Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo,
ich bin Jahrg. 1968 und seit Anfang Januar 2010 AU.
Reha in psychosom. Klinik im Okt. 2010, dort BU und weiterhin AU entlassen.
Seit Juni 2011 Integrationsmaßnahme (berufl. Reha) von DRV, Ende Mitte April 2012. Gutachten steht noch aus.
Ab Mitte April 2012 weiter AU.
Nach Maßnahme Anspruch auf ALG 1 nach § 125 SGB III.
Ist ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung sinnvoll.?
Gruß
Molly
ich bin Jahrg. 1968 und seit Anfang Januar 2010 AU.
Reha in psychosom. Klinik im Okt. 2010, dort BU und weiterhin AU entlassen.
Seit Juni 2011 Integrationsmaßnahme (berufl. Reha) von DRV, Ende Mitte April 2012. Gutachten steht noch aus.
Ab Mitte April 2012 weiter AU.
Nach Maßnahme Anspruch auf ALG 1 nach § 125 SGB III.
Ist ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung sinnvoll.?
Gruß
Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo molly,
Für das Ergebnis dieser aktuell absolvierten Maßnahme wird sich wohl kein AG auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt interessieren...
Dass du immer noch AU bist und wohl auch bleiben wirst, läßt ja auch berechtigte Zweifel am Erfolg dieser Intergrations-Maßnahme aufkommen, sonst solltest du ja JETZT FITT genug für die Vermittlung in ANDERE Arbeit sein, ODER ???
Ansonsten (OHNE Anerkennung des § 125) gehst du in den Bereich der "normalen" Vermittlung über bei der AfA und man wird dich mit allen Mitteln versuchen "in Arbeit" zu bringen.
Für die Überlegung, ob es überhaupt sinnvoll ist den EM-Renten-Antrag zu stellen bleibt da wohl bald nicht mehr viel Raum, es wäre natürlich nicht schlecht, wenn DU wenigstens schon mal den Bericht zu der Reha-Maßnahme kennen würdest, vielleicht sieht die DRV das ja auch "als gescheiterten Reha-Versuch" an und plant die Umdeutung in EM-Rente...
Ist aber im Moment wirklich noch "ein Blick in die Glaskugel"
, auch in diesem Falle MUSST du aber SELBER noch den kompletten Antrag auf EM-Rente stellen, NUR die Bewilligung würde da fast automatisch erfolgen.
Warte doch einfach ab, was die AfA so mit dir vor hat und vielleicht hast du inzwischen den Bericht zu der Maßnahme, wenn man dich dazu auffordert (von der AfA aus) DANN MUSST du sowieso, sonst sind die berechtigt das ALGI einzustellen.
Ich hatte damals dann 4 Wochen Zeit den Antrag zu stellen, habe auch gewartet bis die AfA das schriftlich verlangt hat, denn mein Reha-Bericht sagte ja eher nichts dazu aus, dass ich eine EM-Rente bekommen müßte, so habe ich das bei der Antrags-Abgabe dann auch den AfA-SB "verklickert".
Die wollten mir nämlich auch erst erzählen, ich hätte KEINEN Anspruch, weil ich noch KEINEN EM-Renten-Antrag gestellt habe, bei Aufforderung würde ich das aber SOFORT tun, habe ich geantwortet und das war es dann auch.
Dann KANN man das nämlich auf dem Renten-Antrag auch so ankreuzen, dass man von der AfA dazu aufgefordert wurde...hat mir zwar bisher AUCH NIX genützt...
Liebe Grüße von der Doppeloma

OK, dass du BU entlassen wurdest hat für deinen Jahrgang (eigentlich) keine rentenrechtliche Bedeutung mehr, es heißt NUR, dass du deinen bisherigen Beruf /Tätigkeit NICHT mehr ausüben KANNST /DARFST /SOLLST...ich bin Jahrg. 1968 und seit Anfang Januar 2010 AU.
Reha in psychosom. Klinik im Okt. 2010, dort BU und weiterhin AU entlassen.
Ernsthafte berufliche Reha würde da allerdings etwas anders aussehen (Umschulung mit anderem Berufsabschluß), kostet die DRV dann natürlich auch eine Menge Geld, denn was soll dir auf dem Arbeitsmarkt eine "berufliche" Reha OHNE irgendeinen verwertbaren (schriftlichen) Berufsabschluß bringen.Seit Juni 2011 Integrationsmaßnahme (berufl. Reha) von DRV, Ende Mitte April 2012. Gutachten steht noch aus.
Ab Mitte April 2012 weiter AU.
Für das Ergebnis dieser aktuell absolvierten Maßnahme wird sich wohl kein AG auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt interessieren...


