Rente durch, und nun?

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Zwolle
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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Di 31. Jul 2012, 16:43

Hallo Doppeloma :smile: ,

ich habe versucht Dir mal die wichtigsten Bescheide als Anlage über Pm mit dran zu hängen.
Leider nimmt dieses Forum nur maximal 1 Datei als PDF an.

Mittlerweile spielen sich aber mit dem Jobcenter noch größere Dramen ab. :Wut:
Freundlicher weise hat das Jobcenter nun erst mal gar nichts überwiesen. Nach quälend langen Gesprächen und Warteschleifen am Telefon, hat die Arge nun tatsächlichen einen Fehler der Verwaltung eingeräumt.
Es wurde einfach der jetzt neu berechnete Tarif vergessen frei zu schalten. Auf dem Hinweis hin, das dieser ja sowieso nicht stimmen kann, weil ja bereits die Rente heraus gerechnet ist, welche ich ja noch gar nicht erhalte, hat man mir angeboten morgen im Jobcenter zu erscheinen und die Möglichkeit eingeräumt ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Da bin ich ja mal gespannt.

Herzliche Grüße,
Wolfgang
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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Di 31. Jul 2012, 16:59

Hallo Doma :smile:

Ich habe ja für den Monat Juli noch gar kein Geld vom Jobcenter bekommen.Wir waren ja Aufstocker und haben unser Geld immer erst bekommen wenn die Gehaltsabrecnung von meinem Mann bei denen vorlag. Das wäre anfang August gewesen. Also wir bekamen die Leistungen immer rückwirkend, wegen dem unterschiedlichen Verdienst von meinem Mann.

Die DRV hat zwar bis zum 31.07. abgerechnet, aber das JC hat auch nix für den Monat Juli von der DRV erstattet bekommen, weil sie keine Leistungen gezahlt haben.

Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt. :Gruebeln:

Liebe Grüße Josi :Bussi:
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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 31. Jul 2012, 18:37

Hallo Fatbob, :smile:

Vorsicht, wenn es um Ansprüche an das JobCenter (wegen Bedürftigkeit) geht, das hat mit den Abläufen bei der Afa NICHTS zu tun, die AfA stellt IMMER sofort die Leistungen ein, das ist soweit auch korrekt und steht so im Gesetz...ob es für JEDEN Betroffenen finanziell tragbar ist sei jetzt mal dahin gestellt...

Bei MIR wurde mit der AfA auch schon "verrechnet", zumindest die bisher bewillgte Teil-EM-Rente, darum bekam ich ja noch dieses bekloppte Formular vor einigen Wochen...das hat aber absolut GAR NICHTS mit dem Prozedere beim JobCenter zu tun. :nein: :nein: :nein:

Denn dort bekommt man ja nur Leistungen wenn man "bedürftig" ist, die KÖNNEN und DÜRFEN nicht einfach die Zahlungen einstellen und/oder Bescheide komplett aufheben, solange noch überhaupt KEIN Geld von der Rentenkasse gezahlt wurde.

Bei der AfA genügt bereits der erstellte Bescheid, weil man NUR (auf diese Lohnersatz-Leistung) Anspruch hat, wenn man erwerbsfähig /vermittlbar ist (Vollzeit) und das ist nicht mehr der Fall, sobald die DRV die Erwerbsminderung bestätigt mit einem EM-Renten-Bescheid...

Bei HARTZ 4 (vom JobCenter) handelt es sich NICHT um eine "Lohnersatz-Leistung" (aus eingezahlten Beiträgen wie ALGI /KG), sondern um eine steuerrechtliche "Transfer-Leistung für HILFE-Bedürftige" und die ist solange (zur Sicherung des Lebensunterhaltes !!!) zu leisten, wie das erforderlich ist und BIS eine andere bewilligte Leistung (wie z.B. EM-Rente) auch tatsächlich ausgezahlt wird.

Was (NOCH) nicht auf dem Konto angekommen ist, KANN man schließlich (NOCH) nicht für den Lebensunterhalt ausgeben,
Also bitte die Verfahrensweisen (welches Rententrägers auch immer) im Bezug auf AfA (SGB III) und JobCenter (SGB II) streng auseinanderhalten.

