MDK nach 14tägiger Krankschreibung
- Pippi Langstrumpf
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MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Hallo @all,
habe diesmal eine Frage zum Termin beim MDK - betrifft mich nicht selbst.
Betroffener hat Post am Samstag erhalten und muss am Mittwoch schon zum MDK.
Vorab soll der Arzt noch was ausfüllen.
Er ist seit 14 Tagen krankgeschrieben wegen psychischer Probleme.
Therapieplatz ist erst im 2.Quartal frei - Wartezeit ist ja normal, aber ist es normal nach 14 Tagen AU zum MDK zu müssen ?
Danke euch für die Antworten.
Gruß Pippi
habe diesmal eine Frage zum Termin beim MDK - betrifft mich nicht selbst.
Betroffener hat Post am Samstag erhalten und muss am Mittwoch schon zum MDK.
Vorab soll der Arzt noch was ausfüllen.
Er ist seit 14 Tagen krankgeschrieben wegen psychischer Probleme.
Therapieplatz ist erst im 2.Quartal frei - Wartezeit ist ja normal, aber ist es normal nach 14 Tagen AU zum MDK zu müssen ?
Danke euch für die Antworten.
Gruß Pippi
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- dasblaulicht
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Hallo Pippi,
als ich wegen meiner psychischen Erkrankung das erste Mal AU war, war es bei mir genauso. Ich war damals, eben wegen der Erkrankung, nicht in der Lage, das Haus zu verlassen. Ich erklärte mich zu einer Untersuchung durch den MDK bereit, allerdings bei mir zu Hause. Ich hab außer einem Anruf der KK, dass sich der Termin beim MDK erledigt hätte, nie wieder was gehört.
Auch bei der momentanen AU, die nun bereits 74 Wochen läuft, habe ich vom MDK nie wieder ein Wort gehört. Andere hier im Forum machen da ganz andere Erfahrungen, wie man des öfteren lesen kann. Also denke ich, dass das ganze von KK zu KK unterschiedlich gehandhabt wird.
als ich wegen meiner psychischen Erkrankung das erste Mal AU war, war es bei mir genauso. Ich war damals, eben wegen der Erkrankung, nicht in der Lage, das Haus zu verlassen. Ich erklärte mich zu einer Untersuchung durch den MDK bereit, allerdings bei mir zu Hause. Ich hab außer einem Anruf der KK, dass sich der Termin beim MDK erledigt hätte, nie wieder was gehört.
Auch bei der momentanen AU, die nun bereits 74 Wochen läuft, habe ich vom MDK nie wieder ein Wort gehört. Andere hier im Forum machen da ganz andere Erfahrungen, wie man des öfteren lesen kann. Also denke ich, dass das ganze von KK zu KK unterschiedlich gehandhabt wird.
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
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Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
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- Doppeloma
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Hallo Pippi,
Er sollte mal nachfragen wer der Auftraggeber ist!
Von meinem Schwiegersohn weiß ich z.B., dass es schon gemacht wurde, bei ihm kam "erschwerend" dazu, dass er noch während der Kündigungsfrist eine AU-Bescheinigung bekam und der AG nun daraus was "stricken" wollte, was für eine fristlose Kündigung reicht.
Hat aber in diesem Falle NICHT funktioniert, der MDK hat die Notwendigkeit der AU bestätigt und der AG MUSSTE bis zum regulären Kündigungstermin Lohnfortzahlung leisten.
Danach war er auch noch sehr lange AU, es ging auch um psychische Probleme, die u.A. durch die berufliche Situation mit verursacht waren.
Ansonsten wurde mein Psychiater auch schon sehr schnell (nach ca. 3 Wochen) vom MDK angeschrieben, ich wurde aber damals NICHT eingeladen, man machte später (nach ca. 4 Monaten) ein GA nach "Aktenlage", damit man mich zur psychosomatischen Reha schicken konnte...
Er sollte sich Begleitung (Beistand !!!) zum Termin mitnehmen, darauf hat er ein Recht nach § 13 SGB X, später KANN dieser Beistand zu einem wichtigen Zeugen werden.
Ärztliche Unterlagen (soweit vorhanden) auch lieber in Kopie mitnehmen, also KEINE Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, da weiß man nie genau WAS die dann woher geholt haben.
Liebe Grüße von der Doppeloma

So schnell kommt diese Anforderung möglicherweise auch vom Arbeitgeber, die können auch beim MDK prüfen lassen, wenn sie meinen, dass jemand nicht so krank sei...Vorab soll der Arzt noch was ausfüllen.
Er ist seit 14 Tagen krankgeschrieben wegen psychischer Probleme.
