3 - 6 Stunden arbeitsfähig. Wie teilt das Jobcenter dies ein

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: 3 - 6 Stunden arbeitsfähig. Wie teilt das Jobcenter dies

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 21. Feb 2012, 18:15

Liebe Gabi, :icon_e_wink:
Das mir den Geruchshalluzinationen hatte ich aber schon vor dem Faschingsdienstag :groehl:
DAS beruhigt mich jetzt aber GANZ DOLLE, denn manchmal wenn ich des Nachts in unser Schlafzimmer "schleiche", habe ich AUCH den Eindruck, dass es da irgendwie "brenzlig" riecht, da habe ich immer gleich Dopas Atemgerät im Verdacht... :jaa:

Von solchen "Erscheinungen" habe ich dem DOC aber gestern NIX erzählt, der hätte da sonst vielleicht irgendwo die "passende" weiße Jacke in seiner Klinik gefunden, NEE, NEE, außerdem bekam ich nicht mal einen Pfannkuchen bei ihm und DAS am Rosen-Montag, ja so sind sie die "Preußen" und NU haben wir @Mikos :Bussi: Thema GENUG zerlegt...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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aggi61
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Re: 3 - 6 Stunden arbeitsfähig. Wie teilt das Jobcenter dies

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Di 21. Feb 2012, 18:23

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Die heißen doch nicht Pfannkuchen, die heißen KRAPFEN :groehl:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

Vrori
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Re: 3 - 6 Stunden arbeitsfähig. Wie teilt das Jobcenter dies

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 21. Feb 2012, 18:36

Huhu,

die heißen nicht Pfannkuchen und auch nicht Krapfen...die heißen Berliner...

nun, ist aber gut...

alles Off topic..sorry miko
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: 3 - 6 Stunden arbeitsfähig. Wie teilt das Jobcenter dies

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 21. Feb 2012, 19:18

In Berlin sagste " Pfannkuchen"

In Hessen sind es "Krapfen" und sonstewo sind es Berliner.

Macht nix,...ein bisschen OFFTOPIC macht mir nix. :grinser: :grinser: :grinser:

Miko
Gruß
Miko

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Re: 3 - 6 Stunden arbeitsfähig. Wie teilt das Jobcenter dies

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 21. Feb 2012, 19:42

Hallo Miko, :koepfchen:
Ich schrieb diese, meine Frage nur hier rein so als Vorsorge, falls mich mein Hausarzt mal nicht mehr krank schreibt und falls ich vor dem Landessozialgericht ebenfalls verlieren sollte.
Nun sei mal nicht SOOO pessimistisch, ich WEISS das ist schwer. :troesten:

Ganz ehrlich würde ICH dir empfehlen ein URTEIL am LSG gegen dich zu vermeiden, denn AUCH DORT kannst du die Klage noch (rechtzeitig VORHER) zurückziehen, wenn es zu brenzlich für dich aussieht (womit wir auch gerade das OFF TOPPIC-Thema streifen).

WARUM schreibe ich dir sowas, weil du mit der Rücknahme der Klage die deutlich BESSERE Position für einen erneuten EM-Renten-Antrag haben würdest, wir haben ja an anderer Stelle schon mal darüber geschrieben, welcher Unterschied besteht zwischen einem verlorenen Prozeß in der Renten-Akte und einer ("freiwilligen") Rücknahme der Klage.

Eben WEIL du schon am LSG bist mit deiner Klage, würde sich die DRV bei einem neuen Antrag NUR noch sicherer fühlen, dass du auch im 2. Anlauf keinen Erfolg haben wirst, wenn es sogar am LSG zu deinen Ungunsten ausgegangen ist.
ICH traue denen ALLES zu, NUR NIX Gescheites und die würden sich das SOFORT wieder zu Nutze machen, bei der Bearbeitung deines Antrages.
Man macht sich so tagsüber allerlei Gedanken nach dem Motto: Was ist wenn....
EINES ist aber weiterhin GANZ WICHTIG, egal wie das jetzt weitergehen/ausgehen wird, du brauchst mindestens EINEN (besser mehrere) Ärzte die in dieser Sache 100 PRO auf DEINER Seite sind, also auch die AU in JEDEM Falle fortführen werden.
WIE willst du denn sonst (zumindest) deine lang andauernde Arbeits-Unfähigkeit beweisen (KÖNNEN) UND dich genau auch vor den (von dir befürchteten) "Maßnahmen /Vermittlungen" des JobCenter bewahren, das GEHT (relativ) stressfrei, NUR mit einer fortlaufenden AU-Bescheinigung, auch außerhalb eines EM-Renten-Verfahrens.

