Soll ich mich wirklich verrenten lassen?
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Soll ich mich wirklich verrenten lassen?
Auf meiner Reha deutet sich ab, dass sie mit irgendeiner Form von Rente enden könnte. Ein Arzt stellte meine Rückkehr in meinen Beruf bereits in Frage. Habe bald ein Gespräch beim Sozialberater. Dafür muss ich allerdings wissen, was ich will bzw. am besten für mich wäre.
Mein KG ist eh vorbei, Alg I steht an. Ich fühle mich schlecht informiert, ob ich überhaupt, eine Rente anstreben soll. Bin noch recht jung, habe einen guten Beruf, kann ihn derzeit aber leider nicht ausüben.
Aber ein paar Hundert Euro Rente (welche auch immer) bedeutet doch eh Armut, weil man nur 400 € dazuverdienen kann, oder?
Dann gäbe es evtl. noch die Alternative, sich in irgend einem körperlich unanstrengenden Job durchschlagen. Klingt auch nicht echt verlockend.
Und wenn mein Noch- Arbeitgeber von einer Rente erfährt (ist das zu vermeiden?), wäre ich in meinem alten Job langfristig eh erledigt.
Mein KG ist eh vorbei, Alg I steht an. Ich fühle mich schlecht informiert, ob ich überhaupt, eine Rente anstreben soll. Bin noch recht jung, habe einen guten Beruf, kann ihn derzeit aber leider nicht ausüben.
Aber ein paar Hundert Euro Rente (welche auch immer) bedeutet doch eh Armut, weil man nur 400 € dazuverdienen kann, oder?
Dann gäbe es evtl. noch die Alternative, sich in irgend einem körperlich unanstrengenden Job durchschlagen. Klingt auch nicht echt verlockend.
Und wenn mein Noch- Arbeitgeber von einer Rente erfährt (ist das zu vermeiden?), wäre ich in meinem alten Job langfristig eh erledigt.
- Fatbob
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Re: Soll ich mich wirklich verrenten lassen?
lg
Zuletzt geändert von Fatbob am Di 31. Jul 2012, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Jedes Ding hat zwei Seiten...
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- dasblaulicht
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Re: Soll ich mich wirklich verrenten lassen?
Hallo Steffi,
ergänzend zu den Ausführungen von @Fatbob hier noch ein paar Denkanstöße von mir:
Was am besten für Dich ist, kannst Du nur für Dich alleine beantworten.
Wenn man noch relativ jung ist, gibt’s die Rente in aller Regel zeitlich befristet. Kann ja sein, dass Du evtl. nach Ablauf der Befristung wieder so weit erwerbsfähig bist, dass Du Deinen früheren Beruf wieder ausüben kannst.
Die 400 Euro Zuverdienst gelten nur für die Vollrente. Bei einer Teilrente gibt es eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die Dir im Rentenbescheid mitgeteilt wird.
Nach logischer Überlegung ist es ja wohl NICHT zu vermeiden, dass der AG von der Rente erfährt. Denn dann wird ja Dein Beschäftigungsverhältnis, je nach Tarifvertrag und gewährter Rente, entweder als Teilzeitarbeitsverhältnis oder als ruhendes Arbeitsverhältnis weitergeführt oder das Arbeitsverhältnis wird beendet.
In aller Regel erfährt der AG auch schon von der Beantragung der Rente. Bei mir gab´s sogar ein Formblatt von der DRV, das der AG ausfüllen musste.
Außerdem ist es auch möglich, dass die AfA Dich auffordert, einen Rentenantrag zu stellen, wenn Du ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung bewilligt bekommst.
ergänzend zu den Ausführungen von @Fatbob hier noch ein paar Denkanstöße von mir:
Was am besten für Dich ist, kannst Du nur für Dich alleine beantworten.
Wenn man noch relativ jung ist, gibt’s die Rente in aller Regel zeitlich befristet. Kann ja sein, dass Du evtl. nach Ablauf der Befristung wieder so weit erwerbsfähig bist, dass Du Deinen früheren Beruf wieder ausüben kannst.
Die 400 Euro Zuverdienst gelten nur für die Vollrente. Bei einer Teilrente gibt es eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die Dir im Rentenbescheid mitgeteilt wird.
