Was tun? EU Rente beantragen?

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Ari
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Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Ari » Do 12. Jul 2012, 14:22

Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und denke, das ich hier richtig bin?!

Ich bin ALGII Empfänger, noch.
Vor etwa zwei Jahren bin ich an Krebs erkrankt. Chemotherapie und OP habe ich hinter mir gebracht.
Es stehen noch Bestrahlung und weiter OP´s (Aufbau) aus. (Brauchte allerdings mal eine Erholungspause)
Nun will meine Sachbearbeiterin von der Arge, dass ich mich amtsärztlich untersuchen lasse, bzw. sie will ebenfalls das ich diese EU Rente beantrage.
Mir ist es nicht möglich vollzeit arbeiten zu gehen, da die Nebenwirkungen der Chemo meinen Körper kaputt gemacht hat. Ich habe eine Schwerbehinderung von 100%, noch drei Jahre lt. Ausstellungsdatum.

Einerseits habe ich mich gefreut, die Rente zu beantragen, aber je mehr ich darüber nachdenke fällt es mir schwer das zu tun. Im Grunde wird überhaupt nicht abgewartet, bis ich meine anderen OPs etc hinter mir habe. Ich kenne mich in diesen ganze Dingen überhaupt nicht gut aus und bräuchte dringend ein paar Ratschläge.
Ich soll jetzt nochmal eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, wo drinne steht das mich die Amtsärzte auf den Kopf stellen dürfen und das ich mich um die Rente kümmere.

Was würdet ihr mir raten?

irina
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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von irina » Do 12. Jul 2012, 14:59

Hallo, Ari- natürlich würde ich an Deiner Stelle die EM Rente beantragen, was hält Dich davon ab? Meine Freundin ist ebenfalls an Krebs erkrankt und ich weiß, welche Schmerzen sie noch lange nach der Chemo hat. Das sind schon fast 3 Jahre und ihr Körper hat sich nie so ganz davon erholt. Sie ist froh, daß sie EM Rente erhält und zu Hause bleiben darf.Also los, ich bin sicher daß Du sie erhältst. Lb. grüße Irina
Zuletzt geändert von irina am Do 12. Jul 2012, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 12. Jul 2012, 15:26

Wenn du von der EM-Rente einigermassen leben kannst, beantrage die blos.
Du hast in der Zeit der EM-Rente dann Gelegenheit dich ganz auf dich und dein Körper zu
konzentrieren, ohne Ämterwahnsinn.
Und wenn es dir nach den bewilligungszeitraum wieder besser geht kannst ja wieder ins Berufsleben
einsteigen.
Warte nur nicht zu lange damit, es gibt vorraussetzungen, z.b 3 jahre beiträge in den letzten 5 jahren.. usw.
lg
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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 12. Jul 2012, 17:59

Hallo Ari, :smile:

erst mal WILLKOMMEN bei uns, soviel Zeit muss sein. :ic_up:
Ich bin ALGII Empfänger, noch.
Was heißt "NOCH" in diesem Zusammenhang, wenn kein anderes Einkommen in Sicht ist, dann wird das wohl vorerst auch so bleiben.
Vor etwa zwei Jahren bin ich an Krebs erkrankt. Chemotherapie und OP habe ich hinter mir gebracht.
Es stehen noch Bestrahlung und weiter OP´s (Aufbau) aus. (Brauchte allerdings mal eine Erholungspause)
Da hast du vermutlich auch eine dauerhafte AU-Bescheinigung deswegen und das gefällt deiner SB nicht, weil sie dich ja nicht vermitteln und/oder in irgendwelchen Maßnahmen "parken" kann, darf ich fragen wie alt du bist ???
Dich muss das aber nicht stören...KRANK ist KRANK, den Behandlungsweg entscheidest DU mit deinen Ärzten zusammen, da hat sich deine SB rauszuhalten...

Um es ganz klar zu sagen, gehen gesundheitliche Sachen einen Arbeits-Vermittler beim Amt absolut GAR NICHTS an, über sowas spricht man NUR mit medizinischen Personal... :Ohnmacht:
Nun will meine Sachbearbeiterin von der Arge, dass ich mich amtsärztlich untersuchen lasse, bzw. sie will ebenfalls das ich diese EU Rente beantrage.
Dann soll sie einen Termin beim Amtsarzt veranlassen, das hätte sie schon längst tun MÜSSEN, anstatt mit dir deine Kranken-Akte zu bereden...frage doch mal nach, wo sie Medizin studiert hat, die nehmen sich ganz schön viel heraus bei diesen Ämtern.

Wenn der Amtsarzt bestätigt (in seinem GA), dass du eine EM-Rente beantragen solltest, weil eine Erwerbsfähigkeit und/oder die Wiederherstellung sehr unwahrscheinlich ist, DANN kann sie einen schriftlichen Bescheid erstellen lassen, in dem du (mit Fristsetzung) aufgefordert wirst einen entsprechenden EM-Renten-Antrag zu stellen.
Bis über diesen Antrag von der Rentenkasse entschieden wurde, hat aber das JobCenter weiterhin zu ZAHLEN...also lass dir nichts davon erzählen, dass du dann dein Geld beim Sozial-Amt bekommen /beantragen sollst, das trifft nicht zu, solange es gar keinen Bescheid (von der DRV) zu deinem Renten-Antrag gibt.

Kann mir schon vorstellen, dass sie dich gerne aus dem SGB II-Bezug raus hätte, nur geht es nicht danach was deine SB gerne WILL, sondern wie das im Gesetz geregelt ist und da hat sie dich zunächst mal ohne weitere Menkenke zum Amtsarzt zu schicken, dafür braucht man auch KEINE EGV unterschreiben. :ic_down:

Sowas hat da gar nichts drin zu suchen, wenn deine Erwerbsfähigkeit fraglich ist und du deswegen zum Amtsarzt sollst, ist es rechtlich gar nicht zulässig dir eine EGV vorzulegen...Bedingung DAFÜR ist nämlich die Erwerbsfähigkeit.

