Was ist nun richtig ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Mi 1. Aug 2012, 12:40

Nochmals DANKESCHÖN liebe Doppeloma für Deine Hilfe !
Bin ja soo froh das Du mir Rat gibst. Ich bin mit alldem wie das so abläuft "etwas" überfordert, das ist aber eben erst seit meiner Erkrankung so.
Früher hatte ich immer den Durchblick und die Kraft meine Interessen und Rechte duchzusetzen....
Aber das System baut wohl darauf, das man den Menschen krank sind, Alles noch schwerer macht.
Ganz sicher werde ich mich bald wieder melden.

Lb G. Dori
LG Dori

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Fr 10. Aug 2012, 09:38

Hallo,

hier bin ich wieder.
War beim AfA, zur Abgabe meines ALg-Antrags.
Zuerst wollte die SB natürlich meinen Gesundheitsfragebogen, den ich nicht abgegeben hab, weil die Arbeitsvermittlerin den ja nicht wollte (und eh nicht von mir bekommen hätte).
Nach längerer Hin- und Her ist die SB dann davon abgekommen. Allerdings verlangt sie von mir auch eine Bescheinigung meines AG das er: keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat.
SB sagt: nur dadurch wäre ich ab sofort vermittelbar.... Ich begreife es immer noch nicht ! Ich mag doch garnicht vermittelt werden !
Was passiert dann mit meinen noch bestehenden Arbeitsverhältnis wenn der AG diese Bescheinigung schreibt?
Ohne diese Unterlage könne kein Alg gerechnet werden.
Bin wieder ganz schön verunsichert !

Dori
LG Dori

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 10. Aug 2012, 09:40

Der AG gibt sein Dispositionsrecht ab.

Ist schon richtig so.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 10. Aug 2012, 10:12

Hallo,

in der HEGA steht allerdings, dass es keine Extra-Bescheinigung des AG geben muss, weil der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitlosmeldung das Direktionsrecht seines Arbeitgebers ablehnt..

siehe auch hier steht übrigens auf Seite 10...der Link kommt gleich..

"Mit der Arbeitslosmeldung
dokumentiert der Arbeitslose, dass er das Direktionsrecht des
Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Bestätigungen des Arbeitgebers
sind nicht zu verlangen."

und hier der Link dazu:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p125.pdf

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 10. Aug 2012, 10:12

Hallo,

in der HEGA steht allerdings, dass es keine Extra-Bescheinigung des AG geben muss, weil der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitlosmeldung das Direktionsrecht seines Arbeitgebers ablehnt..

siehe auch hier steht übrigens auf Seite 10...der Link kommt gleich..

"Mit der Arbeitslosmeldung
dokumentiert der Arbeitslose, dass er das Direktionsrecht des
Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Bestätigungen des Arbeitgebers
sind nicht zu verlangen."

und hier der Link dazu:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p125.pdf

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 10. Aug 2012, 15:31

Hallöle...
Der AG gibt sein Dispositionsrecht ab.
Das geschieht aber bereits durch die Tatsache, dass der AG die (gesetzlich vorgeschriebene) Lohnbescheinigung für die AfA ausfüllt, damit geht das "Dispositionsrecht automatisch" auf die AfA über...das bedeutet aber NICHT, dass man sein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgeben oder unnötig gefährden MUSS, durch sinnfreie Bescheinigungs-Forderungen an den AG...
Ist schon richtig so.
Ist also überhaupt nicht richtig, sondern ein (relativ) neuer sinnfreier Einfall der AfA, um die Ausgesteuerten zu verwirren und es stellt sich doch die Frage, WARUM war jemand denn für die Tätigkeit bei seinem AG 1,5 Jahre AU geschrieben...wenn nun die AfA eine Bestätigung verlangt, dass man dort tatsächlich aktuell nicht (mehr) zu verwenden ist...

Dafür gibt es KEINE Rechtsgrundlage (wie @Vrori schon klar bestätigt hat), die einzige Bescheinigung die der AG wirklich ausfüllen MUSS, ist die Lohnbescheinigung zur Berechnung des ALGI...

