Hallo zusammen,
wer weiß, ob - wenn die Rente bewilligt werden sollte - man Überstunden und den nicht genommenen Urlaub ausbezahlt bekommt? Habe noch Resturlaub vom letzten Jahr und für dieses Jahr den ganzen. Uberstunden so ungefähr 60.
Sollte ich auch den Personalchef anstupsen, damit der Urlaub nicht verfällt?
Und wie sieht es mit dem Weihnachtsgeld aus, wenn man in dem Jahr nur 2 Monate gearbeitet hat und dann krank wird?
Hab schon versucht was zu finden aber leider vergebens. Bin im öffentlichen Dienst und mir hat schon eine Bekannte den Rat gegeben, ob ich nicht ne Abfindung verlangen soll, dann wären die mich los. Aber ich glaube, das werde ich nicht tun.
Wünsche Euch einen schönen Abend. Hier haben wir im Moment noch 29 Grad. Puh.
Liebe Grüße und danke schon mal für Eure Antworten.
Gaby
Überstunden, Urlaub
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Re: Überstunden, Urlaub
Ganz kurz.
In der Zeit wo du Lohnfortzahlung/Krankengeld erhälst, bekommst du auch deine Sonderzahlungen wie
Weihnachts/Urlaubsgeld, die reinen Urlaubstage werden solange weitergerechnet bis du Ausgesteuert wirst.
Das mit den Urlaubsgeld ist aber vom Tarifvertrag abhängig, steht dir Urlaubsgeld zu bekommste das auch, da du
ja auch den Urlaubsanspruch hast. Tauchen dann als Einmalzahlung auf. Wenn du dieses Jahr z.b bis Oktober Krank
bist und wirst dann ausgesteuert bekommste dein Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld anteilig d.h 10/12tel.
Die reinen Urlaubstage werden dann ausgezahlt wenne Kündigst, bzw, Volle EM Rente auf dauer bekommst.
Auf Keinen Fall selber Kündigen/Aufhebungsvertrag unterschreiben, das geht böse nach hinten los.
lg
In der Zeit wo du Lohnfortzahlung/Krankengeld erhälst, bekommst du auch deine Sonderzahlungen wie
Weihnachts/Urlaubsgeld, die reinen Urlaubstage werden solange weitergerechnet bis du Ausgesteuert wirst.
Das mit den Urlaubsgeld ist aber vom Tarifvertrag abhängig, steht dir Urlaubsgeld zu bekommste das auch, da du
ja auch den Urlaubsanspruch hast. Tauchen dann als Einmalzahlung auf. Wenn du dieses Jahr z.b bis Oktober Krank
bist und wirst dann ausgesteuert bekommste dein Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld anteilig d.h 10/12tel.
Die reinen Urlaubstage werden dann ausgezahlt wenne Kündigst, bzw, Volle EM Rente auf dauer bekommst.
Auf Keinen Fall selber Kündigen/Aufhebungsvertrag unterschreiben, das geht böse nach hinten los.
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Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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Re: Überstunden, Urlaub
Hallo gabriella 61,
ich kann dir etwas zu den Überstunden sagen. ja natürlich bekommst Du die ausgezahlt wie auchden Urlaub aber das wurde schon gesagt.
Stelle bitte einen formlosen schriftlichen Antrag an das zuständige Lohnbüro und es ist günstig wenn Du weisst wieviele es sind und bitte um Auszahlung .
Funktioniert prima .
LG fünfundfünfzig
ich kann dir etwas zu den Überstunden sagen. ja natürlich bekommst Du die ausgezahlt wie auchden Urlaub aber das wurde schon gesagt.
Stelle bitte einen formlosen schriftlichen Antrag an das zuständige Lohnbüro und es ist günstig wenn Du weisst wieviele es sind und bitte um Auszahlung .
Funktioniert prima .
LG fünfundfünfzig
Suche nicht nach Hindernissen vielleicht ist keins da
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Re: Überstunden, Urlaub
Hallo Gaby,
zum Teil wurde dir ja schon geantwortet, wie das so GENAU im ÖD geregelt ist mit Urlaub und Sonderzahlungen, kann ich nicht beurteilen, das muss in deinem Arbeitsvertrag und/oder anderen Regelungen drinstehen, denn das ist nicht überall gleich geregelt.
Bei mir in der Firma gibt es einen entsprechenden Tarif-Vertrag /Betriebsvereinbarung, wo das wegen Urlaubs-GELD und Weihnachtsgeld drinsteht, ich habe das bis zur Aussteuerung AUCH noch anteilig bekommen, danach NICHT mehr.
Dem Vorschlag deiner Bekannten "eine Abfindung zu verlangen" und dann das Arbeitsverhältnis zu kündigen /aufzuheben KANN ich überhaupt NICHT folgen...
Auf eine Abfindung hat man überhaupt KEINEN Rechtsanspruch und wenn man sowieso "freiwillig" gehen möchte, würde ich gerne mal den AG sehen, der da auch noch freiwillig eine Abfindung zahlt...
Üblicherweise SOLL und KANN man auch beim Übergang in die Altersrente (z.B) seinen Urlaub noch vorher nehmen, die Abgeltung ist NUR eine Notlösung, wenn das vor Ende des Arbeitsvertrages wegen Krankheit NICHT mehr möglich ist.
Im Falle einer EM-Rente OHNE Befristung wäre das ja der Fall und NUR DANN hast du Anspruch auf die Abgeltung von Urlaub, ODER wenn deine Firma das Arbeitsverhältnis ansonsten kündigt, solange du noch KRANK /oder in EM-(Zeit-) Rente bist, die genauen Zeiträume (rückwirkend) sind inzwischen schon oft strittig...
Vom EU-Gerichtshof wurde zuletzt ein Zeitrahmen von 15 - 18 Monaten festgelegt, für den zumindest der entsprechende gesetzliche Urlaub (in D 20 Tage im Jahr) abgegolten werden MUSS, dazu kämen noch die Urlaubstage für Schwerbehinderte, sofern darauf ein Anspruch besteht.
Dazu JETZT schon die Firma unter Druck zu setzen bringt GAR NICHTS, solange das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt (auch ruhend, während einer EM-Zeitrente) hat man KEINEN Anspruch auf die Auszahlung dieses Geldes, es gibt ja immer noch die (wenn auch meist theoretische) Möglichkeit, dass man den Urlaub doch noch auf die übliche Weise, in Anspruch nehmen KÖNNTE.
Liebe Grüße von der Doppeloma