Die Feststellung des Amtsarztes dazu herbeizuführen, KANN kein Regelungsgegenstand in einer EGV sein, ebensowenig die Forderung einen EM-Renten-Antrag zu stellen, dafür gibt es einen offiziellen Bescheid vom Amt, NACH dem GA vom Amtsarzt....in eine EGV gehört sowas NICHT rein, die soll der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen und nicht der "Eingliederung in die EM-Rente"... :Ohnmacht:
Mir ist es nicht möglich vollzeit arbeiten zu gehen, da die Nebenwirkungen der Chemo meinen Körper kaputt gemacht hat. Ich habe eine Schwerbehinderung von 100%, noch drei Jahre lt. Ausstellungsdatum.
Das ist für mich vollkommen nachvollziehbar, nur hat das mit der Handlungsweise deiner SB NIX zu tun, du bist (wegen dem Krebs und der erforderlichen Behandlungen) AKUT Arbeits-Unfähig KRANK, leider für längere Zeit, was bei diesem Krankheitsbild nicht ungewöhnlich ist...damit wird sich eine Vermittlungs-SB im Prinzip einfach erst mal abzufinden haben.

Es steht diesen Leuten gar nicht zu Entscheidungen darüber zu treffen, ob du nun aus ihrer (medizinisch unmaßgeblichen Sicht) eine EM-Rente beantragen sollst oder nicht, darüber hat NUR ein Arzt zu entscheiden, in diesem Falle kann (und MUSS) das der Amtsarzt prüfen, es ist erschreckend, wie weitreichende medizinische Entscheidungen sich doch die SB der JobCenter inzwischen anmaßen.
Einerseits habe ich mich gefreut, die Rente zu beantragen, aber je mehr ich darüber nachdenke fällt es mir schwer das zu tun. Im Grunde wird überhaupt nicht abgewartet, bis ich meine anderen OPs etc hinter mir habe.
Genau das meine ich ja damit, so eine Sache dauert nun mal seine Zeit und manchmal erholen sich die Leute durchaus wieder ausreichend für eine berufliche Tätigkeit, diese notwendige Zeit der Behandlung und Genesung kann man doch nicht einfach "überspringen" und jeden Krebs-Patienten direkt in die EM-Rente schicken wollen...

Natürlich ist das erst mal ein "verlockender Gedanke" (mit dem EM-Renten-Antrag), wenn man sich noch absolut schlecht und unbelastbar fühlt, aber wie du schon selber festgestellt hast, ist doch deine Behamdlung noch gar nicht abgeschlossen, wenn der Amtsarzt sich in der Richtung nur einigermaßen auskennt, dann sieht der das auch so...

Zumindest wird der wohl mehr medizinischen Sachverstand an den Tag legen, als eine SB, die Leute in Arbeit vermitteln soll und überhaupt keine mediznische Ausbildung hat, die will dich einfach nur aus dem Bezug loswerden, weil sie auf lange Sicht nichts mit dir anfangen kann.

Es KANN aber durchaus auch passieren, dass ihr der Amtsarzt dann die Mitteilung macht, dass es eben bis zu deiner Arbeitsfähigkeit noch längere Zeit dauern wird, er deine Erwerbsfähigkeit insgesamt aber gar nicht für (länger /dauerhaft) so gefährdet hält, dass du unbedingt (schon) einen EM-Renten-Antrag stellen solltest... :confused: :Gruebeln:

Dann hat dich deine SB weiterhin (nach den bisherigen regeln) am Hals und kann vorerst GAR NICHTS mehr machen, denn an die Feststellungen im GA des Amtsarztes MUSS sie sich dann halten auch wenn sie ihr dann nicht gefallen sollten.
Das kann durchaus ein Grund sein, warum sie das von dir in einer EGV unterschrieben haben will, dass du dich verpflichtest auf jeden Fall einen Antrag auf EM-Rente zu stellen... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

So kann sie dich dann auf deine Unterschrift "festnageln", schickt dich vielleicht gar nicht erst zum Amtsarzt und du machst dann trotzdem WAS SIE WILL...denn du hast ja einen Vertrag (EGV IST ein Vertrag) unterschrieben, dass du das tun wirst, was da drin steht.
Ich kenne mich in diesen ganze Dingen überhaupt nicht gut aus und bräuchte dringend ein paar Ratschläge.
Dann ist es ja SEHR gut, dass du uns gefunden hast und zu deiner SB solltest du in der Zukunft NUR noch mit Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) hingehen, warum gehst du da überhaupt hin wenn du AU geschrieben bist ???
Ich soll jetzt nochmal eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, wo drinne steht das mich die Amtsärzte auf den Kopf stellen dürfen und das ich mich um die Rente kümmere.
Was heißt "noch mal" hast du schon eine unterschrieben :confused: , was steht da drin und wie lange ist die noch gültig... :confused:

Sowas solltest du NIEMALS wieder unterschreiben und mit dem aktuell geplanten Inhalt schon gar nicht, diese Unteschrift leistet man freiwillig oder gar nicht, andere Verträge würdest du doch auch nicht unterschreiben, wenn dir der Inhalt nicht gefällt, ODER... :confused: :Gruebeln:

Nimm die EGV zur Prüfung mit und wir besprechen das dann hier (kannst du anonym hochladen oder wörtlich abtippen) ob du das überhaupt unterschreiben solltest, wenn nicht bekommst du später (vielleicht) einen Verwaltungs-Akt ( einseitiger Bescheid) wo das drinsteht, was du nicht unterschrieben hast und dagegen kann man dann wenigstens Widerspruch einlegen.

Der vorgesehene Inhalt wäre rechtlich gar nicht zulässig, wenn du das aber unterschreibst bist du trotzdem daran gebunden...also auf KEINEN FALL unterschreiben, EGAL was die SB dir androht..die haben das nicht gerne, wenn die Leute EGV nicht unterschreiben wollen, weil sie ganz genau WISSEN, dass Vieles darin nicht korrekt ist und zum Teil nicht mal erlaubt.

Ansonsten kann ich den Anderen Usern durchaus zustimmen, dass du einen Antrag auf EM-Rente stellen solltest, allerdings weil DU das FÜR DICH für sinnvoll hältst und NICHT, weil dich deine SB dazu zwingen will.
Berate dich dazu mit deinen behandelnden Ärzten denn deren Unterstützung wirst du dabei dringend brauchen, die DRV hält uns oft NICHT für krank genug, um die EM-Rente dann auch zu bewilligen.

