
Aber es gibt wirklich SCHLIMMERES, oder was meinst Du selbst?
Ich bin dann -wie immer - erst mal wieder

Karla1 hat geschrieben:Es stehen auch noch 51 Tage Urlaub und ca 120 Gleitzeitstunden auf meinem Konto.
Dann wäre ja bis auf die 51 Tage Urlaub








Aber es gibt wirklich SCHLIMMERES, oder was meinst Du selbst?
Ich bin dann -wie immer - erst mal wieder

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