Das mit der "Scheinvermittlung" nach der Aussteuerung hat doch JAHRZEHNTE AUCH ohne solche Bescheinigungen funktioniert, die tun ja gerade so als hätten sie jetzt massig Arbeits-Angebote für Ausgesteuerte (also massiv gesundheitlich eingeschränkte), meist auch noch ÜBER 50 Jahre zu bieten... :glotzen: :Heiss:

Das macht mich schon wieder SOWAS von wütend :Wut: , KEINE Firma ist verpflichtet sowas auszustellen, wie wollen DIE das denn beurteilen...denen braucht man schließlich auch keine Informationen zu seinen Krankheiten geben und irgendwelche Versuche der Wiedereingliederung (BEM z.B.) /Umsetzung sind doch zu der Zeit (wenn es möglich war) sowieso längst gelaufen...

Wenn die AfA was vom AG WILL, soll sie sich DIREKT SELBST an den AG wenden, das ghört NICHT zu den Mitwirkungspflichten des Ausgesteuerten, hier seinen AG (im Auftrag der AfA) "zu nerven und unnötig zu reizen" ...da sollen sie doch mal schriftlich geben, WO sowas im Gesetz steht...

Wahrscheinlich ist das der (hilflose) Ersatz der Forderung den Arbeitsplatz zu kündigen (hat man beim Dopa mündlich, unter 4 Augen versucht), damit man frei ist "für die angebliche Vermittlung", damit sind sie den Leuten nämlich auch mal gekommen, aber wenn man das dann schriftlich haben wollte, dann war ganz schnell RUHE...

Geht ja auch GAR NICHT, dass die AfA offiziell (schriftlich) verlangt, dass man seinen Arbeitsplatz SELBER kündigt und andere werden dafür mit SPERRE des ALG bestraft, also verlangt man die Provokation des AG, damit der irgendwann die Schnauze VOLL hat und den Ausgesteuerten entläßt...ich glaube einen wirklichen SINN wird man auch darin wieder nicht finden können... :confused: :Gruebeln:

Denn ANDERE Arbeit hat die AfA DANACH für die Leute AUCH nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich würde (verbunden mit dem Hinweis auf die Dienstanweisung, die Vrori eingestellt hat), eine Beschwerde nach Nürnberg schicken und die Rechtsgrundlage dafür fordern, dass ich ansonsten (gemäß Aussage von SB XXX) KEINEN Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung haben soll.

Mein AG sei NICHT bereit und verpflichtet solche Bescheinigungen auszustellen, dann möge sich die Frau SB XXX bitte selber darum bemühen, die gewünschten Auskünfte beim AG zu bekommen.

Wird dir weiterhin die Bearbeitung deines Antrages mit dieser Begründung verweigert, wirst du dir dein Recht am Sozialgericht (Einstweilige Anordnung) erwirken.
Da darf man ruhig mal richtig auf die :kack: hauen, das ist eine Unverschämtheit, man verlangt von den Antragstellern Unterlagen, zu denen der AG überhaupt nicht zu verpflichten ist...Unmögliches DARF aber nicht als Mitwirkung verlangt werden...und Bescheinigungen von Dritten (in diesem Falle der AG) zu fordern, die der gar nicht ausstellen muss...DAS IST Unmöglich...soll man da mit :Miko: :Miko: :Miko: hingehen ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 10. Aug 2012, 16:21

Hallo,

ich habe seinerzeit mit meinem AG und der Personalabteilung folgenden Deal gemacht:
(telefonisch abgestimmt)..
ich informierte die Afa schriftlich darüber, dass mein AG von der Afa eine schriftliche Anfrage erhält, mit Nennung der gesetzlichen Bestimmunge, warum um Himmelswillen mein AG eine solche Bescheinigung für die Afa ausfüllen muss.

Wir haben uns während des Telefonats kringelig gelacht und genau gewußt, dass die sich nicht melden werden.

folgendes Vorgehensweise:
ich hab den AG angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sich die Afa bzgl. einer solchen Bescheinigung an ihn wenden wird.

dann habe ich die Afa angeschrieben und die kopie des Schreibens an den AG dazu gelegt....und eben gebeten, dass sie sich direkt mit dem AG in Verbindung setzen könnten, da mein AG eine schriftliche Anfrage der Afa benötigt, um überhaupt tätig werden zu dürfen..

nach 8 Wochen hat mich dann die Personalabteilung angerufen und gesagt: hat geklappt, die haben sich nicht gemeldet hier..

und somit war die Sache im Sande verlaufen...

eine Frechheit ist es obendrein...

ich habe inzwischen das Gefühl, dass die Mitarbeiter der Afa darüber offizielle Anweisungen erhalten haben, die zwar "geheim" sind, aber in denen man die Mitarbeiter darüber informiert, was sie versuchen sollen zu erhalten...
der eine SB macht das geschickter als ein anderer, aber in den meisten Fällen kommen sie zum Erfolg..
wenn nämlich dann der AG dann plötzlich doch noch entdeckt, das er jemanden als Pförtner arbeiten lassen kann.