Dass du immer noch AU bist und wohl auch bleiben wirst, läßt ja auch berechtigte Zweifel am Erfolg dieser Intergrations-Maßnahme aufkommen, sonst solltest du ja JETZT FITT genug für die Vermittlung in ANDERE Arbeit sein, ODER ???
Die AfA wird mit Sicherheit auch noch ein GA erstellen, wie es um deine "Restleistungsfähigkeit" bestellt ist, der Bericht von der Maßnahme wird da sicher gerne als Grundlage dienen, den werden die also haben wollen für den Med. Dienst der AfA und im Regelfall wird da dann einfach draus abgeschrieben (AfA-GA nach Aktenlage).Nach Maßnahme Anspruch auf ALG 1 nach § 125 SGB III.
Für den § 125 SGB III ist es notwendig, dass irgendein Antrag an die DRV in Bearbeitung ist, daher wird man dich (vermutlich) nach Vorliegen des AfA-GA spätestens zum Antrag auf EM-Rente auffordern, eine Reha-Maßnahme (bei der DRV) erneut /schon wieder zu beantragen, wäre ja nicht so sinnvoll...Ist ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung sinnvoll.?

Ansonsten (OHNE Anerkennung des § 125) gehst du in den Bereich der "normalen" Vermittlung über bei der AfA und man wird dich mit allen Mitteln versuchen "in Arbeit" zu bringen.
Für die Überlegung, ob es überhaupt sinnvoll ist den EM-Renten-Antrag zu stellen bleibt da wohl bald nicht mehr viel Raum, es wäre natürlich nicht schlecht, wenn DU wenigstens schon mal den Bericht zu der Reha-Maßnahme kennen würdest, vielleicht sieht die DRV das ja auch "als gescheiterten Reha-Versuch" an und plant die Umdeutung in EM-Rente...

Ist aber im Moment wirklich noch "ein Blick in die Glaskugel"

Warte doch einfach ab, was die AfA so mit dir vor hat und vielleicht hast du inzwischen den Bericht zu der Maßnahme, wenn man dich dazu auffordert (von der AfA aus) DANN MUSST du sowieso, sonst sind die berechtigt das ALGI einzustellen.
Ich hatte damals dann 4 Wochen Zeit den Antrag zu stellen, habe auch gewartet bis die AfA das schriftlich verlangt hat, denn mein Reha-Bericht sagte ja eher nichts dazu aus, dass ich eine EM-Rente bekommen müßte, so habe ich das bei der Antrags-Abgabe dann auch den AfA-SB "verklickert".
Die wollten mir nämlich auch erst erzählen, ich hätte KEINEN Anspruch, weil ich noch KEINEN EM-Renten-Antrag gestellt habe, bei Aufforderung würde ich das aber SOFORT tun, habe ich geantwortet und das war es dann auch.
Dann KANN man das nämlich auf dem Renten-Antrag auch so ankreuzen, dass man von der AfA dazu aufgefordert wurde...hat mir zwar bisher AUCH NIX genützt...


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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo,
hab vielen Dank für die doch recht schnelle Antwort.
Man hat mir damals von der DRV von einer Umschulung abgeraten. Ich wäre gar nicht in der Lage gewesen, eine verkürzte Ausbildung in einen anderen Beruf zu machen (hab ich auch selbst gemerkt, schaffe ja heute keine 8 Std. mehr). Deshalb hat man mir zu dieser Maßnahme geraten. Um überhaupt zu versuchen, wieder "in Arbeit" zu kommen, habe ich zugestimmt.
Voraussetzung, um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können, musste ich mich "gesund schreiben lassen". Die bei der DRV wissen aber, daß ich weiterhin AU geschrieben bin.
Nach der Maßnahme Ende April 2012 werde ich mich wieder AU schreiben lassen, das ist so mit meinem Therapeuten abgesprochen.
Mein Begleiter in der Maßnahme hat mir schon gesagt, daß es wohl so aussehen wird, daß ich noch arbeiten kann, aber halt nicht mehr über die volle Distanz, also keine 8 Std. mehr. So will er es auch in der Einschätzung erwähnen. Vielleicht wird die Einschätzung von 3 - unter 6 Std. laufen. Sollte dies der Fall sein, werde ich versuchen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Die Maßnahme ist am 12.04. beendet, der nächste Termin bei der AfA ist am 19.04. Ich hoffe, bis dahin etwas schriftliches zu bekommen, um dies bei der AfA vorzulegen. Die werden dann hoffentlich meinen Entschluß unterstützen.
Wenn ich mich ab dem 13.04. AU schreiben lasse, reicht es, die AUBescheinigung zum 19.04. mitzunehmen oder ist es besser, sie sofort abzugeben?
Gruß Molly
hab vielen Dank für die doch recht schnelle Antwort.
Man hat mir damals von der DRV von einer Umschulung abgeraten. Ich wäre gar nicht in der Lage gewesen, eine verkürzte Ausbildung in einen anderen Beruf zu machen (hab ich auch selbst gemerkt, schaffe ja heute keine 8 Std. mehr). Deshalb hat man mir zu dieser Maßnahme geraten. Um überhaupt zu versuchen, wieder "in Arbeit" zu kommen, habe ich zugestimmt.
Voraussetzung, um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können, musste ich mich "gesund schreiben lassen". Die bei der DRV wissen aber, daß ich weiterhin AU geschrieben bin.
Nach der Maßnahme Ende April 2012 werde ich mich wieder AU schreiben lassen, das ist so mit meinem Therapeuten abgesprochen.
Mein Begleiter in der Maßnahme hat mir schon gesagt, daß es wohl so aussehen wird, daß ich noch arbeiten kann, aber halt nicht mehr über die volle Distanz, also keine 8 Std. mehr. So will er es auch in der Einschätzung erwähnen. Vielleicht wird die Einschätzung von 3 - unter 6 Std. laufen. Sollte dies der Fall sein, werde ich versuchen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Die Maßnahme ist am 12.04. beendet, der nächste Termin bei der AfA ist am 19.04. Ich hoffe, bis dahin etwas schriftliches zu bekommen, um dies bei der AfA vorzulegen. Die werden dann hoffentlich meinen Entschluß unterstützen.
Wenn ich mich ab dem 13.04. AU schreiben lasse, reicht es, die AUBescheinigung zum 19.04. mitzunehmen oder ist es besser, sie sofort abzugeben?
Gruß Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Molly,
die AU bitte sofort zur AfA. Ich würde es nie darauf ankommen lassen, man könnte dir bei verspäteter Meldung sonst einen Strick daraus drehen.
Molly, bitte glaube nicht das die AfA irgend einen Einfluß auf die Rentenversicherung hat, wenn du Erwerbsminderungsrente beantragst. Die RV macht ihr eigenes Ding und läßt sich von niemanden in ihre Entscheidungen herein reden.
Ich wünsche dir viel Glück und drücke die Daumen für dich.
LG maday
die AU bitte sofort zur AfA. Ich würde es nie darauf ankommen lassen, man könnte dir bei verspäteter Meldung sonst einen Strick daraus drehen.
Molly, bitte glaube nicht das die AfA irgend einen Einfluß auf die Rentenversicherung hat, wenn du Erwerbsminderungsrente beantragst. Die RV macht ihr eigenes Ding und läßt sich von niemanden in ihre Entscheidungen herein reden.
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Molly
Am Anfang sah alles nacht Umdeutung Reha in Rente aus. War alles eilig, sollte schell einen Antrag auf EMR stellen. Nach dem Bericht meiner HÄ, die eindeutig geschildert hat dass ich bei der Verrichtung meiner Arbeit erhebliche psychische Probleme habe, muss ich nun am 17. April zum neurologischen Gutachter. Also doch nix mit Umdeutung.
Erzähle es dir nur dass es nicht immer so problemlos eine Rente umgedeutet wird.
Aber ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und bin schon gespannt wie es bei dir weiter geht.
Beim AG kannst sie ja auch nicht so spät abgeben.
Du solltest auch bedenken dass du dann nur für 6 Wochen ALG bekommst. Danach gibt es Krankengeld, aber nur wenn du einen Anspruch hast. So sind meine Erfahrungen.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Liebe Grüße Josi

Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation. Nach meiner "Teilhabe am Arbeitsleben " , es war auch eine Intergrationsmaßnahme für psychisch Kranke, wurde festgestellt dass ich nur noch 4 Stunden am Tag arbeitsfähig bin. Ich hab dann EM Rente beantragt. Ich abeite auch "noch" 4 Stunden am Tag.Mein Begleiter in der Maßnahme hat mir schon gesagt, daß es wohl so aussehen wird, daß ich noch arbeiten kann, aber halt nicht mehr über die volle Distanz, also keine 8 Std. mehr. So will er es auch in der Einschätzung erwähnen. Vielleicht wird die Einschätzung von 3 - unter 6 Std. laufen. Sollte dies der Fall sein, werde ich versuchen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Am Anfang sah alles nacht Umdeutung Reha in Rente aus. War alles eilig, sollte schell einen Antrag auf EMR stellen. Nach dem Bericht meiner HÄ, die eindeutig geschildert hat dass ich bei der Verrichtung meiner Arbeit erhebliche psychische Probleme habe, muss ich nun am 17. April zum neurologischen Gutachter. Also doch nix mit Umdeutung.


Erzähle es dir nur dass es nicht immer so problemlos eine Rente umgedeutet wird.
Aber ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und bin schon gespannt wie es bei dir weiter geht.

Ich denke mal dass die AU sofort vorgelegt werden muss.Die Maßnahme ist am 12.04. beendet, der nächste Termin bei der AfA ist am 19.04. Ich hoffe, bis dahin etwas schriftliches zu bekommen, um dies bei der AfA vorzulegen. Die werden dann hoffentlich meinen Entschluß unterstützen.
Wenn ich mich ab dem 13.04. AU schreiben lasse, reicht es, die AUBescheinigung zum 19.04. mitzunehmen oder ist es besser, sie sofort abzugeben?

Du solltest auch bedenken dass du dann nur für 6 Wochen ALG bekommst. Danach gibt es Krankengeld, aber nur wenn du einen Anspruch hast. So sind meine Erfahrungen.
Ich wünsche dir viel Erfolg.

Liebe Grüße Josi

Fürchte Dich nicht vor dem langsamen Vorwärtsgehen,
fürchte Dich nur vor dem Stehen bleiben.
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo molly,
Nach 6 Wochen ist sonst ENDE mit der ALG-Zahlung und wie schon festgestellt wurde zahlt die KK wegen der Aussteuerung dann AUCH NICHT mehr.
Das ist im Moment nicht mehr vergleichbar mit der Pflicht die AU "beim AG pünktlich abgeben zu müssen", allgemein WILL die AfA nach der Aussteuerung KEINE weiteren AU-Bescheinigungen mehr vorgelegt haben, im Prinzip WISSEN die ja AUCH ganz GENAU, dass die Ausgesteuerten (meist) trotzdem weiterhin AU sind.
Ob DAS dann aus gesundheitlichen oder anderen Gründen passiert ist eigentlich EGAL, du bekommst dann weniger Geld von der AfA UND zu diesem Zweck HELFEN die dir bestimmt GERNE, bei deinen Entscheidungen...ZYNISMUS AUS...
Wie dir schon richtig geschrieben wurde, hat die AfA keinerlei MACHT oder Befugnisse dir in die EM-Rente "zu HELFEN" weder in die Teilweise noch in die Volle, alles was die dir vorschlagen dient NUR ihren eigenen finanziellen Interessen, es tut mir SEHR leid, wenn ich dir da schon wieder einige Illusionen nehmen muss, es ist ein Schei*-Spiel was mit uns Kranken getrieben wird...
Die Entscheidung zur EM-Rente trifft NUR die DRV und sonst niemand, was die AfA oder die JobCenter "gerne hätten" oder gar wir als Betroffene, interessiert dabei NICHT im Geringsten...sonst würde man ja nicht irgendwann sogar in H 4 ankommen, nach fast 40 Jahren Arbeit weil es nun NICHT mehr geht.
Da hätten die ja AUCH schon JAHRELANG Zeit gehabt was zu machen, wenn sie denn KÖNNTEN...
Ich schmeiße die ähnlichen Fälle hier im Moment auch etwas durcheinander, aber nach Aussteuerung KEINE AU MEHR zur AfA geben, dann gibt es bald GAR KEIN Geld mehr.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Soweit ist das dann wohl OK, aber VORSICHT, wenn du ALGI nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld bekommst, dann DARFST du bei der AfA NICHT mehr offiziell die AU-Bescheinigung einreichen.Voraussetzung, um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können, musste ich mich "gesund schreiben lassen". Die bei der DRV wissen aber, daß ich weiterhin AU geschrieben bin.
Nach der Maßnahme Ende April 2012 werde ich mich wieder AU schreiben lassen, das ist so mit meinem Therapeuten abgesprochen.
Nach 6 Wochen ist sonst ENDE mit der ALG-Zahlung und wie schon festgestellt wurde zahlt die KK wegen der Aussteuerung dann AUCH NICHT mehr.
Das ist im Moment nicht mehr vergleichbar mit der Pflicht die AU "beim AG pünktlich abgeben zu müssen", allgemein WILL die AfA nach der Aussteuerung KEINE weiteren AU-Bescheinigungen mehr vorgelegt haben, im Prinzip WISSEN die ja AUCH ganz GENAU, dass die Ausgesteuerten (meist) trotzdem weiterhin AU sind.
Wahrscheinlich wirst du das ohnehin tun MÜSSEN auf Anweisung der AfA, du solltest dir diese Einschätzung dann aber wirklich erst mal selber verschaffen, denn wenn die AfA 3 - unter 6 Stunden einfach "übernimmt", hast du das nächste Problem am Hals, dann wird man versuchen dein ALG auf die (von der DRV angegebene) geringere Stundenzahl zu reduzieren.Mein Begleiter in der Maßnahme hat mir schon gesagt, daß es wohl so aussehen wird, daß ich noch arbeiten kann, aber halt nicht mehr über die volle Distanz, also keine 8 Std. mehr. So will er es auch in der Einschätzung erwähnen. Vielleicht wird die Einschätzung von 3 - unter 6 Std. laufen. Sollte dies der Fall sein, werde ich versuchen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Na klar molly werden die dich "unterstützen", indem du dann als Erstes eine "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschreiben darfst, in der du "freiwillig" bestätigst, dass du dich NICHT mehr Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, weil du ja (lt. DRV) nur noch Teilzeit arbeiten kannst.Die Maßnahme ist am 12.04. beendet, der nächste Termin bei der AfA ist am 19.04. Ich hoffe, bis dahin etwas schriftliches zu bekommen, um dies bei der AfA vorzulegen. Die werden dann hoffentlich meinen Entschluß unterstützen.
Ob DAS dann aus gesundheitlichen oder anderen Gründen passiert ist eigentlich EGAL, du bekommst dann weniger Geld von der AfA UND zu diesem Zweck HELFEN die dir bestimmt GERNE, bei deinen Entscheidungen...ZYNISMUS AUS...

Wie dir schon richtig geschrieben wurde, hat die AfA keinerlei MACHT oder Befugnisse dir in die EM-Rente "zu HELFEN" weder in die Teilweise noch in die Volle, alles was die dir vorschlagen dient NUR ihren eigenen finanziellen Interessen, es tut mir SEHR leid, wenn ich dir da schon wieder einige Illusionen nehmen muss, es ist ein Schei*-Spiel was mit uns Kranken getrieben wird...

Die Entscheidung zur EM-Rente trifft NUR die DRV und sonst niemand, was die AfA oder die JobCenter "gerne hätten" oder gar wir als Betroffene, interessiert dabei NICHT im Geringsten...sonst würde man ja nicht irgendwann sogar in H 4 ankommen, nach fast 40 Jahren Arbeit weil es nun NICHT mehr geht.
Da hätten die ja AUCH schon JAHRELANG Zeit gehabt was zu machen, wenn sie denn KÖNNTEN...
Wenn ich mit meiner Vermutung der Aussteuerung richtig bin, dann gibst du die AU-Bescheinigung überhaupt NICHT mehr bei der AfA ab, sendest nur noch den entsprechenden Teil an die KK und den Rest "sammelst" du zu Hause für den Fall, dass du es mal brauchst (beim GA z.B.).Wenn ich mich ab dem 13.04. AU schreiben lasse, reicht es, die AUBescheinigung zum 19.04. mitzunehmen oder ist es besser, sie sofort abzugeben?
Ich schmeiße die ähnlichen Fälle hier im Moment auch etwas durcheinander, aber nach Aussteuerung KEINE AU MEHR zur AfA geben, dann gibt es bald GAR KEIN Geld mehr.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo,
und wieder sage ich DANKE für die schnellen Antworten.
Also gut, ich werde keineAU Bescheinigungen an die AfA weiterreichen. Aber wenn die mich am 19.04. zu meinem Termin dort fragen, ob ich AU bin, was sage ich dann?
Ich habe die Bescheinigung der KK, wegen meiner Aussteuerung, und ein Schreiben aufgesetzt, indem ich die Situation mit der SB der AfA erkläre. Sie gab mir ja zu verstehen, daß in diesem Telefonat mit ihr und meiner KK, daß ich ja noch gar nicht ausgesteuert sei. Aufgrund der Verwirrungen, bin ich dann sofort im Anschluss des AfATermins zu meiner KK, um die Sache vor Ort zu klären. Der KK SB hat sehr wohl der SB der AfA über meine Aussteuerung in Kenntniss gesetzt. Er schickte mir abermals eine Bescheinigung über meine Aussteuerung zu.
Soll ich die Bescheinigung jetzt wegschicken, natürlich mit Einschreiben und Rückschein. Soll ich mein Schreiben mitbeifügen? Oder reicht es, die Bescheinigung zum nächsten Termin mitzunehmen?
LG Molly
und wieder sage ich DANKE für die schnellen Antworten.
Also gut, ich werde keineAU Bescheinigungen an die AfA weiterreichen. Aber wenn die mich am 19.04. zu meinem Termin dort fragen, ob ich AU bin, was sage ich dann?
Ich habe die Bescheinigung der KK, wegen meiner Aussteuerung, und ein Schreiben aufgesetzt, indem ich die Situation mit der SB der AfA erkläre. Sie gab mir ja zu verstehen, daß in diesem Telefonat mit ihr und meiner KK, daß ich ja noch gar nicht ausgesteuert sei. Aufgrund der Verwirrungen, bin ich dann sofort im Anschluss des AfATermins zu meiner KK, um die Sache vor Ort zu klären. Der KK SB hat sehr wohl der SB der AfA über meine Aussteuerung in Kenntniss gesetzt. Er schickte mir abermals eine Bescheinigung über meine Aussteuerung zu.