Diese AU KANN und DARF auch der Amtsarzt vom JobCenter NICHT aufheben, EGAL für WIE "arbeitsfähig" DER dich gerade hält oder später vielleicht noch halten wird, denn weitere Untersuchungen DORT sind ja nicht ausgeschlossen, besonders wenn dein EM-Renten-Verfahren (vorübergehend) als NICHT mehr aussichtsreich beendet wurde. :Verwirrt: :Hilfe:
Insofern interessierte mich das.
Konkret kann man da NUR was zu sagen /schreiben, wenn eine Zuweisung für was Bestimmtes vorliegt, da MÜSSEN viele Bedingungen erfüllt sein und ALLES MUSS generell für dich gesundheitlich zumutbar sein.
Was ist denn z.B. jetzt mit der Neurologin, die deine Narkolepsie festgestellt hat, es wäre sowieso VIEL BESSER, wenn du mit einer so speziellen Diagnose vom Facharzt AU-geschrieben wirst /bist... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Aber da sind wir dann schon wieder bei dem Thema, das du leider nicht so gerne lesen magst, NUR mit dem Hausarzt im Rücken (der vielleicht auch noch "umfällt") kommt man bei der EM-Rente meist nicht sehr weit, es mag Ausnahmen geben aber sich ALLEINE darauf zu verlassen, ist mehr als risikoreich.

Da kannst du auch bei einem neuen EM-Renten-Antrag nicht sehr weit mit kommen, vernünftige Ärzte und SICHERE ausreichend belegte Diagnosen sind das A UND O, selbst DAMIT ist es oft genug wahnsinnig schwer, bei der DRV zu seinem Recht (EM-Rente) zu kommen, ABER WEM SAGE ICH DAS...

Ich selber würde aktuell NICHT mal bis zum LSG gehen, wie sollte ICH wohl (noch) gegen das GA eines GA ankommen, der überwiegend NUR für das LSG begutachtet, ABER ICH HOFFE einfach mal weiter und WARTE und HOFFE und HABE eigentlich ALL DAS im Hintergrund, was dir noch fehlt... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Nein, ICH bin auch nicht komplett und/oder gar "perfekt" in meiner Ausstattung, ich nehme KEINE Psychopharmaka (habe auch bisher NICHT vor das zu tun) und ich war auch noch nie wegen meiner Psyche in einer Akutklinik, AUCH das wurde MIR schon von einigen Leuten "empfohlen" um die Aussichten auf die EM-Rente "zu verbessern" und in den GA der DRV als negativ angekreidet.

Den "Garantieschein", dass es (MIR) helfen wird, hatten die allerdings AUCH ALLE NICHT zu bieten und NUR damit die DRV "zufrieden ist" mit meiner Therapie, werde ich das auch nicht machen, wenn es sein MÜSSTE, dann hätte mir das mein behandelnder Psychiater sicher schon angeraten oder mich eingewiesen.

Dazu hat sich der GA gestern übrigens AUCH nicht geäußert, dass und ob er das (aus seiner Sicht) für sinnvoll halten würde und/oder WARUM ich das noch NICHT ALLES DURCH BIN, hat mich dazu auch GAR NICHT befragt (NUR Medikamente, wie immer üblich), wollte NUR wissen, bei welchen Ärzten /Fachärzten ich regelmäßig in Behandlung bin.

Ich habe also durchaus AUCH meine "Behandlungs- / Therapiegrenzen" und die werde ich ändern, wenn meine Ärzte UND ICH das für nötig halten aber NICHT, weil ich da der DRV einen "Gefallen tun müßte", damit die endlich SEHEN KÖNNEN, WIE KRANK ICH BIN...

Nein, lieber Miko, den Gefallen werde auch ICH der DRV nicht tun, ich möchte mich wieder wohler fühlen dürfen und nicht NOCH schlechter, ALL die Probleme (mit dem JC), die mich aktuell besonders belasten, die wären ja IMMER noch da, die KANN keiner "wegquatschen", mir erzählen (wollen) wie ich damit BESSER umgehen könnte... :Sturkopf:

SOOO weit entfernt sind wir dann auch wieder nicht, mit unseren "Gedanken-Spielen", NUR weiß ICH inzwischen GENAU, dass meine AU-Bescheinigung bestehen bleibt, EGAL was passiert und wenn es bis zur Altersrente dauert...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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