Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Da ich noch zu wenig über EM-Renten weiss, um mich für oder gegen einen Antrag entscheiden zu können, hab ich mir einen Beratungstermin bei der DRV geholt.
Frag mich aber gerade selbst, ob das was bringt (sehr unabhängig sind die Berater ja nicht...) oder ob man sogar aufpassen muss, was man sagt? Ist das eine versteckte Begutachtung oder wird man gut informiert?
Frag mich aber gerade selbst, ob das was bringt (sehr unabhängig sind die Berater ja nicht...) oder ob man sogar aufpassen muss, was man sagt? Ist das eine versteckte Begutachtung oder wird man gut informiert?
- Doppeloma
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Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Hallo Sonja,
Welche Antworten erwartest du dir ansonsten noch, von einer solchen Beratung, ob deine gesundheitlichen Einschränkungen dafür schwer genug sind und welche Aussichten auf Erfolg du mit einem Antrag haben wirst, das kann dir dort auch Niemand beantworten.
, dort sind keine Ärzte für die Beratung zuständig sondern Verwaltungsfachkrafte, die sich mit den Renten-Berechnungen und den Anträgen auskennen (sollten) und den Zugriff auf die Datenbank der DRV haben, um diese Berechnungen auch nachprüfen zu können.
Wenn jemand z.B. wissen möchte, ob seine Rente richtig berechnet wurde, dann kann er das dort auch nachrechnen lassen, auch die grundsätzliche Kontenklärung (für das Renten-Konto) kann man dort einleiten lassen, die kopieren dann die notwendigen Unterlagen vor Ort und man braucht keine Originale duch die Weltgeschichte zu schicken.
Mit der Entscheidung über die Anträge an die DRV (Rente/Reha) haben diese Mitarbeiter NICHTS zu tun, die nehmen alle Anträge nur auf, achten darauf, dass die notwendigen Nachweise beigefügt werden und leiten das dann an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weiter.
Ob man dort zu dem was du gerne wissen möchtest gut informiert wird, das kann ich dir nicht sagen, ich war dort selber noch nie (nur zur Beratung) und mein Dopa hat damals dort NUR seinen 1. EM-Renten-Antrag aufnehmen lassen, dann braucht man sich nicht selber durch den Antrag zu wühlen, die machen das am PC fertig und dann bekommt man eine Kopie.
Zu den verschiedenen Varianten und Bedingungen (mit Befristung /OHNE Befristung /Teilweise EM-Rente /Volle EM-Rente) der EM-Rente gibt es hier im Forum auch schon viele Informationen, das entscheidet letztlich sowieso die DRV nach der Antragstellung, was davon (wenn überhaupt) in Frage kommt.
Auch die Entscheidung ob man zum GA geschickt wird und zu wievielen, oder doch erst zu einer Reha-Maßnahme, das ergibt sich im Laufe der Antragstellung und aus der ganz persönlichen gesundheitlichen Situation ...dazu können die Berater dort ganz bestimmt keine sicheren Aussagen machen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

was man dir zu den grundsätzlichen Dingen sagen könnte, bei dieser Beratung steht eigentlich schon in deiner Renten-Information drin, ob du einen Anspruch auf EM-Rente erworben hast und wie hoch ca. diese EM-Rente (zum Zeitpunkt der Erstellung der Renten-Information) ausfallen würde ...Da ich noch zu wenig über EM-Renten weiss, um mich für oder gegen einen Antrag entscheiden zu können, hab ich mir einen Beratungstermin bei der DRV geholt.


Welche Antworten erwartest du dir ansonsten noch, von einer solchen Beratung, ob deine gesundheitlichen Einschränkungen dafür schwer genug sind und welche Aussichten auf Erfolg du mit einem Antrag haben wirst, das kann dir dort auch Niemand beantworten.
Wie kommst du auf eine "versteckte Begutachtung"Frag mich aber gerade selbst, ob das was bringt (sehr unabhängig sind die Berater ja nicht...) oder ob man sogar aufpassen muss, was man sagt? Ist das eine versteckte Begutachtung oder wird man gut informiert?