zum Teil wurde dir ja schon geantwortet, wie das so GENAU im ÖD geregelt ist mit Urlaub und Sonderzahlungen, kann ich nicht beurteilen, das muss in deinem Arbeitsvertrag und/oder anderen Regelungen drinstehen, denn das ist nicht überall gleich geregelt.
Bei mir in der Firma gibt es einen entsprechenden Tarif-Vertrag /Betriebsvereinbarung, wo das wegen Urlaubs-GELD und Weihnachtsgeld drinsteht, ich habe das bis zur Aussteuerung AUCH noch anteilig bekommen, danach NICHT mehr.
Das sind "zwei verschiedene Schuhe", auf deine Überstunden-Vergütung solltest du DIREKT und SEHR bald einen offiziellen Antrag (nachweislich) an deinen AG stellen, das hat mit Ansprüchen aus der Bewilligung einer Dauer-Rente nicht viel zu tun, da geht es dann NUR noch um die dadurch bedingten Ausgleichs-Zahlungen z.B. Urlaubs-Abgeltung wegen langer Krankheit.wer weiß, ob - wenn die Rente bewilligt werden sollte - man Überstunden und den nicht genommenen Urlaub ausbezahlt bekommt? Habe noch Resturlaub vom letzten Jahr und für dieses Jahr den ganzen. Uberstunden so ungefähr 60.
Sollte ich auch den Personalchef anstupsen, damit der Urlaub nicht verfällt?
Dem Vorschlag deiner Bekannten "eine Abfindung zu verlangen" und dann das Arbeitsverhältnis zu kündigen /aufzuheben KANN ich überhaupt NICHT folgen...


Auf eine Abfindung hat man überhaupt KEINEN Rechtsanspruch und wenn man sowieso "freiwillig" gehen möchte, würde ich gerne mal den AG sehen, der da auch noch freiwillig eine Abfindung zahlt...

Üblicherweise SOLL und KANN man auch beim Übergang in die Altersrente (z.B) seinen Urlaub noch vorher nehmen, die Abgeltung ist NUR eine Notlösung, wenn das vor Ende des Arbeitsvertrages wegen Krankheit NICHT mehr möglich ist.
Im Falle einer EM-Rente OHNE Befristung wäre das ja der Fall und NUR DANN hast du Anspruch auf die Abgeltung von Urlaub, ODER wenn deine Firma das Arbeitsverhältnis ansonsten kündigt, solange du noch KRANK /oder in EM-(Zeit-) Rente bist, die genauen Zeiträume (rückwirkend) sind inzwischen schon oft strittig...

Vom EU-Gerichtshof wurde zuletzt ein Zeitrahmen von 15 - 18 Monaten festgelegt, für den zumindest der entsprechende gesetzliche Urlaub (in D 20 Tage im Jahr) abgegolten werden MUSS, dazu kämen noch die Urlaubstage für Schwerbehinderte, sofern darauf ein Anspruch besteht.
Dazu JETZT schon die Firma unter Druck zu setzen bringt GAR NICHTS, solange das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt (auch ruhend, während einer EM-Zeitrente) hat man KEINEN Anspruch auf die Auszahlung dieses Geldes, es gibt ja immer noch die (wenn auch meist theoretische) Möglichkeit, dass man den Urlaub doch noch auf die übliche Weise, in Anspruch nehmen KÖNNTE.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Überstunden, Urlaub
Wow, vielen Dank an Euch.
Nun bin ich ja sowas von schlau geworden, grins. Nein wirklich, das hat mich schon wieder beruhigt und dan die Doppeloma: Es gibt nichts, was Du nicht weißt, stimmts?
Einfach klasse.
Schönen Tag und servus bis zum nächsten Mal.
Gaby
Nun bin ich ja sowas von schlau geworden, grins. Nein wirklich, das hat mich schon wieder beruhigt und dan die Doppeloma: Es gibt nichts, was Du nicht weißt, stimmts?
Einfach klasse.
Schönen Tag und servus bis zum nächsten Mal.
Gaby
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