Hallo Locke
und alle die es sonst noch interessieren könnte...
darf ich mich auch mit hineinhängen? Ab wann könnte man so ein Gutachten anfordern? Bei mir sind es jetzt 7 Wochen her. Oder sollte man noch warten? Ab wann könnte man eigentlich bei der DRV mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist? Man will nichts verpassen, aber auch nicht nörgeln.
Während des laufenden Erst-Antrags-Verfahrens SOLLTE man die DRV möglichst wenig bei der Arbeit (Bearbeitung) "stören"...bis zur Entscheidung über den Antrag geben die auch sehr ungerne die dafür erstellten GA schon raus...
Es sei mal dahingestellt, ob man an dieser Stelle schon den Antspruch darauf hat, einen Einfluß auf deren Entscheidung hat es jedenfalls NICHT, ob man den Inhalt der GA da schon kennt und/oder mit seinen Ärzten "ausgewertet" hat...nach einer Ablehnung des Antrages, hat man ohnehin Anspruch auf diese GA und sollte dann auch unbedingt die Kopien anfordern.
Rechtlich gesehen hat die DRV 6 Monate Zeit den Antrag zu bearbeiten, bei einem Widerspruch sind es 3 Monate...dann kann man in beiden Fällen die "Untätigkeits-Klage" einleiten (meist genügt schon die schriftliche Androhung), natürlich NUR wenn die DRV tatsächlich völlig UNTÄTIG war, diese Frist beginnt also neu, wenn man z.B. eine schriftliche (nachweisliche) "Sachstand-Anfrage" macht und die darauf antworten, dass "man bitte noch Geduld haben möge, weil die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird"...
So ist man dann auch nicht viel schlauer geworden, aber die DRV hat wieder Zeit gewonnen...
"Gefallen" die GA nicht, kann man zwar eine Gegendarstellung schreiben, einen "Einspruch /Widerspruch" gegen GA gibt es rechtlich NICHT, es handelt sich um eine ärztliche Stellungnahme und nicht um einen Bescheid.
Erst wenn durch diese Begutachtungen ein Antrag abgelehnt wird, ist gegen diesen (Ablehnungs-) Bescheid der Widerspruch möglich und dann KANN man auch die dafür zu Rate gezogenen GA "angreifen" und in Frage stellen.
Darum habe ich z.B. nicht verstanden warum
K@lles Anwalt darauf verzichtet hat, für die Begründung des Widerspruches das GA (und überhaupt die Akte der DRV) anzufordern...auf diesen Warte-Zeitraum wäre es doch (aus meiner Sicht) auch nicht mehr angekommen ???
So hat z.B. auf diesem Wege die Anwältin von
@Blaulicht wichtige FEHLER der DRV (bei der Bearbeitung des Antrages) in der Akte entdecken KÖNNEN, die ihm jetzt die EM-Rente im Widerspruchs-Verfahren gebracht haben.
Bis zur Entscheidung über den Antrag/Widerspruch hat man also nicht viel davon, wenn man diese GA schon bekäme, denn wie die DRV das wertet, hat auch nicht immer was mit den Inhalten der GA zu tun...ich glaube darüber kann man sich auch noch später lange genug ÄRGERN...
In der Antrags-Phase würde ich die einfach erst mal IN RUHE lassen, so lernt man schon sich in GEDULD zu üben, für das was noch nachkommen könnte...
Liebe Grüße von der Doppeloma
