Bin ich eigentlich weiterhin bei meiner, mich ach so toll unterstützenden Krankenkasse (eine BKK) versichert, obwohl ausgesteuert (Widerspruch läuft) und im ALG I Bezug?
Oder hat sich sozusagen jetzt hinter meinem Rücken ein KKwechsel vollzogen?
Sorry für die blöde Frage-und: Entschuldigung, wenn ich nicht selber google...bin gerade etwas platt.
Ich hab' den Beitrag zu "Krankenkasse bei EM-Antrag" gelesen, ich bin aber ja "nur" ausgesteuert, ein Antrag auf eine REHA oder EM ist ja noch nicht passiert, da die KK mich sozusagen "über Nacht" ausgesteuert hat.
LG
ReallyAngry
ALG I und Krankenversicherung
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ALG I und Krankenversicherung
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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Re: ALG I und Krankenversicherung
Hallo,
deinen Versicherungsschutz behälst du bei deiner KK...wenn du dort nicht mehr sein möchstest, hast du auch die Möglichkeit zu kündigen und Mitglied bei einer anderen KK zu werden..
Kündigungsfrist 2 Monate...
d.h. wenn du diesen Monat noch kündigen würdest, dann hättest du eine neue KK ab dem 1.11.2012..
LG
Vrori
deinen Versicherungsschutz behälst du bei deiner KK...wenn du dort nicht mehr sein möchstest, hast du auch die Möglichkeit zu kündigen und Mitglied bei einer anderen KK zu werden..
Kündigungsfrist 2 Monate...
d.h. wenn du diesen Monat noch kündigen würdest, dann hättest du eine neue KK ab dem 1.11.2012..
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: ALG I und Krankenversicherung
Guten Morgen,
ich bin auch sehr am überlegen, ob ich meine KK wechsle, ich weiß nur noch nicht in welche andere !
Ich habe auch schlechte Erfahrungen mit meiner jetzigen KK, lfd. erhielt ich Telefonate nur weil ich mal vor längerer Zeit meine Tel.nr. wg. ner anderen Sache mitgeteilt hatte. Die Telefonate habe ich denen schriftlich untersagt
und jt. habe ich Ruhe.
Bye
Schlummerle

ich bin auch sehr am überlegen, ob ich meine KK wechsle, ich weiß nur noch nicht in welche andere !
Ich habe auch schlechte Erfahrungen mit meiner jetzigen KK, lfd. erhielt ich Telefonate nur weil ich mal vor längerer Zeit meine Tel.nr. wg. ner anderen Sache mitgeteilt hatte. Die Telefonate habe ich denen schriftlich untersagt

Bye
Schlummerle
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Re: ALG I und Krankenversicherung
Hallo,
was heißt denn "über Nacht" ausgesteuert? Vor den 78 Wochen?
Ich frage, um mich darauf vorzubereiten, falls so was öfter vorkommt.
LG
Blackbetty
was heißt denn "über Nacht" ausgesteuert? Vor den 78 Wochen?
Ich frage, um mich darauf vorzubereiten, falls so was öfter vorkommt.
LG
Blackbetty
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Re: ALG I und Krankenversicherung
Hallo BlackBetty,
"über Nacht ausgesteuert" bedeutete folgendes:
Nach Krankenhausaufenthalt kam ich im März 2012 nach Hause und fand folgendes im Briefkasten:
(Sinngemäß)
Sehr geehrte ReallyAngry,
aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkit erhalten Sie Krankengeld seit dem 20.09.2011. Der Anspruch des Krankengeldes ist jedoch zeitlich begrenzt. Innerhalb von drei Jahren besteht für längstens 78 Wochen (=546 Tage) wegen derselben Krankheit ein Anspruch auf Krankengeld. Daher endet ihr Anspruch am 07.07.2012.
Die für Sie maßgebende Rahmenfrist von drei Jahren verläuft vom 21.08.2009 bis zum 20.08.2012.
Auch wenn während der AU eine weitere Krnakheit hinzutritt, verlängert sich nicht die Dauer des Anspruchs von 78 Wochen....bla,bla
Auf die Anspruchsdauer wurden in Ihrem Fall folgende AUzeiten angerechnet: 09.08.2011 - lfd. / 04.09.2009 -26.03.2010 / 21.08.2009-28.08.2009
Hinweis: Möglichkeit der Stellungnahme
"Über Nacht" in meinem Falle bedeutet, dass dieses Schreiben für mich völlig überraschend kam, weil in der Mitteilung der KK im August 2011 über die Zahlung von Krankengeld "nix von einer Vorerkrankung" stand.
Daher ging ich davon aus, dass auch keine Vorerkrankungen angerechnet würden und ich ab September 2011 für 78 Wochen KRG beziehen würde.