Nach logischer Überlegung ist es ja wohl NICHT zu vermeiden, dass der AG von der Rente erfährt. Denn dann wird ja Dein Beschäftigungsverhältnis, je nach Tarifvertrag und gewährter Rente, entweder als Teilzeitarbeitsverhältnis oder als ruhendes Arbeitsverhältnis weitergeführt oder das Arbeitsverhältnis wird beendet.
In aller Regel erfährt der AG auch schon von der Beantragung der Rente. Bei mir gab´s sogar ein Formblatt von der DRV, das der AG ausfüllen musste.
Außerdem ist es auch möglich, dass die AfA Dich auffordert, einen Rentenantrag zu stellen, wenn Du ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung bewilligt bekommst.
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
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Re: Soll ich mich wirklich verrenten lassen?
Ich hatte gehofft, man kann das Arbeitsverhältnis ruhen lassen, ohne dass er von einer Rente erfährt. Aber geht dann wohl nicht...dasblaulicht hat geschrieben: Nach logischer Überlegung ist es ja wohl NICHT zu vermeiden, dass der AG von der Rente erfährt. Denn dann wird ja Dein Beschäftigungsverhältnis, je nach Tarifvertrag und gewährter Rente, entweder als Teilzeitarbeitsverhältnis oder als ruhendes Arbeitsverhältnis weitergeführt oder das Arbeitsverhältnis wird beendet.
Auch das noch. Dann weiß der AG alles und am Ende wird noch die Rente verweigert...dasblaulicht hat geschrieben:In aller Regel erfährt der AG auch schon von der Beantragung der Rente. Bei mir gab´s sogar ein Formblatt von der DRV, das der AG ausfüllen musste.
Wovon hängt das ab? Wie kann ich es schaffen das volle Jahr Alg 1 zu bekomen?dasblaulicht hat geschrieben: Außerdem ist es auch möglich, dass die AfA Dich auffordert, einen Rentenantrag zu stellen, wenn Du ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung bewilligt bekommst.
Und wie ist das wenn ich mich in ein paar Jahren mal wieder bewerbe? Muss ich die Rentenzeit dann etwa als solche angeben?
Zuletzt geändert von Amethyst am Di 31. Jul 2012, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatcodes korrigiert
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- dasblaulicht
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Re: Soll ich mich wirklich verrenten lassen?
Nun, wie würdest Du das Deinem AG beibringen? Du müsstest ihm sagen, dass Du Dein Arbeitsverhältnis ruhen lassen willst. Und der fragt Dich dann, warum…
In meinem Fall war es so, dass ich meinem AG mitgeteilt habe, dass ich meine letzte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann und ich deshalb einen Antrag auf EM-Rente gestellt habe. Wäre der nun negativ entschieden worden, hätte es zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder wir finden zusammen eine Tätigkeit im Unternehmen, die ich gesundheitlich hätte ausüben können oder es wäre zur Kündigung von Seiten des AG gekommen. Dies hätte ich akzeptieren müssen, da ich nicht mehr in der Lage war, meiner bisherigen Tätigkeit nachzugehen.
Grundsätzlich ist es nun mal nicht möglich, in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen und gleichzeitig ALG zu bekommen. Die Ausnahme davon ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, die dann greift, wenn Du aus dem Krankengeld ausgesteuert bist.
Diese regelt den Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen Leistungsgeminderten, der keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben kann, bei dem aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit nicht oder noch nicht festgestellt wurde. Die Nahtlosigkeitsregelung überbrückt den Zeitraum bis zur Klärung der Zuständigkeit zwischen AfA und DRV.
Die andere Möglichkeit ALG zu erhalten, ist, sich kündigen zu lassen und dann wie jeder andere Arbeitslose in die Vermittlung zu kommen.
Zum Thema Aussteuerung und ALG I gibt´s übrigens im Forum bereits etliche Einträge.
Was die erneute Bewerbung betrifft, habe ich selber noch keine Erfahrungen aber meine Logik sagt mir, dass dies dann als Rentenzeit im Lebenslauf angegeben werden muss, genauso wie Arbeitslosigkeit etc. Es sei denn, du lässt eine Lücke, was dann natürlich Fragen beim neuen AG aufwirft.