Das JobCenter erfährt üblicherweise NUR DIREKT vom Leistungs-Empfänger, dass und ab wann eine Rente bewilligt wurde.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 31. Jul 2012, 18:56

Hallo Wolfgang, :smile:
hat man mir angeboten morgen im Jobcenter zu erscheinen und die Möglichkeit eingeräumt ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Da bin ich ja mal gespannt.
Bitte telefoniere NICHT mehr mit denen dazu, du hast NICHTS als Beweis für die Ansagen in der Hand.

Die haben "ein Rad ab", du hast Anspruch auf die VOLLE Leistung gemäß, euren bisher vorliegenden Leistungsbescheid (Kopie mitnehmen) ...du brauchst aktuell KEIN Überbrückungs-Darlehen, sondern verlangst die SOFORTIGE Barauszahlung deiner (für Juli FÜR die BG !!!) fälligen Leistung gemäß § 42 SGB I.
Vorschuss Blanko für KoR.doc
Hier ist der schriftliche Antrag dafür, anpassen, 2 Mal ausdrucken, mitnehmen und mit Beistand (§ 13 SGB X) morgen (???) dort erscheinen, stellt sich SB an dann verlange Teamleiter /Vorgesetzte, lass dich NICHT abwimmeln.

Morgen ist Mittwoch fällt mir gerade auf, kann es sein dass die dich "verarschen wollen" :confused: :Gruebeln: , MITTWOCHS haben die meisten JC nämlich geschlossen, hat man dir nich gesagt, dass du trotzdem kommen sollst (WER hat das gesagt, weißt du den Namen noch ???) kann das schon den nächsten Ärger geben...dann eben Donnerstag... :Gruebeln:

Lehnen die die BAR-Auszahlung ab (OHNE Darlehens-Antrag zu stellen), dann lass dir ein Exemplar dort abstempeln und teile denen mit, dass du jetzt das Sozialgericht aufsuchen wirst, wegen "Einstweiliger Anordnung" der Zahlung eurer laufenden Leistungen...

Manno macht mich das schon wieder wütend :Wut: , da siehst du mal wie schnell die einen "auf die Palme" und an den Rand der Existenz bringen können, wie du schon festgestellt hast glaubt man mit der EM-Rente habe man "das Schlimmste" geschafft, kann endlich mal zur RUHE kommen und dann kommt der "große Hammer", wenn man von diesem :kack: -Amt abhängig ist...

Wenn du noch Fragen dazu hast, dann FRAGE...

Ich bin später wieder hier.

Liebe Grüße von de Doppeloma :umarm:
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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 31. Jul 2012, 22:30

Hallo Wolfgang, :smile:

ergänzend zu deinem letzte Beitrag noch Folgendes.
ich habe versucht Dir mal die wichtigsten Bescheide als Anlage über Pm mit dran zu hängen.
Leider nimmt dieses Forum nur maximal 1 Datei als PDF an.
Habe leider überhaupt KEINE PN von dir bekommen, weder mit noch ohne Anhang...ich schicke dir PN...damit wir irgendwie weiter kommen können.
Mittlerweile spielen sich aber mit dem Jobcenter noch größere Dramen ab.
Freundlicher weise hat das Jobcenter nun erst mal gar nichts überwiesen.
Wie kommen die denn nun dazu, deine Partnerin hat doch auch einen Leistungs-Anspruch nehme ich mal an, der besteht doch zunächst mal weiter, unabhängig davon ob du EM-Rente bekommst oder nicht, man muss euch die Einstellung der Zahlung doch zumindest VORHER mitteilen UND begründen...zumindest rein rechtlich und "theoretisch" gesehen...

Ich weiß leider selber auch, DAS ist manchmal blanke Theorie, denn bei uns hat man das nach Eingang und Meldung der Urlaubsabgeltung (vom Dopa damals, aber DAS Geld war wenigstens auch AUF dem KONTO) auch einfach mal so gemacht.
Eine Information /Erklärung /Entschuldigung dafür gab es bis zum heutigen Tage noch nicht... :Wut: :schimpfen:
Nach quälend langen Gesprächen und Warteschleifen am Telefon, hat die Arge nun tatsächlichen einen Fehler der Verwaltung eingeräumt.
Es wurde einfach der jetzt neu berechnete Tarif vergessen frei zu schalten.


