Hallo zusammen,
man liest hier immer wieder das es besser ist eine Begleitperson zu einem Gutachter mit zu nehmen.
Ich habe eine Neuroloenphobie. Hört sich jetzt vielleicht lächerlich an aber ich habe mit der Facharztgruppe massive Probleme.
Jetzt ist es so gewesen das mich die DRV genau zu so einem zwecks Gutachten schicken wollte. Was für mich eine sehr große Überwindung kostet und eshalb wollte ich unbedingt eine Begleitperson mit zu dem nehmen. Dieser Arzt lehnt aber Begleitpersonen ab so das ich den Gutachter abgelehnt und habe dabei auf das Üroblem hingedeutet. Antwort der DRV wozu brauchen sie eigentlich eine Begleitperson stellen sie sich bloss nicht so an. Ich glaube die wissen gar nicht was Parnikattacken eigentlich sind.
Mir ist zwar klar das ich mit meinem Rehaantrag was von der DRV will aber muss ich mir deshalb von denen alles gefallen lassen? Der Widerspruch ist jetzt ohne Gutachten zum Widerspruchsausschuss gegangen. Wird somit bestimmt abgelehnt. Ob MDK, meine KK oder auch meine Ärzte nehmen mich mit dem Problem ernst bloss die DRV kann das nicht. Mein Psychiater ist im übringen kein Neurologe und deswegen habe ich damit kein Problem.
Gruß
Sani
Begleitperson
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Re: Begleitperson
Hallo Sani,
AUCH beim Gutachter, der KANN das allerdings ablehnen, MUSS es dann aber schriftlich begründen, WARUM er das ablehnt...
NUR "ich will das NICHT" reicht also nicht ganz, im psychiatrischen Bereich wird das nicht so gerne zugelassen, weil die Ärzte / GA dann annehmen, dass der Patient sich "zurückhält" oder durch die Anwesenheit einer weiteren Person in seinen Angaben beeinflußt werden KÖNNTE...
Da ist es manchmal ein "Drahtseil-Akt", aber zumindest im Wartebereich sollte jemand "greifbar" sein und wenn DU dich unwohl fühlst dazu geholt werden.
Verweigert der Arzt dann die Fortsetzung der Begutachtung, dann kann diese von dir auch abgebrochen werden.
Später KANN dein Beistand das dann bezeugen, bitte bei den Untersuchungen NIEMALS von einem Zeugen sprechen, ein Zeuge KANN abgelehnt werden, ein Beistand NICHT OHNE schriftliche Begründung.
Ausdrucken und mitnehmen, bei Bedarf auf diese Rechtslage DAMIT hinweisen, NEIN du MUSST dir NICHT ALLES gefallen lassen, eventuell auch mal bei der zuständigen Ärztekammer über diesen GA und sein Verhalten schriftlich (!!!) beschweren.
Ich habe ja am Montag GA beim Psychiater (vom SG aus wegen meiner EM-Rente), da kommt mein Dopa auf JEDEN FALL als Beistand mit, ich hätte schon ein Problem da mit ÖFFIS überhaupt alleine hinzufahren, verlasse sonst auch fast NIE alleine die Wohnung...
Ob er dann mit in den Behandlungsraum kommt oder nicht werden wir vor Ort entscheiden und auch ein wenig von der Situation DORT abhängig machen, er wird aber IMMER in der Nähe bleiben für den Fall, dass ich doch lieber möchte, dass er dabei ist und wenn dem GA das dann nicht passt, MUSS er uns das schriftlich geben und dann ist die Begutachtung FÜR MICH beendet.
Werde dann natürlich umgehend meinen Anwalt darüber informieren, damit er das an das Sozialgericht weitergibt, WAS dann daraus werden würde weiß ich auch noch nicht, aber ich glaube, DAS ist mir DANN auch erst mal EGAL...
ICH WILL auch, dass man der DRV klar macht, dass ich die EM-Rente brauche aber das KANN ja nicht so laufen, dass man mich da vorher noch restlos fertig macht...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Es ist EGAL, ob die DRV das "verstehen" KANN oder nicht, du hast einen Rechtsanspruch auf einen Beistand nach § 13 SGB X und zwar IMMER und überall, wo DU dich damit BESSER fühlst.Dieser Arzt lehnt aber Begleitpersonen ab so das ich den Gutachter abgelehnt und habe dabei auf das Üroblem hingedeutet. Antwort der DRV wozu brauchen sie eigentlich eine Begleitperson stellen sie sich bloss nicht so an. Ich glaube die wissen gar nicht was Parnikattacken eigentlich sind.
AUCH beim Gutachter, der KANN das allerdings ablehnen, MUSS es dann aber schriftlich begründen, WARUM er das ablehnt...
NUR "ich will das NICHT" reicht also nicht ganz, im psychiatrischen Bereich wird das nicht so gerne zugelassen, weil die Ärzte / GA dann annehmen, dass der Patient sich "zurückhält" oder durch die Anwesenheit einer weiteren Person in seinen Angaben beeinflußt werden KÖNNTE...
Da ist es manchmal ein "Drahtseil-Akt", aber zumindest im Wartebereich sollte jemand "greifbar" sein und wenn DU dich unwohl fühlst dazu geholt werden.
Verweigert der Arzt dann die Fortsetzung der Begutachtung, dann kann diese von dir auch abgebrochen werden.
Später KANN dein Beistand das dann bezeugen, bitte bei den Untersuchungen NIEMALS von einem Zeugen sprechen, ein Zeuge KANN abgelehnt werden, ein Beistand NICHT OHNE schriftliche Begründung.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.htmlMir ist zwar klar das ich mit meinem Rehaantrag was von der DRV will aber muss ich mir deshalb von denen alles gefallen lassen?
Ausdrucken und mitnehmen, bei Bedarf auf diese Rechtslage DAMIT hinweisen, NEIN du MUSST dir NICHT ALLES gefallen lassen, eventuell auch mal bei der zuständigen Ärztekammer über diesen GA und sein Verhalten schriftlich (!!!) beschweren.
Ich habe ja am Montag GA beim Psychiater (vom SG aus wegen meiner EM-Rente), da kommt mein Dopa auf JEDEN FALL als Beistand mit, ich hätte schon ein Problem da mit ÖFFIS überhaupt alleine hinzufahren, verlasse sonst auch fast NIE alleine die Wohnung...
Ob er dann mit in den Behandlungsraum kommt oder nicht werden wir vor Ort entscheiden und auch ein wenig von der Situation DORT abhängig machen, er wird aber IMMER in der Nähe bleiben für den Fall, dass ich doch lieber möchte, dass er dabei ist und wenn dem GA das dann nicht passt, MUSS er uns das schriftlich geben und dann ist die Begutachtung FÜR MICH beendet.
Werde dann natürlich umgehend meinen Anwalt darüber informieren, damit er das an das Sozialgericht weitergibt, WAS dann daraus werden würde weiß ich auch noch nicht, aber ich glaube, DAS ist mir DANN auch erst mal EGAL...

ICH WILL auch, dass man der DRV klar macht, dass ich die EM-Rente brauche aber das KANN ja nicht so laufen, dass man mich da vorher noch restlos fertig macht...
Dann geh (bei einer Ablehnung des Widerspruches) notfalls vor Gericht, wenn dir so viel an der Reha liegt, dort läuft es dann oft ein wenig anders und die beauftragen EIGENE GA, um darüber entscheiden zu können.Der Widerspruch ist jetzt ohne Gutachten zum Widerspruchsausschuss gegangen. Wird somit bestimmt abgelehnt. Ob MDK, meine KK oder auch meine Ärzte nehmen mich mit dem Problem ernst bloss die DRV kann das nicht.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Begleitperson
Hallo Doppeloma,
ganz lieben Dank für deine Antwort.
Für mich ist ein Beistand wirklich, gerade in solchen Praxsen, sehr wichtig weil ich in der Richtung bisher nur schlechte Erfahrungen sammeln durfte.
Ich sollte eigentlich in die Reha damit ich schonmal ein bischen gestärkt in eine Gerichtsverhandlung gegen meinen ehemaligen AG gehen kann, weil ich auch keinen Therapieplatz bekommen habe. Auch meiner operierten Schulter hätte das sehr gut getan.
Inzwischen ist es aber so das die Verhandlung am 1.3. und ich jetzt einen Facharzt und eine Therapeutin gefunden habe. Deshalb bin ich mir ab und zu nicht mehr so ganz sicher ob ich die Reha überhaupt noch will aber so ganz kampflos will ich den Platz auch nicht verlassen.
Meine Ansprechpatnerin vom Sozialpsychatrischen Dienst meinte nur sie versteht nicht wie verbohrt die DRV ist. Die Reha wäre gerade zu beginn ganz wichtig gewesen.
Gruß
Sani
ganz lieben Dank für deine Antwort.
Für mich ist ein Beistand wirklich, gerade in solchen Praxsen, sehr wichtig weil ich in der Richtung bisher nur schlechte Erfahrungen sammeln durfte.
Ich sollte eigentlich in die Reha damit ich schonmal ein bischen gestärkt in eine Gerichtsverhandlung gegen meinen ehemaligen AG gehen kann, weil ich auch keinen Therapieplatz bekommen habe. Auch meiner operierten Schulter hätte das sehr gut getan.
Inzwischen ist es aber so das die Verhandlung am 1.3. und ich jetzt einen Facharzt und eine Therapeutin gefunden habe. Deshalb bin ich mir ab und zu nicht mehr so ganz sicher ob ich die Reha überhaupt noch will aber so ganz kampflos will ich den Platz auch nicht verlassen.
Meine Ansprechpatnerin vom Sozialpsychatrischen Dienst meinte nur sie versteht nicht wie verbohrt die DRV ist. Die Reha wäre gerade zu beginn ganz wichtig gewesen.
Gruß
Sani
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