In meinem Fall war es so, dass ich meinem AG mitgeteilt habe, dass ich meine letzte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann und ich deshalb einen Antrag auf EM-Rente gestellt habe. Wäre der nun negativ entschieden worden, hätte es zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder wir finden zusammen eine Tätigkeit im Unternehmen, die ich gesundheitlich hätte ausüben können oder es wäre zur Kündigung von Seiten des AG gekommen. Dies hätte ich akzeptieren müssen, da ich nicht mehr in der Lage war, meiner bisherigen Tätigkeit nachzugehen.
Grundsätzlich ist es nun mal nicht möglich, in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen und gleichzeitig ALG zu bekommen. Die Ausnahme davon ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, die dann greift, wenn Du aus dem Krankengeld ausgesteuert bist.
Diese regelt den Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen Leistungsgeminderten, der keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben kann, bei dem aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit nicht oder noch nicht festgestellt wurde. Die Nahtlosigkeitsregelung überbrückt den Zeitraum bis zur Klärung der Zuständigkeit zwischen AfA und DRV.
Die andere Möglichkeit ALG zu erhalten, ist, sich kündigen zu lassen und dann wie jeder andere Arbeitslose in die Vermittlung zu kommen.
Zum Thema Aussteuerung und ALG I gibt´s übrigens im Forum bereits etliche Einträge.
Was die erneute Bewerbung betrifft, habe ich selber noch keine Erfahrungen aber meine Logik sagt mir, dass dies dann als Rentenzeit im Lebenslauf angegeben werden muss, genauso wie Arbeitslosigkeit etc. Es sei denn, du lässt eine Lücke, was dann natürlich Fragen beim neuen AG aufwirft.
Viele Grüße
dasblaulicht
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Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
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Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
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Re: Soll ich mich wirklich verrenten lassen?
Hallo steffi,
ich gehe nochmal auf deinen ersten Beitrag hier ein, du schreibst ja, dass du noch recht jung bist und aktuell wohl in einer medizinischen Reha-Maßnahme.
Vielleicht solltest du dieses Thema mal beim Sozial-Arbeiter, bei den Reha-Ärzten ansprechen, die Berentung ist sicher nicht in jedem Fall die beste Lösung, zumal der Weg dahin auch noch schwierig werden könnte.
Die DRV richtet sich nicht immer nach den Reha-Ergebnissen, was diese Einschätzungen betrifft, letztlich weiß man auch erst mit dem fertigen Bericht, wie diese Andeutungen in klare Reha-Ergebnisse gefaßt wurden.
Besonders viele "Formen" von Rente gibt es da nicht, stellt man eine zeitlich eingeschränkte Belastbarkeit fest (3 - 6 Stunden /allgemeiner Arbeitsmarkt) dann käme eine Teilweise EM-Rente in Frage und du müßtest was finden, wo du dir den Rest (in Teilzeit) dazu verdienen kannst, hier können z.B. schon Fragen an deinen AG gestellt werden, ob es dann dort die Möglichkeit einer machbaren Teilzeit-Beschäftigung gäbe.
Auch die AG haben eine "Fürsorgepflicht" und sollen die Mitarbeiter dann möglichst (trotz Teil-Rente) weiter beschäftigen.
Dazu gibt es HIER wirklich schon sehr viele Informationen, diesen Schritt haben ja schon viele User machen müssen und über ihre Erfahrungen berichtet.
Die 400 € gelten nur für die VOLLE EM-Rente, bei der Teilweisen Rente ist dieser erlaubte Zuverdienst deutlich höher und richtet sich nach deinem letzten Einkommen.
Bei jüngeren Leuten, die bis dahin recht gut verdient haben, ist die (volle) EM-Rente oft höher als bei Älteren, die nicht mehr weiter arbeiten können...denn es wird "fiktiv" mit dem aktuellen Einkommen hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr, als hätte man bis dahin das gleiche Einkommen gehabt.
Spätestens für den Antrag auf ALGI (wegen der Aussteuerung) MUSS dein AG eine Verdienstbescheinigung ausfüllen, denn daraus wird dein ALGI berechnet...ab diesem Zeitpunkt "RUHT" dein Arbeitsverhältnis erst mal "automatisch", das KANNST du gar nicht verrmeiden, dass da auch mal nachgefragt wird, wie es denn so weitergehen könnte.
