Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
christoph
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Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von christoph » Di 18. Sep 2012, 15:33

Hab mich Mitte August wegen Krankheit arbeitssuchend gemeldet, war bei 2 Afa-Ärzten. Das med. Gutachten liegt der Afa aber noch nicht vor, also bekomm ich noch keine Leistung. Wie lange dürfen die sich Zeit lassen? Wenn ich nicht gespart hätte, müsste ich doch auch von irgendwas leben?!

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Fatbob
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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 18. Sep 2012, 16:03

Hm, Rechtsverbindlich weiss ich es nicht, aber ich hatte nach 2 wochen schon einen Vorläufigen Bescheid,
d.h ohne Untersuchung, auch fehlten Angaben vom Arbeitgeber, aber das errechnete ALG1 Geld war recht genau ausgerechnet
wie der Endgültige bescheid Aussagte.
Das Geld kam pünktlich, d.h Antrag am 14. am 31. hatte ich schon die Tage auf den Konto.
Keine Ahnung was die heute abziehen mit $145, ich kann nur von 10.2011 reden, ab 04.2012 wurde es ja geändert von
§ 125 in § 145, der "eigendlich" gleichlautend ist, aber von vielen AfA anders ausgelegt wird.
Ansonsten würd ich dir einfach das folgende am Herz legen.
.......................................................................

Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen ein Vorschuss gezahlt werden, wenn Ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.

Sollte noch nicht abschließend feststehen, ob Sie einen Leistungsanspruch haben, kann auch eine vorläufige Entscheidung getroffen werden, wenn zur abschließenden Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich noch längere Zeit erforderlich ist, die Voraussetzungen jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bereits vorliegen und Sie die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, nicht zu vertreten haben.

Vorschüsse oder auf Grund einer vorläufigen Entscheidung gezahlte Leistungen sind von Ihnen zu erstatten, wenn sich später herausstellen sollte, dass sie Ihnen nicht zustanden oder die Ihnen tatsächlich zustehenden Leistungen übersteigen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_256852/ ... g-Nav.html
lg
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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Sep 2012, 16:17

Hallo Christoph, :smile:
Hab mich Mitte August wegen Krankheit arbeitssuchend gemeldet,


Meinst du wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld, ab WANN genau hättest du Anspruch auf ALGI ???
Sind ALLE Antragsunterlagen schon bei der AfA (Leistungs-Abteilung) komplett abgegeben worden, wann war das bitte ???
war bei 2 Afa-Ärzten. Das med. Gutachten liegt der Afa aber noch nicht vor, also bekomm ich noch keine Leistung.
Hat man dir das schriftlich mitgeteilt, dass du wegen der GA noch keine Leistung bekommen wirst, das ist nicht richtig, dein Anspruch auf ALGI ergibt sich aus dem Antrag und der Aussteuerung und nicht aus irgendwelchen Gutachten...
Wie lange dürfen die sich Zeit lassen? Wenn ich nicht gespart hätte, müsste ich doch auch von irgendwas leben?!
GAR NICHT, du hast Anspruch auf das ALGI ab dem Tag nach deiner Aussteuerung, zumindest einen "vorläufigen" Bescheid hätte man dir schon ausstellen müssen und dem entsprechend die Geldleistung auszahlen MÜSSEN.

Für August-Tage ist das Geld bereits überfällig, du bist nicht verpflichtet von "Vermögen" zu leben weil die AfA sich Zeit läßt, du nimmst eine Leistung in Anspruch, für die du aus deinem Arbeitseinkommen mal Beiträge gezahlt hast... :Ohnmacht:

Bitte schildere dein Problem so wie hier, mit den entsprechenden persönlichen Daten (Kunden-Nummer /zuständige AfA)ergänzt, über die Mail beim "Kunden-Reaktions-Management" in Nürnberg und beschwere dich massiv darüber, dass man dir den Bescheid und die zustehende Leistung vorenthält. :Verwirrt: :Hilfe:

E-Mail:

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Du bist NICHT verpflichtet deine Ersparnisse zu verbrauchen, weil die örtliche AfA mal wieder glaubt, am Gesetz vorbei handeln zu können, die Ergebnisse der GA sind zunächst mal gar nicht Leistungsrelevant und wenn die da länger für brauchen ist das nicht dein Problem...so steht es sogar in deren Dienstanweisungen, nur halten sie sich inzwischen auch oft nicht mal mehr daran... :Wut: :schimpfen:

Viel Erfolg und liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von christoph » Di 18. Sep 2012, 18:55

Waaas? Ich hätte schon längst Anrecht auf Leistungen?

