Hallo Vrori,Vrori hat geschrieben:
zum Widerspruchausschuß kommt der Fall auch nur, wenn der SB auch wieder entscheiden würde: weiterhin Ablehnung...
dann gehts an den Widerspruchsausschuß...
wenn der SB aufgrund der im Widerspruch angegebenen "neuen" Erkenntnisse die EM-Rente bewilligt, ist abschließend über den Antrag entschieden...dann hat der Widerspruchsausschuß auch nichts darüber zu entscheiden...
das ist mir schon klar, deshalb kann ich auch mit einer Ablehnung rechnen

So müssten alle Ablehnungen im Widerspruchsverfahren erst dem Widerspruchsausschuß vorgelegt werden, bevor der Bescheid raus geht, ist das richtig?
Gruß