Gutachten der AfA wo anfordern?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Wortakrobatin30
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Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Wortakrobatin30 » Sa 19. Mai 2012, 12:06

Hallo ihr Lieben!

Ich brauche das Gutachten des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit um es meinem Widerspruch für die Rentenablehnung beizufügen. Wer kann mir sagen, WO ich dieses Gutachten anfordern kann????

Danke und LG

Worti

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Hamburger Deern
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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 19. Mai 2012, 12:30

das forderst du da an wo die Untersuchung war.
Teil A & B
Ich würde es per Einschreiben anfordern (was aber in meinem Fall auch nicht geklappt hat- war angeblich nicht angekommen trotz Rückschein der mir vorlag)
Erst als ein Kurier es sich hat unterschreiben lassen haben die sich endlich mal bewegt!
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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Wortakrobatin30 » Sa 19. Mai 2012, 12:33

Huhu,

@Hamburger Deern es wurde nach Aktenlage entschieden. Ich hatte alle Unterlagen eingereicht und habe dann schriftlich den Bescheid bekommen.... Ganz ohne Untersuchung.

Und nun?

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Hamburger Deern
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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 19. Mai 2012, 12:45

Wortakrobatin30 hat geschrieben:Huhu,

@Hamburger Deern es wurde nach Aktenlage entschieden. Ich hatte alle Unterlagen eingereicht und habe dann schriftlich den Bescheid bekommen.... Ganz ohne Untersuchung.

Und nun?
Von wo hast du denn nen Bescheid bekommen?
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Wortakrobatin30 » Sa 19. Mai 2012, 13:36

Huhu,

von der AfA.

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Doppeloma
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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 19. Mai 2012, 17:41

Hallo Wortakrobatin, :smile:

das GA der AfA forderst du DIREKT beim zuständigen Med. Dienst der AfA an, du kannst da auch einfach hinmarschieren, den Ausweis vorlegen und verlangst (§ 25 SGB X) die Kopien ALLER von dir vorliegenden GA (IMMER den Teil A UND den Teil B), bitte kontrolliere auch ob der Teil A IMMER dabei ist.

Der wird gerne mal mit dem Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht zurückgehalten, FÜR DICH als Betroffene gilt das aber NICHT, du hast einen Anspruch darauf, wenn du schriftlich anforderst, dann natürlich nachweislich und du verlangst dann eben auch einfach ALLE vorliegenden GA...bei "Aktenlage" ist dir das Datum ja nicht bekannt.

Gib deine Kunden-Nummer an und SOOO unendlich VIELE AfA-GA wird es ja nicht geben von dir.

Allerdings solltest du dir davon NICHT zuviel gegenüber der DRV erwarten, diese GA interessieren die nicht wirklich, mit MEINEM (und das war NICHT nach Aktenlage) habe ich den EM-Renten-Antrag gestellt, das hat die auch nicht gehindert den abzulehnen.
Üblicherweise fordern die das auch selber bei der AfA an, aber "Aktenlage"-GA sind dann bei der DRV nicht wirklich viel wert, mein (einziges) MDK-GA besagt übrigens AUCH, dass ich bereits 2008 erwerbsgemindert war, das wurde bei mir nach "Aktenlage" gemacht, beim MDK war ich also NIE persönlich.

Daraufhin wurde ich ja zur psychosomatischen Reha geschickt, die als "Erfolgsgeschichte" in meine EM-Renten-Ablehnung mit eingegangen ist, die gerichtlichen GA sehen DAS allerdings JETZT (3 JAHRE später) etwas anders...mach dir da besser KEINE Illusionen, dass es irgendwas an der aktuellen Situation ändern wird.

Trotzdem ist es immer gut sowas selber zu HABEN, bei Gericht später wird das nochmal mit anderen Augen betrachtet (manchmal) und kann dann doch noch zum Erfolg beitragen.

