Wiedereingliederung
- Fatbob
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Re: Wiedereingliederung
Ist ganz einfach, so wie Doppeloma schon sagt, wenn die DRV die WE bezahlt hat die KK dich von der Backe,
was meinst du warum die auf einmal so dahinter her sind ?
Das beste was du machen kannst ist wirklich mit deinen Arzt reden und ihn klarmachen das du genau
weisst das du sie eh nicht schaffst.
lg
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- josi_66
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Re: Wiedereingliederung
Da steht aber nix von drinne das die DRV meine WE bezahlt. Die haben geschrieben, dass ich ganz normal in der Zeit Krankengeld bekomme. Deswegen läuft diese WE wohl über die Krankenkasse.
LG Josi
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- Fatbob
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Re: Wiedereingliederung
Sorry, das ich es anders verstanden habe so wie es dort steht.josi_66 hat geschrieben: Eigentlich befinde ich mich ja noch in einer Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung. Hab denen schon mitgeteilt dass ich krank bin, wegen dem Eingliederungszuschuss. Denke das interessiert die auch nicht weiter.![]()
Und nun möchte die KK mich wieder eingliedern in eine Teilhabe der Rentenversicherung. Ich verstehe auch nur noch Bahnhof.![]()
LG Josi
verwirrt mich alles.josi_66 hat geschrieben:Und nun möchte die KK mich wieder eingliedern in eine Teilhabe der Rentenversicherung
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- aggi61
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Re: Wiedereingliederung
Die haben geschrieben, dass ich ganz normal in der Zeit Krankengeld bekomme.
Guckst du hierWährend der Maßnahme erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld von seiner Krankenkasse bzw. Übergangsgeld von der Rentenversicherung. In wenigen Ausnahmefällen kann eine Wiedereingliederungsmaßnahme auch von einer gesetzlichen Unfallversicherung oder vom Arbeitsamt getragen werden. Darüber hinaus besteht jedoch kein weiterer Anspruch auf Vergütung. Bei Beamten werden, im Gegensatz zu Arbeitern und Angestellten, die Dienstbezüge meist weiter in voller Höhe gezahlt.

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem

- josi_66
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Re: Wiedereingliederung
Ihr Lieben..ich grüble und grüble weiter.
Wie ist das eigentlich wenn ich die Teilhabe bei meiner Chefin wegen Krankheit abbreche. Wird dann mein Krankengeld eingestellt?
Liebe Grüße Josi
Wie ist das eigentlich wenn ich die Teilhabe bei meiner Chefin wegen Krankheit abbreche. Wird dann mein Krankengeld eingestellt?


Liebe Grüße Josi

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Re: Wiedereingliederung
Eigentlich nicht - denn das beweist je, das du zu krank bist, um die Arbeit zu schaffenjosi_66 hat geschrieben:Ihr Lieben..ich grüble und grüble weiter.
Wie ist das eigentlich wenn ich die Teilhabe bei meiner Chefin wegen Krankheit abbreche. Wird dann mein Krankengeld eingestellt?![]()
![]()
Liebe Grüße Josi

Aber: Wer weiss schon, was in den kranken Köpfen der Sesselanwärmer vor sich geht - zumindest könnten die das versuchen - ob die damit durchkommen und wie die Gesetzeslage dazu ist, müssten dir andere erzählen

LG Gabi

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Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem

- Blacky
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Re: Wiedereingliederung
Nein, da passiert nichts.
Du bist ja immer noch krank geschrieben und du kannst jederzeit abbrechen wenn es dir nicht gut geht.
Ab zum Arzt und es dokumentieren lassen.
Die KK oder die DRV können an deinem Zustand ja nix ändern und müssen weiter zahlen.
Du bist ja immer noch krank geschrieben und du kannst jederzeit abbrechen wenn es dir nicht gut geht.
Ab zum Arzt und es dokumentieren lassen.
Die KK oder die DRV können an deinem Zustand ja nix ändern und müssen weiter zahlen.

