Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
sonja
Beiträge: 15
Registriert: Fr 17. Aug 2012, 19:50
Hat sich bedankt: 11 Mal

Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?

Ungelesener Beitrag von sonja » Do 6. Sep 2012, 12:44

Wenn die eigene Wohnung deutlich über den Quadratmeter und Mietgrenzen liegt - gibt es dann noch irgendeine Möglichkeit, nicht aus seiner Wohnung ausziehen zu müssen, wenn man gesundheitsbedingt Alg II beantragen muss? Wird man nach 6 Monaten zum Umzug aufgefordert? Kann man die Differenz zur Mietobergrenze auch selbst aus der Regelleistung dazuschießen oder liegt das alles mal wieder im Ermessen des SB?

Benutzeravatar
Miko
Gesperrt
Beiträge: 4020
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 14:20
Wohnort: Hochschwarzwald
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 735 Mal

Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 6. Sep 2012, 12:49

Hallo sonja,

es geht denen nicht nur um die Miete, sondern auch um die Heizkosten.

Wieviel zu groß ist denn deine Wohnung?
Welche gesundheitlichen Einschränkungen liegen vor?

Mehr Angaben machen mehr Hilfe möglich.

Gruß

Miko
Gruß
Miko

sonja
Beiträge: 15
Registriert: Fr 17. Aug 2012, 19:50
Hat sich bedankt: 11 Mal

Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?

Ungelesener Beitrag von sonja » Do 6. Sep 2012, 13:14

Wohnung ist ca. 15 qm zu groß.

Habe neurologische Einschränkungen, aber kann die Gutachtern leider nicht so recht beweisen.

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 6. Sep 2012, 13:38

Ich bin mal so dreist und verweise aufs http://www.elo-forum.org/
Habe mit denen zwar nicht viel am Hut, aber dort werden genau diese Fragen tagtäglich gestellt.
Allerdings bin ich sicher das du auch hier gute Antworten bekommst, wenn auch nicht so viele vieleicht wie dort.
Da wir uns viel besser mit Renten/Gutachten/Aussteuerungen/Anträgen auskennen als unsere Kollegen dort, aber dort eben
Harz4 ihr Ding ist, was sie sich besser (teilweise) auskennen.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 6. Sep 2012, 18:22

Hallo Sonja, :smile:

einige Hinweise zu weiterführenden Informationen hast du ja schon bekommen.
Wenn die eigene Wohnung deutlich über den Quadratmeter und Mietgrenzen liegt - gibt es dann noch irgendeine Möglichkeit, nicht aus seiner Wohnung ausziehen zu müssen, wenn man gesundheitsbedingt Alg II beantragen muss?
Ja, es gibt Möglichkeiten und es sind vor Allem auch die Gesamtkosten und nicht nur die Größe der Wohnung ausschlaggebend, ob die Miete als "angemessen" gilt oder nicht...dazu solltest du mal in deine konkreten örtlichen Richtlinien reinschauen, denn da gibt es keine allgemeingültigen Angabe.

Auch der Wohngeldbereich kann da hilfreich sein, denn die Sozialgerichte haben schon oft darauf abgestellt und geringere Grenzen (bei SGB II /SGB XII) nicht akzeptiert.
Gesundheitliche Gründe sollten schon nachgewiesen werden, allerdings hat diese dann nicht ein SB zu prüfen, sondern notfalls muß da ein Amtsarzt eingeschaltet werden, hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis :Gruebeln: ....das wäre ja zumindest schon ein Hinweis auf gesundheitlich bedingte Einschränkungen, die man auch einem SB vorlegen könnte.
Wird man nach 6 Monaten zum Umzug aufgefordert? Kann man die Differenz zur Mietobergrenze auch selbst aus der Regelleistung dazuschießen oder liegt das alles mal wieder im Ermessen des SB?
Der Umzug KANN von Beginn an gefordert werden, das MUSS aber (separat) schriftlich geschehen (nicht nur mündlich "Ihre Wohnung ist zu teuer, das zahlen wir nicht"), solange das nicht der Fall ist (schriftliche Aufforderung zur Senkung der KDU wegen Unangemessenheit der Wohnung..."), solltest du selbst "keine schlafenden Hunde wecken".
Zunächst MUSS aber die volle Miete übernommen werden, man muss dann (ab der schriftlichen Aufforderung) nachweisen, dass die entsprechenden Wohnungen nicht vorhanden sind, dass man sich aber um Wohnungs-Suche bemüht hat (Anzeigen ausschneiden /Telefonate mit Vermietern notieren usw.), dann ist die volle Miete weiterhin vom Amt zu übernehmen.

Auch das Amt selber soll (eigentlich) bei der Wohnungssuche unterstützen, außerdem MÜSSEN (nach einer solchen Aufforderung) auch ALLE Kosten übernommen werden, die mit dem (vom Amt) geforderten Umzug vebunden sind, auch für zusätzliche Helfer, wenn man selbst den Umzug wegen Krankheit gar nicht bewältigen KANN.

Da kommt oft ganz schön was zusammen, wenn man das ALLES schriftlich, nachweislich (!!!) beim Amt zur Übernahme beantragt (von Möbelwagen bis Kaution, eventuell doppelter Miete für den Übergang), lehnen die das schriftlich (!!!) ab, brauchst du auch nicht umziehen.

Wie sieht es denn aus mit deiner Wohndauer in der aktuellen Wohnung, soziales Umfeld/ Kontakt und Hilfe durch die aktuellen Nachbarn, auch das spielt eine Rolle bei der Zumutbarkeit eines Umzuges.
Wirst du dauerhaft oder wahrscheinlich nur vorübergehend (z.B. bis zu einer baldigen Rente) auf Sozial-Leistungen angewiesen sein, dann ist es auch nicht zumutbar, wenn du die Wohnung wechseln sollst für einen begrenzten Zeitraum.

Hier hat das AMT (in JEDEM Falle) auch eine Wirtschaftlichkeits-Berechnung durchzuführen, was für die nächsten 3 Jahre MEHR kosten würde.
Der Umzug inclusive ALLER dadurch verursachten Kosten zuzüglich der (dann geringeren) Miete ODER die Weiterzahlung der aktuellen (vermeintlich unangemessenen) Miete, was die anderen Kosten alle entfallen lässt.

Dass du den Rest aus deiner Regelleistung dazu "butterst" sollte nur die absolute Ausnahme darstellen, denn das JobCenter ist verpflichtet (auch höhere) Wohnkosten (KDU) voll zu übernehmen, wenn es REAL keine andere kostengünstigere Möglichkeit gibt für dich.

Der Regelsatz beträgt (Single) aktuell 374 €, da bleibt nicht viel Luft für "Abzweigungen" an den Vermieter...das kommt eigentlich nur dann zum Tragen, wenn jemand seine Wohnung trotz anderer Möglichkeiten dafür, absolut nicht aufgeben WILL.
Darüber hat dann NICHT der einzelne SB zu entscheiden, ob du dann weniger essen wirst, damit du in deiner bisherigen Wohnung bleiben kannst, die reduzieren dann einfach (in der Leistungs-Abteilung) deine KDU auf das örtlich "angemessene" Maß und mehr bekommst du dann eben nicht.

Leider machen die das auch gerne schon, bevor die aufgezählten Dinge überhaupt gelaufen sind und ausreichend geprüft wurden. :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Bei Hartz IV aus der Wohnung raus?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 6. Sep 2012, 18:27

Doppeloma, is eben unschlagbar.
Ähh, kann man dich Klonen ? :grinser:
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste