Hallo Liebes Forum,
weiß einer ob § 88 des Sozialgerichtsgesetzes auch für BG Fälle gilt?
vielen Dank im vorraus UDMU
§ 88 des Sozialgerichtsgesetzes
- Amethyst
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Re: § 88 des Sozialgerichtsgesetzes
Hallo!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__22.html
Liebe Grüße
Annette
Ja, das gilt das auch für BG-Fälle, für alle Leistungsträger im Sozialrecht. Die gesetzliche Unfallversicherung SGB VI gehört auch zum Sozialrecht. Sie ist nach SGB I § 22 einer der Sozialleistungsträger.udmu hat geschrieben:Hallo Liebes Forum,
weiß einer ob § 88 des Sozialgerichtsgesetzes auch für BG Fälle gilt?
vielen Dank im vorraus UDMU
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__22.html
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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