- josi_66
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Re: Wiedereingliederung
Danke Aggi und Blacky
Ich habe ja extra so einen Vordruck von der DRV wo ich reinschreiben kann das die Teilhabe abgebrochen ist und dann kann ich da die Gründe , wie z.B. Krankheit angeben.
Ich hatte nur Bedenken, dass die KK das als Grund sieht mir kein Krankengeld mehr zu zahlen, weil ich dann ja keine Arbeitsstelle mehr habe. Man weiß bei denen ja nie auf welche Gedanken die kommen.
Nachher schicken die mich wieder zum JC, mit der Begründung dass ich ja nicht mehr krank bin, weil ich nur krank durch die Arbeit bin.
Andererseits ist mir bewusst, dass ich es nicht wieder schaffen kann, mit den Ängsten die ich habe, zu arbeiten. Da ist dann der Verlust des Arbeitsplatzes für mich nicht schlimm und die können mich auch nicht Wiedereingliedern wenn ich keine Arbeitsstelle habe. Damit wäre ich den Druck wenigstens los.
Da braucht man sicher ein Attest für von meiner HÄ, oder? Das lege ich dann für die DRV zum Vordruck bei und gebe der Chefin eine Kopie. Ich denke mal dann wird das Arbeitsverhältnis (die Teilhabe) wegen Krankheit aufgelöst.
Mal schaun was meine HÄ dazu meint. Ich habe ja heute nachmittag einen Termin.
Liebe Grüße josi

Ich habe ja extra so einen Vordruck von der DRV wo ich reinschreiben kann das die Teilhabe abgebrochen ist und dann kann ich da die Gründe , wie z.B. Krankheit angeben.
Ich hatte nur Bedenken, dass die KK das als Grund sieht mir kein Krankengeld mehr zu zahlen, weil ich dann ja keine Arbeitsstelle mehr habe. Man weiß bei denen ja nie auf welche Gedanken die kommen.


Andererseits ist mir bewusst, dass ich es nicht wieder schaffen kann, mit den Ängsten die ich habe, zu arbeiten. Da ist dann der Verlust des Arbeitsplatzes für mich nicht schlimm und die können mich auch nicht Wiedereingliedern wenn ich keine Arbeitsstelle habe. Damit wäre ich den Druck wenigstens los.
Da braucht man sicher ein Attest für von meiner HÄ, oder? Das lege ich dann für die DRV zum Vordruck bei und gebe der Chefin eine Kopie. Ich denke mal dann wird das Arbeitsverhältnis (die Teilhabe) wegen Krankheit aufgelöst.


Mal schaun was meine HÄ dazu meint. Ich habe ja heute nachmittag einen Termin.
Liebe Grüße josi

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- Doppeloma
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Re: Wiedereingliederung
Hallo Josi,
Wenn du sogar einen Vordruck hast wo du das so angeben kannst, sehe ich da mit einem entsprechenden Attest vom Arzt dazu kein Problen das so zu machen...
Bitte ALLES vor der Abgabe noch für dich als Kopie sichern !!!
Im Prinzip müßte dann die DRV die Konsequenz ziehen, dass diese Teilhabe als erfolglos endgültig abgebrochen wird...das macht dann den Weg frei, zur Vollen EM-Rente...zumindest befristet...
Denn die Teilweise-EM-Rente hast du ja bereits, wenn sich nun herausstellt, dass es nicht funktioniert die Teilzeit-Tätigkeit wieder aufzunehmen, sollte das eigentlich
...PUHHH...ich will hier jetzt keine falschen Hoffnungen verbreiten ...mit dieser konkreten Konstellation kenne ich mich gar nicht aus...
Andererseits bekomme ICH ja die Volle EM-Rente auch gerade weil ich keinen "passenden" Teilzeit-Arbeitsplatz habe...wenn dann also dein aktueller Arbeitsplatz WEG ist (lass bitte deine Chefin kündigen und/oder erkundige dich bei der DRV, wie das in solchen Fällen geregelt werden muss !!!), du gibst ihr nur (wie du es vor hast) die Informationen dazu, damit SIE das dann mit der DRV klären kann.
Bitte KEINE voreiligen Unterschriften für was auch immer, ich denke mal das MUSS vom AG kommen, sonst könntest du Schwierigkeiten bekommen...
Also steht die "Umdeutung" der gescheiterten Teilhabe + Teilrente in eine Volle EM-Rente "im Raum"...ob ich damit richtig liege und wie lange das dann wieder dauern kann, bis du sichere Informationen dazu von der DRV vorliegen hast...DAS weiß ich leider NICHT...
Halte dich mit diesen Klärungen auf jeden Fall an die DRV, die KK hat im Moment da keinen Einfluß drauf und ist eigentlich (meiner Meinung nach) NUR verpflichtet weiter dein Krankengeld zu zahlen.
Wir denken an dich und drücken die Daumen, dass sich bald alles für dich aufgeklärt hat.
Liebe Grüße von Doma und Dopa