Ja, KG bis Mitte August, dann ausgesteuert und gleich arbeitssuchend gemeldet. Aber laut Afa bekomm ich erst Geld, wenn das Gutachten vorliegt. Hamse aber natürlich nur mündlich gesagt.

Hm, also in Nürnberg beschweren? Wenn ichs schriftlich mache, was wahrscheinlich ratsam ist: Bis die dann reagieren hab ich meinen Bescheid doch eh, oder nicht? Und dann, wenn er negativ ist, heißt es, ich bekomm nix rückwirkend, weil ich ja keinen Anspruch hatte. Seltsam, das alles.

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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von christoph » Di 18. Sep 2012, 21:13

Achja, noch eine Kleinigkeit. Wenn ich denen per Email schreibe, haben die ja meine Mailadresse und speichern sie. Wenn ich das vermeiden will, dann besser Postweg, oder?

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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Sep 2012, 23:48

Hallo christoph, :smile:
Waaas? Ich hätte schon längst Anrecht auf Leistungen?
ja, natürlich, was dir @Fatbob eingestellt hat ist vollkommen richtig, wenn die mit irgendwas länger brauchen, MÜSSEN sie zeitnah einen "vorläufigen" Bescheid erstellen UND ZAHLEN...alles Andere muss dann eben noch geklärt werden.
Die ärztlichen Untersuchungen haben mit deinem Anspruch auf ALGI eigentlich überhaupt NICHTS zu tun, ein "normaler " Arbeitsloser wird gar nicht zum Arzt geschickt und bekommt auch sein Geld, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen (Beiträge / Lohnbescheinigung für die Berechnung usw.) geprüft wurden und erfüllt sind.

Das mit dem Amtsarzt ist (eigentlich) NUR eine zusätzliche Geschichte bei den Ausgesteuerten, um zu klären ob und für was sie noch "vermittelbar" wären (Feststellung der Restleistungsfähigkeit) am Anspruch auf ALGI vom Grundsatz her, ändert das erst mal (von Gesetz her § 145) GAR NICHTS...
Ja, KG bis Mitte August, dann ausgesteuert und gleich arbeitssuchend gemeldet. Aber laut Afa bekomm ich erst Geld, wenn das Gutachten vorliegt. Hamse aber natürlich nur mündlich gesagt.
Dann weißt du ja JETZT, warum man dir das nicht schriftlich gibt...in Nürnberg ist aber schon länger bekannt, dass es von vielen AfA so gemacht wird, wer sich nicht beschwert, der kann eben warten, bis die AfA mal so "gnädig" ist, seinen Bescheid zu schicken und die Leistung auszuzahlen... :Ohnmacht:
Hm, also in Nürnberg beschweren? Wenn ichs schriftlich mache, was wahrscheinlich ratsam ist: Bis die dann reagieren hab ich meinen Bescheid doch eh, oder nicht? Und dann, wenn er negativ ist, heißt es, ich bekomm nix rückwirkend, weil ich ja keinen Anspruch hatte. Seltsam, das alles.
Nein, schicke das bitte per Mail an die Adresse die ich dir gegeben habe, per Post lassen die sich auch zuviel Zeit, das bringt NICHTS...
Von diesen Leuten bekommst du innerhalb 48 Stunden eine Antwort und die zuständigen SB bei dir vor Ort bekommen eins auf den Deckel "vom Feinsten"...
Lass dich nicht verunsichern, wenn die Antwort so Richtung " wir leiten das mal weiter, wir kennen ja Ihre Akte nicht"...BLA, BLA, BLA...die hauen ihre Mitarbeiter natürlich auch nicht direkt bei den Kunden "in die Pfanne", irgendwie muss ja auch immer das "Gesicht gewahrt werden".... :Ohnmacht:

Letztens hatte hier auch eine Userin das gleiche Theater und bekam fast 2 Monate kein Geld...ZWEI TAGE ( !!!) nach dieser Mail hatte sie den Bescheid im Briefkasten und umgehend das ausstehende Geld auf dem Konto, ich habe selber damals mehrfach die Erfahrung gemacht, dass es da immer schnell geht mit einem Ergebnis, auch wenn die immer so tun, als könnten sie NIX machen...

Dafür sind die aber eigentlich auch da, leider hilft MIR das bei meinen Beschwerden (über unser JC) nicht mehr, weil die für Optionskommunen dann nicht mehr zuständig sind.

Mach dir da aktuell keinen Kopf um deine Mail-Addy, falls man die anschließend "mißbrauchen" sollte, haben wir hier auch ein feines Musterschreiben zur Löschung unnötiger Daten, wir selber haben allerdings (außer direkt aus Nürnberg) noch nie was per Mail von unseren Ämtern vor Ort bekommen, vielleicht reichen die das auch nur OHNE Mail-Addy weiter...das kann ich dir nicht sagen.