Therapieplatz ist erst im 2.Quartal frei - Wartezeit ist ja normal, aber ist es normal nach 14 Tagen AU zum MDK zu müssen ?


Er sollte mal nachfragen wer der Auftraggeber ist!
Von meinem Schwiegersohn weiß ich z.B., dass es schon gemacht wurde, bei ihm kam "erschwerend" dazu, dass er noch während der Kündigungsfrist eine AU-Bescheinigung bekam und der AG nun daraus was "stricken" wollte, was für eine fristlose Kündigung reicht.
Hat aber in diesem Falle NICHT funktioniert, der MDK hat die Notwendigkeit der AU bestätigt und der AG MUSSTE bis zum regulären Kündigungstermin Lohnfortzahlung leisten.
Danach war er auch noch sehr lange AU, es ging auch um psychische Probleme, die u.A. durch die berufliche Situation mit verursacht waren.
Ansonsten wurde mein Psychiater auch schon sehr schnell (nach ca. 3 Wochen) vom MDK angeschrieben, ich wurde aber damals NICHT eingeladen, man machte später (nach ca. 4 Monaten) ein GA nach "Aktenlage", damit man mich zur psychosomatischen Reha schicken konnte...

Er sollte sich Begleitung (Beistand !!!) zum Termin mitnehmen, darauf hat er ein Recht nach § 13 SGB X, später KANN dieser Beistand zu einem wichtigen Zeugen werden.
Ärztliche Unterlagen (soweit vorhanden) auch lieber in Kopie mitnehmen, also KEINE Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, da weiß man nie genau WAS die dann woher geholt haben.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Zuletzt geändert von Doppeloma am So 12. Feb 2012, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: §§ für Beistand korrigiert!
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Ich danke euch für die Antworten und werde sie so weitergeben.
Also ich kann mir gut vorstellen, das es vom AG kommt.
Die psy.Probleme haben ja auch mit der Arbeit zu tun ;-(
Nun hat er Angst der MDK sagt, er muss wieder arbeiten gehen, doch dann kann man doch Widerspruch mit dem behandelnden Arzt einlegen, nicht wahr ?
Also schönen Sonntag noch.
Gruß Pippi
Also ich kann mir gut vorstellen, das es vom AG kommt.
Die psy.Probleme haben ja auch mit der Arbeit zu tun ;-(
Nun hat er Angst der MDK sagt, er muss wieder arbeiten gehen, doch dann kann man doch Widerspruch mit dem behandelnden Arzt einlegen, nicht wahr ?
Also schönen Sonntag noch.
Gruß Pippi
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- Doppeloma
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Hallo Pippi,
Zumal ja im Moment noch nicht mal die Krankenkasse KG zahlen muss, ist es eher objektiv zu erwarten was dabei rauskommt, vorsichtig sein bei den Angaben zur Ursache der Erkrankung und den AG (trotzdem) NICHT "schlecht machen", das könnte falsch aufgefasst werden.
Ansonsten ist eine deutliche medizinische Stellungnahme vom behandelnden Arzt notwendig, meiner hat denen schon DIREKT "Bescheid gegeben", wie er sich dann auszudrücken beliebte, MICH haben sie dann erst mal ein wenig in Ruhe gelassen.
Dir auch noch einen schönen Sonntag !
Liebe Grüße von der Doppeloma

Ich denke mal, dass diese AG dann auch beim MDK schon "bekannt" sind, so war es jedenfalls bei meinem Schwiegersohn.Also ich kann mir gut vorstellen, das es vom AG kommt.
Die psy.Probleme haben ja auch mit der Arbeit zu tun ;-(
Das glaube ich eher NICHT, der MDK hat KEIN Interesse daran irgendeinem AG zu "gefallen" mit seiner Entscheidung, er soll einfach so sagen und sich geben, wie es momentan IST und dann werden die auch nicht behaupten, er könne arbeiten gehen wenn es nicht so ist.Nun hat er Angst der MDK sagt, er muss wieder arbeiten gehen, doch dann kann man doch Widerspruch mit dem behandelnden Arzt einlegen, nicht wahr ?
Zumal ja im Moment noch nicht mal die Krankenkasse KG zahlen muss, ist es eher objektiv zu erwarten was dabei rauskommt, vorsichtig sein bei den Angaben zur Ursache der Erkrankung und den AG (trotzdem) NICHT "schlecht machen", das könnte falsch aufgefasst werden.
Ansonsten ist eine deutliche medizinische Stellungnahme vom behandelnden Arzt notwendig, meiner hat denen schon DIREKT "Bescheid gegeben", wie er sich dann auszudrücken beliebte, MICH haben sie dann erst mal ein wenig in Ruhe gelassen.
Dir auch noch einen schönen Sonntag !
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Hallo,
wenn so schnell ein MDK-Gutachten durchgeführt wird, ist das meistens auf Anregung des Arbeitgebers...
wenn ein AG "berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit" äußern kann, dann darf bzw. muss die KK eine Begutachtung durch den MDK einleiten..
Das Ergebnis geht an die KK....und dort wird dann, nicht der Auftraggeber, sondern der Erkrankte informiert, ob die AU beendet wird oder nicht...
Die beh. Ärzte haben aber dahingehend noch Widerspruchsrechte...
Ich kannte auch so einige Arbeitgeber, bei denen andauernd "Zweifel an der AU" bestanden...
es gab aber auch genau so viele Fälle, wo dann freitags die Aufforderung für Dienstag kam, den MDK aufzusuchen..und , oh wunder, ab Montag waren einige wieder arbeitsfähig...
Was die Doppeloma zu Schweigepflicht usw. schreibt, ist richtig, nichts einfach so, mal eben schnell unterschreiben, sondern die Konsequenzen berücksichtigen..
und beim MDK nicht den AG "schlecht reden"..das könnte dazu führen, dass der MDK die Auffassung bekommt, dass man keinen Bock mehr hat, für das Unternehmen zu arbeiten..
....und warte erst einmal ab, was da beim MDK passiert...
nicht einschüchtern lassen und wenn es geht, Begleitung mitnehmen..
LG
Vrori
wenn so schnell ein MDK-Gutachten durchgeführt wird, ist das meistens auf Anregung des Arbeitgebers...
wenn ein AG "berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit" äußern kann, dann darf bzw. muss die KK eine Begutachtung durch den MDK einleiten..
Das Ergebnis geht an die KK....und dort wird dann, nicht der Auftraggeber, sondern der Erkrankte informiert, ob die AU beendet wird oder nicht...
Die beh. Ärzte haben aber dahingehend noch Widerspruchsrechte...
Ich kannte auch so einige Arbeitgeber, bei denen andauernd "Zweifel an der AU" bestanden...
es gab aber auch genau so viele Fälle, wo dann freitags die Aufforderung für Dienstag kam, den MDK aufzusuchen..und , oh wunder, ab Montag waren einige wieder arbeitsfähig...
Was die Doppeloma zu Schweigepflicht usw. schreibt, ist richtig, nichts einfach so, mal eben schnell unterschreiben, sondern die Konsequenzen berücksichtigen..
und beim MDK nicht den AG "schlecht reden"..das könnte dazu führen, dass der MDK die Auffassung bekommt, dass man keinen Bock mehr hat, für das Unternehmen zu arbeiten..
....und warte erst einmal ab, was da beim MDK passiert...
nicht einschüchtern lassen und wenn es geht, Begleitung mitnehmen..
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Pippi Langstrumpf
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Danke auch Dir für die ausführliche Antwort.
Schönen Sonntag noch.
LG Pippi :-)
Schönen Sonntag noch.
LG Pippi :-)
Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt !
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Hallp,
Bei mir war es auch so, das ich sehr schnell zum MDK sollte.
Mein Arzt hatte mir dann bescheinigt das ich im Moment nicht in der Lage bin zum MDK zu fahren.
Habe dann einen Anruf meiner KK bekommen das der Termin abgesagt wurde.
Einige Wochen später habe ich mich dann an meine KK gewendet ob die mir nicht mit der Rentenversicherung helfen könnten.
Angebot MDK, dem habe ich dann selber zugestimmt. Habe dann dem MDK eine Liste zukommen lassen wo ich meine Probleme usw. aufgelistet hatte. Waren 2 Seiten.
Nach 3 Wochen lag das Gutachten dann vor, ohne das sich jemand bei mir gemeldet hatte.
Das Gutachten ist zwar zu meinen Gunsten ausgefallen hat mir in beziehung mit der Rentenverischerung aber nichts gebracht. Deshalb habe ich mit denen jetzt noch mehr Probleme. Die sind von falschen Gegebenheiten ausgeganen. Mein AG hat mich falsch bei der KK gemeldet und die haben das so dem MDK weiterggegeben.
Laut MDK soll das nächste Gutachten nach 3 Monaten erfolgen. Wäre im März aber dann werde ich da hinfahren.
Mein AG hatte mich als Bürofachkraft bei der KK gemeldet obwohl ich noch nie im Büro gearbeitet habe sondern oft körperlich ran musste. Nur gut das mein AG keine Ahnung davon hatte warum ich noch AU bin.
Gruß
Sani
Bei mir war es auch so, das ich sehr schnell zum MDK sollte.