Soll ich die Bescheinigung jetzt wegschicken, natürlich mit Einschreiben und Rückschein. Soll ich mein Schreiben mitbeifügen? Oder reicht es, die Bescheinigung zum nächsten Termin mitzunehmen?
LG Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo molly,
Glaube NICHT, dass die danach fragen werden und wenn dann stellst du dich mit deinem "Restleistungs-Vermögen" der AfA zur Vermittlung zur Verfügung, PUNKT...diesen Rahmen (sowohl zeitlich als auch Tätigkeitsbezogen) hat dann erst mal der Amtsarzt (der AfA) festzustellen.
Für wen soll das Schreiben jetzt sein und was bezweckst du damit ???
Wenn du dich beschweren willst über diesen Vorgang, dann solltest du das in Nürnberg tun, ansonsten kannst du dir dein Schreiben vermutlich sparen...
Schick eine Kopie dieser Bescheinigung an die Leistungsabteilung der AfA (der Vermittler kann damit NIX anfangen, der leitet das auch nur weiter) per Übergabe-Einschreiben reicht, das ist preisgünstiger und du kannst den Eingang bei der AfA HIER überprüfen und dir den Beleg selber ausdrucken.
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
Ich habe sowieso keine Ahnung, wie die SB darauf kommt deine Aussteuerungs-Bescheinigung von der Krankenkasse anzuzweifeln, ich denke das ist NUR Kraft- und Zeitverschwendung das herausfinden zu wollen...
Bis zu welchem Tag bekommst du denn jetzt noch Geld über die Maßnahme von der DRV
, dein Anspruch auf ALGI beginnt offiziell doch ohnehin erst ab dem Tag, wo die Rentenkasse NICHT mehr zahlt wegen der Maßnahme, irgendwie hat die SB (von der AfA) bei dir wohl GAR NICHTS verstanden...
Aber im Moment verstehe ich da auch gerade was nicht
, während der Maßnahme bekommst du doch Übergangsgeld von der DRV, OK bei der KK läuft trotzdem dein Krankengeldanspruch weiter ab, wenn du dort AU bist...
Aber die AfA ist doch mit ALGI (Zahlung) erst zuständig, wenn die Maßnahme bei der DRV offiziell beendet wurde und du auch KEIN Geld mehr von der DRV bekommst.
Mensch, Mensch ist das alles kompliziert...
Da muss ich nochmal in Ruhe drüber nachdenken...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Also gut, ich werde keineAU Bescheinigungen an die AfA weiterreichen. Aber wenn die mich am 19.04. zu meinem Termin dort fragen, ob ich AU bin, was sage ich dann?
Glaube NICHT, dass die danach fragen werden und wenn dann stellst du dich mit deinem "Restleistungs-Vermögen" der AfA zur Vermittlung zur Verfügung, PUNKT...diesen Rahmen (sowohl zeitlich als auch Tätigkeitsbezogen) hat dann erst mal der Amtsarzt (der AfA) festzustellen.
Ich habe die Bescheinigung der KK, wegen meiner Aussteuerung, und ein Schreiben aufgesetzt, indem ich die Situation mit der SB der AfA erkläre. Sie gab mir ja zu verstehen, daß in diesem Telefonat mit ihr und meiner KK, daß ich ja noch gar nicht ausgesteuert sei. Aufgrund der Verwirrungen, bin ich dann sofort im Anschluss des AfATermins zu meiner KK, um die Sache vor Ort zu klären. Der KK SB hat sehr wohl der SB der AfA über meine Aussteuerung in Kenntniss gesetzt. Er schickte mir abermals eine Bescheinigung über meine Aussteuerung zu.
Für wen soll das Schreiben jetzt sein und was bezweckst du damit ???
Wenn du dich beschweren willst über diesen Vorgang, dann solltest du das in Nürnberg tun, ansonsten kannst du dir dein Schreiben vermutlich sparen...

