Urlaub im Krankengeld-Bezug?
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Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Ich beziehe Krankengeld und würde gerne ins Ausland in den Urlaub fahren. Mein Arzt würde das unterstützen. Nach allem, was ich gelesen habe, bräuchte ich eine Erlaubnis meiner Krankenkasse. Die verweigern die Kassen aber offenbar fast immer.
Gibts weitere Möglichkeiten? Wenn man einfach fährt und was passiert fliegt man wohl aus der Kasse, nehme ich an.
Gibt es als Kranker keine legale Möglichkeit auf einen Ortswechsel mit besserem Klima?
Gibts weitere Möglichkeiten? Wenn man einfach fährt und was passiert fliegt man wohl aus der Kasse, nehme ich an.
Gibt es als Kranker keine legale Möglichkeit auf einen Ortswechsel mit besserem Klima?
- dasblaulicht
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Hallo,
zunächst einmal wirst Du den Anweisungen deiner KK Folge leisten müssen. Hier gilt, wie so oft (leider auch besonders für uns Kranke): Wer zahlt, schafft an.
Aber wenn Dein behandelnder Arzt einen Klimawechsel für medizinisch geboten hält, vielleicht kann er ja auch Deine KK davon überzeugen, dass ein Klimawechsel Deiner Gesundheit förderlich ist. Fragen kostet ja nix. Nur wär "auf eigene Faust" das Risiko meiner Meinung nach zu hoch.
zunächst einmal wirst Du den Anweisungen deiner KK Folge leisten müssen. Hier gilt, wie so oft (leider auch besonders für uns Kranke): Wer zahlt, schafft an.
Aber wenn Dein behandelnder Arzt einen Klimawechsel für medizinisch geboten hält, vielleicht kann er ja auch Deine KK davon überzeugen, dass ein Klimawechsel Deiner Gesundheit förderlich ist. Fragen kostet ja nix. Nur wär "auf eigene Faust" das Risiko meiner Meinung nach zu hoch.
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
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Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
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- Fatbob
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Hallo,
Ich denke http://www.krankenkassenforum.de/ wäre für dich richtig, da dort gerade dieses Thema dort mal wieder besprochen wird.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, das wenn der Urlaub bewilligt wird, dann bekommste in der Zeit kein Krankengeld, zumal es Ausland ist, und du kein rechtsanspruch drauf hast, egal wieviele Ärzte das bescheinigen.
Nur der MDK könnte da was regeln, z.b Israel, Totes Meer, wurde teilweise befürwortet bei verschiedenen Krankheiten.
Ansonsten wirst du dich aber drauf einstellen müssen das wenn du nachfragst wegen Urlaub, erstmal sofort zum MDK eingeladen wirst, von wegen..wer Urlaubstress abhaben kann is is gesund...
lg Fatbob
Ich denke http://www.krankenkassenforum.de/ wäre für dich richtig, da dort gerade dieses Thema dort mal wieder besprochen wird.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, das wenn der Urlaub bewilligt wird, dann bekommste in der Zeit kein Krankengeld, zumal es Ausland ist, und du kein rechtsanspruch drauf hast, egal wieviele Ärzte das bescheinigen.
Nur der MDK könnte da was regeln, z.b Israel, Totes Meer, wurde teilweise befürwortet bei verschiedenen Krankheiten.
Ansonsten wirst du dich aber drauf einstellen müssen das wenn du nachfragst wegen Urlaub, erstmal sofort zum MDK eingeladen wirst, von wegen..wer Urlaubstress abhaben kann is is gesund...
lg Fatbob
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Mit Rechtsanwalt drei...
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- Amethyst
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Hallo Christoph!
Christoph, lies bitte mal hier.
http://www.joppo.de/recht/sozialversich ... rlaub.html
http://www.zusatzversicherungen-verglei ... ub-844.php
Rechtsgrundlage:
SGB V § 16
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
§ 16 Ruhen des Anspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte ....
(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.
D.h., wenn die KK den Urlaub genehmigt, bekommst Du weiter Krankengeld, genehmigt sie ihn nicht und Du fährst trotzdem gibt es während dieser Zeit kein Krankengeld.
Liebe Grüße
Annette
Wenn Du ohne Erlaubnis fährst, wirst Du nicht gleich aus der Kasse rausfliege, aber sie zahlen Dir für die Urlaubszeit kein Krankengeld.christoph hat geschrieben:Wenn man einfach fährt und was passiert fliegt man wohl aus der Kasse, nehme ich an.
