Was wäre theoretisch in folgendem Fall: Eine Person will im KG in den Urlaub. KK will Erlaubnis nur erteilen, wenn Person für die Zeit kein KG bekommt. Das will Person nicht, fliegt einfach in den Urlaub.
Kann die KK das rausbekommen, wenn man während des Urlaubs nicht zum Arzt muss und keine MDK-Termine anstehen und sicher gestellt ist, dass man ggf. schnell von einem mögl. MDK-Termin erfährt?
Die KK kann sich dann vielleicht ihren Teil denken, aber beweisen können sie einem doch nichts, oder?
Kann Krankenkasse von Urlaub ohne Zustimmung erfahren?
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Kann Krankenkasse von Urlaub ohne Zustimmung erfahren?
Hallo,
wie sollen die Mitarbeiter einer KK denn herausfinden, ob und wann jemand in Urlaub fährt?
Das "doofe" an der Sache ist ja nun, dass die KK sicherlich jetzt über den Termin informiert ist und wenn sie es ganz auf die Spitze treiben wollen, dann schreiben sie den Kunden just zu diesem Termin an und setzen eine Terminfrist für die Rückgabe irgend eines belanglosen Zeugs...
oder laden den Versicherten genau in diesem Zeitraum zum MDK vor...und wenn man diesen Termin nicht wahr nimmt..(weil man halt nicht da ist)...dann kann das KG gesperrt werden..
das man bei der KK bereits gefragt hat und eine Ablehnung des KG erhalten hat, ist eher ungünstig, um "still und heimlich" wegzudüsen....
falls man innerhalb Deutschlands unterwegs sein sollte und täglich die Post geöffnet und gelesen wird und man ggf. vom Urlaubsort rechtzeitig beim MDK_Termin sein kann, wäre das ja kein Problem..
also mir wäre es zu "heiß" in dem bekannten Zeitraum einfach wegzufahren..
LG
Vrori
wie sollen die Mitarbeiter einer KK denn herausfinden, ob und wann jemand in Urlaub fährt?
Das "doofe" an der Sache ist ja nun, dass die KK sicherlich jetzt über den Termin informiert ist und wenn sie es ganz auf die Spitze treiben wollen, dann schreiben sie den Kunden just zu diesem Termin an und setzen eine Terminfrist für die Rückgabe irgend eines belanglosen Zeugs...
oder laden den Versicherten genau in diesem Zeitraum zum MDK vor...und wenn man diesen Termin nicht wahr nimmt..(weil man halt nicht da ist)...dann kann das KG gesperrt werden..
das man bei der KK bereits gefragt hat und eine Ablehnung des KG erhalten hat, ist eher ungünstig, um "still und heimlich" wegzudüsen....
falls man innerhalb Deutschlands unterwegs sein sollte und täglich die Post geöffnet und gelesen wird und man ggf. vom Urlaubsort rechtzeitig beim MDK_Termin sein kann, wäre das ja kein Problem..
also mir wäre es zu "heiß" in dem bekannten Zeitraum einfach wegzufahren..
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Esuse
- Beiträge: 1383
- Registriert: Fr 5. Feb 2010, 16:00
- Wohnort: Nordthüringen
- Hat sich bedankt: 13 Mal
- Danksagung erhalten: 255 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Kann Krankenkasse von Urlaub ohne Zustimmung erfahren?
....und das risiko, daß man im urlaub krank wird, einen unfall hat oä ist immer da, gerade wenn man chronisch krank ist.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
-
- Beiträge: 20
- Registriert: Fr 9. Mär 2012, 22:30
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Kann Krankenkasse von Urlaub ohne Zustimmung erfahren?
Dieses Risiko wäre m.E. noch kalkulierbar. Auch das MDK-Risiko, denn auf solche Ideen kommen KK meist nur dann, wenn sie gerade den Auszahlschein erhalten haben, aber nicht mehr danach.