Wenn jemand z.B. wissen möchte, ob seine Rente richtig berechnet wurde, dann kann er das dort auch nachrechnen lassen, auch die grundsätzliche Kontenklärung (für das Renten-Konto) kann man dort einleiten lassen, die kopieren dann die notwendigen Unterlagen vor Ort und man braucht keine Originale duch die Weltgeschichte zu schicken.
Mit der Entscheidung über die Anträge an die DRV (Rente/Reha) haben diese Mitarbeiter NICHTS zu tun, die nehmen alle Anträge nur auf, achten darauf, dass die notwendigen Nachweise beigefügt werden und leiten das dann an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weiter.
Ob man dort zu dem was du gerne wissen möchtest gut informiert wird, das kann ich dir nicht sagen, ich war dort selber noch nie (nur zur Beratung) und mein Dopa hat damals dort NUR seinen 1. EM-Renten-Antrag aufnehmen lassen, dann braucht man sich nicht selber durch den Antrag zu wühlen, die machen das am PC fertig und dann bekommt man eine Kopie.
Zu den verschiedenen Varianten und Bedingungen (mit Befristung /OHNE Befristung /Teilweise EM-Rente /Volle EM-Rente) der EM-Rente gibt es hier im Forum auch schon viele Informationen, das entscheidet letztlich sowieso die DRV nach der Antragstellung, was davon (wenn überhaupt) in Frage kommt.
Auch die Entscheidung ob man zum GA geschickt wird und zu wievielen, oder doch erst zu einer Reha-Maßnahme, das ergibt sich im Laufe der Antragstellung und aus der ganz persönlichen gesundheitlichen Situation ...dazu können die Berater dort ganz bestimmt keine sicheren Aussagen machen.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Hallo Sonja,
ja wie Doppeloma schreibt, es kommt drauf an, was du wissen möchtest.
Ich habe meinen Rentenantrag - auch weil es nicht weit entfernt war, bei der DRV ausfüllen lassen.
Und habe auf alle "technischen" Fragen eine Antwort bekommen.
Ich bekam dann auch noch diverse Broschüren mit.
Also für einen ersten Überblick ist es sicher nicht verkehrt.
ja wie Doppeloma schreibt, es kommt drauf an, was du wissen möchtest.
Ich habe meinen Rentenantrag - auch weil es nicht weit entfernt war, bei der DRV ausfüllen lassen.
Und habe auf alle "technischen" Fragen eine Antwort bekommen.
Ich bekam dann auch noch diverse Broschüren mit.
Also für einen ersten Überblick ist es sicher nicht verkehrt.
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Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Meine Fragen sind z.b. zu Hinzuverdienstmöglichkeiten und Aufstockungen. Kann ich davon leben? Meine Befürchtung ist, dass die nachher in ihren Computer schreiben, ich wirkte fit und arbeitsfähig und wolle nur in Rente.
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Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Hallo Sonja,
wenn es dir lediglich um die genannten Sachen geht, kannst du dir diese Informationen aus der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Bund holen. Hier der Link dazu, mehr wird man dir auch nicht bei der Beratungsstelle dazu sagen: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ienst.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ntner.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... aelle.html
Gruß maday
wenn es dir lediglich um die genannten Sachen geht, kannst du dir diese Informationen aus der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Bund holen. Hier der Link dazu, mehr wird man dir auch nicht bei der Beratungsstelle dazu sagen: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ienst.html
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Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungAufstockungen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsiche ... sminderung
noch eine Möglichkeit wäre da z.B.Wohngeld....
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Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Kalle, aber es ist ja bei voller EM auf Dauer, voller EM auf Zeit und teilweiser EM unterschiedlich. Bei voller EM auf Zeit und teilweiser EM soll es ja keine Grusi geben. Und die Hinzuverdienstgrenzen sind bei Teil-EM ja offenbar individuell, so dass sie nur die DRV ausrechnen kann. Oder?
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Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
die Grundsicherung ist eine Sozialleistung die nach der momentanen Finanzellen Situation geleistet wird...
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung
http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/ ... herung.pdf
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Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Hallo Sonja,
Bei Vollen EM-Renten (welcher Kombination auch immer) KANN /DARF man NUR bis 400 € monatlich dazu verdienen, solange jedenfalls wie der Gesetzgeber keine andere Grenze festlegt und unabhängig davon, was man vorher verdient hat und auch unabhängig von der Höhe der Rente.
Bei einer teilweisen EM-Rente (egal ob befristet oder nicht) darfst du davon ausgehen, dass du insgesamt (also Halbe Rente) PLUS Zuverdienst-Möglichkeit (das steht dann GENAU in deinem Renten-Bescheid drin) in etwa dein letztes (NETTO-) Einkommen erreichen kannst.
Immer vorausgesetzt natürlich, dass du einen entsprechenden Arbeitsplatz dafür hast oder findest, wo dir dieses Einkommen (in Teilzeitarbeit) auch ermöglicht wird.
Es ist und bleibt eine "Rechnung mit vielen Unbekannten", dazu kann dir auch die Beratungsstelle keine definitiven Auskünfte geben, denn das ergibt sich alles erst aus der Bewilligung einer EM-Rente (welcher auch immer) und wird dann in diesem Zusammenhang erst (ganz aktuell!!!) individuell berechnet.
