Was ist nun richtig ?
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Re: Was ist nun richtig ?
Dann setzt die RV bei dir auf alle Fälle das Prinzip "REHA vor Rente" ein und sieht eigentlich noch Potential in dir, dass deine Erwerbsminderung verhindert werden könnte. Denn ich hatte ja nur eine REHA beantragt, weil ich der Meinung war, dass könnte mir helfen um wieder beruflich einzusteigen, dies hat die RV aber auch im Widerspruch abgelehnt, weil auch durch eine REHA meine Arbeitskraft nicht wieder hergestellt werden kann. Zumindest jetzt nicht. Mir wurde dann der Rentenantrag mitgeschickt. Habe am 09.07. alles abgegeben und nun warte ich auf den Bescheid.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo,
ich muß mich nun beim Arbeitsvermittler melden.
Habe hier viel nachgelesen, weiß aber trotzdem nicht recht wie ich mich dort verhalten soll ..... ich werde immer unsicherer. Habe große Bedenken was falsch zu machen und kein Alg zu bekommen.
Also, wenn ich mich mit "meinen Restleistungsvermögen" dem AfA zur Verfügung stelle, werden die dann nicht fragen: Was ist ihr Restleistungsvermögen?
Was ist darauf zu antworten? Was ist mein Restleistungsvermögen?
Einerseits sagt doch der Rentenantrag aus das man nicht mehr arbeiten kann, andererseits hat man noch dieses Restleistungsvermögen?
Auf den Antragsbogen fürs ALg ist die Frage nach den gesundheitlichen Einschränkungen die man ja wahrheitsgemäß mit JA beantworten soll, wie ich hier gelesen haben.
Aber werde ich dann nicht gefragt was das für Einschränkungen sind?
Ich weiß einfach nicht wie ich mich verhalten soll ....
Dori
ich muß mich nun beim Arbeitsvermittler melden.
Habe hier viel nachgelesen, weiß aber trotzdem nicht recht wie ich mich dort verhalten soll ..... ich werde immer unsicherer. Habe große Bedenken was falsch zu machen und kein Alg zu bekommen.
Also, wenn ich mich mit "meinen Restleistungsvermögen" dem AfA zur Verfügung stelle, werden die dann nicht fragen: Was ist ihr Restleistungsvermögen?
Was ist darauf zu antworten? Was ist mein Restleistungsvermögen?
Einerseits sagt doch der Rentenantrag aus das man nicht mehr arbeiten kann, andererseits hat man noch dieses Restleistungsvermögen?
Auf den Antragsbogen fürs ALg ist die Frage nach den gesundheitlichen Einschränkungen die man ja wahrheitsgemäß mit JA beantworten soll, wie ich hier gelesen haben.
Aber werde ich dann nicht gefragt was das für Einschränkungen sind?
Ich weiß einfach nicht wie ich mich verhalten soll ....
Dori
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Der Rentenantrag sagt noch garnichts aus, erst muss der Antrag bewertet worden sein von der
DRV.
Dein Restleistungsvermögen kann dein SB eh nicht einschätzen, wie du das einschätzt juckt die auch nicht,
sondern werden dich mit hoher wahrscheinlichkeit durch den ÄD begutachten lassen.
Warte erstmal ab was der heute überhaupt sagt, zeit richtig zu reagieren und hier nachzufragen hast du.
lg
DRV.
Dein Restleistungsvermögen kann dein SB eh nicht einschätzen, wie du das einschätzt juckt die auch nicht,
sondern werden dich mit hoher wahrscheinlichkeit durch den ÄD begutachten lassen.
Warte erstmal ab was der heute überhaupt sagt, zeit richtig zu reagieren und hier nachzufragen hast du.
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Re: Was ist nun richtig ?
Hauptsache du unterschreibst dort mal gar nix...
nimm alles mit nach hause......