Ich BITTE dich, von was für einem "Tarif" ist da bitte die Rede, sowas gibt es im SGB II nicht, Änderungen in der Geldleistung sind (rechtlich zulässig) erst NACH einem entsprechenden Bescheid zulässig und bis dahin MUSS (auch mit Gefahr einer Überzahlung) dem vorliegenden rechtsgültigen Bescheid entsprechend gezahlt werden, es gibt GESETZE, die sind doch nicht NUR für die Tonne... :schimpfen:

Von wegen ein "Verwaltungs-Fehler"...die passieren immer (oder PC-Pannen) wenn ein Betroffener sich sowas nicht einfach gefallen läßt, Änderungen bei den Leistungs-Beziehern (welche auch immer) sind deren "tägliches Brot", vor Einstellung der Leistung hat man euch über die Gründe zu informieren...nicht nach dem Motte "die werdens hoffendlich nicht merken", das ist doch NUR eine Ausrede gewesen, weil man gemerkt hat, dass du nicht so einfach "abzuwimmeln" bist.
Auf dem Hinweis hin, das dieser ja sowieso nicht stimmen kann, weil ja bereits die Rente heraus gerechnet ist, welche ich ja noch gar nicht erhalte, hat man mir angeboten morgen im Jobcenter zu erscheinen und die Möglichkeit eingeräumt ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Da bin ich ja mal gespannt.
Deine Partnerin hat diesen Antrag gestellt und SIE bekommt KEINE Rente, also WARUM bekommt SIE auch KEIN Geld :Gruebeln: ...ein "Überbrückungs-Darlehen" braucht ihr JETZT noch NICHT, ihr habt Anspruch auf die reguläre Leistung entsprechend dem aktuellen Bescheid, die gesamte Änderung KANN erst für die Zukunft greifen und MUSS zwingend schriftlich als Bescheid erfolgen ...

Mich würde es echt nicht wundern, wenn ihr da morgen vor verschlossenen Türen steht, da hat der SB bestimmt (leider) auch gerade nicht dran gedacht, dass morgen gar kein "Besuchertag" ist, hier bei uns lassen die dann Leute OHNE schriftliche Einladung vom JobCenter GAR NICHT rein...

Leider weiß ich immer noch nicht, auf welchem Wege (WANN / WIE) ihr das JC über den EM-Renten-Bescheid informiert habt, das könnte mal wichtig sein, um die vorgenommene kurzfristige und korrekte Information (Mitwirkungs-Pflicht /Informationspflicht) nachzuweisen.
Da versuchen die einem auch gerne irgendwelche "Schuld" in die Schuhe zu schieben, wenn man das nicht beweisen KANN.

Da bin ich ja wirklich gespannt was du morgen berichten wirst, von UNS sind ALLE VIER Daumen gedrückt, dass du morgen nicht mit leeren Händen wieder weg geschickt wirst oder gar vor verschossener Tür landest.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Di 31. Jul 2012, 23:31

Hallo :smile:

Seit Ende 2011 wurden bei uns die Öffnungszeiten des JC geändert. Die haben nun auch Mittwoch vormittags geöffnet. Zumindest ist es in unserer Region (Niedersachsen) so.

Daumen drück :jaa:

Liebe Grüße von Josi :smile:
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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Di 7. Aug 2012, 21:40

Hallo zusammen :smile: ,

weiter geht es.

hier mal der aktuelle Stand, Doppeloma ist via PM informiert.

Von meiner Seite her bemühe ich mich noch ganz ruhig zu bleiben, sonst... würde mein Deckel auch hochgehen.

Das kann ich mir aber von meiner Gesundheit einfach nicht mehr erlauben. Vor ein paar Jahren hätte ich die noch an den Hörnern gepackt, das denen sehen und hören vergeht.
In der Anlage mal ein kleines Beispiel, als mir ein Fallmanager in die Quere kommen wollte. Nach einem weiteren Widerspruchsverfahren habe die mir die Schuhe geputzt.

Jetzt mag ich aber nicht mehr.

Derzeit folgender Sachstand. Ich habe heute mit einem persönlichen Sachbearbeiter der DRV telefoniert. Auch der wirkte ziemlich irritiert, als ich diesem die Äußerungen vom JC erläutert habe.
"Fakt ist, ich bekomme im laufe der nächsten Woche eine Nachzahlung in Höhe von etwas über 400 €. Damit ist die Grundsicherung für August erhalten.

