Hallo Ihr Lieben,
Wenn Dein Anwalt sagt, geh auf's Ganze, dann wirst Du das auch tun, und evtl. gute Aussichten auf die volle Rente haben.
Liebe
@Antonia, so wie ich ihn bisher einschätze wird er da auch hinter mir stehen.
Kann schon sein, dass er damals bei der "Auftrags-Annahme" vielleicht auch so seine Zweifel hatte, nach dem Lesen von Reha-Bericht und DRV-GA...
Immerhin steht da überall klar und deutlich drin, dass ich mir "NUR einen anderen Job suchen brauche, dann kann ich auch Vollzeit arbeiten gehen", der ist ja AUCH kein Arzt und ich mache eben auf fremde Menschen (wie viele USER hier auch) nicht unbedingt den Eindruck, schwer krank zu sein.
Wenn ich SOOO drauf bin, dann gehe ich gar nicht erst zu "fremden Menschen", meist nicht mal zu Bekannten, weil es mich nur zusätzlich "annerven" würde, wenn die dann auch noch fragen wie es mir so geht..., ich KONNTE noch NIE gut JAMMERN, ich glaube die Meisten hier WISSEN wie ich das meine und wie sich das im gesamten EM-Renten-Verfahren auswirkt.
So hatte wohl auch mein Anwalt (möglicherweise) Anfangs seine "Bedenken", ob da wirklich was zu machen ist (wenn die ALLE schreiben ich sei TOPP-FITT ???), trotzdem hat er sich darauf eingelassen und nach den umfangreichen Informationen von mir (das war überwiegend schriftlich, was ich ja VIIIEL BESSER KANN

), hat er schon im Widerspruchsverfahren die GA der DRV scharf angegriffen.
Auf das ganze Drum - Rum ist er zunächst gar nicht so intensiv eingegangen, hat sich also noch "Munition" für das Gericht aufgespart, denn er hat immer auch ehrlich gesagt, dass die Widersprüche meist (trotz aller anwaltlicher Mühe) AUCH abgelehnt werden.
Immerhin taten die sich wohl ziemlich schwer damit bei der DRV, sonst hätte das bestimmt weniger als fast ein Jahr gedauert, bis zur Ablehnung des Widerspruches.
Am Gericht stand es auch nicht in Frage, dass man eigene GA beauftragen würde und allgemein halten sich die Richter dann ziemlich NAH an die Feststellungen DIESER GA, sonst hätten sie das ja auch direkt bleiben lassen können.
Was beim Dopa damals gegen uns lief (der GA des Gerichtes genießt das VOLLSTE Vertrauen des Richters, SEIT Jahrzehnten...

), das wird wohl JETZT FÜR MICH laufen...
Ich glaube kaum, dass der Richter "zu blöde ist" die Widersprüche in dem Vergleichs-Vorschlag zu bemerken, gerade der Eintritt der Erwerbsminderung (Zeitpunkt Leistungsfall) ist ein GANZ wichtiger Ausgangspunkt für die gesamte EM-Renten-Bewertung...
Und die DRV legt das (überhaupt erstmals im Vergleichs-Angebot !!!) mal wieder so fest, wie sie es am Besten gebrauchen kann..., ignoriert also an dieser Stelle komplett die (deutlichen) Feststellungen der gerichtlichen GA...
Bisher wurde doch ein "Leistungsfall" überhaupt bestritten, nun ist der erst im
Verfahrensverlauf (also NACH der Antragstellung) eingetreten, nach eigenwilliger Festlegung der RV im Januar 2010, AHA...

an welcher besonderen gesundheitlichen Störung, macht man DAS denn jetzt fest...
"Totale Niedergeschlagenheit wegen Ablehnung der EM-Rente", könnte die "Diagnose" eventuell lauten, ist aber im Allgemeinen NICHT rentenrelevant...
Selbstverständlich wurde das wieder "gründlich" vom beratungsärztlichen Dienst der DRV "geprüft und festgestellt"...ACH

, so oft wie mein Fall DORT schon "geprüft" wurde, hätten DIE das aber auch schon EHER merken MÜSSEN /KÖNNEN...
Bisher gab es aber dann (lt. DRV) GAR KEINEN Leistungsfall, "den Argumenten Ihrer Mandantin können wir uns nach erneuter Prüfung (der DRV-GA !!!) durch unseren beratungsärztlichen Dienst NICHT anschließen...", das war NACH Einlegen des Widerspruches, also deutlich
später als 01 /2010...
Noch am Gericht hat die DRV immer wieder betont, dass sie ihre medizinische Einschätzung NICHT korrigieren wird und an ihrer Entscheidung festhalten wird = komplette Ablehnung der EM-Rente = KEIN Leistungsfall gegeben...
NUN gibt es also diesen
Leistungsfall plötzlich DOCH und der steigt nachträglich wie "Phönix aus der Asche" und landet per Vergleichs-Angebot NUN innerhalb des Verfahrens, damit man wenigsten die (nun notwendige) Nachzahlung noch ein wenig reduzieren kann und das dann irgendwie noch mit der SCHEI*- Arbeitsmarkt-Rente hingebügelt werden KANN, sonst lehnt die Frau Doma das doch DIREKT ab, wenn da schon GAR NIX mehr übrig bleibt...
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man wirklich NUR noch TAG und NACHT darüber lachen und WER kennt sich schon damit aus, WIE bedeutsam dieser Zeitpunkt wirklich ist, wie bedeutsam es wirklich IST, dass die DIESEN Leistungs-relevanten Begriff (
Leistungsfall = Eintritt der Erwerbsminderung) überhaupt zum ERSTEN Mal erwähnen...
Leider NUR um zumindest (gezwungenermaßen durch die gerichtlichen GA) wieder nach eigenen Maßstäben diesen Zeitpunkt dahin zu legen, wo die DRV es GERNE HÄTTE, NUR wenn der Richter so streng nach dem GA geht, dass die GA seines Vertrauens erstellt haben, dann entgeht dem sicher AUCH NICHT, dass dieser Zeitpunkt von denen (übereinstimmend !!!) für die Antragstellung ( August 2009 !!!) festgestellt wurde.
Erschreckend findet ich da aber, dass man die Leute da (vom Gericht aus) offenbar trotzdem "ins offene Messer laufen läßt", wenn sie sich nicht auskennen mit der Materie und KEINEN Anwalt an der Seite haben, wobei die ja leider auch nicht IMMER genug Ahnung davon haben.
Für MICH ist der Weg jetzt GANZ KLAR und falls mein Anwalt das anders sehen sollte (was ich nicht glauben möchte), dann ziehe ich das auch alleine weiter durch, auf dieses Schwindel-Angebot der DRV lasse ich mich NICHT ein, wenn die jetzt wollen, dass der Prozeß OHNE Urteil endet, dann MÜSSEN die das SOOO machen, wie ICH das WILL...VOLLE-EM-Rente unbegrenzt bis zur Altersrente.
Über den konkreten Zahlungs-Beginn einer VOLLEN-EM-Rente (in der Vergangenheit

) lasse ich vielleicht noch mit mir reden (weil ich von der Nachzahlung einer Teil-EM-Rente ab Antragstellung finanziell gesehen AUCH NIX mehr habe), aber für die Zukunft gibt es für mich KEINE ANDERE annehmbare Lösung, sonst soll das Gericht entscheiden...die DRV hätte dann in einer Verhandlung, ganz sicher KEINE Freude an mir...
Da sind schließlich auch noch die zweifelhaften (mehrfach gründlich überprüften

) GA der DRV und die strafrechtliche Verjährung (wegen wissentlichem Ausstellen falscher Gutachten, zur Verwendung bei einer Behörde) ist noch NICHT eingetreten...
Liebe Grüße von eurer Doppeloma