Als Ausgangspunkt gibt es für dich ja den "Basiswert" einer Vollen EM-Rente in deiner Renten-Information, bei mir und dem Dopa hat das ziemlich hingehauen und welche finanziellen Ansprüche /Verpflichtungen man daraus dann decken könnte, weiß wohl jeder selber am Besten.
Die gesetzlichen Mindestbedarfe (SGB II /SGB XII) bewegen sich aktuell bei 374 € Regelbedarf (Lebensunterhalt /Single) PLUS der Kosten für eine angemessene Miete (Wohnkosten /KDU), dabei bestimmt aber auch das Amt VOR ORT, was als "angemessen" gilt.
Bei einer Rente (welcher auch immer, betrifft auch die Altersrente), die diesen aktuellen (Mindest-) Betrag (grob geschätzt ca. 800 €) NICHT erreicht, wird der Antrag auf weitere Sozial-Leistungen (SGB XII) automatisch (von der DRV) mitgeschickt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Betroffene tatsächlich auch Ansprüche auf zusätzliche Sozial-Leistungen hat.
Das hängt dann zusätzlich von der Erfüllung weiterer Bedingungen ab (Familie /Partner-Einkommen /Vermögenslage usw.), es erhält also nicht unbedingt jeder auch noch was dazu, nur weil er persönlich meint, er käme mit seiner kleinen Rente wohl nicht aus.
Mein Dopa und ich haben aktuell zusammen rund 1300 € Rente im Monat zur Verfügung, das MUSS für ALLES reichen, denn wir haben damit nicht mal Anspruch auf Wohngeld, ich schreibe das nicht weil ich "bedauert" werden will
, sondern um mal die Relationen /Realitäten klar zu machen.
Er bekam auch den Antrag (Volle EM-Rente OHNE Befristung) mitgeschickt für zusätzliche Leistungen aus dem SGB XII (im Alter und/oder bei dauerhafter EM-Rente), dort haben wir uns dann mal "beraten lassen", unter welchen zusätzlichen Bedingungen er dort überhaupt was bekommen würde...
Im Ergebnis haben wir auf einen Antrag (Grusi für ihn /SGB XII) verzichtet, denn wir hätten unser uraltes Auto erst verkaufen müssen (Vermögen, eigentlich MEIN Vermögen
) UND auch unsere Sozial-Wohnung sei unangemessen TEUER, es wäre also möglicherweise auch noch ein "Zwangs-Umzug" auf uns zugekommen (rein rechtlich ist das übrigens seit über 15 Jahren MEINE Wohnung, den Dopa habe ich erst später kennengelernt).
Nach grober Schätzung der "Beraterinnen" vom Sozial-Amt /Grusi-AMT, hätte er dann mit ca. 20 - 30 € Zuschuß rechnen können
, seine EM-Rente liegt übrigens knapp über 500 €, ALLEINE (als Single) könnte er davon überhaupt NICHT leben...aber dann hätte er ja KEINE "vermögende Partnerin" und das Amt MÜSSTE auch seine Miete VOLL übernehmen (natürlich im örtlich vorgegebenen "angemessenen" Rahmen) ...
Ich habe ja offiziell NUR eine teilweise EM-Rente (unbefristet), da wurde vorab (über meinen AG) auch noch mal Alles geprüft, wegen der individuellen Zuverdienstgrenze ...wenn ich KÖNNTE, dann hätte ich insgesamt (Halbe Rente + möglicher Zuverdienst) MEHR Einkommen zur Verfügung, als in der Zeit meiner aktiven Vollzeit-Tätigkeit...
Da ich aber (leider
) NICHT KANN und auch keinen "leidensgerechten /versicherungspflichtigen Teizeit-Arbeitsplatz" habe, erhalte ich befristet, die sogenannte "Arbeitsmarktrente", also den VOLLEN Betrag, wie bei einer "echten" vollen EM-Rente.
Wie schon beschrieben sind WIR zusammen mal wieder STARK
, denn es besteht aktuell rechtlich /rechnerisch nicht mal eine Möglichkeit Wohngeld zu bekommen.
WIR sind aber trotzdem FROH, dass wir vorerst (und hoffendlich FÜR IMMER) von KEINEM AMT mehr abhängig sind und man auch keine Verkäufe unseres "Vermögens" oder einen Umzug mehr verlangen kann...
Bevor wir (ab 2006) nach und nach BEIDE krank und dauerhaft arbeitsunfähig wurden, hatten wir zusammen übrigens gut DOPPELT soviel Geld monatlich zur Verfügung, man lernt es sich gezwungenermaßen nach und nach finanziell immer mehr einzuschränken, wenn es gesundheitlich einfach nicht mehr anders geht ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Bei voller EM-auf Zeit, wenn sie komplett auf den gesundheitlichen Bedingungen beruht, also KEINE "Arbeitsmarktrente" bei eigentlich NUR teilweiser EM, wäre das Sozial-AMT ( SGB XII /Hilfe zum Lebensunterhalt) zuständig, bei einer Teilweisen EM-Rente und/oder "Arbeitsmarktrente" das JobCenter (SGB II), denn da ist man ja theoretisch noch teilweise Erwerbsfähig.Bei voller EM auf Zeit und teilweiser EM soll es ja keine Grusi geben. Und die Hinzuverdienstgrenzen sind bei Teil-EM ja offenbar individuell, so dass sie nur die DRV ausrechnen kann. Oder?
Bei Vollen EM-Renten (welcher Kombination auch immer) KANN /DARF man NUR bis 400 € monatlich dazu verdienen, solange jedenfalls wie der Gesetzgeber keine andere Grenze festlegt und unabhängig davon, was man vorher verdient hat und auch unabhängig von der Höhe der Rente.
Bei einer teilweisen EM-Rente (egal ob befristet oder nicht) darfst du davon ausgehen, dass du insgesamt (also Halbe Rente) PLUS Zuverdienst-Möglichkeit (das steht dann GENAU in deinem Renten-Bescheid drin) in etwa dein letztes (NETTO-) Einkommen erreichen kannst.
Immer vorausgesetzt natürlich, dass du einen entsprechenden Arbeitsplatz dafür hast oder findest, wo dir dieses Einkommen (in Teilzeitarbeit) auch ermöglicht wird.
Es ist und bleibt eine "Rechnung mit vielen Unbekannten", dazu kann dir auch die Beratungsstelle keine definitiven Auskünfte geben, denn das ergibt sich alles erst aus der Bewilligung einer EM-Rente (welcher auch immer) und wird dann in diesem Zusammenhang erst (ganz aktuell!!!) individuell berechnet.

Als Ausgangspunkt gibt es für dich ja den "Basiswert" einer Vollen EM-Rente in deiner Renten-Information, bei mir und dem Dopa hat das ziemlich hingehauen und welche finanziellen Ansprüche /Verpflichtungen man daraus dann decken könnte, weiß wohl jeder selber am Besten.
Die gesetzlichen Mindestbedarfe (SGB II /SGB XII) bewegen sich aktuell bei 374 € Regelbedarf (Lebensunterhalt /Single) PLUS der Kosten für eine angemessene Miete (Wohnkosten /KDU), dabei bestimmt aber auch das Amt VOR ORT, was als "angemessen" gilt.
Bei einer Rente (welcher auch immer, betrifft auch die Altersrente), die diesen aktuellen (Mindest-) Betrag (grob geschätzt ca. 800 €) NICHT erreicht, wird der Antrag auf weitere Sozial-Leistungen (SGB XII) automatisch (von der DRV) mitgeschickt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Betroffene tatsächlich auch Ansprüche auf zusätzliche Sozial-Leistungen hat.
Das hängt dann zusätzlich von der Erfüllung weiterer Bedingungen ab (Familie /Partner-Einkommen /Vermögenslage usw.), es erhält also nicht unbedingt jeder auch noch was dazu, nur weil er persönlich meint, er käme mit seiner kleinen Rente wohl nicht aus.
Mein Dopa und ich haben aktuell zusammen rund 1300 € Rente im Monat zur Verfügung, das MUSS für ALLES reichen, denn wir haben damit nicht mal Anspruch auf Wohngeld, ich schreibe das nicht weil ich "bedauert" werden will