Ich denke mal bevor du weiterhin (auf unbestimmte Zeit) ohne Geld dastehst, solltest du diese Besorgnis einfach mal beiseite lassen, glaube mir der Postweg ist hier NICHT die beste Variante, auch wenn ich den sonst empfehle, dauert das in diesem Falle einfach zu lange.

Die wissen ganz genau, dass die Leute sonst sehr schnell eine weitere Mail zu ihren Problemen schicken :jaa: wehre dich und du hast vielleicht schon zum WE einen Bescheid im Kasten und auch bald dein Geld auf dem Konto, es ist bisher (aus deinen Schilderungen) kein Grund ersichtlich, warum man dir das ALGI von Beginn an "verweigern" könnte, der § 145 SGB III läßt eine solche "Verweigerung" eigentlich gar nicht zu, schon gar nicht "rückwirkend" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Bitte zögere nicht länger, umso schneller wirst du ERFOLG haben, immerhin ist nächste Woche (28.09.) schon Zahltag für September... was bilden die sich denn ein... :confused: :Gruebeln:

Viel ERFOLG und berichte bitte wie es weiterging. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von Mine » Mi 19. Sep 2012, 06:41

Guten Morgen Christoph,
Doppeloma hat geschrieben:Letztens hatte hier auch eine Userin das gleiche Theater und bekam fast 2 Monate kein Geld...ZWEI TAGE ( !!!) nach dieser Mail hatte sie den Bescheid im Briefkasten und umgehend das ausstehende Geld auf dem Konto
:jaa: so war´s :applaus: .

Ich habe mich auch erst geziert wie eine Weihnachtsgans, aber es muss sein. Sonst stehst Du bald so wie ich da!

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von christoph » Mi 19. Sep 2012, 15:12

Danke, Mine und Doppeloma.

Habe euren Rat befolgt, aber leider bereits eine ablehnende bzw. einfach nur vertröstende Antwort erhalten.

Hintergrund der Ablehnung ist: Ich war zweimal bei der Afa. Und nun gibt es Streit darüber, welches Datum als offizielle Antragsstellung gilt.

Beim ersten Mal hab ich mich bei einem SB arbeitssuchend gemeldet, weil mein KG wenig später auslief. Ich habe dabei gleich dem SB irgendwelche Unterlagen ausgefüllt, bisherige Berufsstationen usw. Dabei wurden mir weitere Unterlagen wie der offizielle ALG 1-Leistungsantrag, auszufüllende Bescheinigungen für meinen AG und meine KK mitgegeben. Dann wurde mir ein Termin zur Abgabe des Leistungsantrags 4 Wochen später gegeben mit der Begründung frühere gebe es nicht.

Bei diesem zweiten Termin (ist leider wirklich noch nicht lange her) habe ich diesen offiziellen ALG 1-Leistungsantragsbogen, die Bescheinigungen meines AG und meiner KK dann abgegeben.

Nun argumentiert die Afa, als Antragszeitpunkt gelte der zweite Termin und der sei ja noch nicht lange her. Insofern solle ich mich einfach gedulden. Haben Sie Recht?

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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 19. Sep 2012, 16:34

christoph hat geschrieben:Hab mich Mitte August wegen Krankheit arbeitssuchend gemeldet, war bei 2 Afa-Ärzten. Das med. Gutachten liegt der Afa aber noch nicht vor, also bekomm ich noch keine Leistung. Wie lange dürfen die sich Zeit lassen? Wenn ich nicht gespart hätte, müsste ich doch auch von irgendwas leben?!
Wie kommen die auf das Schmale Brett den ?
Du hast dich angeblich zuerst nur Arbeitssuchend gemeldet, aber Leistungsantrag zum Ausfüllen mitbekommen, gleichzeitig
einen Termin zur Antragsabgabe.
Sogar haben die Termine für dich bei 2 AfA-Ärzten gemacht die du wahrgenommen hast.
Die Termine haben die bestimmt nicht von heute auf morgen gemacht, ab wann haste den laut ihren Aussagen ALG1
Antrag eingereicht, und wann hast du die erste benachrichtigung für einen AfA Arzttermin erhalten ?
Einen Arbeitssuchenden wird man nie zum ÄD der AfA schicken.
Ich würd mir einen Beratungsschein besorgen und dann beim Rechtsanwalt aufschlagen.