Deine SB kann dir dabei vollkommen EGAL sein, der teilst du dann nur die erfolgte Antragstellung mal kurz mit (wenn DU soweit bist) und an deinem Anspruch auf Leistungen des SGB II ändert sich dadurch erst mal überhaupt NICHTS, bis die DRV da mal was entschieden hat und wirklich ein EM-Renten-Bescheid im Briefkasten ist.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 12. Jul 2012, 18:06

Doppeloma hat geschrieben:Ansonsten kann ich den Anderen Usern durchaus zustimmen, dass du einen Antrag auf EM-Rente stellen solltest, allerdings weil DU das FÜR DICH für sinnvoll hältst und NICHT, weil dich deine SB dazu zwingen will.
Fatbob, nicht Anderen Usern :-)
Aber wiedermal muss ich sehen, das an Doppeloma wirklich keiner rankommt, sie zerschneidet alles, und
Puzzelt es dann wieder zusammen, genauso hat sie mir damals auch geholfen.(und Mut gemacht)
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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Ari » Mo 16. Jul 2012, 12:01

Doppeloma hat geschrieben:Hallo Ari, :smile:

erst mal WILLKOMMEN bei uns, soviel Zeit muss sein. :ic_up:
Vielen Dank für euren Willkommensgruß und Danke für die so ausführlichen Antworten! :-)
Ich schreibe hier jetzt noch mal dazwischen, damit ich nichts vergesse bei meinen Antworten. ;-)


Ich bin ALGII Empfänger, noch.
Was heißt "NOCH" in diesem Zusammenhang, wenn kein anderes Einkommen in Sicht ist, dann wird das wohl vorerst auch so bleiben.

Ja da hast du recht, das war auch eher ironisch gemeint, denn ich fühle mich im Moment ziemlich überfordert was diesen ganzen Papierkram angeht.
Vor etwa zwei Jahren bin ich an Krebs erkrankt. Chemotherapie und OP habe ich hinter mir gebracht.
Es stehen noch Bestrahlung und weiter OP´s (Aufbau) aus. (Brauchte allerdings mal eine Erholungspause)
Da hast du vermutlich auch eine dauerhafte AU-Bescheinigung deswegen und das gefällt deiner SB nicht, weil sie dich ja nicht vermitteln und/oder in irgendwelchen Maßnahmen "parken" kann, darf ich fragen wie alt du bist ???
Dich muss das aber nicht stören...KRANK ist KRANK, den Behandlungsweg entscheidest DU mit deinen Ärzten zusammen, da hat sich deine SB rauszuhalten...
Ja und nein lt. SB ist meine AU abgelaufen und ich soll nun vom Arzt eine neue Krankmeldung beibringen. In der AU stand irgendwas von "voraussichtliche Krankendauer" da hatte der Arzt irgendwas von 1,5 Jahren geschrieben. Leider habe ich mir den Wisch nicht kopiert. - Ich werde jetzt 50 Jahre alt.
Ich muss dazu sagen, dass ich mir selbst eine Behandlungspause eingeräumt habe, denn ich konnte einfach nicht mehr. Jetzt so langsam geht es wieder, dass ich z.B. auch die Bestrahlungen noch machen kann. Außerdem wurde mir nach der OP im KH gesagt, dass ich mindestens ein Jahr warten muß, bis man wieder operieren kann. Im April diesen Jahres war das Jahr rum.
Kann ich denn dem SB /Fallmanagerin mitteilen das ich nicht gewillt bin ihren Weg zu gehen? Da ich jetzt erst einmal noch in Ruhe meine Bestrahlungen und OPs hinter mir bringen möchte? Ich meine, meine Sache ist ja noch gar nicht abgeschlossen und ich will keine Rente beantragen, denn wenn es mir besser geht möchte ich wieder arbeiten und wenn es nur für wenige Stunden am Tag ist. Jetzt würde mich natürlich niemand einstellen, glaube ich mal? :confused:

Um es ganz klar zu sagen, gehen gesundheitliche Sachen einen Arbeits-Vermittler beim Amt absolut GAR NICHTS an, über sowas spricht man NUR mit medizinischen Personal... :Ohnmacht:
Ja, inzwischen habe ich mich etwas belesen. Auch das wusste ich nicht.
Nun will meine Sachbearbeiterin von der Arge, dass ich mich amtsärztlich untersuchen lasse, bzw. sie will ebenfalls das ich diese EU Rente beantrage.
Dann soll sie einen Termin beim Amtsarzt veranlassen, das hätte sie schon längst tun MÜSSEN, anstatt mit dir deine Kranken-Akte zu bereden...frage doch mal nach, wo sie Medizin studiert hat, die nehmen sich ganz schön viel heraus bei diesen Ämtern.
Ich habe irgendwo gelesen das man die Krankenakte niemals an den SB schicken sollte, sondern nur direkt an den medizinischen Dienst. Ist das besser? Außerdem was will der medizinische Dienst wiederum machen, wenn ich sowieso noch Behandlungen vor mir habe?
Wenn der Amtsarzt bestätigt (in seinem GA), dass du eine EM-Rente beantragen solltest, weil eine Erwerbsfähigkeit und/oder die Wiederherstellung sehr unwahrscheinlich ist, DANN kann sie einen schriftlichen Bescheid erstellen lassen, in dem du (mit Fristsetzung) aufgefordert wirst einen entsprechenden EM-Renten-Antrag zu stellen.
Bis über diesen Antrag von der Rentenkasse entschieden wurde, hat aber das JobCenter weiterhin zu ZAHLEN...also lass dir nichts davon erzählen, dass du dann dein Geld beim Sozial-Amt bekommen /beantragen sollst, das trifft nicht zu, solange es gar keinen Bescheid (von der DRV) zu deinem Renten-Antrag gibt.
Ja, das hatte man auch versucht und meinte mal zu mir ich gehöre nicht mehr in ihr System und wahrscheinlich müsste ich Sozialhilfe beantragen. Gibt es einen §§ dafür, so das ich da etwas in Händen habe?
Kann mir schon vorstellen, dass sie dich gerne aus dem SGB II-Bezug raus hätte, nur geht es nicht danach was deine SB gerne WILL, sondern wie das im Gesetz geregelt ist und da hat sie dich zunächst mal ohne weitere Menkenke zum Amtsarzt zu schicken, dafür braucht man auch KEINE EGV unterschreiben. :ic_down:

Sowas hat da gar nichts drin zu suchen, wenn deine Erwerbsfähigkeit fraglich ist und du deswegen zum Amtsarzt sollst, ist es rechtlich gar nicht zulässig dir eine EGV vorzulegen...Bedingung DAFÜR ist nämlich die Erwerbsfähigkeit.
Das leuchtet mir jetzt ein. Das heißt ich unterschreibe diese EGV nicht. Dort steht drin: 1. Zur Unterstützung Ihrer Intigrationsbemühungen in Beschäftigung schaltet das Jobcenter ein/stellt das Jobcenter den Kontakt her zu: Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit. - Und 2. Bemühungen von Frau... zur Eingleiderung in Arbeit. Den Gesundheitsfragebogen reichen Sie mir bitte ausgefüllt und vollständig bis zum 20.07. ein. Sie suchen den Ärztlichen Dienst nach Erhalt der Einladung und zum vorgegeben Termin auf.
Die Feststellung des Amtsarztes dazu herbeizuführen, KANN kein Regelungsgegenstand in einer EGV sein, ebensowenig die Forderung einen EM-Renten-Antrag zu stellen, dafür gibt es einen offiziellen Bescheid vom Amt, NACH dem GA vom Amtsarzt....in eine EGV gehört sowas NICHT rein, die soll der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen und nicht der "Eingliederung in die EM-Rente"... :Ohnmacht:
Aha, auch das wußte ich nicht. Die SB hat zu mir am Telefon gesagt, sie will darauf hinaus, dass ich die Rente beantrage.
Mir ist es nicht möglich vollzeit arbeiten zu gehen, da die Nebenwirkungen der Chemo meinen Körper kaputt gemacht hat. Ich habe eine Schwerbehinderung von 100%, noch drei Jahre lt. Ausstellungsdatum.
Das ist für mich vollkommen nachvollziehbar, nur hat das mit der Handlungsweise deiner SB NIX zu tun, du bist (wegen dem Krebs und der erforderlichen Behandlungen) AKUT Arbeits-Unfähig KRANK, leider für längere Zeit, was bei diesem Krankheitsbild nicht ungewöhnlich ist...damit wird sich eine Vermittlungs-SB im Prinzip einfach erst mal abzufinden haben.
Eigentlich habe ich mir auch gedacht, dass die Arge doch einfach erst einmal abwarten muss. Ich habe noch von keinem Arzt grünes Licht erhalten, das ich wieder zu 100% gesund bin. Das heißt also im Klartext ich müsste der SBin das enstrechend mitteilen, oder?
Es steht diesen Leuten gar nicht zu Entscheidungen darüber zu treffen, ob du nun aus ihrer (medizinisch unmaßgeblichen Sicht) eine EM-Rente beantragen sollst oder nicht, darüber hat NUR ein Arzt zu entscheiden, in diesem Falle kann (und MUSS) das der Amtsarzt prüfen, es ist erschreckend, wie weitreichende medizinische Entscheidungen sich doch die SB der JobCenter inzwischen anmaßen.
Ok, das heißt der SB kann den Amtsarzt einschalten, mehr aber auch nicht. Und das muss ich nicht extra unterschreiben in der EGV. Gut, eine neue Krankmeldung muss ich mir dann wieder besorgen. ...Ich werde noch verrückt, die tun alle so alls hätte ich nur einen leichten Schnupfen. :Heiss:

Einerseits habe ich mich gefreut, die Rente zu beantragen, aber je mehr ich darüber nachdenke fällt es mir schwer das zu tun. Im Grunde wird überhaupt nicht abgewartet, bis ich meine anderen OPs etc hinter mir habe.
Genau das meine ich ja damit, so eine Sache dauert nun mal seine Zeit und manchmal erholen sich die Leute durchaus wieder ausreichend für eine berufliche Tätigkeit, diese notwendige Zeit der Behandlung und Genesung kann man doch nicht einfach "überspringen" und jeden Krebs-Patienten direkt in die EM-Rente schicken wollen...
Genauso sehe ich das auch. Hier wird einfach mein jetziger Zustand ignoriert und auch die Folgebehandlungen, die noch anstehen interessiert niemanden. Mir fehlt eine Brust und das scheint denen völlig egal zu sein. Abgesehen von meiner körperlichen Situation ist mir nun nicht gerade zum lachen zumute... :nein:
Natürlich ist das erst mal ein "verlockender Gedanke" (mit dem EM-Renten-Antrag), wenn man sich noch absolut schlecht und unbelastbar fühlt, aber wie du schon selber festgestellt hast, ist doch deine Behamdlung noch gar nicht abgeschlossen, wenn der Amtsarzt sich in der Richtung nur einigermaßen auskennt, dann sieht der das auch so...
Ok, dann warte ich einfach auf den Termin für die Amtsärtliche Untersuchung...frage mich nur was die bei Krebspatienten untersuchen wollen. :Ohnmacht:
Zumindest wird der wohl mehr medizinischen Sachverstand an den Tag legen, als eine SB, die Leute in Arbeit vermitteln soll und überhaupt keine mediznische Ausbildung hat, die will dich einfach nur aus dem Bezug loswerden, weil sie auf lange Sicht nichts mit dir anfangen kann.
Genauso sehe ich das auch! Aber du hast es ja selbst schon geschrieben, man muss mir die Zeit geben, dass ich wieder zu Kräften komme, denn ich will irgendwann wieder arbeiten und nicht ausgemustert werden!
Es KANN aber durchaus auch passieren, dass ihr der Amtsarzt dann die Mitteilung macht, dass es eben bis zu deiner Arbeitsfähigkeit noch längere Zeit dauern wird, er deine Erwerbsfähigkeit insgesamt aber gar nicht für (länger /dauerhaft) so gefährdet hält, dass du unbedingt (schon) einen EM-Renten-Antrag stellen solltest... :confused: :Gruebeln:
Da geht es mir ja drum. Ich habe außerdem gelesen das man immer auch noch in eine Reha Maßnahme gesteckt wird, bevor der Rententräger überhaupt eine Rente bewilligt. Das geht bei mir doch gar nicht, solange ich noch vor meinen weitern Behandlungen stehe. (Fällt mir gerade ein, der Port für die Chemo steckt ja auch noch in meinem Körper)
Dann hat dich deine SB weiterhin (nach den bisherigen regeln) am Hals und kann vorerst GAR NICHTS mehr machen, denn an die Feststellungen im GA des Amtsarztes MUSS sie sich dann halten auch wenn sie ihr dann nicht gefallen sollten.
Das kann durchaus ein Grund sein, warum sie das von dir in einer EGV unterschrieben haben will, dass du dich verpflichtest auf jeden Fall einen Antrag auf EM-Rente zu stellen... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Aha, sie versucht mich also unter Druck zu setzen, wie ich das verstanden habe. Wenn ich den Quatsch nicht unterschreibe, dann hoffe ich aber mal das mein ALGII nicht sanktioniert wird? :confused:
So kann sie dich dann auf deine Unterschrift "festnageln", schickt dich vielleicht gar nicht erst zum Amtsarzt und du machst dann trotzdem WAS SIE WILL...denn du hast ja einen Vertrag (EGV IST ein Vertrag) unterschrieben, dass du das tun wirst, was da drin steht.
Aha, ok...dann ist es auf jeden Fall besser das nicht zu unterschreiben und mit einem entsprechenden Schreiben alles zurück zu senden, oder?

Ich kenne mich in diesen ganze Dingen überhaupt nicht gut aus und bräuchte dringend ein paar Ratschläge.
Dann ist es ja SEHR gut, dass du uns gefunden hast und zu deiner SB solltest du in der Zukunft NUR noch mit Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) hingehen, warum gehst du da überhaupt hin wenn du AU geschrieben bist ???
Gott sei Dank habe ich euch gefunden! :-) ...Jetzt bin ich schon eine kleine Ecke schlauer geworden. Ich bin gar nicht zur ARGE gegenagen, die haben mir eine Einladung geschickt. Die hatte ich dann telefonsich abgesagt aus den Gründen, dass ich keinen Sinn sehe z.Z. über meine berufliche Situation zu sprechen. Daraufhin kam die Geschichte mit der Rente und dem Amtsarzt...
Ich soll jetzt nochmal eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, wo drinne steht das mich die Amtsärzte auf den Kopf stellen dürfen und das ich mich um die Rente kümmere.
Was heißt "noch mal" hast du schon eine unterschrieben :confused: , was steht da drin und wie lange ist die noch gültig... :confused:
Ich muß mich korrigieren, das mit der Rente hat sie am Telefon zu mir gesagt, sie will das ich mich darum kümmere. Sorry mein Chemohirn bringt manchmal immer noch alles durcheinander. :Ohnmacht: Was weiter drinne steht habe ich oben bereits gepostet. Ich soll den Quatsch bis zum 20.7, also in vier Tage zurück senden.
Sowas solltest du NIEMALS wieder unterschreiben und mit dem aktuell geplanten Inhalt schon gar nicht, diese Unteschrift leistet man freiwillig oder gar nicht, andere Verträge würdest du doch auch nicht unterschreiben, wenn dir der Inhalt nicht gefällt, ODER... :confused: :Gruebeln:
Ok, das mache ich dann auf keinen Fall. Aber mit welchen Worten in meinem Schreiben an sie, kann ich das begründen? Das mir rechtlich auch nichts passiert.
Nimm die EGV zur Prüfung mit und wir besprechen das dann hier (kannst du anonym hochladen oder wörtlich abtippen) ob du das überhaupt unterschreiben solltest, wenn nicht bekommst du später (vielleicht) einen Verwaltungs-Akt ( einseitiger Bescheid) wo das drinsteht, was du nicht unterschrieben hast und dagegen kann man dann wenigstens Widerspruch einlegen.
Was wären dann die Konsequenzen von Seiten der ARGE?
Der vorgesehene Inhalt wäre rechtlich gar nicht zulässig, wenn du das aber unterschreibst bist du trotzdem daran gebunden...also auf KEINEN FALL unterschreiben, EGAL was die SB dir androht..die haben das nicht gerne, wenn die Leute EGV nicht unterschreiben wollen, weil sie ganz genau WISSEN, dass Vieles darin nicht korrekt ist und zum Teil nicht mal erlaubt.
Da kann man mal sehen wie blöd man doch ist, ich hätte den ganzen Kram beinahe ausgefüllt und unterschrieben zurück gesendet.
Ansonsten kann ich den Anderen Usern durchaus zustimmen, dass du einen Antrag auf EM-Rente stellen solltest, allerdings weil DU das FÜR DICH für sinnvoll hältst und NICHT, weil dich deine SB dazu zwingen will.
Berate dich dazu mit deinen behandelnden Ärzten denn deren Unterstützung wirst du dabei dringend brauchen, die DRV hält uns oft NICHT für krank genug, um die EM-Rente dann auch zu bewilligen.
Ich will gar keine Rente. Die sollen mich einfach erst mal wieder gesund werden lassen! Zumindest so gesund, das ich wieder fit bin um wenigsten einen halben Tag arbeiten zu können.
Deine SB kann dir dabei vollkommen EGAL sein, der teilst du dann nur die erfolgte Antragstellung mal kurz mit (wenn DU soweit bist) und an deinem Anspruch auf Leistungen des SGB II ändert sich dadurch erst mal überhaupt NICHTS, bis die DRV da mal was entschieden hat und wirklich ein EM-Renten-Bescheid im Briefkasten ist.
Ich kann mich doch auch weigern einen Rentenantrag zu stellen, oder?
Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
liebe Grüße zurück Doppelome, danke vielmals du warst mir wirklich eine Hilfe! :-)
Zuletzt geändert von Amethyst am Mo 16. Jul 2012, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatcodes korrigiert

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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 16. Jul 2012, 18:38

Hallo Ari, :smile:

dann werde ich mal versuchen dein neues Puzzle zu "zerstückeln" und neu zusammenzufügen... :teufel:

Als erste und ganz besonders wichtige Info möchte ich dich darauf hinweisen, dass der/die EINZIGEN, die rechtlich wirksam eine AU für dich bescheinigen können deine behandelnden Ärzte sind... :lesen: :lesen: :lesen:

Das hat KEIN SB und noch nicht mal der Amtsarzt vom JobCenter zu entscheiden, ob du aktuell (und auf längere Sicht) Arbeits-Unfähig bist, das ist einzig und alleine Angelegenheit deiner behandelnden Ärzte und solange du akut erkrankt bist und noch weitere Behandlungen (Bestrahlungen /OPs) im Raum stehen, solltest du auch eine entsprechende durchlaufende (!!!) AU-Bescheinigung BEIM AMT vorlegen (KÖNNEN).
Ja und nein lt. SB ist meine AU abgelaufen und ich soll nun vom Arzt eine neue Krankmeldung beibringen. In der AU stand irgendwas von "voraussichtliche Krankendauer" da hatte der Arzt irgendwas von 1,5 Jahren geschrieben. Leider habe ich mir den Wisch nicht kopiert.
Schade, in der Zukunft wirst du wohl daran denken, dass du dir solche Sachen IMMER für dich kopierst, bevor du was an das Amt (mit Empfangsbestätigung !!!) aus der Hand gibst.
Trotzdem sollte das ja jetzt kein Hinderungsgrund sein, dass dich (d)ein behandelnder Arzt einfach wieder AU schreibt, denn wenn du keine entsprechende Bescheinigung vorweisen kannst, dann bist du für die Behörde Arbeitsfähig /Vermittlungsfähig...mündliche "Absprachen", dass du krank bist und nicht arbeiten kannst, haben da keine rechtliche Bedeutung.... :Ohnmacht:
Kann ich denn dem SB /Fallmanagerin mitteilen das ich nicht gewillt bin ihren Weg zu gehen? Da ich jetzt erst einmal noch in Ruhe meine Bestrahlungen und OPs hinter mir bringen möchte? Ich meine, meine Sache ist ja noch gar nicht abgeschlossen und ich will keine Rente beantragen, denn wenn es mir besser geht möchte ich wieder arbeiten und wenn es nur für wenige Stunden am Tag ist. Jetzt würde mich natürlich niemand einstellen, glaube ich mal?
Das KANNST du ihr NUR durch die Vorlage von AU-Bescheinigungen (DEINER Ärzte !!!) rechtswirksam mitteilen, die sagen dann ja deutlich genug aus, dass du bis auf Weiteres NICHT arbeitsfähig /vermittlungsfähig bist...die konkreten Krankheiten und Gründe dafür, gehen deine SB /Fallmanagerin absolut NICHTS AN. :lesen:

Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür aus langer Krankschreibung (ALLEINE) direkt auf eine bestehende Erwerbsminderung (mit EM-Renten-Anspruch) zu schließen, zumindest steht diese Einschätzung einem Vermittlungs-SB NICHT zu.
Ich habe irgendwo gelesen das man die Krankenakte niemals an den SB schicken sollte, sondern nur direkt an den medizinischen Dienst. Ist das besser? Außerdem was will der medizinische Dienst wiederum machen, wenn ich sowieso noch Behandlungen vor mir habe?
Die ganze "Kranken-Akte" brauchst (und kannst) du niemanden beim JobCenter schicken, es ist aber richtig, dass medizinische Unterlagen (dazu gehört auch ein ausgefüllter Gesundheitsfragebogen !!!) NICHT in die Hände von medizinischen Laien gehören, auch wenn die SB das nicht gerne hören, sie sind KEINE ÄRZTE...

Wenn eine Untersuchung beim Amtsarzt vorgesehen ist, dann hat SB dort einen entsprechenden Termin anzufordern und DU bist (NUR) verpflichtet (gemäß § 62 SGB I) diesen Termin wahrzunehmen und dich dort vom Arzt untersuchen zu lassen. :ic_up:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/62.html

Das ist das EINZIGE überhaupt, was da deiner Mitwirkungspflicht unterliegt, wichtige aussagekräftige Befunde der eigenen Ärzte kann man also (als Kopien) auch direkt erst zum Arzt mitnehmen, wenn man dem Amtsarzt die Möglichkeit der Vorbereitung geben will, dann KANN man solche Unterlagen auch schon vorher DIREKT dem Med. Dienst zuleiten, dann soll dir deine SB die konkrete Adresse dafür geben...sie persönlich hat überhaupt kein Recht von dir ausgefüllte Gesundheits-Unterlagen zu verlangen... :Verwirrt: :Hilfe:

Die allgemeine Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB I wird da gerne angeführt) gilt nicht für die Abgabe von medizinischen Unterlagen bei nichtmedizinischem Personal.
Wenn sie da anderer Meinung ist, soll sie dir die gesetzliche Grundlage dafür nennen (schriftlich verlangen), dass sie sich NICHT an den Sozial-Datenschutz in diesem Bereich zu halten braucht... :Heiss:

Der medizinische Dienst (Amtsarzt) kann deiner SB "auf charmante Art" sehr deutlich mitteilen, dass du für einen Zeitraum X noch in Akut-Behandlung bist (ohne nähere Angaben zur Krankheit!) und daher noch nicht der Vermittlung zur Verfügung stehen kannst, die können dann auch festlegen, nach welcher Zeit sie diesen Status nochmal selber überprüfen wollen und bis dahin hat die SB dann ganz schlicht und einfach deine weiteren AU-Bescheinigungen zu akzeptieren und zu respektieren. :ic_up:

Damit würde der Amtsarzt z.B. umschrieben genau den Status "bekanntgeben" in dem du dich aktuell befindest und die SB "zum Stillhalten und abwarten verdonnern", da eine Genesung eben noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Mit einer solchen amtsärztlichen Beurteilung KANN sie dann allerdings auch KEINEN Antrag auf EM-Rente von dir verlangen, weil es eben nicht um (vermutliche) Erwerbsminderung geht sondern NUR um eine längere AU und die bedeutet eben nicht zwangsläufig, dass man eine EM-Rente bekommen /beantragen soll/muss... :jaa: :cool:

Was du hier dazu geschrieben hast, warum du gar keine EM-Rente willst, das kannst und solltest du dann ruhig genauso offen mit dem Amtsarzt besprechen, die sind keineswegs immer so "schlimm" wie gerne mal behauptet wird (besonders auch von den SB), vor allem nicht bei so ernsten Geschichten wie bei dir und wenn sie merken, dass du ja trotzdem sobald wie möglich wieder arbeiten möchtest und gar kein Interesse an einer Berentung hast.

Dieses GA kannst du dir dann übrigens auch komplett (Teil A und Teil B) beim Med. Dienst als Kopie anfordern, dann weißt du auch selber genau was da drin steht...der SB darf NUR den Teil B bekommen mit der "allgemeinen Leistungseinschätzung" für die Vermittlung, daraus ergibt sich eher selten tatsächlich die Berechtigung einen EM-Renten-Antrag von dir zu verlangen.
Ja, das hatte man auch versucht und meinte mal zu mir ich gehöre nicht mehr in ihr System und wahrscheinlich müsste ich Sozialhilfe beantragen. Gibt es einen §§ dafür, so das ich da etwas in Händen habe?
Es gibt ne Menge §§ dafür, dass ein SB eine so weitreichende Entscheidung ohne kompetente ärztliche Stellungnahmen (üblicherweise erst nach einem entsprechenden GA der DRV) gar nicht treffen darf und kann, allerdings versuchen inzwischen viele SB der JobCenter diese Abschiebung in die Sozial-Hilfe, wenn die Leute längere Zeit krank sind und nicht vermittelt werden können...mit 50 + ist das allerdings kaum einfacher, wenn die Leute noch gesund sind...nur kann man denen dann nicht soviel von EM-Rente und Sozial-Hilfe erzählen, statt ihnen anständige und gutbezahlte Arbeit zu beschaffen... :confused: :Gruebeln:
Das leuchtet mir jetzt ein. Das heißt ich unterschreibe diese EGV nicht.

RICHTIG !!!

Dort steht drin: 1. Zur Unterstützung Ihrer Intigrationsbemühungen in Beschäftigung schaltet das Jobcenter ein/stellt das Jobcenter den Kontakt her zu: Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit.

Dafür braucht man keine EGV, das hat da NIX drin u suchen !!!

- Und 2. Bemühungen von Frau... zur Eingleiderung in Arbeit. Den Gesundheitsfragebogen reichen Sie mir bitte ausgefüllt und vollständig bis zum 20.07. ein.

Das noch viel weniger, da sollte sie dir doch mal die Rechtsgrundlage für die Forderung von medizinischen Unterlagen nennen, die du ihr persönlich einreichen sollst... :Gruebeln:

Sie suchen den Ärztlichen Dienst nach Erhalt der Einladung und zum vorgegeben Termin auf.

Dazu bist du laut § 62 SGB I (nach schriftlicher Einladung mit Untersuchungstermin !!!) sowieso gesetzlich verpflichtet, auch dafür braucht man KEINE EGV
Aha, auch das wußte ich nicht. Die SB hat zu mir am Telefon gesagt, sie will darauf hinaus, dass ich die Rente beantrage.
Kann ich mir vorstellen, dass sie darauf "hinaus will", du solltest mit der (und mit dem JobCenter überhaupt) NICHT telefonieren, da erzählen die oft viel, wenn der Tag lang ist und du kannst es nicht beweisen was sie dir da so alles "gesagt haben"...die Angabe der Telefon-Nummer beim JobCenter ist freiwillig, das hat man dir sicher auch nie mitgeteilt, darum solltest du denen jetzt mitteilen, dass du die umgehende Löschung verlangst und man dir zukünftig ALLES nur noch schriftlich mitteilen soll.

Hier ist das Formular dafür...anpassen / 2 MAL ausdrucken /unterschreiben /und gegen Eingangsbestätigung auf der Kopie beim Amt abgeben (NICHT in deren Kasten werfen, sonden persönlich abgeben oder per Einschreiben hinschicken !!!)... :keule: :keule: :keule:
Antrag Datenlöschung Blanko.doc
(24 KiB) 6-mal heruntergeladen
DAS wäre das einzige, was die im Moment von mir bekommen würden, es gibt keine Verpflichtung dazu, eine EGV zu unterschreiben, also brauchst du da auch am 20.07. NICHTS abzugeben oder zu erklären, die werden sich schon melden, wenn sie was von dir wollen...NEIN, dafür DARF man NICHT sanktioniert werden.

Die können dir ja einen VA (Bescheid) schicken wo das alles einseitig (vom Amt) so festgelegt wird, schon zum Vergleich solltest du die EGV nicht mehr aus der Hand geben, denn üblicherweise MUSS da dann der gleiche Unsinn drinstehen wie in der EGV.
Gegen einen Bescheid (den VA) kann man aber Widerspruch einlegen und dann bekommen diesen Unsinn auch noch andere Leute beim Amt in die Finger, meist wird das dann schnell komplett wieder "aufgehoben". :jaa: :cool:
Das heißt also im Klartext ich müsste der SBin das enstrechend mitteilen, oder?
Diese Mitteilung sollte aus der Abgabe (Kopie /Eingangsbestätigung) einer aktuellen AU-Bescheinigung bestehen, MEHR gibt es da gegenüber einer SB NICHT zu "erklären"...
Ok, das heißt der SB kann den Amtsarzt einschalten, mehr aber auch nicht. Und das muss ich nicht extra unterschreiben in der EGV. Gut, eine neue Krankmeldung muss ich mir dann wieder besorgen. ...Ich werde noch verrückt, die tun alle so alls hätte ich nur einen leichten Schnupfen.
KURZ und knackig zusammengefasst ist es GENAU SO und nicht anders, dass die beim JC so tun, als hättest du "nur einen Schnpfen" belegt doch schon für sich genommen, dass die KEINE Ahnung von dir und deinen gesundheitlichen Problemen haben, trotz deiner "naiven Offenbarungen dazu"... :Verwirrt: :Hilfe: :traurig:
Ok, dann warte ich einfach auf den Termin für die Amtsärtliche Untersuchung...frage mich nur was die bei Krebspatienten untersuchen wollen.
Der Amtsarzt soll ja nicht deine Behandlung prüfen /kontrollieren /ändern sondern deinen "Allgemeinzustand" im Bezug auf den Arbeitsmarkt "beäugen" sage ich jetzt mal, darum ist es schon wichtig, ihm ein paar aktuelle Informationen dazu mitzunehmen von deinen Ärzten, den Rest sollte er direkt bei dir erfragen, in jedem Falle sollte der wohl mit medizinischen Unterlagen deiner Ärzte mehr anfangen können, als deine Vermittlungs-SB, ODER....