Soll ich die Bescheinigung jetzt wegschicken, natürlich mit Einschreiben und Rückschein. Soll ich mein Schreiben mitbeifügen? Oder reicht es, die Bescheinigung zum nächsten Termin mitzunehmen?
Schick eine Kopie dieser Bescheinigung an die Leistungsabteilung der AfA (der Vermittler kann damit NIX anfangen, der leitet das auch nur weiter) per Übergabe-Einschreiben reicht, das ist preisgünstiger und du kannst den Eingang bei der AfA HIER überprüfen und dir den Beleg selber ausdrucken.
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
Ich habe sowieso keine Ahnung, wie die SB darauf kommt deine Aussteuerungs-Bescheinigung von der Krankenkasse anzuzweifeln, ich denke das ist NUR Kraft- und Zeitverschwendung das herausfinden zu wollen...
Bis zu welchem Tag bekommst du denn jetzt noch Geld über die Maßnahme von der DRV


Aber im Moment verstehe ich da auch gerade was nicht

Aber die AfA ist doch mit ALGI (Zahlung) erst zuständig, wenn die Maßnahme bei der DRV offiziell beendet wurde und du auch KEIN Geld mehr von der DRV bekommst.
Mensch, Mensch ist das alles kompliziert...

Da muss ich nochmal in Ruhe drüber nachdenken...

