Dispositionsrecht
- leonardo
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Dispositionsrecht
Hallo Leute, jetzt habe ich auch mal eine Frage:
Bin seit längerem im Krankengeld und habe bei der DRV einen Rehaantrag gestellt.
Also ohne daß mich die GKV zuvor nach § 51 SGB V aufgefordert hat.
Jetzt kommen sie hinterher und wollen, daß ich mit 4 Wochenfrist auf mein Dispositionsrecht verzichte.
Was ich natürlich nicht machen werde, lege in 3,5 Wochen Widerspruch ein.
Was meint Ihr, was wird der nächste Schritt der GKV sein, wenn ich abgelehnt habe ?
Werden Sie es einfach so akzeptieren ?
Eigentlich bleibt Ihnen doch gar nichts anderes übrig, oder ?
Bin seit längerem im Krankengeld und habe bei der DRV einen Rehaantrag gestellt.
Also ohne daß mich die GKV zuvor nach § 51 SGB V aufgefordert hat.
Jetzt kommen sie hinterher und wollen, daß ich mit 4 Wochenfrist auf mein Dispositionsrecht verzichte.
Was ich natürlich nicht machen werde, lege in 3,5 Wochen Widerspruch ein.
Was meint Ihr, was wird der nächste Schritt der GKV sein, wenn ich abgelehnt habe ?
Werden Sie es einfach so akzeptieren ?
Eigentlich bleibt Ihnen doch gar nichts anderes übrig, oder ?
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Gruß
leonardo
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Re: Dispositionsrecht
Hallo,
du hast doch das gemacht, was sie gerne dir selber vorgeschrieben hätten...ätschbätsch..zu spät..
die wollen natürlich jetzt noch Einfluß nehmen, damit du nciht auf die Idee kommst, womöglich einen REHA-Termin nach hinten zu verschieben oder eine andere Klink zu suchen, was dann ggf. länger dauert..
m.E. können die nichts machen...du hast den Antrag gestellt und gut ist..
die brauchen nicht mehr rückwirkend nach 51 aufzufordern...mehr geht nicht.
Meine Kasse hat das übrigens auch nicht gemacht...ich hatte denen mitgeteilt, dass REHA-Antrag gestellt ist und dann war das alles so in Ordnung..
Was deine KK als nächstes dann machen wird, kann ich natürlich nciht vorhersagen..aber eigentlich kann gar nüscht passieren, du hast einen Schritt schneller gedacht, als der Mitarbeiter der KK und gut isch...
LG
Vrori
du hast doch das gemacht, was sie gerne dir selber vorgeschrieben hätten...ätschbätsch..zu spät..
die wollen natürlich jetzt noch Einfluß nehmen, damit du nciht auf die Idee kommst, womöglich einen REHA-Termin nach hinten zu verschieben oder eine andere Klink zu suchen, was dann ggf. länger dauert..
m.E. können die nichts machen...du hast den Antrag gestellt und gut ist..
die brauchen nicht mehr rückwirkend nach 51 aufzufordern...mehr geht nicht.
Meine Kasse hat das übrigens auch nicht gemacht...ich hatte denen mitgeteilt, dass REHA-Antrag gestellt ist und dann war das alles so in Ordnung..
Was deine KK als nächstes dann machen wird, kann ich natürlich nciht vorhersagen..aber eigentlich kann gar nüscht passieren, du hast einen Schritt schneller gedacht, als der Mitarbeiter der KK und gut isch...
LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Dispositionsrecht
Ich habe gerade in den letzten Tagen darüber was gelesen, weiß aber jetzt nicht genau wo, da ich nachts wenn ich nicht schlafen kann, quer Beet im Internet lese.
Leider haben die KK das Recht auch noch im Nachhinein ihr Dispositionsrecht wahr zu nehmen. Es wurde so erklärt, man stellt selbst ohne Aufforderung der KK einen REHA-Antrag, der ja gleichzeitig als Rentenantrag gilt. Die Krankenkasse erfährt davon und erklärt nun ihr Dispositionsrecht wahrzunehmen. Das heißt nun für den Antragsteller, dass er nicht mehr ohne Zustimmung der KK diesen Antrag zurücknehmen kann.
Wenn ich die Quelle wieder finde, poste ich sie hier.
Gruss maday
Leider haben die KK das Recht auch noch im Nachhinein ihr Dispositionsrecht wahr zu nehmen. Es wurde so erklärt, man stellt selbst ohne Aufforderung der KK einen REHA-Antrag, der ja gleichzeitig als Rentenantrag gilt. Die Krankenkasse erfährt davon und erklärt nun ihr Dispositionsrecht wahrzunehmen. Das heißt nun für den Antragsteller, dass er nicht mehr ohne Zustimmung der KK diesen Antrag zurücknehmen kann.
Wenn ich die Quelle wieder finde, poste ich sie hier.
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Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Dispositionsrecht
Hallo,
hier: http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
schau mal auf Seite 17..oben..2. Drittel...da steht etwas darüber, wenn die KK das dispositionsrecht nachträglich beschneiden will....das geht nicht mehr, wenn der Versicherte bereits der DRV mitgeteilt hat, dass er das Dispositionsrecht selber wahrnehmen möchte..
so ähnlich habe ich es jedenfalls verstanden..
Lg
Vrori
hier: http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
schau mal auf Seite 17..oben..2. Drittel...da steht etwas darüber, wenn die KK das dispositionsrecht nachträglich beschneiden will....das geht nicht mehr, wenn der Versicherte bereits der DRV mitgeteilt hat, dass er das Dispositionsrecht selber wahrnehmen möchte..
so ähnlich habe ich es jedenfalls verstanden..
Lg
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Dispositionsrecht
Vrori, ich denke, dass man der RV extra mitteilen muss, dass man sein Dispositionsrecht selber wahrnehmen will. Dies muss man dann aber vor der Aufforderung der KK und mit Nachweis tun. Oder sehe ich dies jetzt falsch?
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
- leonardo
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Re: Dispositionsrecht
Erstmal Dank für Eure Antworten.
Vroni, das was du verlinkt hast trifft nur zu, wenn mich die Kasse schriftlich aufgefordert hätte, dann hätte sie mir die 10 Wochenfrist gestellt und ich hätte dadurch das Dispositionsrecht verloren.
Aber ich bin denen zuvor gekommen und habe von mir aus den Rehaantrag gestellt.
Dadurch kann ich machen was ich will, ohne die Kasse um Erlaubnis fragen zu müssen.
Und genau das passt denen nicht.
Denn ohne Dispositionsrecht würden sie mir verbieten den Rehaantrag wieder zurück zu nehmen.
So haben Sie dann keine Chance, mich rückwirkend als Zeitrentner einzustufen und bei der DRV das Krankengeld zurück zu fordern.
Das ist aber deren Problem und nicht meins.
Abenteuerlich ist auch, wie verwirrend sie Ihr Schreiben gestaltet haben.
Tun so, als ob ich mit dem Antrag von mir aus bei der DRV, das Dispositionsrecht bereits verloren hätte.
Schreiben, sie hätten sich mit dem MDK beraten.............. dabei wissen die ganz genau, daß für den Schritt ein ärztliches Gutachten erforderlich ist.
Aber ich spiele gerne mit, wenn sie mit mir spielen wollen.
Hallo GKV !!!!!!!! Ich bin schwerbehindert und krank, aber nicht so saublöd wie Ihr es gerne hättet..........
Vroni, das was du verlinkt hast trifft nur zu, wenn mich die Kasse schriftlich aufgefordert hätte, dann hätte sie mir die 10 Wochenfrist gestellt und ich hätte dadurch das Dispositionsrecht verloren.
Aber ich bin denen zuvor gekommen und habe von mir aus den Rehaantrag gestellt.
Dadurch kann ich machen was ich will, ohne die Kasse um Erlaubnis fragen zu müssen.
Und genau das passt denen nicht.
Denn ohne Dispositionsrecht würden sie mir verbieten den Rehaantrag wieder zurück zu nehmen.
So haben Sie dann keine Chance, mich rückwirkend als Zeitrentner einzustufen und bei der DRV das Krankengeld zurück zu fordern.
Das ist aber deren Problem und nicht meins.
Abenteuerlich ist auch, wie verwirrend sie Ihr Schreiben gestaltet haben.
Tun so, als ob ich mit dem Antrag von mir aus bei der DRV, das Dispositionsrecht bereits verloren hätte.
Schreiben, sie hätten sich mit dem MDK beraten.............. dabei wissen die ganz genau, daß für den Schritt ein ärztliches Gutachten erforderlich ist.
Aber ich spiele gerne mit, wenn sie mit mir spielen wollen.
Hallo GKV !!!!!!!! Ich bin schwerbehindert und krank, aber nicht so saublöd wie Ihr es gerne hättet..........
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leonardo
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Re: Dispositionsrecht
Hallo,
auf der Seite 17 unten im oberen Absatz steht, dass man der DRV mitteilen muss, dass man sein Dispositionsrecht selber wahrnehmen möchte...diese Info muss die DRV vorliegen haben, bevor die KK dir das Dispositionsrecht beschneidet...
so habe ich es jedenfalls gelesen...
LG
Vrori
auf der Seite 17 unten im oberen Absatz steht, dass man der DRV mitteilen muss, dass man sein Dispositionsrecht selber wahrnehmen möchte...diese Info muss die DRV vorliegen haben, bevor die KK dir das Dispositionsrecht beschneidet...
so habe ich es jedenfalls gelesen...
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Re: Dispositionsrecht
Auf Seite 119 steht dann noch folgendes: BSG-Urteil vom 26.06.2008 AZ: B 13 R 37/07, nachträgliche Einschränkung des Dispositionsrechts
"d) Hieran hält der Senat fest: Die KK darf die Dispositionsbefugnis des Versicherten, der bereits einen Reha- oder Renten-Antrag gestellt hat, auch mit einer "nachträglichen (nachgeschobenen) Aufforderung" einschränken; diese hat dann insoweit dieselbe Rechtswirkung wie die Aufforderung nach § 51 Abs 1 Satz 1 SGB V, einen Reha-Antrag zu stellen. Bei einer solchen Aufforderung aber gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass ein Versicherter, der aufgrund eines entsprechenden Verlangens einen Reha- oder Renten-Antrag gestellt hat, diesen nur noch mit Zustimmung der KK wirksam zurücknehmen oder beschränken kann (vgl BSG vom 4.6.1981, BSGE 52, 26, 29 ff = SozR 2200 § 1248 Nr 33; BSG vom 4.6.1981, USK 81125; BSG vom 9.8.1995, BSGE 76, 218, 223 = SozR 3-2500 § 50 Nr 3) ."
Ich verstehe dies so, dass das Dispositionsrecht doch nachträglich von der KK beschnitten werden darf. Klärt mich bitte auf, was nun richtig ist.

"d) Hieran hält der Senat fest: Die KK darf die Dispositionsbefugnis des Versicherten, der bereits einen Reha- oder Renten-Antrag gestellt hat, auch mit einer "nachträglichen (nachgeschobenen) Aufforderung" einschränken; diese hat dann insoweit dieselbe Rechtswirkung wie die Aufforderung nach § 51 Abs 1 Satz 1 SGB V, einen Reha-Antrag zu stellen. Bei einer solchen Aufforderung aber gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass ein Versicherter, der aufgrund eines entsprechenden Verlangens einen Reha- oder Renten-Antrag gestellt hat, diesen nur noch mit Zustimmung der KK wirksam zurücknehmen oder beschränken kann (vgl BSG vom 4.6.1981, BSGE 52, 26, 29 ff = SozR 2200 § 1248 Nr 33; BSG vom 4.6.1981, USK 81125; BSG vom 9.8.1995, BSGE 76, 218, 223 = SozR 3-2500 § 50 Nr 3) ."
Ich verstehe dies so, dass das Dispositionsrecht doch nachträglich von der KK beschnitten werden darf. Klärt mich bitte auf, was nun richtig ist.



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- Doppeloma
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Re: Dispositionsrecht
Hallo leonardo,
kann hier nur zustimmen, dass du dein Dispositionsrechte gegenüber der DRV (!!!) schriftlich (per Einschreiben /per Fax) eindeutig sichern solltest.
Widerspruch ist nur gegen einen Bescheid möglich, die KK versucht doch (wahrscheinlich) nur dir eine Falle zu stellen, damit sie dann behaupten kann, du wärst doch über dein "eingeschränktes" Dispositionsrecht "informiert" worden... und RCHTIG, es geht vor Allem (wieder mal) um GELD, weil die KK nur in diesem Falle Anspruch auf Ausgleich ihrer Vorleistungen hat.
In diesem Falle dann ab (DEINEM freiwilligen) Antrag auf die Reha, falls man diesen Antrag in die EM-Rente "umdeuten" sollte, DARFST DU nicht mehr entscheiden, dass z.B. erst der (trotzdem noch notwendige) EM-Renten-Antrag die Leistungs- Renten-Dauer bestimmen soll.
Das kann je nach Bearbeitungsdauer bei der DRV ein ziemlicher Nachteil ür dich werden, denn von zu weit "rückwirkend" bewilligter EM-Rente hast du ja irgendwann auch nicht mehr viel.
Also sichere dir dein Dispositionsrecht schnellstens DIREKT bei der DRV, das geht in diesem Falle wirklich nach dem Motto, "wer zuerst kommt, malt zuerst", die KK würde ich "auflaufen lassen" und auf deren Schreiben GAR NICHT reagieren, jedenfalls wenn es KEIN Bescheid mit Widerspruchs-Möglichkeit ist.
Ansonsten tatsächlich einen Widerspruch einlegen mit dem klaren Verweis auf die Tatsache, dass du dein Dispositionsrecht bereits am XXX bei der DRV (Kopie des Anschreibens
) offiziell eingefordert/gesichert hast und diese Entscheidung auch nicht mehr ändern wirst...PUNKT, AUS, ENDE...
Liebe Grüße von der Doppeloma

kann hier nur zustimmen, dass du dein Dispositionsrechte gegenüber der DRV (!!!) schriftlich (per Einschreiben /per Fax) eindeutig sichern solltest.
Widerspruch ist nur gegen einen Bescheid möglich, die KK versucht doch (wahrscheinlich) nur dir eine Falle zu stellen, damit sie dann behaupten kann, du wärst doch über dein "eingeschränktes" Dispositionsrecht "informiert" worden... und RCHTIG, es geht vor Allem (wieder mal) um GELD, weil die KK nur in diesem Falle Anspruch auf Ausgleich ihrer Vorleistungen hat.
In diesem Falle dann ab (DEINEM freiwilligen) Antrag auf die Reha, falls man diesen Antrag in die EM-Rente "umdeuten" sollte, DARFST DU nicht mehr entscheiden, dass z.B. erst der (trotzdem noch notwendige) EM-Renten-Antrag die Leistungs- Renten-Dauer bestimmen soll.
Das kann je nach Bearbeitungsdauer bei der DRV ein ziemlicher Nachteil ür dich werden, denn von zu weit "rückwirkend" bewilligter EM-Rente hast du ja irgendwann auch nicht mehr viel.


Also sichere dir dein Dispositionsrecht schnellstens DIREKT bei der DRV, das geht in diesem Falle wirklich nach dem Motto, "wer zuerst kommt, malt zuerst", die KK würde ich "auflaufen lassen" und auf deren Schreiben GAR NICHT reagieren, jedenfalls wenn es KEIN Bescheid mit Widerspruchs-Möglichkeit ist.
Ansonsten tatsächlich einen Widerspruch einlegen mit dem klaren Verweis auf die Tatsache, dass du dein Dispositionsrecht bereits am XXX bei der DRV (Kopie des Anschreibens



Liebe Grüße von der Doppeloma

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- leonardo
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Re: Dispositionsrecht
Hallo und Dank für Eure kompetenten Hinweise.
Es ist in der Tat ein widerspruchsfähiger Bescheid den ich bekommen habe.
Widerspruchsfrist 4 Wochen.
In dem Bescheid schreiben sie folgendes:
"Für bei Ihrem Rentenversicherer eingereichten Antrag gelten besondere Bedingungen:........"
Dann wird das ganze Dispositionsrecht aufgelistet.
Also sie tun so, als hätte ich kein Dispositionsrecht und schreiben dann ganz klein meine Widerspruchsrechte gegen den Bescheid am Ende des Briefes.
Dann müßte es doch eigentlich reichen, wenn ich in 3,5 Wochen schreibe:
"Mit der Einschränkung meines Dispositionsrechtes bin ich nicht einverstanden."
Muß man in einem Widerspruch eigentlich das wieso und warum groß und breit erklären ? nö oder ?
Die kennen doch selbst ihre ollen Paragraphen ?
Es ist in der Tat ein widerspruchsfähiger Bescheid den ich bekommen habe.
Widerspruchsfrist 4 Wochen.
In dem Bescheid schreiben sie folgendes:
"Für bei Ihrem Rentenversicherer eingereichten Antrag gelten besondere Bedingungen:........"
Dann wird das ganze Dispositionsrecht aufgelistet.
Also sie tun so, als hätte ich kein Dispositionsrecht und schreiben dann ganz klein meine Widerspruchsrechte gegen den Bescheid am Ende des Briefes.
Dann müßte es doch eigentlich reichen, wenn ich in 3,5 Wochen schreibe:
"Mit der Einschränkung meines Dispositionsrechtes bin ich nicht einverstanden."
Muß man in einem Widerspruch eigentlich das wieso und warum groß und breit erklären ? nö oder ?
Die kennen doch selbst ihre ollen Paragraphen ?
Zuletzt geändert von leonardo am So 15. Jul 2012, 15:32, insgesamt 3-mal geändert.
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