Hallo Locke,
also, vom VDK habe ich mich auf meiem Wege (Kampf) um die EM-Rente auch sehr schnell getrennt...
Schon für den Widerspruch sollte ich mich zu den DRV-GA (die hatte ich da noch nicht mal

) mit meinen Ärzten "beraten", ob sie einen Sinn darin sehen würden, überhaupt Widerspruch einzulegen...
Dann sollte ich entsprechende Atteste/Befund dazu (von meinen Ärzten) beim VDK einreichen, damit die den Widerspruch begründen können...
Zu diesem Zeitpunkt waren bereits 3 Wochen vergangen, nachdem der Bescheid beim VDK eingegangen war, meine KK hatte mich schon angeschrieben, ob ich denn Widerspruch einlegen werde, wegen der Ablehnung der EM-Rente...da wußte iCH noch nicht mal, dass es dazu schon einen Bescheid gab beim VDK...
Da war MEIN "Vertrauen" zum VDK so zerstört, dass ich mir einen Anwalt auf Beratungshilfe-Schein besorgt habe, der dann später auch auf PKH meine Vertretung am Sozialgericht übernommen hat.
Den Widerspruch habe ich dann (zur Sicherheit) fristwahrend schon mal selber eingelegt und die erstellten DRV-GA angefordert, um den Rest (Begründung) hat sich dann schon der Anwalt gekümmert.
Gesamtkosten FÜR MICH = 10 € für den Beratungshilfe-Schein, meine Mitgliedschaft im VDK habe ich dann auf diesen Anträgen (Beratungshilfe/PKH) NICHT angegeben, so war das überhaupt KEIN Thema...bis zum Prozeß war ich da auch schon wieder ausgetreten.
Würde mich interessieren, weil ich mit dem Gedanken spiele, noch zu einem Anwalt zu gehen.
Hängt also alles von deinen Vermögensverhältnissen so insgesamt ab, SOOO "preiswert" geht es NUR, wenn man finanziell wirklich "auf dem letzten LOCH pfeift" (HARTZ 4 oder ähnlich wenig Einkommen /KEIN verwertbares Vermögen)

, Ansonsten ist das wohl zum Teil auch "Verhandlungssache" (im Rahmen der Gebührenordnung), man KANN durchaus auch "Festpreise" mit Anwälten machen, dabei ist die Arbeit /Beratung für den Widerspruch getrennt zu sehen, von der Arbeit für einen Gerichts-Prozeß.
Die wahren Kosten von Anwälten sind mir nicht bekannt, ich hatte bisher NUR welche auf "Staatskosten"... es freut mich übrigens besonders, dass die DRV JETZT wenigstens die Hälfte der Kosten MEINES Anwaltes übernehmen MUSS

...ich dachte schon die kommen wegen dem Vergleich daran vorbei...
Liebe Grüße von der Doppeloma