Ich frage mich eher unter welchen Umständen eine KK Zugriff auf Fluggastdaten haben könnte oder ob sie einen Versicherten nachweisen lassen können, dass er nicht im Urlaub war? Eher nicht, oder?
Ich frage mich eher unter welchen Umständen eine KK Zugriff auf Fluggastdaten haben könnte oder ob sie einen Versicherten nachweisen lassen können, dass er nicht im Urlaub war? Eher nicht, oder?
- Blacky
- Administrator
- Beiträge: 2580
- Registriert: Mi 30. Dez 2009, 20:41
- Wohnort: Lippe
- Hat sich bedankt: 1340 Mal
- Danksagung erhalten: 807 Mal
Re: Kann Krankenkasse von Urlaub ohne Zustimmung erfahren?
Wenn die lieben Nachbarn dich anschwärzen sollten haste keine Chance.
Sowas kommt auch vor...
Sowas kommt auch vor...
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Kann Krankenkasse von Urlaub ohne Zustimmung erfahren?
Hallo,
nein, natürlich haben sie keinen Zugriff auf Fluggastdaten...somit könnten sie auch nicht nachweisen, wenn jemand ins Ausland in den Urlaub gefahren ist.
ich selber bin auch mal für 8 Tage in prag gewesen...hab lediglich meinem Opiatausweis und meine Medis mitgehabt...
wenn unterwegs was passiert wäre, hätte ich der KK gesagt:uupp? ich hätte das melden müssen? hab ich nicht gewußt...
vielleicht hätten sie mir dann das KG für die eine Woche gestrichen..ansonsten sind sie nach wie vor auch in solchen Situationen für die med. Versorgung zuständig...da passiert nichts..
aber stell dir die Krankengeld-Mitarbeiter einer KK nicht so doof vor, dass die nur an die einzelnen Fälle denken, wenn ein Auszahlungsschein kommt...das glaube mir, machen die anders...wenn sie denn wollen..
als SB hätte ich bei einem Fall wie deinem, wenn berechtigtes Interesse bestände, dich mal näher unter die Lupe zu nehmen, einen MDK-Termin für die Woche gelegt, in der du angegeben hast, fahren zu wollen....
Meine freundin hat übrigens ein Haus in der Türkei und als die au und im KG war, hat sie eine Bescheinigung ihre Psychiaters beigebracht, aus der hervorging, dass der Urlaubsaufenthalt für sie nahezu Balsam wäre...
und so hat sie weiterhin KG auch für diese 4 Wochen erhalten...
LG
Vrori
nein, natürlich haben sie keinen Zugriff auf Fluggastdaten...somit könnten sie auch nicht nachweisen, wenn jemand ins Ausland in den Urlaub gefahren ist.
ich selber bin auch mal für 8 Tage in prag gewesen...hab lediglich meinem Opiatausweis und meine Medis mitgehabt...
wenn unterwegs was passiert wäre, hätte ich der KK gesagt:uupp? ich hätte das melden müssen? hab ich nicht gewußt...
vielleicht hätten sie mir dann das KG für die eine Woche gestrichen..ansonsten sind sie nach wie vor auch in solchen Situationen für die med. Versorgung zuständig...da passiert nichts..
aber stell dir die Krankengeld-Mitarbeiter einer KK nicht so doof vor, dass die nur an die einzelnen Fälle denken, wenn ein Auszahlungsschein kommt...das glaube mir, machen die anders...wenn sie denn wollen..
als SB hätte ich bei einem Fall wie deinem, wenn berechtigtes Interesse bestände, dich mal näher unter die Lupe zu nehmen, einen MDK-Termin für die Woche gelegt, in der du angegeben hast, fahren zu wollen....
Meine freundin hat übrigens ein Haus in der Türkei und als die au und im KG war, hat sie eine Bescheinigung ihre Psychiaters beigebracht, aus der hervorging, dass der Urlaubsaufenthalt für sie nahezu Balsam wäre...
und so hat sie weiterhin KG auch für diese 4 Wochen erhalten...
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste