Hallo Mariposa,
So, soweit so schlecht. Im März war ich dann bei einer Gutachterin und das Gutachten müsste schon längst bei der RV eingegangen sein. Aber ich höre nix....
Kann mir jemand von euch einen Tipp geben? Soll ich bei der RV anrufen und nachhören oder arbeiten die dann erst recht langsamer?
Auch wenn es dir hier mehrfach angeraten wurde, bleibe ich meinem Hinweis treu, mach eine schriftliche Sachstand-Anfrage, was hast du denn von Anrufen in der Hand...GAR NICHTS...schick denen Faxe, von mir aus täglich, aber lass die Telefoniererei sein, als SEHR erfolgreich, hat sich das ja bei den Anderen offenbar auch noch NICHT erwiesen...
WAS die WANN und WARUM machen, das kann man sowieso nicht nachvollziehen...
Mein ALG I ist ausgelaufen und jetzt beantrage ich ALG II. War heute beim Jobcenter und habe dort erfahren müssen, wenn es ganz schlecht für mich läuft, dass ich meine Wohnung verkaufen muss. Ich bin nur noch am Heulen und weiß gar nicht mehr was ich machen soll....
Ab WANN brauchst du denn ALG II und WARUM sollst selbstbewohntes Wohneigentum verkaufen müssen

, das ist normalerweise NICHT notwendig, selbst DANN NICHT wenn es für dich alleine etwas zu groß wäre.
Allerdings werden KEINE Kreditraten übernommen, das könnte ein Problem werden, wenn du die nicht mehr zahlen kannst...
Wie sieht es mit einer Amtsärztlichen Untersuchung von seiten des Jobcenters aus? Wäre das hilfreich?
Wofür soll das hilfreich sein ???
Das machen die von ganz alleine wenn du eine längere AU-Bescheinigung abgibst, vielleicht verzichten sie aber auch drauf wegen dem EM-Renten-Antrag und weil es schon was von der AfA gibt ???
FÜR den EM-Renten-Antrag selber hat das KEINE Bedeutung, die DRV interessiert es NICHT was AfA und JobCenter-Ärzte feststellen, DANN bekäme ich ja schon seit 3 Jahren die EM-Rente...
Hast du erst mal NUR mündliche Auskünfte vom JobCenter oder hast du schon den Antrag geholt /ausgefüllt /was abgegeben

, "erzählen" tun die viel, um die Leute möglichst schnell direkt abzuwimmeln...es gibt auch "Härtefallregelungen", besonders wenn ein EM-Renten-Verfahren läuft, da MUSS man noch NICHT alle "Vermögenswerte aufgeben"...bekommt das Geld vom Amt aber dann möglicherweise NUR auf "Darlehensbasis".
Mein ANtrag auf Behinderung ist vor einem ´Jahr auch abgelehnt worden, ich habe mittlereweile mit dem VDK Klage eingereicht. Aber das ganze dauert und dauert...
Hilft dir ja bei der EM-Rente auch nicht unbedingt weiter, die fragen zwar immer nach, wegen GdB und Schwerbehinderten-Ausweis aber für die Renten-Bewilligung hat das (meist) eher KEINE besondere Wirkung.
Mir hat man meinen Vershlimmerungsantrag auch wieder abgelehnt, auch den Widerspruch, im Moment habe ich da keinen Nerv mehr für...mir reichen schon die Klagen gegen die DRV und das JobCenter...
Liebe Grüße von der Doppeloma