Nicht jeder AG "wirft die Leute dann gleich raus", ich habe meinen Arbeitsplatz AUCH immer noch, obwohl schon seit längerem KLAR ist, dass ich dort NIE mehr arbeiten KANN, aktuell werde ich eine Volle Zeitrente bekommen, das teile ich dann natürlich auch meinem AG mit, dazu bin ich lt. Arbeitsvertrag verpflichtet.
Damit rechnen die aber inzwischen sowieso schon und dann werden sie wohl weiter abwarten was nach Ablauf passiert, vermutlich die Verlängerung der EM-Rente, bis ich mal (in gut 3 Jahren) in Altersrente gehen kann...solange RUHT mein Arbeitsverhältnis wahrscheinlich einfach weiter, wenn mein AG das so nicht mehr möchte, dann muss er mir eben die Kündigung schicken.
In meinem Falle sehe ich das (inzwischen) nicht mehr als Problem an, ich brauche mir auch für "Bewerbungsschreiben" nichts mehr auszudenken, für mich ist das aktive Arbeitsleben bald vorbei.
Früher habe ich übrigens längere "Löcher" im Lebenslauf (Krankheit /Arbeitslosigkeit) mit von- bis "Hausfrau gestopft", dann waren keine weiteren Erklärungen notwendig...ein AG kann alles ESSEN, der MUSS nicht ALLES WISSEN...
Für Männer ist es schon schwieriger, dafür unverfängliche Gründe zu finden...
Es macht aus meiner Sicht jedenfalls keinen SINN einen AG unnötig auf eine abgelaufene EM-Rente hinzuweisen oder auf lange Krankheitszeiten, wenn man sich dem Arbeitsalltag wieder gewachsen fühlt und eine Chance auf dem Arbeitmarkt haben möchte, mit seiner Bewerbung.
Liebe Grüße von der Doppeloma

ich gehe nochmal auf deinen ersten Beitrag hier ein, du schreibst ja, dass du noch recht jung bist und aktuell wohl in einer medizinischen Reha-Maßnahme.
Wenn deine Rückkehr in die bisherige Tätigkeit fraglich ist und man in der Reha eine Möglichkeit dazu sieht, gäbe es doch auch die Richtung beruflicher Veränderung mit einer Umschulung (berufliche Reha) in einen anderen Beruf...Auf meiner Reha deutet sich ab, dass sie mit irgendeiner Form von Rente enden könnte. Ein Arzt stellte meine Rückkehr in meinen Beruf bereits in Frage. Habe bald ein Gespräch beim Sozialberater. Dafür muss ich allerdings wissen, was ich will bzw. am besten für mich wäre.
Vielleicht solltest du dieses Thema mal beim Sozial-Arbeiter, bei den Reha-Ärzten ansprechen, die Berentung ist sicher nicht in jedem Fall die beste Lösung, zumal der Weg dahin auch noch schwierig werden könnte.
Die DRV richtet sich nicht immer nach den Reha-Ergebnissen, was diese Einschätzungen betrifft, letztlich weiß man auch erst mit dem fertigen Bericht, wie diese Andeutungen in klare Reha-Ergebnisse gefaßt wurden.
Besonders viele "Formen" von Rente gibt es da nicht, stellt man eine zeitlich eingeschränkte Belastbarkeit fest (3 - 6 Stunden /allgemeiner Arbeitsmarkt) dann käme eine Teilweise EM-Rente in Frage und du müßtest was finden, wo du dir den Rest (in Teilzeit) dazu verdienen kannst, hier können z.B. schon Fragen an deinen AG gestellt werden, ob es dann dort die Möglichkeit einer machbaren Teilzeit-Beschäftigung gäbe.
Auch die AG haben eine "Fürsorgepflicht" und sollen die Mitarbeiter dann möglichst (trotz Teil-Rente) weiter beschäftigen.
Zum Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung wurde dir ja schon Einiges geschrieben, falls sich nichts Anderes ergibt (EM-Rente /Umschulung) besteht dein Anspruch für ein volles Jahr, denn aus dem Krankengeld wurden auch Beiträge an die AfA gezahlt.Mein KG ist eh vorbei, Alg I steht an. Ich fühle mich schlecht informiert, ob ich überhaupt, eine Rente anstreben soll. Bin noch recht jung, habe einen guten Beruf, kann ihn derzeit aber leider nicht ausüben.