Er bekam auch den Antrag (Volle EM-Rente OHNE Befristung) mitgeschickt für zusätzliche Leistungen aus dem SGB XII (im Alter und/oder bei dauerhafter EM-Rente), dort haben wir uns dann mal "beraten lassen", unter welchen zusätzlichen Bedingungen er dort überhaupt was bekommen würde...
Im Ergebnis haben wir auf einen Antrag (Grusi für ihn /SGB XII) verzichtet, denn wir hätten unser uraltes Auto erst verkaufen müssen (Vermögen, eigentlich MEIN Vermögen



Nach grober Schätzung der "Beraterinnen" vom Sozial-Amt /Grusi-AMT, hätte er dann mit ca. 20 - 30 € Zuschuß rechnen können

Ich habe ja offiziell NUR eine teilweise EM-Rente (unbefristet), da wurde vorab (über meinen AG) auch noch mal Alles geprüft, wegen der individuellen Zuverdienstgrenze ...wenn ich KÖNNTE, dann hätte ich insgesamt (Halbe Rente + möglicher Zuverdienst) MEHR Einkommen zur Verfügung, als in der Zeit meiner aktiven Vollzeit-Tätigkeit...


Da ich aber (leider

Wie schon beschrieben sind WIR zusammen mal wieder STARK



WIR sind aber trotzdem FROH, dass wir vorerst (und hoffendlich FÜR IMMER) von KEINEM AMT mehr abhängig sind und man auch keine Verkäufe unseres "Vermögens" oder einen Umzug mehr verlangen kann...



Bevor wir (ab 2006) nach und nach BEIDE krank und dauerhaft arbeitsunfähig wurden, hatten wir zusammen übrigens gut DOPPELT soviel Geld monatlich zur Verfügung, man lernt es sich gezwungenermaßen nach und nach finanziell immer mehr einzuschränken, wenn es gesundheitlich einfach nicht mehr anders geht ...

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Rentenberatung bei der Rentenversicherung...
Das ist doch mal wichtige Info. Wusste ich nicht.Doppeloma hat geschrieben:
Bei einer teilweisen EM-Rente (egal ob befristet oder nicht) darfst du davon ausgehen, dass du insgesamt (also Halbe Rente) PLUS Zuverdienst-Möglichkeit (das steht dann GENAU in deinem Renten-Bescheid drin) in etwa dein letztes (NETTO-) Einkommen erreichen kannst.
Doppeloma hat geschrieben:
Es ist und bleibt eine "Rechnung mit vielen Unbekannten"
Allerdings!
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