Du musst es halt gut begründen, bzw. auch Dein Arzt. Bei bestimmten Erkrankungen ist ein Klimawechsel ja durchaus positiv. Ich bin auch mal während des Krankengeldbezugs im Urlaub gewesen, allerdings in Deutschland. Die Kasse wollte von mir wissen, wo ich Urlaub machen will. Mein Hausarzt hat mir eine ganz kurzes Attest auf ein Rezeptformular geschrieben. "Ein Urlaub würde den Genesungsprozess positiv beeinflussen." Ich habe noch eine Begründung dazu geschrieben, habe denen auch geschrieben, dass ich zu Hause bleiben werde, wenn sie mir nicht die Erlaubnis geben, dass sie aber bedenken sollen, dass es für mein psychisches Befinden alles andere als gut ist, wenn ich 2 Wochen völlig alleine zu Hause zu bin.Gibt es als Kranker keine legale Möglichkeit auf einen Ortswechsel mit besserem Klima?
Ich habe damals ganz normal Krankengeld weiterbekommen.fatbob hat geschrieben:Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, das wenn der Urlaub bewilligt wird, dann bekommste in der Zeit kein Krankengeld,
Christoph, lies bitte mal hier.
http://www.joppo.de/recht/sozialversich ... rlaub.html
http://www.zusatzversicherungen-verglei ... ub-844.php
Rechtsgrundlage:
SGB V § 16
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
§ 16 Ruhen des Anspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte ....
(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.
D.h., wenn die KK den Urlaub genehmigt, bekommst Du weiter Krankengeld, genehmigt sie ihn nicht und Du fährst trotzdem gibt es während dieser Zeit kein Krankengeld.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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- Fatbob
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Es geht doch um einen Auslandsurlaub soweit ich gelesen habe, da ist das Eindeutig leider.
Soweit ich mitbekommen habe warst du auch innerhalb Deutschlands Amethyst.
Innerhalb sieht das schon anders aus.
lg
PS: dieses ganze frage und antwort spiel kann man abkürzen wenn man einfach sein zuständigen SB befragt, und erst dann reagiert.
Kann ja sein das er dir sogar den Urlaub bezahlt :-), oder kann sein das er dich zum MDK schickt weil er meint du bist gesund, alles drin im Kartenspiel.
Also Kartenlesen können wir nicht, frag einfach mal nach bei deiner KK wie es den aussehen WÜRDE, wenn du den Urlaub planst anzutreten.
lg
Fatbob
Pps: lass dir wenn positive Antwort, das blos schriftlich geben, sonnst kann es übel enden.
Soweit ich mitbekommen habe warst du auch innerhalb Deutschlands Amethyst.
Innerhalb sieht das schon anders aus.
lg
PS: dieses ganze frage und antwort spiel kann man abkürzen wenn man einfach sein zuständigen SB befragt, und erst dann reagiert.
Kann ja sein das er dir sogar den Urlaub bezahlt :-), oder kann sein das er dich zum MDK schickt weil er meint du bist gesund, alles drin im Kartenspiel.
Also Kartenlesen können wir nicht, frag einfach mal nach bei deiner KK wie es den aussehen WÜRDE, wenn du den Urlaub planst anzutreten.
lg
Fatbob
Pps: lass dir wenn positive Antwort, das blos schriftlich geben, sonnst kann es übel enden.
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Danke für die guten Bemerkungen. Ich werde es erstmal auf dem offiziellen Weg versuchen, auch wenn ich angesichts des bisherigen Auftretens meiner KK-Mitarbeiter nur mässig optimistisch bin. Leider scheint es eine Ermessensentscheidung zu sein. Zum Glück kämpft mein Arzt an meiner Seite.
Und wenn sie ablehnen und man ohne Erlaubnis fahren und auf das KG verzichten würde stellt sich mir die Frage, was z.B. wäre wenn im Urlaub was passiert oder sie nachher behaupten, mein Zustand hätte sich durch den Urlaub verschlechtert.
Und wenn sie ablehnen und man ohne Erlaubnis fahren und auf das KG verzichten würde stellt sich mir die Frage, was z.B. wäre wenn im Urlaub was passiert oder sie nachher behaupten, mein Zustand hätte sich durch den Urlaub verschlechtert.
- Amethyst
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Hallo Fatbob!
SGB V ist gesetzliche Krankenversicherung.
(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.
Meine Beschwerde letztes Jahr beim Vorstandsvorsitzenden meiner KK in eigener Sache hatte durchschlagenden Erfolg.
Und wenn es so wäre, dann wäre meine Urlaub damals auch schädlich gewesen, denn ich konnte die Idylle dort auf dem Campingplatz direkt am See kaum ertragen, die Familien mit netten gesunden Kindern, topfitte andere Urlauber... genausowenig und meine Psychiaterin hat mich kurze Zeit später in eine Klinik eingewiesen. Die hat die KK normal bezahlt, da hat niemand nach der Auswirkung des Urlaubs gefragt. Der Urlaub hat mir trotzdem geholfen, zu Hause alleine wäre es noch schlimmer gewesen und es bestand Suizidgefährdung.
.
Liebe Grüße
Annette
Stimmt so nicht, siehe oben zitierte Rechtsgrundlage.Fatbob hat geschrieben:Es geht doch um einen Auslandsurlaub soweit ich gelesen habe, da ist das Eindeutig leider.

SGB V ist gesetzliche Krankenversicherung.
(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.
Ich würde auch den offiziellen Weg gehen. Die KK-Mitarbeiter haben neutral nicht danach zu entscheiden, ob er Dich leiden kann oder nicht.Und wenn dir die blöd kommen, gibt es noch vorgesetzte.Ich werde es erstmal auf dem offiziellen Weg versuchen, auch wenn ich angesichts des bisherigen Auftretens meiner KK-Mitarbeiter nur mässig optimistisch bin.


Das ist viel wert.Zum Glück kämpft mein Arzt an meiner Seite.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie Dir dann eine Behandlung auf KK-Kosten verweigern. Dir kann zu Hause genauso gut etwas passieren. Ich habe mir z.B. 2009 zu Hause eine Zehe gebrochen, im Urlaub noch nie.was z.B. wäre wenn im Urlaub was passiert

Das müssen sie erst mal belegen, dass der Urlaub die Ursache war und ein SB kann das wohl kaum beurteilen.oder sie nachher behaupten, mein Zustand hätte sich durch den Urlaub verschlechtert.
Und wenn es so wäre, dann wäre meine Urlaub damals auch schädlich gewesen, denn ich konnte die Idylle dort auf dem Campingplatz direkt am See kaum ertragen, die Familien mit netten gesunden Kindern, topfitte andere Urlauber... genausowenig und meine Psychiaterin hat mich kurze Zeit später in eine Klinik eingewiesen. Die hat die KK normal bezahlt, da hat niemand nach der Auswirkung des Urlaubs gefragt. Der Urlaub hat mir trotzdem geholfen, zu Hause alleine wäre es noch schlimmer gewesen und es bestand Suizidgefährdung.

Liebe Grüße
Annette
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
hallo,
du kannst offiziell fragen, wenn die Bescheinigung deines Arztes kein wischiwaschi ist, sondern deutlich und klar er Stellung bezieht...das der Urlaub auf jeden Fall für die Genesung von Vorteil ist...dann dürften dir keine Steine in den Weg gelegt werden.
Du mußt aber damit rechnen, dass die KK dann nach diesem Urlaub auf jeden Fall prüfen wird, ob die Genesung denn nun wirklich so tolle Fortschritte gemacht hat...d.h.es wird ein MDK - Gutachten erfolgen...und vermutlich wird dann der MDK die Empfehlung geben, es mit einer Wiedereingliederung zu versuchen...
solltest du ohne "Genehmigung" fahren und der Zeitraum ist nicht zu lang und passt auch bzgl. der Auszahlungsscheine, dann kann dir nicht allzu viel passieren...wenn im Urlaub keine Erkrankung auftritt...
solltest du im Urlaub krank werden und mußt dort einen Arzt aufsuchen, und du die Rechnung selber bezahlen, dann erfährt nie jemand, ob du im Ausland warst...
solltest du die Rechnungen aus dem Ausland bei deiner KK einreichen...nun..dann hast du sicherlch auch Verständnis dafür, dass die dann erst einmal prüfen....wer Urlaub machen kann, kann auch arbeiten?...und wiederum den MDK einschalten...
aus der Kasse fliegst du deswegen nicht...
Also, es sind so viele Eventualitäten...du mußt ganz allein die Entscheidung treffen..