Weiterhin ist Fakt, das entgegen den Aussagen vom JC die laufende Rente erst Ende September erfolgt, und nicht wie das JC behauptet fließend übergeht.
Nach Aussage des SB der DRV ist es auch leider immer noch Gang und Gebe, das, wenn man aus der Grundsicherung heraus in die Rente geht ein Lücke von 4 Wochen klafft.
Das ist nach der aktuellen Rechtsprechung noch nicht anders geregelt und die DRV hat da keinen weiteren Einfluss.

So sei es derzeit immer noch üblich, wenn man diese 4 Wochen nicht aus eigenen Mitteln überbrücken kann, ein Überbrückungsdarlehen aufzunehmen. "

Soweit der SB von der DRV, mehr als informieren kann der ja auch nicht.

Meine Verhalten daher, ich werde für September eben dieses Überbrückungsdarlehen in Anspruch nehmen. Denn ich habe einfach die Kraft nicht mehr, jetzt noch über Anwälte und Sozialgericht meine tatsächlichen Rechte einzufordern. Dann zahle ich das eben in kleine Raten zurück und habe meine Ruhe, weil ich mich nicht auch noch mit Vermieter, Energieversorgen und anderen Verpflichtungen auseinandersetzen muss.

Dann hat das JC mal eben wieder einen klein bekommen und dahin verfrachtet, wo diese einen haben wollen, aber das ist mir dann jetzt auch egal. Mit 20-30 € Ratenzahlung kann ich besser schlafen, als mit Mietschulden und sonstigem was da auf einem zukommt.

Nachtrag: Heute hat mich eine unfreundliche Dame aus dem Jobcenter angerufen. Was mir dann einfiele ein Überbrückungsgeld zu beantragen. Dafür hätte ich ja meine Nachzahlung der Rente.

Ich habe versucht der Dame zu erklären, das eine finanzielle Lücke von 4 Wochen klafft, was mir auch der Sachbearbeiter der DRV erklärt hat. Daher beantragen wir da Überbrückungsgeld.
Ständig wurde mir versucht meine Worte im Mund um zu drehen, bis ich dann auch etwas ungehalten reagiert habe. Sagt mal, das JC entwickelt sich immer mehr zur Mafia. Ich bekomme eher eine Waffe oder einen Kredit auf dem Kiez, als bei der Agentur, welche nach dem Staatsrecht für die Grundsicherung der Bürger da ist, ein Überbrückungsgeld. :Verwirrt:

Nachdem alle Freundlichkeiten am Telefon vergebens waren, habe ich vollendendes aus dem "Pullover" gezogen. Entweder Überbrückungsdarlehen, oder eben der Rechtsweg über den $ 48 ABS.1 Satz 1 SGB X.
Dieser bedeutet nichts anders als nach der allgemeinen Rechtsprechung: " Erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung ist die Leistungsbewilligung aufzuheben. Eine Zahlungslücke ist damit ausgeschlossen".

Ich habe so die Nase voll.

Ich war beim Amt, um die Grundsicherung sicherzustellen. Dann wurden alle Leistungsbezüge rückwirkend seit Beginn der Rente verrechnet. Klar alles korrekt.
Dann fragt mich aber der Sachbearbeiter im nächsten Moment, ob ich die Rente bereits beim JC angemeldet habe.
Hallo, bin ich in einber Drehtür, der SB hat doch gerade meine Rente mit der Grundsicherung gegen gerechnet. :grinser:

:Gruebeln: WAS IST HIER LOS!!

Herzliche Grüße,
Wolfgang





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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 7. Aug 2012, 22:55

Hallo Wolfgang, :koepfchen:
Nachtrag: Heute hat mich eine unfreundliche Dame aus dem Jobcenter angerufen. Was mir dann einfiele ein Überbrückungsgeld zu beantragen. Dafür hätte ich ja meine Nachzahlung der Rente.
Da ist die aber auch nicht auf dem Laufenden, DAFÜR ist die (Rest)-Nachzahlung deiner EM-Rente NICHT vorgesehen, das hat man uns letztes Jahr beim Dopa sogar ausdrücklich gesagt...ich weiß nur GESAGT, aber wir waren immerhin zu Zweit (mit 4 Ohren ausgerüstet :grinser: ) und die SB war ALLEINE.

Das wurde auch nie verlangt, dass wir dieses Geld für unseren Lebensunterhalt aufwenden /verbrauchen müssen (und es war deutlich mehr als 400 €), das Einzige was uns (ab Zufluß auf dem Konto) streitig gemacht wurde, war die Urlaubs-Abgeltung, die der Dopa wegen Auflösung seines Arbeitsvertrages erhalten hatte von seiner Firma.