Das sind miese Tricks, die sicherlich von oben abgesegnet sind..und wie gesagt, ein SB ist geschickter als ein anderer und so bekommen sie das, was sie wollen....nämlich die Statistik wird das ein oder andere Mal durch solche Sachen positiv beeinflußt..
und sie nehmen in Kauf, dass sich vereinzelte Antragsteller wehren bzw. sich schriftlich beschweren...das wird nicht die Mehrzahl der Fälle sein.
Sie werden Erfolg mit ihrer Vorgehensweise haben und im Grunde decken sie ihre Mitarbeiter, und bei einer Beschwerde, sagen sie sich halt: Pech gehabt, der Kunde hats gemerkt..1 zu 0 für den Kunden..
aber beim nächsten Mal klappt unser Unrechtssystem wieder..

LG
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 10. Aug 2012, 23:15

Wir haben uns während des Telefonats kringelig gelacht und genau gewußt, dass die sich nicht melden werden.
Mag ja sein, dass dein AG das lustig gefunden hat, nicht alle AG sind für solche Späße zu haben, es gibt KEINE Rechtsgrundlage dafür und wenn man meint das wäre anders, dann soll man mir schriftlich diese Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen.

Es gibt einen Formular-Antrag auf ALGI, alle Fragen die für den Anspruch auf ALGI zu beantworten sind, stehen DORT auch drin und dazu ist eine Lohnbescheinigung vom AG erforderlich, MEHR NICHT... :lesen: :ic_down:

Ich habe wirklich ein recht gutes Verhältnis zu meinem AG, aber wenn man mir mit solchem Unsinn gekommen wäre, hätte ICH da NICHT mitgemacht, der AG braucht überhaupt keine schriftlichen Äußerungen in dieser Richtung abgeben, auch nicht dazu, dass sich dann die AfA direkt an ihn wenden soll...

Im Grunde ist der AG ohne dein Einverständnis überhaupt nicht berechtigt, mit der AfA über deine betriebliche Zukunft zu diskutieren, auch HIER gibt es sowas wie Datenschutz...meine Güte WO leben wir denn eigentlich inzwischen...
Es gibt keine Berechtigung diese Bescheinigung zu verlangen, PUNKT... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 10. Aug 2012, 23:58

Hallo Dori, :koepfchen:
War beim AfA, zur Abgabe meines ALg-Antrags.
UND, wurde dein Antrag angenommen, hast du eine Bestätigung dafür bekommen, dass du den Antrag am XXX bei YYY abgegeben hast...war die Lohnbescheinigung deines schon AG dabei... :Gruebeln:
Zuerst wollte die SB natürlich meinen Gesundheitsfragebogen, den ich nicht abgegeben hab, weil die Arbeitsvermittlerin den ja nicht wollte (und eh nicht von mir bekommen hätte).
Wie seid ihr dazu nun verblieben, wird es einen Termin beim Amtsarzt geben...
Nach längerer Hin- und Her ist die SB dann davon abgekommen.
Wie ist das jetzt zu verstehen, gab es keine Infos dazu, wie es nun mit der ärztlichen Untersuchung weitergehen wird...ich denke du erwartest eine Entscheidung zu einer Reha von der DRV...hast du das der AfA schon mitgeteilt, dass ein Reha-Antrag läuft... :Gruebeln:
Allerdings verlangt sie von mir auch eine Bescheinigung meines AG das er: keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich hat.
Wie kommt sie jetzt überhaupt darauf, im Moment gibt dein Bericht viele Rätsel auf, hatte auch schon mehrfach gefragt AB WANN du eigentlich offiziell ausgesteuert bist...du muss ja nicht darauf antworten, aber dann kann man dir auch nicht richtig weiterhelfen...