und frag dann erst noch mal hier nach bevor du was unterschrieben zurück gibst....
nimm alles mit nach hause......
und frag dann erst noch mal hier nach bevor du was unterschrieben zurück gibst....
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
, solange du noch Krankengeld von der KK bekommst brauchst du zu keinem Arbeitsvermittler...hast du eine schriftliche Einladung bekommen ???
Geh da zu einem Termin möglichst nicht ohne Begleitung hin, dann fühlst du dich auch etwas sicherer, ansonsten lass die SB reden, die wird dir schon erzählen, warum sie dich eingeladen hat, läuft sowieso wider mal alles sehr merkwürdig ab bei dir.
"Was gibt es denn da so auf dem aktuellen Arbeitsmarkt Frau SB, nun beraten Sie mich mal"...
Bei allen Vermittlungsbemühungen ist zumindest der § 140 SGB III (Zumutbarkeit im SGB III) zu beachten, lies dir den mal SEHR gut durch
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Deinen bestehenden Arbeitsplatz solltest du NUR im Hinterkopf behalten, schließlich hast du da auch eine arbeitsvertraglich geregelte Kündigungsfrist, da stehst du einem anderen AG ohnehin nicht so schnell zur Verfügung, aber das brauchst du nicht mit der SB zu diskutieren...das ist DEIN Trumpf in eventuell wirklich notwendigen Bewerbungs-Schreiben, schließlich musst du da den neuen (potenziellen) AG drauf aufmerksam machen, dass du erst so (in 3 - 6 Monaten ???) die Arbeit aufnehmen könntest...
Das sind so die "kleinen und größeren Ungereimtheiten" in den gesetzlichen Vorschriften, der AfA und/oder der DRV, über die man sich besser nicht so viele Gedanken macht, das haben die Gesetzgeber schließlich auch nicht getan, als sie diesen Blödsinn beschlossen haben...
"Man sitzt zwischen Allen Stühlen" und muss schauen, dass man da nicht runterfällt und ohne Geld dasteht.
Darum kann ich das ja nicht nachvollziehen, dass du GAR NICHT zum ÄD sollst, dass es nach der Aussteuerung gesundheitliche Probleme gibt ist doch eigentlich klar, da ändert doch der abgelehnte EM-Renten-Antrag erst mal NICHTS dran.
Hast du jetzt schon einen Reha-Antrag gestellt, dann kannst du darauf ruhig hinweisen, meist lassen sie die Leute dann erst mal bis zur Reha in Ruhe, denn dort wird ja auch die Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt geprüft...
Geh nicht alleine dort hin und verlange die Erstattung deiner Fahrtkosten (hast hoffendlich welche ???), das hält die SB meist zurück dich zu oft sehen zu wollen, lass dir nicht erzählen, dass du keinen Anspruch darauf hast, JEDER Einzelfall ist zu prüfen, du stellst den Antrag und den haben die zu bearbeiten.
Fordere Informationen und Erklärungen zu allem was man von dir will, vor allem FORDERE Arbeitsberatung /Vermittlungsberatung ein...legt man dir eine EGV vor, dann frage was das Zeug hält was das ist, was dir das bringen soll und dann steckst du das Teil ein
und erklärst du ganz ruhig, dass du Verträge IMMER erst von deinem Anwalt prüfen läßt, sollst mal sehen, wie schnell dieser Termin vorüber ist.
Lass dir nicht erzählen, dass du was unterschreiben MUSST (außer dem Antrag) weil du sonst kein Geld bekommen würdest, verlange (schriftlich) die Rechtsgrundlage für solche Behauptungen.
Mit Leuten die ihre Rechte und die Aufgaben der SB kennen, haben die nämlich so ihre Probleme, du hast eine Meldepflicht, eine Redepflicht hast du NICHT...
Du schaffst das schon !
Liebe Grüße von der Doppeloma