Dazu gibt es HIER wirklich schon sehr viele Informationen, diesen Schritt haben ja schon viele User machen müssen und über ihre Erfahrungen berichtet.
Dazu steht was in deiner Renten-Infrmation oder die DRV (Beratungsstelle) kann dir dazu Auskunft geben, welche Höhe eine (Volle EM-Rente / unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) EM-Rente aktuell für dich haben würde, eine teilweise EM-Rente ist dann davon genau die Hälfte.Aber ein paar Hundert Euro Rente (welche auch immer) bedeutet doch eh Armut, weil man nur 400 € dazuverdienen kann, oder?
Die 400 € gelten nur für die VOLLE EM-Rente, bei der Teilweisen Rente ist dieser erlaubte Zuverdienst deutlich höher und richtet sich nach deinem letzten Einkommen.
Bei jüngeren Leuten, die bis dahin recht gut verdient haben, ist die (volle) EM-Rente oft höher als bei Älteren, die nicht mehr weiter arbeiten können...denn es wird "fiktiv" mit dem aktuellen Einkommen hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr, als hätte man bis dahin das gleiche Einkommen gehabt.

NaJa, "besonders verlockend" ist so manches nicht im Leben, aber wenn man dir die Möglichkeit geben würde, kannst du vielleicht noch auf einen anderen Beruf regulär umschulen und danach neu durchstarten...einfach wird das ALLES nicht werden... denn Garantien gibt es in keine Richtung...Dann gäbe es evtl. noch die Alternative, sich in irgend einem körperlich unanstrengenden Job durchschlagen. Klingt auch nicht echt verlockend.

Dein AG erfährt auf jeden Fall davon, außerdem bist du dazu verpflichtet den AG über solche wichtigen Sachen zu informieren, sollte mich jedenfalls wundern, wenn entsprechende Pflichten in deinem Arbeitsvertrag dazu nicht drinstehen würden.Und wenn mein Noch- Arbeitgeber von einer Rente erfährt (ist das zu vermeiden?), wäre ich in meinem alten Job langfristig eh erledigt.
Spätestens für den Antrag auf ALGI (wegen der Aussteuerung) MUSS dein AG eine Verdienstbescheinigung ausfüllen, denn daraus wird dein ALGI berechnet...ab diesem Zeitpunkt "RUHT" dein Arbeitsverhältnis erst mal "automatisch", das KANNST du gar nicht verrmeiden, dass da auch mal nachgefragt wird, wie es denn so weitergehen könnte.
Nicht jeder AG "wirft die Leute dann gleich raus", ich habe meinen Arbeitsplatz AUCH immer noch, obwohl schon seit längerem KLAR ist, dass ich dort NIE mehr arbeiten KANN, aktuell werde ich eine Volle Zeitrente bekommen, das teile ich dann natürlich auch meinem AG mit, dazu bin ich lt. Arbeitsvertrag verpflichtet.
Damit rechnen die aber inzwischen sowieso schon und dann werden sie wohl weiter abwarten was nach Ablauf passiert, vermutlich die Verlängerung der EM-Rente, bis ich mal (in gut 3 Jahren) in Altersrente gehen kann...solange RUHT mein Arbeitsverhältnis wahrscheinlich einfach weiter, wenn mein AG das so nicht mehr möchte, dann muss er mir eben die Kündigung schicken.
In meinem Falle sehe ich das (inzwischen) nicht mehr als Problem an, ich brauche mir auch für "Bewerbungsschreiben" nichts mehr auszudenken, für mich ist das aktive Arbeitsleben bald vorbei.
Früher habe ich übrigens längere "Löcher" im Lebenslauf (Krankheit /Arbeitslosigkeit) mit von- bis "Hausfrau gestopft", dann waren keine weiteren Erklärungen notwendig...ein AG kann alles ESSEN, der MUSS nicht ALLES WISSEN...


Für Männer ist es schon schwieriger, dafür unverfängliche Gründe zu finden...
Es macht aus meiner Sicht jedenfalls keinen SINN einen AG unnötig auf eine abgelaufene EM-Rente hinzuweisen oder auf lange Krankheitszeiten, wenn man sich dem Arbeitsalltag wieder gewachsen fühlt und eine Chance auf dem Arbeitmarkt haben möchte, mit seiner Bewerbung.


Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Soll ich mich wirklich verrenten lassen?
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