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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo,
meine Maßnahme endet am 12.04.2012, noch bekomme ich Übergangsgeld von der DRV. Krankengeldanspruch habe ich doch keinen mehr (seit 06.03.2012). So habe ich es auch der AfA erklärt, weil ich mich ja kurz vor Ende der Maßnahme (etwa 3 Monate vorher) arbeitslos melden sollte (mit Schreiben von der DRV). Ich habe keine Ahnung, wie lange die DRV das Übergangsgeld noch weiterzahlt, werde mich später mal schlau machen (eigentlich habe ich Resturlaub). Die AfA muss mir noch ein Schreiben ausfüllen, ist von der DRV und darin geht es um die "Prüfung des Anspruchs auf Übergangsgeld nach § 51 Abs. 4 SGB X". Das lege ich denen am 19.04. vor.
Ich weiß doch auch nicht, warum die AfA so ein Theater um meine Aussteuerung macht. Mensch, ich befinde mich zum allerersten Mal in dieser Situation, das Ganze macht mich kirre. So viel Unverständnis in so einer Behörde. Da weiß doch der Hintern nicht, was der Kopp macht.....
Wie schon mal hier erwähnt, sieht meine Einschätzung der DRV wohl so aus, daß ich noch arbeiten kann, allerdings nicht mehr auf die volle Distanz (Vollzeit).
Der SoVD hat gemeint, wenn das der Fall wäre, kann ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragen, da mir im Teilzeitbereich mit meinen Einschränkungen (lt. Rehabericht) der Arbeitsmarkt wohl verschlossen bleiben wird.......
Das Schreiben habe ich jetzt per Einschreiben/Rückschein an die zuständige Frau K. von der Leistungsabteilung geschickt (hab mir natürlich alles kopiert). Sollten die nicht reagieren, werde ich das Ganze an die Bezirksdirektion nach Nürnberg schicken.
Jetzt habe ich erstmal etwas Zeit, um durchzuatmen. Hab noch Resturlaub, den ich bis Ende meiner Maßnahme nehmen musste. Am 12.04. muss ich dann wieder zur Maßnahme, der letzte Tag ist Anwesenheitspflicht. Vielleicht erhalte ich ja eine Kopie meiner Einschätzung. Aber das sehe ich völlig entspannt.
Jetzt habe ich im Moment nur noch eine Frage: zu meinem Termin am 19.04. bei der Vermittlerin der AfA, soll ich dort erwähnen, mit welchem Ergebnis ich die Maßnahme beendet habe? Oder soll sie nur wissen, daß die Maßnahme beendet ist, ich noch nichts weiß und ich mich deshalb mit meiner Restleistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle?
Ich möchte nichts falsches sagen, später dreht man mir noch nen Strick draus....;-)
Gruß Molly
meine Maßnahme endet am 12.04.2012, noch bekomme ich Übergangsgeld von der DRV. Krankengeldanspruch habe ich doch keinen mehr (seit 06.03.2012). So habe ich es auch der AfA erklärt, weil ich mich ja kurz vor Ende der Maßnahme (etwa 3 Monate vorher) arbeitslos melden sollte (mit Schreiben von der DRV). Ich habe keine Ahnung, wie lange die DRV das Übergangsgeld noch weiterzahlt, werde mich später mal schlau machen (eigentlich habe ich Resturlaub). Die AfA muss mir noch ein Schreiben ausfüllen, ist von der DRV und darin geht es um die "Prüfung des Anspruchs auf Übergangsgeld nach § 51 Abs. 4 SGB X". Das lege ich denen am 19.04. vor.
Ich weiß doch auch nicht, warum die AfA so ein Theater um meine Aussteuerung macht. Mensch, ich befinde mich zum allerersten Mal in dieser Situation, das Ganze macht mich kirre. So viel Unverständnis in so einer Behörde. Da weiß doch der Hintern nicht, was der Kopp macht.....
Wie schon mal hier erwähnt, sieht meine Einschätzung der DRV wohl so aus, daß ich noch arbeiten kann, allerdings nicht mehr auf die volle Distanz (Vollzeit).
Der SoVD hat gemeint, wenn das der Fall wäre, kann ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragen, da mir im Teilzeitbereich mit meinen Einschränkungen (lt. Rehabericht) der Arbeitsmarkt wohl verschlossen bleiben wird.......
Das Schreiben habe ich jetzt per Einschreiben/Rückschein an die zuständige Frau K. von der Leistungsabteilung geschickt (hab mir natürlich alles kopiert). Sollten die nicht reagieren, werde ich das Ganze an die Bezirksdirektion nach Nürnberg schicken.
Jetzt habe ich erstmal etwas Zeit, um durchzuatmen. Hab noch Resturlaub, den ich bis Ende meiner Maßnahme nehmen musste. Am 12.04. muss ich dann wieder zur Maßnahme, der letzte Tag ist Anwesenheitspflicht. Vielleicht erhalte ich ja eine Kopie meiner Einschätzung. Aber das sehe ich völlig entspannt.
Jetzt habe ich im Moment nur noch eine Frage: zu meinem Termin am 19.04. bei der Vermittlerin der AfA, soll ich dort erwähnen, mit welchem Ergebnis ich die Maßnahme beendet habe? Oder soll sie nur wissen, daß die Maßnahme beendet ist, ich noch nichts weiß und ich mich deshalb mit meiner Restleistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle?
Ich möchte nichts falsches sagen, später dreht man mir noch nen Strick draus....;-)
Gruß Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hallo Molly
Die Rentenversicherung zahlt bis zum Ende der Maßnahme. Es muss sich 3 Monate vorher arbeitslos gemeldet werden. Die AfA muss dir ein Schreiben ausfüllen ob du noch Anspruch auf ALG 1 hast. Wenn du keinen Anspruch mehr hättest, würde die die DRV 3 Monate lang Anschlussübergangsgeld zahlen im Anschluss an die Maßnahme, aber NUR dann.
Mein ALG 1 Anspruch war damals erloschen, deswegen habe ich bis zu meiner Arbeitsaufnahme Anschlussübergangsgeld von der DRV bekommen.
Liebe Grüße Josi

Nun bei meiner Maßnahme war es folgendermaßen:Ich habe keine Ahnung, wie lange die DRV das Übergangsgeld noch weiterzahlt, werde mich später mal schlau machen (eigentlich habe ich Resturlaub). Die AfA muss mir noch ein Schreiben ausfüllen, ist von der DRV und darin geht es um die "Prüfung des Anspruchs auf Übergangsgeld nach § 51 Abs. 4 SGB X".
Die Rentenversicherung zahlt bis zum Ende der Maßnahme. Es muss sich 3 Monate vorher arbeitslos gemeldet werden. Die AfA muss dir ein Schreiben ausfüllen ob du noch Anspruch auf ALG 1 hast. Wenn du keinen Anspruch mehr hättest, würde die die DRV 3 Monate lang Anschlussübergangsgeld zahlen im Anschluss an die Maßnahme, aber NUR dann.
Mein ALG 1 Anspruch war damals erloschen, deswegen habe ich bis zu meiner Arbeitsaufnahme Anschlussübergangsgeld von der DRV bekommen.
Liebe Grüße Josi

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fürchte Dich nur vor dem Stehen bleiben.
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