Gegen die Gutachten von der DRV (gegen GA überhaupt) KANN man KEINEN Widerspruch einlegen, diese Ärzte KÖNNTE man anzeigen /verklagen, "wegen Ausstellen (wissentlich) falscher GA zur Verwendung bei einer Behörde", den Beweis, dass die das wissentlich gemacht haben, MUSS aber auch der Kläger antreten.

Wenn man den Beistand wegschicken läßt, dann hat man kaum die Möglichkeit zu beweisen, dass diese Untersuchungen GAR NICHT stattgefunden haben, ich KANN es in etwa beweisen, weil mein Dopa mich nach (insgesamt !!!) 17 Minuten internistischer DRV-Begutachtung wieder in Empfang nehmen konnte, was SEHR wenig Zeit ist, um (neben dem im GA erwähnten Gespräch) die beschriebene gründliche Ganzkörper-Untersuchung durchzuführen... :Gruebeln:

Es war Winter und ich war entsprechend mollig angezogen, die Untersuchung beim Internistischen Gerichts-GA hat übrigens fast 3 Stunden gedauert... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn der AfA-Arzt auch nur aus irgendwelchen DRV-Unterlagen "abgeschrieben" hat (das steht dann im Teil A drin WO der das her hatte), dann kannst du eine Wirkung bei der DRV ohnehin vergessen, es hat ja seinen Grund, dass die bei der AfA immer nur nach Unterlagen von der DRV "schreien" wegen der amtsärztlichen Untersuchung.

ÜBER die Feststellungen/Entscheidungen der aktuellen DRV-GA geht das sowieso NICHT drüber ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Wortakrobatin30 » So 20. Mai 2012, 13:23

Huhu Doppeloma,

also, die von der AfA haben ja ihr GA vor den GAs der DRV erstellt. Und zwar auf Basis meiner gesamten ärztllichen Unterlagen und der GA vom MDK. Und eigentlich, hätten die ja auch ablehnen bzw mich für arbeitsfähig erklären können! Dann hätte ich zu meinen Noch arbeitgeber zurück gemußt oder schlimmstenfalls nur Hartz4 bekommen weil ich nicht arbeitsfähig bin. Und Hartz4 hätte es aufgrund des Verdienstes meines Freundes auch nicht gegeben.... Sprich auch die AfA wäre fein raus gewesen.... ABER der AfA GA hat mich ganz ohne Begutachtung für länger als 6 Monate und für unter 15 Wochenstunden arbeitsfähig erklärt.

Hmm... wie finde ich denn jetzt heraus, WER der zuständige med. Dienst der AfA in meinem Fall war/ist????

Danke

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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » So 20. Mai 2012, 14:02

@Wortakrobatin

Ich bin zwar nicht Doppeloma, kann aber darauf ebenso antworten.

Beantrage bei der Agentur für Arbeit Akteneinsicht nach dem § 25 des SGB 10 bezüglich Deines Gutachtens. Es kann unter Umständen sein, dass Du für Kopien des Gutachtens bezahlen musst. Das dürfte Dich aber nicht davon abhalten.

lg

Camper

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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von Wortakrobatin30 » So 20. Mai 2012, 15:26

Huhu,

ok, Danke! Aber muss ich die Anforderung der Unterlagen irgendwie begründen????

maday
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Re: Gutachten der AfA wo anfordern?

Ungelesener Beitrag von maday » So 20. Mai 2012, 15:29

Hallo,

die Kopien der Gutachten der AfA muss man nicht bezahlen, man hat ein Recht darauf. Wichtig ist Teil A und Teil B anzufordern. Wenn man nicht weiß, wo die genau ihren Sitz haben, einfach bei der AfA anrufen.Bei uns sitzt der med. Dienst der AfA nur eine Etage höher.
Doma hat aber schon was ganz wichtiges zu den Gutachten gesagt, diese Gutachten sind nichts wert, sie sagen nur aus, dass du 6 Monate und länger nicht arbeitsfähig bist, aber sie sagen nicht, dass du erwerbsunfähig bist. Eigentlich kann man sie als Toilettenpapier benutzen. :groehl:
Die Anforderung muss nicht begründet werden.
Erwerbsunfähigkeit kann nur die RV feststellen.

Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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