Mein Arzt hatte mir dann bescheinigt das ich im Moment nicht in der Lage bin zum MDK zu fahren.
Habe dann einen Anruf meiner KK bekommen das der Termin abgesagt wurde.
Einige Wochen später habe ich mich dann an meine KK gewendet ob die mir nicht mit der Rentenversicherung helfen könnten.
Angebot MDK, dem habe ich dann selber zugestimmt. Habe dann dem MDK eine Liste zukommen lassen wo ich meine Probleme usw. aufgelistet hatte. Waren 2 Seiten.
Nach 3 Wochen lag das Gutachten dann vor, ohne das sich jemand bei mir gemeldet hatte.
Das Gutachten ist zwar zu meinen Gunsten ausgefallen hat mir in beziehung mit der Rentenverischerung aber nichts gebracht. Deshalb habe ich mit denen jetzt noch mehr Probleme. Die sind von falschen Gegebenheiten ausgeganen. Mein AG hat mich falsch bei der KK gemeldet und die haben das so dem MDK weiterggegeben.
Laut MDK soll das nächste Gutachten nach 3 Monaten erfolgen. Wäre im März aber dann werde ich da hinfahren.
Mein AG hatte mich als Bürofachkraft bei der KK gemeldet obwohl ich noch nie im Büro gearbeitet habe sondern oft körperlich ran musste. Nur gut das mein AG keine Ahnung davon hatte warum ich noch AU bin.
Gruß
Sani
- Pippi Langstrumpf
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Danke auch für Deine Antwort liebe Sani.
Ich wünsche Dir viel Glück für den Termin beim Gutachter.
Der Renteversicherungsträger ist wohl für die Reha-Maßnahmen zuständig, wenn ich das richtig interpretiere und deshalb wolltest Du von dort Hilfe ?
Gruß Pippi
Ich wünsche Dir viel Glück für den Termin beim Gutachter.
Der Renteversicherungsträger ist wohl für die Reha-Maßnahmen zuständig, wenn ich das richtig interpretiere und deshalb wolltest Du von dort Hilfe ?
Gruß Pippi
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung
Hallo,
ja bei der DRV hatte ich einen Rehaantrag gestellt der aber, wie sollte es auch anders sein, abgelehnt wurde. Habe dann bei der DRV angerufen und nur von der Seite angemault. Die Dame los mich nur an und gab mir falsche Auskünfte. Sie meinte ich solle zum Gutachter und das mir ein Brief zugegangen wäre mit nennung von 3 Gutachter wo ich mir einen aussuchen sollte. 2 Tage später bekam ich dann auch Post von der DRV wegen eines Gutachters als ich dort dann nochmal nachfragte und fragte wie lange ich dann jetzt noch warten solle weil das mal ein Eilantrag war wurde mir nur gesagt das Gutachter nicht von der schnellsten sorte seien und ich eben warten soll.
Das war mir alles zu dumm und deshalb habe ich bei meiner KK um Hilfe gebeten.
Der DRV habe ich dann mitgeteilt das ich nur noch schriftlich mit denen verkehren werde. Darauf hat sich die DRV dann nicht mehr bei mir gemeldet sondern hat mir jetzt ein Schreiben geschickt das mein Widerspruch dem Widerspruchsausschuß vorgelegt wurde, was soviel bedeutet das die meinen Widerspruch jetzt wohl auch ablehnen.
Gruß
Sani
ja bei der DRV hatte ich einen Rehaantrag gestellt der aber, wie sollte es auch anders sein, abgelehnt wurde. Habe dann bei der DRV angerufen und nur von der Seite angemault. Die Dame los mich nur an und gab mir falsche Auskünfte. Sie meinte ich solle zum Gutachter und das mir ein Brief zugegangen wäre mit nennung von 3 Gutachter wo ich mir einen aussuchen sollte. 2 Tage später bekam ich dann auch Post von der DRV wegen eines Gutachters als ich dort dann nochmal nachfragte und fragte wie lange ich dann jetzt noch warten solle weil das mal ein Eilantrag war wurde mir nur gesagt das Gutachter nicht von der schnellsten sorte seien und ich eben warten soll.
Das war mir alles zu dumm und deshalb habe ich bei meiner KK um Hilfe gebeten.
Der DRV habe ich dann mitgeteilt das ich nur noch schriftlich mit denen verkehren werde. Darauf hat sich die DRV dann nicht mehr bei mir gemeldet sondern hat mir jetzt ein Schreiben geschickt das mein Widerspruch dem Widerspruchsausschuß vorgelegt wurde, was soviel bedeutet das die meinen Widerspruch jetzt wohl auch ablehnen.
Gruß
Sani
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