Wann wirst du denn nun ausgesteuert oder bist du schonich muß mich nun beim Arbeitsvermittler melden.

Hast du denn schon Termin bei der AfA-Leistungs-Abteilung gehabt, wurde dein Antrag auf ALGI überhaupt schon angenommen...du brauchst noch nicht nach deren "Pfeife" zu tanzen solange die KK noch für dich zahlt...da müßtest du schon mal was zu schreiben...Habe hier viel nachgelesen, weiß aber trotzdem nicht recht wie ich mich dort verhalten soll ..... ich werde immer unsicherer. Habe große Bedenken was falsch zu machen und kein Alg zu bekommen.

Geh da zu einem Termin möglichst nicht ohne Begleitung hin, dann fühlst du dich auch etwas sicherer, ansonsten lass die SB reden, die wird dir schon erzählen, warum sie dich eingeladen hat, läuft sowieso wider mal alles sehr merkwürdig ab bei dir.
Für diese Feststellung ist der Amtsarzt der AfA zuständig, dazu brauchst du ihr gar nichts erklären, die SB ist kein Arzt sondern dein "Vermittler" dann soll sie dir doch mal erzählen in was sie dich so ganz ohne Prüfung durch den Amtsarzt "vermitteln" möchte...du weißt das im Moment auch nicht, darum erhoffst du dir ja Unterstützung von der AfA um andere berufliche Wege finden zu können...Also, wenn ich mich mit "meinen Restleistungsvermögen" dem AfA zur Verfügung stelle, werden die dann nicht fragen: Was ist ihr Restleistungsvermögen?
Was ist darauf zu antworten? Was ist mein Restleistungsvermögen?
"Was gibt es denn da so auf dem aktuellen Arbeitsmarkt Frau SB, nun beraten Sie mich mal"...


Bei allen Vermittlungsbemühungen ist zumindest der § 140 SGB III (Zumutbarkeit im SGB III) zu beachten, lies dir den mal SEHR gut durch

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Deinen bestehenden Arbeitsplatz solltest du NUR im Hinterkopf behalten, schließlich hast du da auch eine arbeitsvertraglich geregelte Kündigungsfrist, da stehst du einem anderen AG ohnehin nicht so schnell zur Verfügung, aber das brauchst du nicht mit der SB zu diskutieren...das ist DEIN Trumpf in eventuell wirklich notwendigen Bewerbungs-Schreiben, schließlich musst du da den neuen (potenziellen) AG drauf aufmerksam machen, dass du erst so (in 3 - 6 Monaten ???) die Arbeit aufnehmen könntest...


Der Renten-Antrag sagt dazu erst mal gar nichts aus, der bedeutet nur, dass du und deine Ärzte der Meinung sind, dass du nicht mehr arbeiten kannst, die DRV und die AfA sehen das ja im Moment noch etwas anders...dass du dich bei der AfA "zur Verfügung stellst" ist für deinen Renten-Antrag unerheblich und unschädlich, das ist bei der DRV durchaus bekannt, dass die Leute sonst kein ALGI bekommen können.Einerseits sagt doch der Rentenantrag aus das man nicht mehr arbeiten kann, andererseits hat man noch dieses Restleistungsvermögen?
Das sind so die "kleinen und größeren Ungereimtheiten" in den gesetzlichen Vorschriften, der AfA und/oder der DRV, über die man sich besser nicht so viele Gedanken macht, das haben die Gesetzgeber schließlich auch nicht getan, als sie diesen Blödsinn beschlossen haben...

"Man sitzt zwischen Allen Stühlen" und muss schauen, dass man da nicht runterfällt und ohne Geld dasteht.
Fragen können die ja viel, nichtmedizinischem Personal brauchst du solche Fragen aber nicht beantworten, wenn die da was Genaueres wissen wollen, dann müssen die dich zum Arzt schicken und der schreibt denen dann auch nur auf, welche Tätigkeiten noch möglich sind und welche nicht, wegen z.B. starker Bewegungseinschränkungen durch Rückenprobleme...so allgemein kannst du denen das natürlich auch beantworten.Auf den Antragsbogen fürs ALg ist die Frage nach den gesundheitlichen Einschränkungen die man ja wahrheitsgemäß mit JA beantworten soll, wie ich hier gelesen haben.
Aber werde ich dann nicht gefragt was das für Einschränkungen sind?
Darum kann ich das ja nicht nachvollziehen, dass du GAR NICHT zum ÄD sollst, dass es nach der Aussteuerung gesundheitliche Probleme gibt ist doch eigentlich klar, da ändert doch der abgelehnte EM-Renten-Antrag erst mal NICHTS dran.
Hast du jetzt schon einen Reha-Antrag gestellt, dann kannst du darauf ruhig hinweisen, meist lassen sie die Leute dann erst mal bis zur Reha in Ruhe, denn dort wird ja auch die Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt geprüft...


Immer arbeitswillig und NICHTS unterschreiben, alles zur Prüfung mit nach Hause nehmen und dann hier damit melden.Ich weiß einfach nicht wie ich mich verhalten soll ....

Geh nicht alleine dort hin und verlange die Erstattung deiner Fahrtkosten (hast hoffendlich welche ???), das hält die SB meist zurück dich zu oft sehen zu wollen, lass dir nicht erzählen, dass du keinen Anspruch darauf hast, JEDER Einzelfall ist zu prüfen, du stellst den Antrag und den haben die zu bearbeiten.
Fordere Informationen und Erklärungen zu allem was man von dir will, vor allem FORDERE Arbeitsberatung /Vermittlungsberatung ein...legt man dir eine EGV vor, dann frage was das Zeug hält was das ist, was dir das bringen soll und dann steckst du das Teil ein


Lass dir nicht erzählen, dass du was unterschreiben MUSST (außer dem Antrag) weil du sonst kein Geld bekommen würdest, verlange (schriftlich) die Rechtsgrundlage für solche Behauptungen.

Mit Leuten die ihre Rechte und die Aufgaben der SB kennen, haben die nämlich so ihre Probleme, du hast eine Meldepflicht, eine Redepflicht hast du NICHT...
Du schaffst das schon !
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo,
schön Doppeloma, das Du Dich so informativ gemeldet hast.
Also ich bin ausgesteuert. Zum ärztlichen Dienst bräuchte ich nicht weil ich nicht nach §145 behandelt werden könnte, weil mein Rentenantrag in Widerspruch ist, sagte man mir bei der AfA.
Dori
schön Doppeloma, das Du Dich so informativ gemeldet hast.
Also ich bin ausgesteuert. Zum ärztlichen Dienst bräuchte ich nicht weil ich nicht nach §145 behandelt werden könnte, weil mein Rentenantrag in Widerspruch ist, sagte man mir bei der AfA.
Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Denn nach der "Aussteuerung" ist von einer weiterhin "andauernden Minderung der Leistungsfähigkeit auszugehen", man ist eben NICHT GESUND, nur weil man kein Krankengeld von der KK mehr bekommen wird.
DANN könntest du ja z.B. wieder zu deinem AG gehen und einfach weiter arbeiten...
OHNE den § 145 hättest du aktuell überhaupt KEINEN Anspruch auf ALGI, schon gar nicht wenn du überhaupt NICHT "arbeitslos" bist...
Fanden die (von der Leistungs-Abteilung) zwar auch nicht gut und meinten dann (AUCH) da hätte ich keinen Anspruch (nach damals noch § 125), aber das ging mir "ganz knapp wo vorbei"...
Nach der ärztlichen Untersuchung bekam ich das sogar schriftlich, dass ich jetzt die EM-Rente beantragen müsse, damit ich weiterhin ALGI nach § 125 beziehen könne...
UND DANN hatte ich 1,5 Jahre meine RUHE und jeden Monat pünktlich mein ALGI auf dem Konto, auch nach der Ablehnung von Antrag und Widerspruch...NUN bekommt die AfA "zur Belohnung" sogar noch für knapp 4 Monate ein paar Euronen aus meiner rückwirkenden Vollen EM-Rente erstattet, mehr gibt es leider nicht, denn danach kam ich dann leider in Hartz 4...
Was glaubst du wohl wie schnell du vom § 145 "erfasst" gewesen bist (natürlich seit der Aussteuerung) wenn du mal eine EM-Rente bewilligt bekommst, in der Zeit bei der AfA oder auch noch rückwirkend danach, da wissen die dann wieder ganz genau, dass sie NUR deswegen überhaupt Anspruch auf Zahlungs-Ausgleich von der DRV haben...
Frag doch deine SB mal danach, wenn du eingeladen bist, soll sie dir mal erklären, WARUM die AfA dann Geld aus deiner eventuellen EM-Rente erstattet haben will, WELCHE Rechtsgrundlage es dafür dann überhaupt gibt, wenn man doch deinen EM-Renten-Antrag aktuell als erledigt /abgewiesen betrachtet...obwohl es sich im Moment um ein "schwebendes Verfahren", OHNE jede rechtsgültige Entscheidung zu deiner Erwerbsfähigkeit handelt...
Glaube nicht, dass sie darauf dann eine Antwort weiß...
VOR einer Vermittlung hat die AfA (besonders) nach einer Aussteuerung erst mal deine "Restleistungsfähigkeit" beim Amtsarzt feststellen zu lassen, dafür ist es unerheblich welche Ansichten die DRV dazu aktuell in deinem EM-Renten-Verfahren hat...schließlich soll man dich doch bei der AfA in Arbeit "vermitteln", da haben die auch die Verantwortung dafür, den gesundheitlich möglichen Rahmen AKTUELL UND SELBER festzustellen...
SOOO hast du es übrigens auch in deinem Antrag unterschrieben, dass du dich mit dem (bei der AfA !!!) festgestellten Restleistungs-Vermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen wirst...also ERST die Feststellung vom Med. Dienst der AfA und DANN die Vermittlung im Rahmen dieser Feststellungen VOM ARZT, NICHT von einer SB...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Richtig, und der einzige rechtliche Grund, dass du JETZT (sogar mit vorhandenem Arbeitsplatz !!!) einen Anspruch auf ALGI geltend machen KANNST ist der § 145 SGB III...Also ich bin ausgesteuert.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Denn nach der "Aussteuerung" ist von einer weiterhin "andauernden Minderung der Leistungsfähigkeit auszugehen", man ist eben NICHT GESUND, nur weil man kein Krankengeld von der KK mehr bekommen wird.
DANN könntest du ja z.B. wieder zu deinem AG gehen und einfach weiter arbeiten...