Meine Freundin ist einmal genehmigt gefahren, hat auch eine eindeutige ärztl. Bescheinigung gehabt und bekam weiterhin Krankengeld....
einmal ist sie ungenehmigt gefahren, hatte allerdings auch keinen entspannten Urlaub, weil sie immer darüber nachdenken mußte, was passiert wenn....
sprich dich mit deinem Doc ab, der soll eine eindeutige Bescheinigung erstellen....und dann beantrage off. den Urlaub..
du mußt allerdings damit rechnen, dass du im Anschluß hzum MDK mußt..oder eine Aktenbegutachtung durchgeführt wird..
LG
Vrori
du kannst offiziell fragen, wenn die Bescheinigung deines Arztes kein wischiwaschi ist, sondern deutlich und klar er Stellung bezieht...das der Urlaub auf jeden Fall für die Genesung von Vorteil ist...dann dürften dir keine Steine in den Weg gelegt werden.
Du mußt aber damit rechnen, dass die KK dann nach diesem Urlaub auf jeden Fall prüfen wird, ob die Genesung denn nun wirklich so tolle Fortschritte gemacht hat...d.h.es wird ein MDK - Gutachten erfolgen...und vermutlich wird dann der MDK die Empfehlung geben, es mit einer Wiedereingliederung zu versuchen...
solltest du ohne "Genehmigung" fahren und der Zeitraum ist nicht zu lang und passt auch bzgl. der Auszahlungsscheine, dann kann dir nicht allzu viel passieren...wenn im Urlaub keine Erkrankung auftritt...
solltest du im Urlaub krank werden und mußt dort einen Arzt aufsuchen, und du die Rechnung selber bezahlen, dann erfährt nie jemand, ob du im Ausland warst...
solltest du die Rechnungen aus dem Ausland bei deiner KK einreichen...nun..dann hast du sicherlch auch Verständnis dafür, dass die dann erst einmal prüfen....wer Urlaub machen kann, kann auch arbeiten?...und wiederum den MDK einschalten...
aus der Kasse fliegst du deswegen nicht...
Also, es sind so viele Eventualitäten...du mußt ganz allein die Entscheidung treffen..
Meine Freundin ist einmal genehmigt gefahren, hat auch eine eindeutige ärztl. Bescheinigung gehabt und bekam weiterhin Krankengeld....
einmal ist sie ungenehmigt gefahren, hatte allerdings auch keinen entspannten Urlaub, weil sie immer darüber nachdenken mußte, was passiert wenn....
sprich dich mit deinem Doc ab, der soll eine eindeutige Bescheinigung erstellen....und dann beantrage off. den Urlaub..
du mußt allerdings damit rechnen, dass du im Anschluß hzum MDK mußt..oder eine Aktenbegutachtung durchgeführt wird..
LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Fatbob
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Naja, welchen Vorteil hat die Krankenkasse wenn sie den Urlaub bewilligt ?, hmm, eigendlich keinen, könnten nur Aufwand haben.Das müssen sie erst mal belegen, dass der Urlaub die Ursache war und ein SB kann das wohl kaum beurteilen.
Ich schaue mal in die Glaskugel und sage ... warum sollte ich als KK das bewilligen ? Mittlerweile sind bei Depris Urlaube eh nicht mehr drin, MDK sagt wer das Schwarze Biest hat, es wird dort nur noch schlimmer im Urlaub.
Geht doch nur noch dadrum,egal ob DRV, AFA, JC, erst wenn sie eine Chance sehen das Geld zu streichen stimmen sie zu, oder verweisen dich an ihre Kollegen.
Aber wie gesagt, geht ja nur um einen Urlaub, nicht ums Leben, die Begründung von Amethyst für ihren Urlaub find ich klasse und vollziehbar.
lg
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Re: Urlaub im Krankengeld-Bezug?
Gefällt mir: Beschwerde beim Vorstandsvorsitzenden meiner KK in eigener Sache durchschlagen. Endlich mal Kommunikation auf Augenhöhe 
Fatbob, ich fürchte da hast du Recht: Die KK hat nix davon, Urlaub zu genehmigen. Die wollen Druck ausüben um Geld zu sparen. Und deshalb wimmelt es in Internetforen auch fast nur von Ablehnungen eines Urlaubsantrags.

Fatbob, ich fürchte da hast du Recht: Die KK hat nix davon, Urlaub zu genehmigen. Die wollen Druck ausüben um Geld zu sparen. Und deshalb wimmelt es in Internetforen auch fast nur von Ablehnungen eines Urlaubsantrags.
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