Da ist das letzte Wort aber am Gericht auch noch nicht drüber gesprochen, schließlich war das die Entschädigung dafür, dass er seinen Urlaub wegen Krankheit bis zur Renten-Bewilligung (bis 06/2010) nicht mehr nehmen konnte und zu dieser Zeit haben wir noch nicht mal Hartz 4 bezogen...

So versuchen die überall was "abzuzwacken, nur weil die DRV sich soviel Zeit läßt, bis man auf diesen MIST angewiesen ist. :Wut: :schimpfen:
Ich habe versucht der Dame zu erklären, das eine finanzielle Lücke von 4 Wochen klafft, was mir auch der Sachbearbeiter er DRV erklärt hat. Daher beantragen wir da Überbrückungsgeld.
Ach Wolfgang, das WISSEN die doch ganz genau, das ist bei ALLEN Renten-Empfängern so die keinerlei Rücklagen haben, darum gibt es ja (wenigstens) diese Darlehensmöglichkeit inzwischen, wenn man genau in den Gesetzestext schaut, steht da aber NUR was von "Altersrente"...da muss man noch aufpassen, dass die das AUCH auf EM-Rente anwenden...zumal ja nicht jeder überhaupt irgendeine nennenswerte Nachzahlung bekommt.

Ich HOFFE du hast das Darlehen zur Überbrückung bis zur ersten Renten-Zahlung (Eingang auf deinem Konto /Zufluß !!!) jetzt nachweislich schriftlich (!!!) beantragt UND du läßt endlich mal deine Telefon-Nummer löschen, was die da labern kannst du sowieso vergessen... :Laber: :Laber: :Laber:
Ständig wurde mir versucht meine Worte im Mund um zu drehen, bis ich dann auch etwas ungehalten reagiert habe. Sagt mal, das JC entwickelt sich immer mehr zur Mafia. Ich bekomme eher eine Waffe oder einen Kredit auf dem Kiez, als bei der Agentur, welche nach dem Staatsrecht für die Grundsicherung der Bürger da ist, ein Überbrückungsgeld.
Das JobCenter "entwickelt" sich nicht erst in diese Richtung, das war schon immer so und wird immer schlimmer... :ic_down: :ic_down: :ic_down:
Ich kann mich zwar über unseren heutigen "Abschiedsbesuch" nicht beklagen, wir wurden sogar "gelobt", dass wir mit unserer frühzeitigen Meldung der Renten-Bewilligung für mich, entstehende "Überzahlungen" vermieden haben...WIE NETT :glotzen:
Dabei wäre es auch dieses Deppen Aufgabe gewesen, uns über die Möglichkeit zu informieren, dass es eine Überbrückungsleistung geben KANN und MUSS, wenn wir anders nicht bis zur ersten Renten-Überweisung kommen können... :confused: :Gruebeln:

NÖÖÖ, bloß nicht die Leute auf "dumme Gedanken bringen", sollen die doch sehen wie sie (fast) OHNE Geld bis Ende September kommen, er griente uns nur freundlich an, hat noch nicht mal meine Daten am PC aufgerufen und auch mein Beischreiben (Veränderungs-Mitteilung nach Domas ART) NICHT gelesen, aber hastig und BRAV auf der Kopie den Empfang bestätigt.

UUUND TSCHÜSS... :winke: :winke: :winke:

Ich denke mal wenn wir selber davon angefangen hätten, wäre es nicht so friedlich geblieben, ich habe nur (genauso nett grinsend :grinser: ) darum gebeten, dass man sich mit der Verrechnung und Erstellung der notwendigen abschließeneden Bescheide beeilen möge... :jaa: :cool:

Welche das noch so alles sind, hat er vielleicht erst später festgestellt...denn neben dem Aufhebungsbescheid, fehlt noch der Widerpruchsbescheid zur letzten Bewilligung und die Aufhebung von zwei Forderungs-Bescheiden...ICH WILL denen NIX mehr schuldig sein... :icon_e_wink: :pfeif:
Nachdem alle Freundlichkeiten am Telefon vergebens waren, habe ich vollendendes aus dem "Pullover" gezogen. Entweder Überbrückungsdarlehen, oder eben der Rechtsweg über den $ 48 ABS.1 Satz 1 SGB X.
Dieser bedeutet nichts anders als nach der allgemeinen Rechtsprechung: " Erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung ist die Leistungsbewilligung aufzuheben. Eine Zahlungslücke ist damit ausgeschlossen".
Wie WAHR, das meinte ich ja von Anfang an, dass es so nicht korrekt ist wie man das mit euch macht, die versuchen das aber leider immer wieder und wie schon geschrieben, denen ist das durchaus BEKANNT, wann die Renten ausgezahlt werden, das ist schon seit Jahren so geregelt, dass die erst zum Monatsende gezahlt werden, könnte ja sein der Rentner gibt vorher "den Löffel ab"... da macht die DRV keine Ausnahmen... :ic_down: :kotzen:
Ich habe so die Nase voll.
DAS glaube ich dir SOFORT... :troesten:
Ich war beim Amt, um die Grundsicherung sicherzustellen. Dann wurden alle Leistungsbezüge rückwirkend seit Beginn der Rente verrechnet. Klar alles korrekt.
Dann fragt mich aber der Sachbearbeiter im nächsten Moment, ob ich die Rente bereits beim JC angemeldet habe.
Hallo, bin ich in einber Drehtür, der SB hat doch gerade meine Rente mit der Grundsicherung gegen gerechnet.
WAS IST HIER LOS!!


Keine Ahnung, hast du denn eine Eingangsbestätigung /Nachweis in der Hand, dass du die Veränderung deiner Einkommens-Situation dort "gemeldet" hast, dann würde ich denen das "um die Ohren hauen"...ich weiß schon, warum wir uns ALLES immer auf einer Kopie bestätigen lassen, was wir dort persönlich abgeben...ICH trau denen KEINEN METER weit... :Verwirrt: :Hilfe:

Auch deren Abrechnung mit der DRV werde ich gründlichst "unter die Lupe nehmen", falls die sich da auch noch verrechnen sollten zu ihren Gunsten...

Berücksichtigt man bei deiner EM-Rente die 30 € Pauschale für Versicherungen ???
Das MÜSSEN die (von deiner Netto-Rente) abziehen (absetzen), bevor deine EM-Rente für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, falls die das in eurem Bescheid auch "vergessen haben", solltest du Widerspruch einlegen, JEDEN Monat 30 € weniger zur Verfügung, als euch zusteht, das läppert sich mit der Zeit auch zusammen...

Da verlassen die sich auch gerne darauf, dass die Leute nicht wissen, dass ihnen das bei Anrechnung von Einkommen (jeder Art, also AUCH bei Rente) zusteht.

Bei euch kann man ja wirklich nur noch gespannt sein, wie das weitergeht und hoffen, dass dieser Alptraum bald ein Ende hat... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente durch, und nun?

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Di 7. Aug 2012, 23:38

Hallo Doppeloma :smile: ,

wie immer, vielen Dank für Deinen Rat, ist fast schon peinlich. :schuechtern:

Folgendes Problem herrscht nun einfach mal vor. Ich kann auf Grund meiner eingeschränkten Wegfähigkeit selten das Haus verlassen.
Damit bleibt mir nur den Rat an meine Lebensgefährtin mit zu geben und unsere Interessen beim JC zu vertreten. Meine Liebste ist sehr schlau, aber gegen die gewifften und gebrieften Mitarbeiter vom JC kommt diese einfach nicht an. :Wut:

Insofern bin ich noch froh, wenn das JC hier anruft. Was die Beweislage betrifft äußerst unvorteilhaft, aber wenn die SB am Telefon schon merken, das Widerstand zu erwarten ist, habe ich so manches mal auch Erfolg gehabt. :grinser:
So habe ich mich auch heute gleich auf Rechtsbeistand berufen, welche ich sofort anfordern würde, um dann gerade den $ 48 ABS.1 Satz 1 SGB X einzufordern. Zur Not mit Einstweiliger Verfügung.

Interessant auch, das sich die SB nach meinem Telefonat erst mal mit ihrem Vorgesetzten auseinandersetzen müsse, wegen der Ansprüche.
Ich habe mich dann soweit geäußert, das ich jetzt alle schriftlich belegt haben möchte, da mir das Recht des Widerspruchs zusteht. Danach war alles ruhig.

Jetzt bin ich gespannt. :grinser:

Danke DoppelOma♥♥♥

Herzliche Grüße,
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