Hast du denn für diese Teilhabe KEINEN direkten Ansprechpartner bei der DRV ???Ich habe ja extra so einen Vordruck von der DRV wo ich reinschreiben kann das die Teilhabe abgebrochen ist und dann kann ich da die Gründe , wie z.B. Krankheit angeben.
Wenn du sogar einen Vordruck hast wo du das so angeben kannst, sehe ich da mit einem entsprechenden Attest vom Arzt dazu kein Problen das so zu machen...

Bitte ALLES vor der Abgabe noch für dich als Kopie sichern !!!
Im Prinzip müßte dann die DRV die Konsequenz ziehen, dass diese Teilhabe als erfolglos endgültig abgebrochen wird...das macht dann den Weg frei, zur Vollen EM-Rente...zumindest befristet...
Denn die Teilweise-EM-Rente hast du ja bereits, wenn sich nun herausstellt, dass es nicht funktioniert die Teilzeit-Tätigkeit wieder aufzunehmen, sollte das eigentlich





Andererseits bekomme ICH ja die Volle EM-Rente auch gerade weil ich keinen "passenden" Teilzeit-Arbeitsplatz habe...wenn dann also dein aktueller Arbeitsplatz WEG ist (lass bitte deine Chefin kündigen und/oder erkundige dich bei der DRV, wie das in solchen Fällen geregelt werden muss !!!), du gibst ihr nur (wie du es vor hast) die Informationen dazu, damit SIE das dann mit der DRV klären kann.
Bitte KEINE voreiligen Unterschriften für was auch immer, ich denke mal das MUSS vom AG kommen, sonst könntest du Schwierigkeiten bekommen...
Kann ich mir nicht vorstellen, denn Krankengeld ist IMMER vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn du aus dem Arbeitsverhältnis heraus AU geworden bist, sollte das eigentlich weiterlaufen, bis die DRV was neu entschieden hat (oder spätestens bis zur Aussteuerung), immerhin bekommen die das ja auch zurück, wenn man dir wirklich eine Volle-EM-Rente zusprechen würde...als Ergebnis der gescheiterten Teilhabe -Leistung...Nachher schicken die mich wieder zum JC, mit der Begründung dass ich ja nicht mehr krank bin, weil ich nur krank durch die Arbeit bin.
Richtig, die geforderte WE wäre dann "vom Tisch", die KK muss einfach erst mal weiter zahlen, denn das ist unabhängig vom Ende deines Arbeitsvertrages zu sehen...solange deine AU OHNE jede Unterbrechung (auch KEIN Wochenende) weiterläuft, dürfen die dich gar nicht zum JobCenter abschieben.Andererseits ist mir bewusst, dass ich es nicht wieder schaffen kann, mit den Ängsten die ich habe, zu arbeiten. Da ist dann der Verlust des Arbeitsplatzes für mich nicht schlimm und die können mich auch nicht Wiedereingliedern wenn ich keine Arbeitsstelle habe. Damit wäre ich den Druck wenigstens los.
JA, ich denke da liegst du gar nicht so verkehrt und wenn das alles abgeschlossen ist, MUSS die DRV erneut über deine EM-Rente entscheiden, weil die HALBE Rente ja offenbar nicht ausreicht, dass du gesundheitlich nicht in der Lage bist, die andere Hälfte zu "erarbeiten" hat sich ja nun auch aus der Teilhabe ergeben.Da braucht man sicher ein Attest für von meiner HÄ, oder? Das lege ich dann für die DRV zum Vordruck bei und gebe der Chefin eine Kopie. Ich denke mal dann wird das Arbeitsverhältnis (die Teilhabe) wegen Krankheit aufgelöst.
Also steht die "Umdeutung" der gescheiterten Teilhabe + Teilrente in eine Volle EM-Rente "im Raum"...ob ich damit richtig liege und wie lange das dann wieder dauern kann, bis du sichere Informationen dazu von der DRV vorliegen hast...DAS weiß ich leider NICHT...


Halte dich mit diesen Klärungen auf jeden Fall an die DRV, die KK hat im Moment da keinen Einfluß drauf und ist eigentlich (meiner Meinung nach) NUR verpflichtet weiter dein Krankengeld zu zahlen.
Wir denken an dich und drücken die Daumen, dass sich bald alles für dich aufgeklärt hat.

Liebe Grüße von Doma und Dopa

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- josi_66
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- Danksagung erhalten: 106 Mal
Re: Wiedereingliederung
Liebe Doppeloma..danke für deine Antwort.
Nun seh ich ein bisschen klarer für meine Entscheidungen.
Ich war heute bei meiner HÄ und sie hat erstmal ein Fax an die KK geschickt dass ich gesundheitlich nicht in der Lage bin für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Sie sagte ich soll nun erstmal abwarten wie die KK reagiert.
Sie steht immer hinter mir da bin ich so froh drüber. Sie hält auch überhaupt nix von den Ferndiagnosen des MDK und findet die Krankenkassenmitarbeiter ein bisschen zu übereifrig nun schon an eine Wiedereingliederung zu denken.
Mit dem Ansprechpartner ist eine gute Idee.
Da bin ich bei meinen ganzen Grübeleien garnichtdrauf gekommen. Ich habe einen Rehaberater den rufe ich an und informiere mich bei ihm wie es weiter gehen soll. Ich danke dir.
An diesen Rehaberater müsste ich auch den Vordruck schicken.
Die DRV hat damals in meinem Rentenbescheid geschrieben dass ich keinen Anspruch auf volle EM-Rente habe, weil ich noch mindestens 3 Stunden arbeiten kann und einen entsprechenden Arbeitsplatz innehabe. Ich denke das ist die Begründung dass ich in diesem Fall keine Arbeitsmarktrente bekomme. Ist ja auch irgendwie klar.
Ich danke dir ganz dolle für deine Antwort. Es geht mir jetzt besser.
Nun weiß ich wie ich weiter verfahren kann.
Liebe Grüße an dich und deinen Dopa sendet Josi


Ich war heute bei meiner HÄ und sie hat erstmal ein Fax an die KK geschickt dass ich gesundheitlich nicht in der Lage bin für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Sie sagte ich soll nun erstmal abwarten wie die KK reagiert.
Sie steht immer hinter mir da bin ich so froh drüber. Sie hält auch überhaupt nix von den Ferndiagnosen des MDK und findet die Krankenkassenmitarbeiter ein bisschen zu übereifrig nun schon an eine Wiedereingliederung zu denken.
Mit dem Ansprechpartner ist eine gute Idee.


An diesen Rehaberater müsste ich auch den Vordruck schicken.
Die DRV hat damals in meinem Rentenbescheid geschrieben dass ich keinen Anspruch auf volle EM-Rente habe, weil ich noch mindestens 3 Stunden arbeiten kann und einen entsprechenden Arbeitsplatz innehabe. Ich denke das ist die Begründung dass ich in diesem Fall keine Arbeitsmarktrente bekomme. Ist ja auch irgendwie klar.
Ich danke dir ganz dolle für deine Antwort. Es geht mir jetzt besser.


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