Der SB hat sich danach aber nach dessen Einschätzung zu richten und wenn der dann schreibt, Frau XXX ist in regelmäßiger Behandlung und bis zur Einsatzfähigkeit /Vermittlungsfähigkeit wird es (vorraussichtlich) noch mehr als X Monate dauern, aber "das wird wieder"...dann KANN dich dein SB NICHT in die EM-Rente abschieben...weil ihr der Arzt das im Teil B dann auch so mitteilen wird (ohne nähere Angaben zu deinen Krankheiten)...

Anders kann ich dir das im Moment auch nicht erklären, der Amtsarzt ist eigentlich deine Chance dem EM-Renten-Antrag aus dem Wege zu gehen, wahrscheinlich käme dann ohnehin erst mal eine Reha-Maßnahme in Betracht, das kann der Amtsarzt durchaus auch empfehlen für die Zeit NACH Abschluß der laufenden Akut-Behandlung. :ic_up:
Die hatte ich dann telefonsich abgesagt aus den Gründen, dass ich keinen Sinn sehe z.Z. über meine berufliche Situation zu sprechen. Daraufhin kam die Geschichte mit der Rente und dem Amtsarzt...
DAS solltest du NIEMALS wieder tun, einen Meldetermin kann man (fast) NUR mit einer ärztlichen Bescheinigung wegen Krankheit ungestraft absagen und nicht weil man das "gerade für sinnlos hält", sei froh wenn das Telefonat keinen Ärger bringt und die Absage nicht als unentschuldigtes Fehlen (Meldeversäumnis) sanktioniert wird. :Heiss:

Ich hoffe du hast dir notiert WANN du mit wem gesprochen hast, ja da hast du deine SB ja selber auf diese "geniale Idee" gebracht, aber egal so einfach wie die das gerne hätte, funktioniert das alles nun auch wieder nicht, Melde-Termine solltest du aber zukünftig NUR noch mit ordentlicher AU-Bescheinihgung absagen...das kann sonst ganz gewaltig "nach hinten losgehen"...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Ari » Mo 16. Jul 2012, 19:14

WOW Doppeloma ... mir verschlägt es die Sprache ...das muss ich jetzt erst einmal sacken lassen und nochmals lesen, :kaffee: damit ich nichts vergesse. Ich weiß gar nicht was ich sagen soll...tausend Dank! erst einmal das du dir soviel Zeit genommen hast und mir soooo ausführlich alles erklärt hast :Bussi: :umarm:
Mein :respekt:

Bin ich froh das ich euer Forum entdeckt habe!!! :jaa:
Dann kann diese SB Tante mir erst einmal gar nichts :Yeah:

Ja, ich habe wohl so einige Fehler gemacht wie ich klar erkennen kann. Meine offene Art und Gutmütigkeit wird mir wahrscheinlich noch mal zum Verhängnis. :cool:
Ich habe jetzt aber ganz schön dazu gelernt!

Ok, dann werde ich jetzt ein Schreiben aufsetzen und morgen eine neue AU ausstellen lassen.

Darf ich das Schreiben, bevor ich es dann via Einschreiben/Rückschein an die SB Tante schicke hier einstellen, das du/ihr mal kurz drüber schaut?

Jedenfalls kann ich jetzt wieder gut :Bett: ...
das hat mich die ganzen Tage so fertig gemacht.

Ein Kompliment an das Forum, hier fühle ich mich gut aufgehoben! :ic_up:

Liebe Grüße :winke:

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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 16. Jul 2012, 19:21

Wenn Doppeloma mal richtig in fahrt kommt...
Nicht umsonst bewundern wir sie alle.
Aber ich sage nochmals, wenn sie es körperlich schafft, per Ehrenamt zu helfen..
oder hier uns zu helfen bis sie mit 120 Jahren ihren Führerschein angeben muss..
Ich glaube fest das Doppeloma es macht weil sie Spass dadran hat anderen Menschen zu
helfen.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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Re: Was tun? EU Rente beantragen?

Ungelesener Beitrag von Ari » Mo 16. Jul 2012, 20:07

Fatbob hat geschrieben:Wenn Doppeloma mal richtig in fahrt kommt...
Nicht umsonst bewundern wir sie alle.
Aber ich sage nochmals, wenn sie es körperlich schafft, per Ehrenamt zu helfen..
oder hier uns zu helfen bis sie mit 120 Jahren ihren Führerschein angeben muss..
Ich glaube fest das Doppeloma es macht weil sie Spass dadran hat anderen Menschen zu
helfen.
lg
Hallo Fatbob,

ja, ich habe schon gesehen... :jaa: :icon_e_wink:
Einfach Toll, kann ich nur sagen! Und ich ziehe meinen Hut vor soviel Engagement! :ic_up: ...das kann und macht nicht jeder, sich so aufzuopfern, zumal ich hier heute auch einiges nachlesen konnte was Doppeloma betrifft und sie selbst ja nun auch ihr "Päckchen" zu tragen hat.
Wir sitzen irgendwie alle im gleichen Boot, nur Menschen wie Doppeloma schaffen es doch tatsächlich einem ein zufriedenes Lächeln über die Lippen zu zaubern. Danke dafür!
bis sie mit 120 Jahren ihren Führerschein angeben muss..
Naja, wenn wir gebeutelten Behördenwillküropfer noch bis in alles Ewigkeit als gesund und voll erwerbsfähig eingestuft werden, dann denke ich hat Doppeloma auch das Recht bis 120 Auto zu fahren. :icon_e_wink: :groehl:

Liebe Grüße!

Ach ja fast vergessen: was bedeutet bitte "VA"?

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