Bei diesem Verlangen hättest du SOFORT die Rechtsgrundlage fordern MÜSSEN, schriftlich... ich glaube nicht, dass es dann noch lange Diskussionen darum gegeben hätte...
SB sagt: nur dadurch wäre ich ab sofort vermittelbar.... Ich begreife es immer noch nicht ! Ich mag doch garnicht vermittelt werden !
Das ist doch "Blödsinn", warum sollst du vermittlelbar sein nach einer solchen Bescheinigung...hofft sie, dass dein AG dich rausschmeißt und dadurch eine "Wunderheilung" bei dir passiert... :glotzen: :Heiss:
Ich vermute mal du bist wieder ALLEINE dort gewesen, ob du aktuell "vermittelt werden möchtest" ist hier nicht unbedingt die Frage..., sondern warum die SB glaubt dass es dann BESSER geht, wenn du eine solche Bescheinigung von deinem AG vorlegen würdest... :Verwirrt: :Hilfe:

Ob und Wie du (vielleicht) vermittelbar bist (mit deinem ärztlich festgestellten "Restleistungsvermögen") hat der Amtsarzt der AfA festzstellen und NICHT dein AG...
Was passiert dann mit meinen noch bestehenden Arbeitsverhältnis wenn der AG diese Bescheinigung schreibt?
Dein AG braucht eine solche Bescheinigung NICHT zu schreiben, den würde ICH da gar nicht erst drum bitten, sonst könnte es passieren, dass du die Kündigung bekommst, weil der AG sich langsam "genervt fühlt"...da hätte ich die SB mal DIREKT gefragt, ob DAS ihr Ziel ist... :kotzen: :keule:
Ohne diese Unterlage könne kein Alg gerechnet werden.
Das hast du alles auch schriftlich bekommen oder NUR mündlich "unter 4 Augen"... :Laber: :Laber: :Laber:

Dein ALG ist von eine solchen "Bescheinigung" überhaupt NICHT abhängig (ausgerechnet wird mit deiner Lohnbescheinigung !!!), was ist denn nun weiter geplant, von deiner SB...hast du Folge-Termine (schriftlich ???), was ist außer diesem Gelaber sonst noch Ergebnis dieses Termines gewesen... :confused: :confused: :confused:

Da blicke ich im Moment nicht wirklich durch...was das nun insgesamt bei dir werden soll... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » So 12. Aug 2012, 17:55

Hallo Doppeloma,

hier sind Antworten auf Deine Fragen: Also den Antrag auf Alg hat die SB 2 nicht angenommen,weil ja noch die besagte Bescheinigung über einen leidensgerechten Arbeitsplatz .... fehlt....
Ich habe dafür nun wieder einen anderen Termin bekommen.
Was den Gesundheitsfragebogen betrifft, ist sie nach einigen hin- und her davon abgekommen und hat am Ende des Gesprächs nichts mehr davon erwähnt.Das eine Reha bei mir ansteht, das der Rehaantrag läuft, das weis sie. Und das der Antrag genehmigt wird ist ja klar, weil die DRV selbst mich dazu aufgefordert hat. Deshalb meinte ja auch die Arbeitsvermittlerin (SB 1) das man das ärztliche Ergebnis der Reha abwarten will.
Ja,Doppeloma, Du hast Recht, ich hätte gleich die gesetzliche Grundlage für die verlangte Bescheinigung über den leidensgerechten Arbeitsplatz, verlangen sollen.
Aber so bin ich, ich bring es einfach nicht fertig, hinterher fällt mir alles Mögliche dazu ein, aber vor Ort bin ich blockiert. Ich ärgere mich mächtig darüber.
Ich hatte mir im nachhinein auch schon überlegt, das der AG dazu ja gar keine Aussage treffen könnte, weil er doch über meine Erkrankungen keine Kenntnis hat, bzw. weil ihn das Nichts angeht.
Die SB 2 sagt, ohne die Bescheinigung stehe ich den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil ich ja noch einen AG habe und bekäme deshalb kein ALg.
Wie Du schon vermutest war Alles nur mündlich und ich war auch alleine beim AfA, denn ich wüßte nicht wen ich mitnehmen sollte...
Was die Frage meiner Aussteuerung betrifft, das war der 12.07.2012.

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