Was ist zu Tun?
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Was ist zu Tun?
Hallo!
War jetzt 5Wochen vom Psychater Krankgeschrieben.In der Zwischenzeit hat die Firma mich Fristgerecht gekündigt:So weit alles Okay.
Da ich Friseurin bin .wollte ich nun meine persönlichen Sachen sowie4 teure Scheren abholen!
Dieses wurde mir verweigert,Sollte einen Termin schriftlich stellen und dann abwarten.
Aber Hallo!Für mich ist das Unterschlagung.Ich habe so keine Möglichkeit ohne Werkzeug irgenwo in meinem Beruf zu Arbeiten!
Kennt sich jemand aus?Was soll ich nun machen.Gruß Niki
War jetzt 5Wochen vom Psychater Krankgeschrieben.In der Zwischenzeit hat die Firma mich Fristgerecht gekündigt:So weit alles Okay.
Da ich Friseurin bin .wollte ich nun meine persönlichen Sachen sowie4 teure Scheren abholen!
Dieses wurde mir verweigert,Sollte einen Termin schriftlich stellen und dann abwarten.
Aber Hallo!Für mich ist das Unterschlagung.Ich habe so keine Möglichkeit ohne Werkzeug irgenwo in meinem Beruf zu Arbeiten!
Kennt sich jemand aus?Was soll ich nun machen.Gruß Niki
- Blacky
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Re: Was ist zu Tun?
Ich mußte 1980 zum Arbeitsgericht gehen und meine Sachen einklagen.
Vorher hat mir mein damaliger Lehrherr nix gegeben.
Dieses Verhalten deines AGs kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, da hat er doch nix von.
Fordere doch gleich noch ne Abfindung wenn du lange genug da beschäftigt warst.
Vielleicht kommen aber noch Antworten die sich besser mit der Materie auskennen.
Viel Erfolg
Vorher hat mir mein damaliger Lehrherr nix gegeben.
Dieses Verhalten deines AGs kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, da hat er doch nix von.
Fordere doch gleich noch ne Abfindung wenn du lange genug da beschäftigt warst.
Vielleicht kommen aber noch Antworten die sich besser mit der Materie auskennen.
Viel Erfolg

- Fatbob
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Re: Was ist zu Tun?
Die Unterschlagung ist das allgemeinste Zueignungsdelikt im deutschen Strafgesetzbuch. Nach § 246 Absatz 1 StGB macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung ist gem. § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen. Die Unterschlagung setzt als Eigentumsdelikt – im Unterschied etwa zum Betrug (§ 263 StGB) oder zur Erpressung (§ 253 StGB) – keinen Vermögensschaden voraus. Vielmehr können auch komplett wertlose bewegliche Sachen unterschlagen werden, solange sie nur fremd sind, d. h. nicht im Allein- oder Miteigentum des Täters stehen und nicht herrenlos (das heißt: ohne Eigentümer) sind
Also wenne es auf die harte Tour machen willst, ab zur Polizei und anzeigen.
Kannst ja nochmal telefonisch vorwarnen, eine Anzeige will dein Chef sicher nicht.
lg
Also wenne es auf die harte Tour machen willst, ab zur Polizei und anzeigen.
Kannst ja nochmal telefonisch vorwarnen, eine Anzeige will dein Chef sicher nicht.
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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- Doppeloma
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Re: Was ist zu Tun?
Hallo Niki,
) hinzugehen und einen letzten Versuch zu starten, deine Sachen einzufordern ???
Bei Verweigerung DIREKT zum nächsten Polizeiposten und Anzeige erstatten, ZEUGEN dafür hast du ja dann GENUG...
Gibt es irgendwas Schriftliches dazu, dass du dort persönliches Eigentum für deine Arbeit genutzt hast, ist das allgemein so üblich, gibt es DORT auch Zeugen dafür, dass diese Scheren DEIN Eigentum sind...
Es geht nicht darum. dass wir dir das glauben, aber bei einer Anzeige könnte es schon zu solchen Nachfragen, durch die Polizei kommen, da solltest du drauf vorbereitet sein, Kauf-Quiittungen oder ähnliches vorweisen können.
Vielleicht reicht ja so ein "Aufmarsch" und die deutliche Androhung einer Anzeige schon aus, dass dort eingelenkt wird, ich finde es wirklich schlimm, was man sich heutzutage so alles gefallen lassen muss /soll...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Habe zwar keine Erfahrungen mit solchen Sachen, aber nach logischen Erwägungen würde ich dem Vorschlag von @Fatbob folgen wollen, ist es sehr umständlich für dich da nochmal mit Begleitung (dürfen ruhig mehrere Personen sein, als Beistände nach § 13 SGB XDa ich Friseurin bin .wollte ich nun meine persönlichen Sachen sowie4 teure Scheren abholen!
Dieses wurde mir verweigert,Sollte einen Termin schriftlich stellen und dann abwarten.
Aber Hallo!Für mich ist das Unterschlagung.Ich habe so keine Möglichkeit ohne Werkzeug irgenwo in meinem Beruf zu Arbeiten!

