Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und die Zuordnung zur Qualifikationsgruppe
Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat (§ 132 Abs 2 S 1 SGB III aF).
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http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/fi ... htslupe%29
Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und
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Re: Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und
Hallo Kalle,
tja, da rege ich mich dann doch wieder einmal auf..
aufgrund eines erneuten 3-jahres-Zeitraumes habe ich fast 27 Monate KG-bezogen....also genau diesen 2 Jahres-zeitraum der zur Bemessung des ALG zugrunde gelegt wird...
vorher hatte ich ein Nettogehalt von ca. 2000 Euro....
als ALG I bekam ich dann nach Aussteuerung noch genau 820 Euro....
so viel dazu, wenn man 39 Jahre und 9 monate lang Beiträge zur deutschen Sozialversicherung eingezahlt hat...
die Afa hat m.M. meine Beiträge einfach nicht berücksichtigt..Gesetz hin oder her..
des weiteren hat man mich dann in eine "niedrigere" Stufe eingestuft..meinen heutigen Beruf kann man nur noch mit Abitur und ggf. Studium erreichen...
da ich deswegen nichts vorweisen kann, außer Schulabschluß und Ausbildungsabschluß , kam ich nur in die Durchschnittstufe..ich glaub, das war die3..
hab dagegen zwar Widerspruch eingelegt, konnte aber wirklich nichts weiter dagegen erreichen..
deswegen für alle wichtig....denkt an den Bemessungszeitraum für das ALG I...bei anstehender Aussteuerung..sonst geht es euch so, wie mir...
aber da die Jungs und Mädels das ALG sowieso nach 8 monaten eingestellt haben, hatte ich doch den größeren Vorteil ob des längeren KG-Anspruchs...
die haben eingestellt, weil ich Schweigpelfichtsentbindung usw. nicht eingereicht habe..hab ich schriftlich auf dem Einstellungsbescheid stehen und derweil läuft auch dagegen eine Klage...
so schnell wird aus einem friedliebendem Bürger ein "Klagehansel"...weil sie es so wollen..es sogar drauf anlegen..
LG
Vrori
tja, da rege ich mich dann doch wieder einmal auf..
aufgrund eines erneuten 3-jahres-Zeitraumes habe ich fast 27 Monate KG-bezogen....also genau diesen 2 Jahres-zeitraum der zur Bemessung des ALG zugrunde gelegt wird...
vorher hatte ich ein Nettogehalt von ca. 2000 Euro....
als ALG I bekam ich dann nach Aussteuerung noch genau 820 Euro....
so viel dazu, wenn man 39 Jahre und 9 monate lang Beiträge zur deutschen Sozialversicherung eingezahlt hat...
die Afa hat m.M. meine Beiträge einfach nicht berücksichtigt..Gesetz hin oder her..
des weiteren hat man mich dann in eine "niedrigere" Stufe eingestuft..meinen heutigen Beruf kann man nur noch mit Abitur und ggf. Studium erreichen...
da ich deswegen nichts vorweisen kann, außer Schulabschluß und Ausbildungsabschluß , kam ich nur in die Durchschnittstufe..ich glaub, das war die3..
hab dagegen zwar Widerspruch eingelegt, konnte aber wirklich nichts weiter dagegen erreichen..
deswegen für alle wichtig....denkt an den Bemessungszeitraum für das ALG I...bei anstehender Aussteuerung..sonst geht es euch so, wie mir...
aber da die Jungs und Mädels das ALG sowieso nach 8 monaten eingestellt haben, hatte ich doch den größeren Vorteil ob des längeren KG-Anspruchs...
die haben eingestellt, weil ich Schweigpelfichtsentbindung usw. nicht eingereicht habe..hab ich schriftlich auf dem Einstellungsbescheid stehen und derweil läuft auch dagegen eine Klage...
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LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und
Nein, in einem Schlechtachten würde stehen, du hättest querulatorische Zügeso schnell wird aus einem friedliebendem Bürger ein "Klagehansel"...weil sie es so wollen..es sogar drauf anlegen..
Gabi
Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem
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Re: Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und
oh ja Aggi,
stimmt...sobald man seine Recht wahrnimmt, hat man querolantische Züge....könnte man das nicht als Persönlichkeitsveränderung laufen lassen? und das ist behandlungsbedürftig und auch der beste Therapeut kriegt das nicht hin?
somit Rente klar?
naja, dann habe ich gerne querulantische Züge...
aber ehrlich, ich denke auch, sobald man mehr als 1 Verfahren beim Sozialgericht anhängig hat, gilt man als Querulant..
mein Rentenverfahren läuft noch und zusätzlich seit April das Verfahren gegen die Afa...
da müssen die ja meinen, ich hab einen an der Mütze..(wo ist die mütze nur geblieben??)....
tja, abwarten, mal wieder...
stimmt...sobald man seine Recht wahrnimmt, hat man querolantische Züge....könnte man das nicht als Persönlichkeitsveränderung laufen lassen? und das ist behandlungsbedürftig und auch der beste Therapeut kriegt das nicht hin?
somit Rente klar?
naja, dann habe ich gerne querulantische Züge...
aber ehrlich, ich denke auch, sobald man mehr als 1 Verfahren beim Sozialgericht anhängig hat, gilt man als Querulant..
mein Rentenverfahren läuft noch und zusätzlich seit April das Verfahren gegen die Afa...
da müssen die ja meinen, ich hab einen an der Mütze..(wo ist die mütze nur geblieben??)....
tja, abwarten, mal wieder...
LG
Vrori
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