Erstens, dir wurde der Antrag ausgehändigt
Zweitens du hast einen termin zur Antragsabgabe erhalten.
zum dritten wahr der Aussteuerungstermin deinen SB bekannt, nur deswegen hast dich ja überhaubt früh genug gemeldet, also entweder Falschberatung, oder SB hat Mist gebaut.
Auf diese bausteine würde ich aufbauen, und Wiederspruch schriftlich, nachweislich, erstmal formlos stellen.
Antrag auf Vorschuss nachweislich abgeben, auf schriftlichen Bescheid bestehen, ( Mündliche aussagen können die sich irgendwo hinstecken) mit diesen Bescheid kannste erst was machen. Deswegen drücken die sich.
Beistand bitte mitnehmen wenn du Vorschuss haben willst.
Also nochmal hin, Vorschuss sofort fordern, dir einen Bescheid ausdrucken lassen, warum kein Vorschuss wenn sie sich dummstellen.
Du musst was schriftliches haben, warum, wieso nicht sie nicht zahlen wollen, nur das ist erstmal wichtig.
Dann kannst du auch was gegen machen. Nur Worte/Telefonate/Vertröstungen helfen dir nicht.
Schwarz auf Weiss, dann Rechtsanwalt, EA beantragen (Aktuellen Kontoauszug) hoffe das da nicht Riesen Guthaben drauf ist, sonst gibt es keine EA.
Aber denke melden sich noch andere, die es vieleicht besser wissen, oder noch mehr Tipps für dich haben.
lg
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Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 19. Sep 2012, 17:28

Hallo christoph, :Heiss:
Hintergrund der Ablehnung ist: Ich war zweimal bei der Afa. Und nun gibt es Streit darüber, welches Datum als offizielle Antragsstellung gilt.
Du hast also bereits eine Antwort, OK...
Lass dich von denen nicht veralbern, manchmal brauchen die Nachschub und was man dir da erzählt ist ÜBELSTER Unfug...die Wissen doch, dass du wegen der Aussteuerung da bist und KENNEN das Datum der Aussteuerung genau und ab diesem Termin haben die zu zahlen...

Bitte schicke erneut eine Beschwerde, dieses Mal genau an den Ansprechpartner der dir da geantwortet hat, dass du seinen Argumenten nicht folgen kannst und dich nötigenfalles wegen umgehender Bescheiderteilung/Zahlung an das Sozialgericht wenden wirst, mach da ruhig DRUCK aber bleibe bitte sachlich, auch wenn es schwer fällt...

Die werden wirklich immer dreister, es ist doch nicht ungewöhnlich, dass die ausgesteuerten Leute sich nicht so genau mit dieser rechtlichen Regelung auskennen, dann hätten die dich dort ordentlich beraten MÜSSEN...außerdem haben die doch deine Erst-Meldung im PC und nur das ist für deinen Anspruchs-Beginn relevant und der Tag der Aussteuerung (also ab wann dieser "Antrag" gelten soll).

Du hast damit deinen Anspruch bereits eindeutig geltend gemacht, bist doch nicht nur "zum Plaudern" dort gewesen, ODER :Gruebeln: ...auch ein mündlicher Antrag IST ein Antrag (Meldung bei der AfA gilt dann bereits als formloser Antrag!) und man muss noch gar nicht den schriftlichen Antrag gestellt haben...die Meldung reicht bereits, dass man ab dem XXX ALGI in Anspruch nehmen MUSS/Möchte...

Ansonsten kann ich mich erneut @Fatbobs Ausführungen nur anschließen, wenn sie es nicht anders wollen, dann versuche einen Anwalt zu finden (der sich mit ALGI /Aussteuerung aus dem Krankengeld) auskennt und dir da weiterhelfen kann die notwendigen Schritte zu gehen...du brauchst dich auch NICHT auf ALGII verweisen lassen, die wollen dann wieder was von dir, dass du KEIN ALGI erhalten kannst und warum...es wird wirklich immer schlimmer, seine berechtigten Ansprüche auch durchzusetzen... :Verwirrt:

Aber wie du lesen konntest, hat es bei @Mine :Bussi: noch im ersten Anlauf geklappt, gib jetzt bitte nicht auf, die in Nürnberg sind leider auch nicht mehr das, was sie mal waren...aber "steter Tropfen höhlt auch dort den Stein", schick weitere Mails immer wieder an den ersten Antworter, irgendwann hat der auch genug und MACHT endlich was... :Verwirrt: :Hilfe:

Es gibt hier schon einige User, wo wir das mit dieser Hartnäckigkeit geschafft haben, was die nach der ersten Mail auch abgeblockt haben, ich selber hatte auch nicht immer im ersten Anlauf Erfolg, bitte gib NICHT auf und nerve die dort so lange, bis du den Bescheid (für das richtige Datum !!!) und vor allem dein zustehendes Geld hast. :keule: :keule: :keule:

Wir ALLE HIER drücken dir ganz feste die Daumen. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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