Bei Verweigerung DIREKT zum nächsten Polizeiposten und Anzeige erstatten, ZEUGEN dafür hast du ja dann GENUG...

Gibt es irgendwas Schriftliches dazu, dass du dort persönliches Eigentum für deine Arbeit genutzt hast, ist das allgemein so üblich, gibt es DORT auch Zeugen dafür, dass diese Scheren DEIN Eigentum sind...

Es geht nicht darum. dass wir dir das glauben, aber bei einer Anzeige könnte es schon zu solchen Nachfragen, durch die Polizei kommen, da solltest du drauf vorbereitet sein, Kauf-Quiittungen oder ähnliches vorweisen können.
Vielleicht reicht ja so ein "Aufmarsch" und die deutliche Androhung einer Anzeige schon aus, dass dort eingelenkt wird, ich finde es wirklich schlimm, was man sich heutzutage so alles gefallen lassen muss /soll...


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Was ist zu Tun?
Hallo ihr Lieben!
Danke für Eure Antworten.Das die Scheren mein Eigentum sind(Wert aller4 ca700Euro)wird nicht bestritten.Starte heute noch einen Versuch.Werde berichten.
Liebe Grüße Niki
Danke für Eure Antworten.Das die Scheren mein Eigentum sind(Wert aller4 ca700Euro)wird nicht bestritten.Starte heute noch einen Versuch.Werde berichten.
Liebe Grüße Niki
- Blacky
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Re: Was ist zu Tun?
Friseusen haben immer ihre eigenen Scheren.
Das ist so üblich.
Vergiss den Beistand nicht
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- Mashie
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Re: Was ist zu Tun?
Ich würde vielleicht den Arbeitgeber noch schriftlich dazu auffordern, Deine Scheren Dir zu übergeben, damit Du auch schriftl. etwas in Hand hältst (Kopie vom Brief machen). Falls man sich immer noch weigert, dann vor dem Arbeitsgericht klagen und der Brief dient dann u.a. auch als Beweis, vor Gericht, so dass sich Dein Arbeitgeber nicht heraus reden kann.
- k@lle
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Re: Was ist zu Tun?
Richtg !!!1und da ganze per Einschreiben mit einer Frist (meist 10 Tage)....Ich würde vielleicht den Arbeitgeber noch schriftlich dazu auffordern,
sollte sich dann nichts "rühren"..sind "deine eigenen Möglichkeiten" erschöpft und Rs übernimmt die kosten...
falls du keinen Rs.Versicherung hast kannst du dir bei Gericht Hilfe holen (PKH)
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Was ist zu Tun?
Hallo!
Also gestern noch mal versucht rausgabe wurde verweigert.Soll einen schriftlichen Termin einreichen und auf Antwort warten!!Hallo geht es noch!!Hatte am 3bereits per Einschreiben angekündigt,das eine Person meines Vertrauens die
Sachen abholt (Name Adresse usw.)Auch ihr wurde die herrausgabe verweigert.Zeugen mitlerweile drei.Alle Schütteln den Kopf!Werde am Wochenende in Ruhe überlegen was zu tun ist.Strafanzeige wegen Unterschlagung ,alle Kosten in Rechnung stellen,Scheren neu kaufen wenn innerhalb 7Tagen nicht ausgehändigt usw.Dieses alles geht am Montag per Einschreiben raus.Mein Mann fragt immer was ist nun,soll ich mal hin gehn,ich lehne dieses ab.denn er ist Legionär,wenn er
mit seinen Kollegen geht(die sofort kommen)kracht es,das will ich vermeiden, Liebe Grüße Niki
Also gestern noch mal versucht rausgabe wurde verweigert.Soll einen schriftlichen Termin einreichen und auf Antwort warten!!Hallo geht es noch!!Hatte am 3bereits per Einschreiben angekündigt,das eine Person meines Vertrauens die
Sachen abholt (Name Adresse usw.)Auch ihr wurde die herrausgabe verweigert.Zeugen mitlerweile drei.Alle Schütteln den Kopf!Werde am Wochenende in Ruhe überlegen was zu tun ist.Strafanzeige wegen Unterschlagung ,alle Kosten in Rechnung stellen,Scheren neu kaufen wenn innerhalb 7Tagen nicht ausgehändigt usw.Dieses alles geht am Montag per Einschreiben raus.Mein Mann fragt immer was ist nun,soll ich mal hin gehn,ich lehne dieses ab.denn er ist Legionär,wenn er
mit seinen Kollegen geht(die sofort kommen)kracht es,das will ich vermeiden, Liebe Grüße Niki
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