Als ich das erste Mal in meinem Leben Krankengeld bezog (ab September 2009 bis März 2010, wohlgemerkt nach Arbeitsunfall) hatten die mich im Anschreiben darauf hingewiesen, das "aufgrund einer Vorerkrankung" (21.08.2009-28.08.2009) Krankengeld gezahlt wird. Der Hinweis auf 78 Wochen fehlte in dem Schreiben.
Mein Widerspruchsverfahren (gegen die KK) gegen diese Vorgehensweise läuft noch.
Laut meiner "Fallschilderung" im Krankenkassenforum (ich schreibe dort unter dem gleichen Pseudo) und den Antworten der Krankenkassenmitarbeiter dürfen die KK so verfahren.
Ich denke, dass das ganze irgendwann vom SG entschieden werden muss.
LG
ReallyAngry
"über Nacht ausgesteuert" bedeutete folgendes:
Nach Krankenhausaufenthalt kam ich im März 2012 nach Hause und fand folgendes im Briefkasten:
(Sinngemäß)
Sehr geehrte ReallyAngry,
aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkit erhalten Sie Krankengeld seit dem 20.09.2011. Der Anspruch des Krankengeldes ist jedoch zeitlich begrenzt. Innerhalb von drei Jahren besteht für längstens 78 Wochen (=546 Tage) wegen derselben Krankheit ein Anspruch auf Krankengeld. Daher endet ihr Anspruch am 07.07.2012.
Die für Sie maßgebende Rahmenfrist von drei Jahren verläuft vom 21.08.2009 bis zum 20.08.2012.
Auch wenn während der AU eine weitere Krnakheit hinzutritt, verlängert sich nicht die Dauer des Anspruchs von 78 Wochen....bla,bla
Auf die Anspruchsdauer wurden in Ihrem Fall folgende AUzeiten angerechnet: 09.08.2011 - lfd. / 04.09.2009 -26.03.2010 / 21.08.2009-28.08.2009
Hinweis: Möglichkeit der Stellungnahme
"Über Nacht" in meinem Falle bedeutet, dass dieses Schreiben für mich völlig überraschend kam, weil in der Mitteilung der KK im August 2011 über die Zahlung von Krankengeld "nix von einer Vorerkrankung" stand.
Daher ging ich davon aus, dass auch keine Vorerkrankungen angerechnet würden und ich ab September 2011 für 78 Wochen KRG beziehen würde.
Als ich das erste Mal in meinem Leben Krankengeld bezog (ab September 2009 bis März 2010, wohlgemerkt nach Arbeitsunfall) hatten die mich im Anschreiben darauf hingewiesen, das "aufgrund einer Vorerkrankung" (21.08.2009-28.08.2009) Krankengeld gezahlt wird. Der Hinweis auf 78 Wochen fehlte in dem Schreiben.
Mein Widerspruchsverfahren (gegen die KK) gegen diese Vorgehensweise läuft noch.
Laut meiner "Fallschilderung" im Krankenkassenforum (ich schreibe dort unter dem gleichen Pseudo) und den Antworten der Krankenkassenmitarbeiter dürfen die KK so verfahren.
Ich denke, dass das ganze irgendwann vom SG entschieden werden muss.
LG
ReallyAngry
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(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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- Fatbob
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Re: ALG I und Krankenversicherung
Jupp, ich wurde sogar rückwirkend ausgesteuert, im Schreiben stand das sie festgestellt haben das mein Anspruch
für Krankengeld schon seit 6 wochen abgelaufen ist wie sie leider erst in diesen Moment festgestellt haben !
Hab mich dann sofort Arbeitslos gemeldet Alg1/Natlosigkeit, hätte allerdings eben 6 wochen kein geld bekommen.
Nun, nach Anschreiben an den Vorstand der KK bekam ich endschuldigung und die 6 wochen bezahlt, mein RA war sauer, er sagte er hätte denen auch nochmal einige hundert € aus den taschen geleiert, ging ihn nicht um seine Kohle, sondern
man sollte denen Schaden zufügen damit sie mit den Mist aufhören.
lg
für Krankengeld schon seit 6 wochen abgelaufen ist wie sie leider erst in diesen Moment festgestellt haben !
Hab mich dann sofort Arbeitslos gemeldet Alg1/Natlosigkeit, hätte allerdings eben 6 wochen kein geld bekommen.
Nun, nach Anschreiben an den Vorstand der KK bekam ich endschuldigung und die 6 wochen bezahlt, mein RA war sauer, er sagte er hätte denen auch nochmal einige hundert € aus den taschen geleiert, ging ihn nicht um seine Kohle, sondern
man sollte denen Schaden zufügen damit sie mit den Mist aufhören.
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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