Hallo Josi,
die K-Versicherungsrechtlichen Sachen hat dir ja unserere
@Vrori schon geschildert und damit kennt sie sich auch ganz sicher BESSER aus als ich, ich versuche das einfach noch mal ein wenig "allgemein-verständlicher" rüberzubringen, denn es ist ja wirklich nur schwer zu verstehen.
Na dann ist meine Blockfrist wohl um. Ich wurde im Mai 2008 das erste mal krank. Dann ist meine Blockfrist im Mai 2011 schon abgelaufen gewesen. Und ich dachte das zählt erst nach Aussteuerung.
Hier ist z.B. schon dein erster "Denkfehler", denn die (starre) Blockfrist von 3 Jahren (Beginn mit dem ALLERERSTEN Tag einer AU auf eine GANZ bestimmte Krankheit) hat nur indirekt was mit der Aussteuerung zu tun.
Als "Aussteuerung" wird NUR die Tatsache bezeichnet, dass man innerhalb der (gerade) laufenden Blockfrist die 78 Wochen Krankengeldzahlung (Anspruch) ausgeschöpft hat.
Dabei spielt es KEINE Rolle, ob man in der Mitte oder schon (fast) am Ende dieser (festen) Blockfrist angelangt ist.
An deinem Beispiel festgemacht heißt das, im MAI 2011 HAT "automatisch" eine NEUE Blockfrist (von 3 Jahren) für GENAU diese Krankheit begonnen, die geht JETZT bis Mai 2014.
In dieser Zeit KANNST du erneut für 78 Wochen Krankengeld bekommen (FÜR genau diese Krankheit), wenn du wenigstens 6 Monate NICHT wegen dieser Krankheit AU gewesen bist UND dich bei erneuter Erkrankung in einem Versicherungs-Verhältnis befindest, das einen Krankengeld-Anspruch beinhaltet.
Diese 6 Monate MÜSSEN übrigens NICHT zusanmmenhängend sein (können auch noch teilweise in die ALTE Blockfrist reinreichen), wenn du also jetzt, seit der Aussteuerung (!!!) NUR mal wenige Tage deswegen AU gewesen bist (wann war das GENAU ???), dann sind diese geforderten 6 Monate (wahrscheinlich) längst beisammen.
Du MUSST auch NICHT die ganze Zeit (seit Beginn der NEUEN Blockfrist) versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, wichtig IST vor ALLEM, dass du JETZT AKTUELL mit Anspruch auf Krankengeld versichert BIST.
Vielleicht solltest du dir mal die Aufstellung deiner AU-Zeiten und Diagnosen (so für die letzten 4 - 5 Jahre!) von deiner KK schicken lassen, daraus KANN man das sehr gut ablesen, da sind nämlich ALLE AU-Zeiten (und Blockfristen!) erfaßt, das kann dir dann (wenn nötig) auch die @ Vrori ganz genau erklären.
Am 5.April bin ich ein halbes Jahr wieder in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dann wäre das auch ok. Vorher habe ich 12 Monate eine Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV absolviert. Zählt das versicherungstechnisch auch dazu ? Oder nur wenn man arbeitet?
JA, da darfst du nur NICHT schon häufiger/länger wegen GENAU dieser Krankheit (offiziell mit Krankenschein !!!) AU gewesen sein, ansonsten geht das ja schon in die NEUE Blockfrist ein (darum auch meine Frage nach dem WANN) !!!
Mittlerweile bin ich so fertig dass ih diese 4 Stunden kaum noch schaffe. Ich dachte es wird irgendwann besser mit meiner Angst und Panik wenn ich erstmal wieder ne Weile arbeite. Aber es wird einfach nicht besser.
Das bestätigt ja eigentlich NUR, dass dir diese Reha-Maßnahme (der DRV) AUCH nicht wirklich dauerhaft helfen KONNTE.
Ich hab auch voll das schlechte Gewissen wenn ich nun krank werde. Dann muss meine liebe Kollegin alles alleine wuppen. Ich glaube nicht das die noch jemanden einstellt.
"Schmink dir das mal GANZ SCHNELL AB", du machst dir schon wieder Gedanken um die falschen Leute, DENK AN DICH...
Es ist NICHT dein Problem, ob sie jemanden einstellt (dem sie dann den vollen Lohn selber zahlen müßte) oder ob sie es vorzieht sich "lieber" die eigene Gesundheit zu ruinieren...
Die ist so geizig. Für mich bekommt sie ja einen Eingliederungszuschuss von 60%, somit bin ich eine billige Arbeitskaraft. Wenn ich nun krank geschrieben bin werden die wohl nicht weiter zahlen von der DRV.
DAS ist doch wirklich NICHT deine Sorge, FÜR DICH kann es eigentlich NUR von Vorteil sein, wenn auch diese "Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben" von der DRV als gescheitert abgebrochen wird, DAS wäre doch ein weiterer deutlicher Hinweis auf die notwendige EM-Renten-Bewilligung...du hast doch den guten Willen gezeigt, was nicht geht, das geht eben NICHT...
Na ja ich kann es nicht ändern. Ich kann echt bald nicht mehr.
KEIN Kommentar...
Dann muss ich ja nur noch bis zum 5 April durchhalten, damit ich wieder KG beziehen kann. Dann dürften alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Bitte beantworte meine Fragen (und besorge dir diesen KK-Ausdruck, da reicht oft schon ein Anruf, "brauchst du für die DRV sagst du wenn gefragt wird"), ich denke NICHT, dass du noch bis dahin "durchhalten" musst, wenn deine sonstigen Infos passen, sollten die Bedingungen für eine erneute Krankengeld-Zahlung längst erfüllt sein...
Liebe Grüße von der Doppeloma
