Hallo Skip,
NUN komm wieder runter und atme mal GANZ TIEF durch, bitte bleibe in EINEM, DEINEM Thema und lies auch mal nach, was dir schon geschrieben wurde zu deinen Fragen.
Wenn ALLES an einem Platz ist was da gerade bei dir abgeht, dann KANN man viel besser nachlesen, was schon geklärt ist und was noch nicht.
So hatte ich dir ja schon erklärt, dass man dein Erscheinen (wenigstens einmalig) verlangen wird und es NICHT genügt jemanden da mit Vollmacht hinzuschicken.
Auch dass man Schweigepflichtentbindungen NICHT unterschreiben MUSS und dein Geld nicht von der ärztlichen Untersuchung abhängt, wurde schon erklärt.
Ich KANN deine Angst- und Panikzustände SEHR gut nachvollziehen, ABER es MUSS trotzdem irgendwie weitergehen für dich und dein Kind und es WIRD weitergehen.
Dazu hatte ich dir auch schon was an anderer Stelle geschrieben, IHR WERDET NICHT VERHUNGERN, du bekommst doch noch am 29.02. GANZ normal deine VOLLE Renten-Zahlung.
Das stimmt so nicht - ich kann das nicht begründen, da müssen andere ran, aber dein Antrag gilt ab heute und ab da gibt es auch Geld
JAEIN,
liebe aggi, du hast RECHT, dass die Leistung ALGI NICHT vom ärztlichen GA abhängt, AAABER ALGI gibt es ab Datum des Anspruches (HIER der 01.03.2012) und NICHT (erst) ab Antragstellung, natürlich IST die Antrags-Abgabe unbedingte Voraussetzung dafür, dass der Antrag geprüft und die Leistung bewilligt UND gezahlt wird.
Das erste Mal ALGI wird sowieso erst Ende März gezahlt, daran wird AUCH deine aktuelle Panik,
liebe Skip NIX ändern, auch DAS habe ich dir an anderer Stelle schon erklärt, bitte versuche doch TROTZ ALLEM eine wenig "Bodenhaftung" wiederzufinden, das GA ist früh genug, die werden "dank" deiner Schweigepflichtentbindungen sowieso eins, nach Aktenlage machen...
Völlig RICHTIG hast du dich auch in Nürnberg schon beschwert über diese Vorgehensweise, im Moment KANNST du aber NUR abwarten und zusehen, dass der fertige /komplette Antrag zur AfA kommt (nachweislich!!!), denn aktuell hast du noch GAR KEINEN Anspruch auf Geld von der AfA...
DAFÜR dürfen die bis zum 29.02.2012 auch noch NICHT ernsthaft erwarten, dass du dort zu Einladungsterminen erscheinst, du BIST IMMER noch VOLL-EM-Rentner bis dahin und DA braucht man KEINE AU-Bescheinigung, DAS besagt bereits dass man KRANK ist.
Bitte verlange eine schriftliche Rechtsgrundlage wenn man solche (oder andere) Forderungen an dich stellt, NICHT ALLES was die SB SAGEN ist auch RICHTIG, das sollen sie dir bitte IMMER schriftlich geben, dein Arzt ist gar nicht verpflichtet dir diese Bescheinigung auszustellen.
Schon GAR NICHT rückwirkend, wenn er am fraglichen Tag GAR nicht da gewesen ist wegen Urlaub und KOSTENLOS sowieso NICHT, da soll dir die AfA erst mal schriftlich, die Kosten-Übernahme für dieses Attest geben.
Eigentlich ist dieser Punkt überhaupt KEINE Diskussion mit den SB wert, WAS wollen die dir BITTE TUN, wenn du dieses Attest NICHT vorlegst, DU BIST EM-Rentner und du gehst zur AfA wenn du dich dazu in der Lage fühlst und wenn NICHT, dann schickst du eine Vertretung mit Vollmacht.
JEDENFALLS IST das bis zum 29.02.2012 GENAU SO.
Die drehen ganz schön am Rad überall bei der AfA, ABER WIR KÖNNEN DAS AUCH.
Liebe Grüße von der Doppeloma
