Hier mal ein Ausschnitt aus dem Gutachten:
Hier einige Wortlaute aus dem Gutachten; Trotz der vorliegenden Gesundheitsstörungen können der Klägerin noch leichter körperliche Arbeiten vollschichtig abverlangt werden. Die Durchführung leichter körperlicher Tätigkeiten geht nicht auf Kosten der Gesundheit, und die Durchführung leichter körperlicher Tätigkeit tretern keine großen, d.h. unzumutbaren Schmerzen auf.
Die Klägerin kann vollschichtig leichte Arbeiten
wechselweise im Gehen,Stehen und/oder Sitzen in geschlossenen Räumen verrichten.
Bei der Klägerin bestehen zusätzliche Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit.Es bestehen gesundheitliche Bedenken für Arbeiten
unter Zeitdruck
unter Nachtschichtbedingungen
die mit häufigem Bücken oder Knien verbunden sind
unter Kälte-bzw. Hitzeeinwirkungen bzw. starken Temperaturschwankungen
unter Zugluftbedingungen, unter Nässe oder Stäuben,Gasen,Dämpfen oder Rauchen
mit besonders hohen Anforderungen an das Hörvermögen
Die Klägerin kann die zumutbaren Arbeiten unter betriebsüblichen Bedingungen verrichten..... da frag ich mich wer mir so einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt???
Die Klägerin kann auch vollschichtig Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten unter Beachtung der o.g. Einschränkungen. Sie kann als Pförtnerin an einer Nebenpforte tätig sein, sie kann in einer Poststelle helfen, sie kann in einer Behörde oder in einem Betrieb helfen. Sie kann auch Kleinteile sortieren oder montieren ???
Die festgestellte Minderung der leistungsfähigkeit ist dauernder Natur ohne begründete Aussicht auf Besserung innerhalb eines überschaubaren Zeitpunktes. Von Heilmaßnahmen ist keine dauernde Besserung der festgestellten Minderung der leistungsfähigkeit zu erwarten.
Ich finde das alles zum kotzen...... ich habe doch überhaupt keine Chance auf dem Arbeitsmarkt ???