OHNE den § 145 hättest du aktuell überhaupt KEINEN Anspruch auf ALGI, schon gar nicht wenn du überhaupt NICHT "arbeitslos" bist...


Schon diese Aussage ist Unsinn, denn lt. Arbeitsanweisungen hat der Med. Dienst der AfA (nach JEDER Aussteuerung !!!) das "Restleistungs-Vermögen" SELBER festzustellen, das hat mit dem Verfahrensstand eines laufenden EM-Renten-Antrages überhaupt NICHTS zu tun...ICH hatte noch nicht mal einen Antrag gestellt, als ich damals ausgesteuert wurde...Zum ärztlichen Dienst bräuchte ich nicht weil ich nicht nach §145 behandelt werden könnte, weil mein Rentenantrag in Widerspruch ist, sagte man mir bei der AfA.

Fanden die (von der Leistungs-Abteilung) zwar auch nicht gut und meinten dann (AUCH) da hätte ich keinen Anspruch (nach damals noch § 125), aber das ging mir "ganz knapp wo vorbei"...

Nach der ärztlichen Untersuchung bekam ich das sogar schriftlich, dass ich jetzt die EM-Rente beantragen müsse, damit ich weiterhin ALGI nach § 125 beziehen könne...


UND DANN hatte ich 1,5 Jahre meine RUHE und jeden Monat pünktlich mein ALGI auf dem Konto, auch nach der Ablehnung von Antrag und Widerspruch...NUN bekommt die AfA "zur Belohnung" sogar noch für knapp 4 Monate ein paar Euronen aus meiner rückwirkenden Vollen EM-Rente erstattet, mehr gibt es leider nicht, denn danach kam ich dann leider in Hartz 4...


Was glaubst du wohl wie schnell du vom § 145 "erfasst" gewesen bist (natürlich seit der Aussteuerung) wenn du mal eine EM-Rente bewilligt bekommst, in der Zeit bei der AfA oder auch noch rückwirkend danach, da wissen die dann wieder ganz genau, dass sie NUR deswegen überhaupt Anspruch auf Zahlungs-Ausgleich von der DRV haben...
Frag doch deine SB mal danach, wenn du eingeladen bist, soll sie dir mal erklären, WARUM die AfA dann Geld aus deiner eventuellen EM-Rente erstattet haben will, WELCHE Rechtsgrundlage es dafür dann überhaupt gibt, wenn man doch deinen EM-Renten-Antrag aktuell als erledigt /abgewiesen betrachtet...obwohl es sich im Moment um ein "schwebendes Verfahren", OHNE jede rechtsgültige Entscheidung zu deiner Erwerbsfähigkeit handelt...

Glaube nicht, dass sie darauf dann eine Antwort weiß...

VOR einer Vermittlung hat die AfA (besonders) nach einer Aussteuerung erst mal deine "Restleistungsfähigkeit" beim Amtsarzt feststellen zu lassen, dafür ist es unerheblich welche Ansichten die DRV dazu aktuell in deinem EM-Renten-Verfahren hat...schließlich soll man dich doch bei der AfA in Arbeit "vermitteln", da haben die auch die Verantwortung dafür, den gesundheitlich möglichen Rahmen AKTUELL UND SELBER festzustellen...



SOOO hast du es übrigens auch in deinem Antrag unterschrieben, dass du dich mit dem (bei der AfA !!!) festgestellten Restleistungs-Vermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen wirst...also ERST die Feststellung vom Med. Dienst der AfA und DANN die Vermittlung im Rahmen dieser Feststellungen VOM ARZT, NICHT von einer SB...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo,
war nun beim AfA gewesen, bei der Arbeitsvermittlerin.
Die SB meinte wieder mal ich könnte keine Leistung nach §145 erhalten, weil ja der Rentenantrag schon einmal von der DRV abgelehnt wurde.
Ich muß ganz normal wie ein Arbeitsloser behandelt werden. Deshalb bräuchte ich auch nicht zum med.Dienst des AfA.
Das hab ich dann mal so hingenommen, weil sich ja Leistunghöhe und Dauer nicht unterscheiden. Weitere Folgen davon, kann ich noch nicht richtig einschätzen .?
Auf ihre Frage nach meiner Leistungsfähigkeit, hab ich mit ihr mehrmals gesagt das ich das ja nicht einschätzen kann.
Die gesundh.Einschränkungen wollte sie auch wissen: aber die wollte ich nur mit einen Arzt besprechen.
Was ich denn evtl. noch tun könnte, welche Richtung von Arbeit wurde gefragt, da sie ja irgendwie vermitteln müßte.
Da hab ich dann genervt gesagt, evtl. Büroarbeit (wie meine berufl.Tätigkeit war), aber ich weiß nicht,das soll der Arzt sagen.
Ich hatte da echt Angst, das sie mir sonst keine ALG zahlen, wenn ich nichts gesagt hätte.
Schweigepflichtsentbindung hat sie keine verlangt
Sie will nun erst mal die Reha abwarten und dann sehen was dort an Leistungsfähigkeit festgestellt wird
Eigentlich war ich recht froh das es so ablief und das ich nun nicht erst wieder zum AfA-Arzt muß.
Mit Euren Hintergrundwissen habe ich vielleicht nicht" Alles falsch" gemacht.... ?
Gut das ich vor dem Besuch, hier Hilfe (Info) erhalten habe.
LB Grüße Dori
war nun beim AfA gewesen, bei der Arbeitsvermittlerin.
Die SB meinte wieder mal ich könnte keine Leistung nach §145 erhalten, weil ja der Rentenantrag schon einmal von der DRV abgelehnt wurde.
Ich muß ganz normal wie ein Arbeitsloser behandelt werden. Deshalb bräuchte ich auch nicht zum med.Dienst des AfA.
Das hab ich dann mal so hingenommen, weil sich ja Leistunghöhe und Dauer nicht unterscheiden. Weitere Folgen davon, kann ich noch nicht richtig einschätzen .?
Auf ihre Frage nach meiner Leistungsfähigkeit, hab ich mit ihr mehrmals gesagt das ich das ja nicht einschätzen kann.
Die gesundh.Einschränkungen wollte sie auch wissen: aber die wollte ich nur mit einen Arzt besprechen.
Was ich denn evtl. noch tun könnte, welche Richtung von Arbeit wurde gefragt, da sie ja irgendwie vermitteln müßte.
Da hab ich dann genervt gesagt, evtl. Büroarbeit (wie meine berufl.Tätigkeit war), aber ich weiß nicht,das soll der Arzt sagen.
Ich hatte da echt Angst, das sie mir sonst keine ALG zahlen, wenn ich nichts gesagt hätte.
Schweigepflichtsentbindung hat sie keine verlangt
Sie will nun erst mal die Reha abwarten und dann sehen was dort an Leistungsfähigkeit festgestellt wird
Eigentlich war ich recht froh das es so ablief und das ich nun nicht erst wieder zum AfA-Arzt muß.
Mit Euren Hintergrundwissen habe ich vielleicht nicht" Alles falsch" gemacht.... ?
Gut das ich vor dem Besuch, hier Hilfe (Info) erhalten habe.
LB Grüße Dori
LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?
Hallo Dori,
DER kann das aber auch nur machen, wenn DIR das Recht ist (du dem Arzt also den Bericht auch vorlegen möchtest) ...so schließt sich der Kreis wieder und eine Untersuchung beim MD wird nicht zu vermeiden sein...BEVOR sie dich irgendwie in "irgendwas vermitteln kann"...
Und was die Zahlung des ALGI betrifft macht es keinen Unterschied, welcher § da nun "Verwendung" findet, der Betrag und die Leistungs-Zeit ändern sich dadurch für dich nicht.
Während der Reha bekommst du außerdem dein Geld von der Renten-Kasse (Übergangsgeld) und erst danach läuft dann dein ALGI weiter.
Unter 6 Wochen Unterbrechung von ALGI erfordert KEINE neue Antragstellung UND, das ALGI läuft während der Reha-Zeit NICHT weiter ab...pass da hinterher auf, dass die dich da nicht "beschummeln"...das ist anders als beim Krankengeld.
Jetzt schau erst mal, dass du die Reha gut für dich nutzen kannst und dann wirst du danach sehen, wie es weitergeht /weitergehen KÖNNTE.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Wie NETT, das wird sie sowieso MÜSSEN, das ist sicher auch der Grund dafür, dass im Moment kein GA beim Med. Dienst gemacht (bezahlt !!!) wird, SIE wird allerdings NICHT zu sehen bekommen, was da für eine Leistungsfähigkeit festgestellt wird, denn der Reha-Bericht geht sie gar nichts an...auch DAS hat wieder nur ein Arzt zu sichten und zu beurteilen.Sie will nun erst mal die Reha abwarten und dann sehen was dort an Leistungsfähigkeit festgestellt wird

DER kann das aber auch nur machen, wenn DIR das Recht ist (du dem Arzt also den Bericht auch vorlegen möchtest) ...so schließt sich der Kreis wieder und eine Untersuchung beim MD wird nicht zu vermeiden sein...BEVOR sie dich irgendwie in "irgendwas vermitteln kann"...
Ich denke nicht, dass du was "falsch" gemacht hast, die war eigentlich total "hilflos", denn die weiß ganz genau, dass sie im Moment nichts mit dir anfangen KANN und die Reha abzuwarten ist, ich finde das hast du sehr gut rübergebracht.Eigentlich war ich recht froh das es so ablief und das ich nun nicht erst wieder zum AfA-Arzt muß.
Mit Euren Hintergrundwissen habe ich vielleicht nicht" Alles falsch" gemacht.... ?
Gut das ich vor dem Besuch, hier Hilfe (Info) erhalten habe.
Und was die Zahlung des ALGI betrifft macht es keinen Unterschied, welcher § da nun "Verwendung" findet, der Betrag und die Leistungs-Zeit ändern sich dadurch für dich nicht.
Während der Reha bekommst du außerdem dein Geld von der Renten-Kasse (Übergangsgeld) und erst danach läuft dann dein ALGI weiter.
Unter 6 Wochen Unterbrechung von ALGI erfordert KEINE neue Antragstellung UND, das ALGI läuft während der Reha-Zeit NICHT weiter ab...pass da hinterher auf, dass die dich da nicht "beschummeln"...das ist anders als beim Krankengeld.
Jetzt schau erst mal, dass du die Reha gut für dich nutzen kannst und dann wirst du danach sehen, wie es weitergeht /weitergehen KÖNNTE.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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